Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten
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Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
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Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses für Gute Pflege.
Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.
Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“
Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich seit zehn Jahren für die Verbesserung der Pflege ein. Neben dem Sozialverband VdK engagieren sich Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Verbände des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften, Berufsverbände und Verbände von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Die 23 Verbände und Organisationen vertreten gemeinsam die Interessen von insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern.
Die Körperpflege ist ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Sie ist ein zentrales menschliches Bedürfnis und dabei auch für die Gesundheit sehr bedeutsam. Pflegebedürftige Menschen benötigen oftmals Hilfe bei der Körperpflege. Entsprechend häufig sind darin pflegende Angehörige umfassend und teilweise ohne professionelle Hilfe eingebunden. Für eine gute Unterstützung sind Wissen und eine ganze Reihe von Fertigkeiten gefragt. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt daher mit seinem aktuellen Ratgeber „Körperpflege“ pflegenden Angehörigen Basiswissen sowie Praxistipps für den Pflegealltag an die Hand.
„Jemandem bei der Körperpflege zu helfen oder sie gar komplett zu übernehmen, erfordert Wissen zur Gesundheit der Haut älterer Menschen, zur Hygiene, zur Wirkweise von Reinigungs- sowie Pflegemitteln – und nicht zuletzt auch zu Pflegetechniken. Wird die Hautpflege falsch durchgeführt, kann es zum Beispiel zu Hautreizungen, Hautverletzungen oder Infektionen bis hin zu schwerwiegenden Schäden kommen“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP. Denn die Haut, das größte Organ des Menschen, und ihre Bedürfnisse verändern sich mit dem Alter. Sie braucht dann besonderen Schutz. Daher informiert der Ratgeber unter anderem darüber, welche Hautprobleme bei älteren pflegebedürftigen Menschen auftreten können, worauf bei Reinigungs- und Pflegeprodukten zu achten ist und wann ärztlicher Rat eingeholt werden sollte. „Wichtig ist aber auch, richtige Pflegetechniken anzuwenden, um die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und für ihre Sicherheit zu sorgen. Unser Ratgeber zeigt, worauf man bei der Unterstützung der Körperpflege besonders achten sollte“, so Sulmann weiter.
Der übersichtliche und anschaulich illustrierte Ratgeber zeigt zum Beispiel, wie die Körperpflege im Pflegealltag gut vorbereitet und durchgeführt werden kann ̶ ob am Waschbecken, in der Dusche oder im Bett. Ebenso werden Tipps zur Haarwäsche bei bettlägerigen Menschen oder zur Rasur gegeben. Zudem werden besonders sensible Themen angesprochen: etwa das Vorgehen bei der Intimpflege, die Pflege bei Inkontinenz und der Umgang mit Schamgefühlen.
Bei der Körperpflege Hilfe annehmen zu müssen, ist für viele Menschen unangenehm, weil sie sich zum Beispiel ausgeliefert fühlen oder sich schämen. Ein vertrauensvoller Umgang und gewohnte Abläufe können ein sicheres Gefühl geben. „Wenn das Vorgehen abgesprochen ist, kann die pflegebedürftige Person leichter mitwirken. Das kann zum Selbstwertgefühl beitragen. Zum anderen fördert es die Selbstständigkeit, indem die Alltagsfertigkeiten und die Beweglichkeit trainiert werden“, erklärt Sulmann. Angehörige sollten die pflegebedürftige Person deshalb dabei unterstützen, möglichst viel selbst zu tun.
Der Ratgeber gibt zudem Hinweise zu Hilfsmitteln, die die selbstständige Körperpflege erleichtern, wie etwa Duschhocker oder Badewannenlifter. Zur Sicherheit können insbesondere etwa stabil angebrachte Griffe am Waschbecken oder rutschfeste Matten in der Dusche beitragen. Außerdem wird aufgezeigt, wo man Hilfsmittel, Beratung und weitere Unterstützung zur Pflege erhalten kann.
Alle Informationen und Tipps im Heft basieren auf aktuellem Fachwissen und wurden vom ZQP in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jan Kottner, dem Direktor des Instituts für Klinische Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin, erarbeitet.
Der kostenfrei erhältliche und werbefreie Ratgeber kann unter www.zqp.de/bestellen heruntergeladen oder dort als Broschüre bestellt werden – auch in türkischer Sprache.
Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll
"Es ist ein richtiger Schritt, Pflegekräfte besser zu entlohnen, aber die Pflegebedürftigen bezahlen am Ende die Zeche. Schon jetzt können viele die Kosten kaum aufbringen. Jede Gehaltssteigerung bei den Pflegekräften erscheint prompt auf der Rechnung der Pflegebedürftigen, und zwar bei den pflegebedingten Kosten als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil", so Bentele.
Die große Koalition plant, Pflegebedürftige zukünftig durch einen Zuschuss zu entlasten. Den bekommen Betroffene aber erst nach einem Jahr im Heim. Er soll 25 Prozent der pflegebedingten Kosten betragen. Danach steigt er jedes weitere Jahr um 25 Prozent bis maximal 75 Prozent. "Die Krux daran ist, dass diejenigen, die neu in eine Pflegeeinrichtung einziehen, gar nicht profitieren. Auch wer ambulant versorgt wird, hat von diesem Zuschuss nichts. Die Pflegebedürftigen müssen die dort steigenden Gehälter voll zahlen. Das geht so nicht. Das macht den Heimeinzug noch attraktiver und geht vollkommen an dem Grundsatz ‚Ambulant vor Stationär‘ vorbei", stellt Bentele fest.
Der Zuschuss verpufft. Er fängt mit seiner prozentualen Beteiligung nur wenig von den Kostensteigerungen ab. Deshalb fordert der VdK: "Die Pflegeversicherung muss die gesamten pflegebedingten Kosten übernehmen. Dieser Vorschlag zeigt: Hier hat der Wirt die Rechnung ohne den Gast gemacht. Der VdK macht nicht mit, wenn Spahn eine wohlmeinende Pflegereform plant, aber die pflegebedürftigen Menschen immer stärker geschröpft werden. Das muss am Kabinettstisch diskutiert werden, auch wie die größte Gruppe der ambulant versorgten Pflegebedürftigen entlastet werden kann."
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Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V. |
Diese und weitere Informationen zum Umgang mit der Alzheimer-Krankheit sind zu finden im neu aufgelegten Ratgeber „Leben mit der Diagnose Alzheimer“. Der Ratgeber kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer.
Menschen mit Alzheimer leben zunehmend in ihrer eigenen Welt und können oft Gegenwart nicht mehr von Vergangenheit unterscheiden. Lassen Sie sich wertschätzend und einfühlsam auf die Realität des Erkrankten ein. Vermeiden Sie Zurechtweisungen und Verbesserungen, denn sie führen zu nichts, sondern sorgen nur für Verärgerung oder Unsicherheit. Behandeln Sie den Patienten oder die Patientin nicht wie ein Kind, sondern mit Respekt und auf Augenhöhe.
Reden Sie langsam, deutlich und in einfachen und kurzen Sätzen. Komplizierte Sätze, Metaphern und Ironie werden von Menschen mit Alzheimer meist nicht verstanden. Wichtige Informationen sollten mehrfach wiederholt werden – gebrauchen Sie dabei die gleiche Formulierung, denn das prägt sich besser ein. Nimmt der Patient oder die Patientin immer weniger an Gesprächen teil, kann das auch daran liegen, dass das Hörvermögen nachlässt und korrigiert werden muss.
Verwenden Sie eine deutliche Körpersprache und eine prägnante Mimik und Gestik, um die Kommunikation zu unterstützen und das Verständnis zu erleichtern. Wichtig ist außerdem, den Blickkontakt mit dem Patienten oder der Patientin zu halten. Er gibt Halt und Sicherheit und ist am Ende der Krankheit oft der einzige Weg, miteinander in Beziehung zu treten.
Nutzen Sie Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können oder Fragen mit nur wenigen Antwortmöglichkeiten. Vermeiden Sie sogenannte W-Fragen (wie, wer, was, warum). Es ist zum Beispiel besser, zu fragen „Möchtest Du Orangensaft oder Apfelsaft trinken?“ statt „Welchen Saft möchtest Du trinken?“. Geben Sie dem Erkrankten Zeit, zu antworten. Durch den zunehmenden Verlust von Erinnerung und Sprache brauchen Betroffene oft mehr Zeit, die Frage zu erfassen und eine Antwort zu formulieren.
Wenn Erkrankte bei einem Gespräch nicht folgen können, kann es hilfreich sein, das Thema zu wechseln. Ereignisse aus Kindheit und Jugend können oft noch lange erinnert werden. Über Sinneseindrücke, wie Riechen oder Schmecken, können Erinnerungen hervorgerufen werden, die das Wohlbefinden des Patienten oder der Patientin stärken. Auf emotionaler Ebene können Erkrankte auch noch im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf erreicht werden. Durch Musik, Berührungen oder das gemeinsame Anschauen von Fotos können Gefühle geweckt und der Kontakt gehalten werden.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
87 Prozent der Menschen in Deutschland möchten im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben, sofern sie dort entsprechend versorgt werden können. Das zeigt der aktuelle TK-Meinungspuls 2021, eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Demnach kommt für 72 Prozent der Befragten auch ein betreutes Wohnen infrage, für 63 Prozent ist eine Wohngemeinschaft mit anderen Seniorinnen und Senioren denkbar. Ein gutes Drittel (37 Prozent) steht auch dem Umzug in ein Pflegeheim offen gegenüber. 57 Prozent würden zu Angehörigen ziehen, um sich dort pflegen zu lassen.
"Wir sehen, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden und durch Angehörige nach wie vor an erster Stelle steht. Schon jetzt werden rund drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Dabei müssen wir mit Informationen und konkreten Angeboten unterstützen", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.
Die TK setzt sich dafür ein, digitale Chancen in der Pflege stärker zu nutzen. Dazu gehört auch der Einsatz von Smart-Home-Technologien, die den Verbleib im gewohnten Umfeld unterstützen können. Drei von vier Befragten gehen davon aus, dass in fünf Jahren die häusliche Pflege überwiegend digital organisiert wird. Vor allem die über 70-Jährigen setzen auf smarte Hilfe im Pflegealltag, beispielsweise durch Apps und Sensoren für den Haushalt und Videochat-Angebote mit Pflegekräften.
Auch heute schon werden Versicherte von der TK digital unterstützt - vom Online-Pflegeantrag über virtuelle Pflegekurse bis hin zur App "TK-PflegeKompakt" mit allen wichtigen Infos und Ansprechpersonen für jede Pflegesituation.
Entlastungsbedarf besteht jedoch auch bei den Pflegekosten. "Besonders in der stationären Pflege beobachten wir eine zunehmende finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen und Angehörigen", so Ballast. "Hier gilt es, die Kosten für die Pflege fairer zu verteilen." Einen Vorschlag stellt die TK in ihren Forderungen zur Bundestagswahl 2021 vor.
Älteren pflegebedürftigen Menschen mangelt es oft an Bewegung. Das gefährdet ihre Gesundheit zusätzlich. Das ZQP vermittelt darum auf seinem unentgeltlich zugänglichen Präventionsportal Basiswissen und Praxistipps dazu, wie pflegende Angehörige Bewegung fördern können.
Viele ältere Menschen, insbesondere wenn sie mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, bewegen sich zu wenig. In der Corona-Pandemie hat sich dies unter anderem aufgrund der Kontaktbeschränkungen teilweise noch verstärkt. Gründe für zu wenig Bewegung können zum Beispiel fehlende Muskelkraft, eingeschränkte Beweglichkeit oder Probleme mit dem Gleichgewicht sein. Ebenso erschweren schlechtes Sehen, Schmerzen oder Lähmungen körperliche Aktivität. Auch fehlende Motivation oder Unterstützung sowie Sturzängste können dabei hindern.
Durch Bewegungsmangel drohen weitere Gesundheitsprobleme sowie der beschleunigte Verlust wichtiger Alltagsfähigkeiten – mit der Folge, dass Hilfebedarf und Sturzgefahr steigen. Wer sich jedoch trotz körperlicher Einschränkungen regelmäßig bewegt, erhöht seine Chancen auf bessere Gesundheit sowie mehr Selbstständigkeit. Denn Bewegung wirkt sich positiv auf Muskelkraft, Koordination und Herz-Kreislauf-System aus. Sie ist zudem förderlich für Wohlbefinden und geistige Fitness. Daher hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unter www.pflege‑praevention.de praktische Tipps aufbereitet, wie pflegende Angehörige dabei helfen können, Bewegung zu fördern.
Daniela Sulmann, Pflegeexpertin und Bereichsleiterin im ZQP, erklärt dazu: „Bewegungsförderung von pflegebedürftigen Menschen beginnt bei Alltagstätigkeiten: ob Essen zubereiten, Anziehen oder Körperpflege. Jede Aktivität trainiert die Beweglichkeit, wie zum Beispiel die Greiffähigkeit, und trägt damit zur Selbstständigkeit bei. Auch wenn es eventuell länger dauert oder umständlicher ist, bestärkende Unterstützung und nicht Übernahme sollte immer das Motto der Pflege sein“, so Sulmann. Die Motivation zu körperlicher Aktivität könne zum Beispiel angeregt werden, indem vertraute Alltagstätigkeiten mehr oder weniger gemeinsam ausgeübt werden, wie den Tisch decken, Blumen gießen oder zum Briefkasten gehen. Nach Möglichkeit sollte ein täglicher Spaziergang angeregt werden, selbst wenn nur kurze Strecken zu bewältigen sind. Nicht zuletzt kann der richtige Einsatz von Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Rollatoren zur Beweglichkeit beitragen.
Laut ZQP ist auch gezieltes Trainieren von Kraft, Koordination oder Gleichgewicht für viele pflegebedürftige Menschen möglich und sinnvoll, um die Mobilität zu fördern. Viele Bewegungsübungen können auch im Sitzen oder sogar im Liegen ausgeführt werden. Bei der Auswahl und der Durchführung von Übungen kann man pflegebedürftige Menschen gut unterstützen. Dabei sollten die Fähigkeiten und die Tagesform sowie die Vorlieben berücksichtigt werden. „Die Übungen sollen fordern aber nicht überfordern – und am besten ist natürlich, wenn sie auch noch Spaß machen“, meint Sulmann. Dagegen seien Druck und Überanstrengung kontraproduktiv. Ein Nein zum Bewegungsangebot sei das gute Recht jedes Menschen, das es zu respektieren gelte, selbst wenn es der Gesundheit nicht zuträglich ist.
Vor dem Start eines Trainingsprogramms sollte ärztlicher Rat eingeholt werden, denn bei manchen Erkrankungen wie Herzschwäche oder Gelenkentzündung sowie bei bestimmter Medikation und Schmerzen dürfen nicht alle Übungen uneingeschränkt durchgeführt werden, so die Expertin. Empfehlenswert sei es überdies, sich von Fachleuten der Physio- und Ergotherapie anleiten zu lassen.
Mehr zum Thema Bewegung sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege findet sich auf dem werbefreien und unentgeltlichen Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung ZQP unter www.pflege‑praevention.de. Dort sind auch weiterführende Informationen zu Bewegungsangeboten und Übungsprogrammen – die vom Onlinekurs bis zur klassischen Sportvereinsgruppe reichen und sich teilweise auch ausdrücklich an Menschen mit Demenz und deren Angehörige richten – verfügbar.
„Der Sozialverband VdK ist im Laufe der letzten Jahre zum wichtigsten politischen Fürsprecher für die Interessen von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen geworden. Doch obwohl 3,3 Millionen Menschen zu Hause gepflegt werden, fehlt es an Daten zu den Bedürfnissen der betroffenen Haushalte“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Deswegen hat sich der VdK entschlossen, eine eigene Pflegestudie unter dem Titel „Zu Hause pflegen – zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ bei der Hochschule Osnabrück zu beauftragen.
„Der größte Schatz, den wir der Wissenschaft zur Verfügung stellen können, sind die Erfahrungen unserer mehr als zwei Millionen VdK-Mitglieder. Sie repräsentieren einen Querschnitt der Bevölkerung. Deshalb freuen wir uns, wenn viele von ihnen ihre Erfahrungen mit uns teilen“, so Bentele. Mit den Umfrageergebnissen lassen sich die pflegepolitischen VdK-Forderungen noch besser untermauern. Bentele appelliert an die Mitglieder: „Nur mit Ihrer Hilfe können wir Licht ins unerforschte Dunkel der häuslichen Pflege bringen. Damit wird es dem VdK möglich, sich noch gezielter für die Interessen der Pflegebedürftigen einzusetzen.“
Pflegewissenschaftler Andreas Büscher und sein Team haben zusammen mit Expertinnen und Experten des VdK drei verschiedene Fragebögen entwickelt. Einer richtet sich an die Pflegebedürftigen selbst, einer an Angehörige, die sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, und ein dritter an Menschen, die zwar selbst noch nie mit Pflege in Kontakt gekommen sind, sich aber trotzdem mit dem Thema befassen wollen. „Die Betroffenenperspektive ist mir persönlich sehr wichtig, deshalb haben wir uns für diese Differenzierung entschieden“, betont Bentele.
Alle Interessierten können einfach im Internet an der Umfrage teilnehmen. Eine Abfrage von Mitgliedsdaten oder anderer persönlicher Daten erfolgt nicht. Wer mitmacht, sollte sich ein bisschen Zeit nehmen. Zwischen 30 und 60 Minuten kann es dauern, doch man wird gut durch den Fragebogen geleitet. Die Beantwortung kann auch jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Datenschutz und Anonymität sind gewährleistet.
Der Fragebogen ist gut verständlich aufbereitet. Sollte es trotzdem Nachfragen geben, bieten einzelne VdK-Landesverbände Unterstützung für VdK-Mitglieder an. Die Umfrage ist eine reine Online-Befragung. Sollten Sie nicht über die entsprechende technische Ausrüstung verfügen, aber trotzdem teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren VdK-Landesverband. In den Landesteilen dieser VdK-Zeitung finden Sie ab Seite 13 alle regionalen Kontaktdaten. Auch Nicht-Mitglieder können gerne an der VdK-Umfrage teilnehmen.
Die ersten Ergebnisse werden in die pflegepolitischen Forderungen des Sozialverbands VdK an die Bundesregierung einfließen, die am 26. September neu gewählt wird. „Trotz aller Versprechungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist in dieser Legislatur wohl nicht mehr mit einer umfassenden Pflegereform zu rechnen. Zudem scheint bisher der Schwerpunkt möglicher Verbesserungen im Bereich der stationären Pflege zu liegen. Wir sorgen dafür, dass die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zu Hause nicht vergessen werden“, verspricht Bentele.
Konkrete VdK-Forderungen für pflegende Angehörige sind die Anhebung des Pflegegelds, Anerkennung von Familienpflege analog zur Kindererziehung in der Rentenversicherung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie ein verbindlicher Anspruch auf Entlastungsangebote wie Kurzzeit- und Tagespflege. „Pflegende Angehörige sind ein echtes Bollwerk. Ohne ihre Fürsorge wäre das Pflegesystem längst zusammengebrochen. Das muss endlich honoriert werden“, fordert Bentele.
Dr. Bettina Schubarth
Der Ratgeber zeigt Möglichkeiten der Entlastung auf, gibt eine Übersicht über konkrete Unterstützungsangebote und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Ein eigenes Kapitel ist hilfreichen Angeboten in Zeiten von Corona gewidmet.
Die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ liegt in 9., völlig aktualisierter Auflage als Druckversion und als Hörbuch vor. Die Publikation wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung erstellt. Die Neuausgabe wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Der Ratgeber kann kostenlos über die Website der BAGSO bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden.
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Foto Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V. |
Unsere Broschüre „Was ist Alzheimer?“ bietet einen kompakten Überblick über die Alzheimer-Krankheit. „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/alz.
Irrtum 1: Alzheimer ist ansteckend.
Irrtum 2: Alzheimer und Demenz sind das Gleiche.
Irrtum 3: Aluminium verursacht Alzheimer.
Irrtum 4: Alzheimer-Patienten sterben, weil sie vergessen zu atmen.
Irrtum 5: Alzheimer ist keine Krankheit, sondern eine normale Alterserscheinung.
Irrtum 6: Alzheimer ist noch nicht heilbar, also kann man nichts tun.
Irrtum 7: Meine Mutter oder mein Vater hatte Alzheimer, also werde ich auch Alzheimer bekommen.
Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.
Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.
ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: "Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann."
In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.
Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.
"Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind", sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.
Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.
Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform
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Verena Bentele © VdK / Susie Knoll |
VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Statt Unterstützung bekommen die, die seit über einem Jahr unter Corona-Bedingungen ihre Angehörigen zuhause pflegen, eine Ohrfeige ins Gesicht. Wir stecken mitten in der Pandemie. Schon vorher haben die 40 Euro kaum für das Nötigste gereicht. Jetzt sollen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen damit noch die gestiegenen Kosten für FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung finanzieren? Was die Betroffenen jetzt brauchen, ist keine Absenkung der Pauschale, sondern eine dauerhafte Erhöhung auf 60 Euro.“
Verena Bentele:
„Was ist aus Jens Spahns Ankündigung geworden, die Pflegehilfsmittelpauchale auf 60 Euro anzuheben, weil er die häusliche Pflege stärken wollte? Was nun bleibt, sind pflegende Angehörige auf Schnäppchenjagd, damit die Pauschale bis zum Ende des Monats reicht. Selbst nach der Impfung müssen die Betroffenen weiterhin Hygienemaßnahmen einhalten. Da braucht es mehr als nur die knapp bemessenen 40 Euro. Für den VdK sind 60 Euro ein Muss.“
Abstand halten ist natürlich nicht möglich, wenn man den anderen gerade wäscht oder ihm beim Toilettengang hilft. Das Tragen eines Mundschutzes ist dabei unbedingt zu empfehlen, vor allem, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Wer Erkältungssymptome zeigt oder Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, sollte sich an seinen Hausarzt wenden, der entscheidet was zu tun ist. Dann kann es auch sinnvoll sein, die Pflege kurzzeitig abzugeben. Generell ist für pflegende Angehörige wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dazu zählt genug Auszeiten zu nehmen und sich selbst etwas Gutes zu tun, zum Beispiel ein Video-Treffen mit Freunden oder ein Spaziergang. Corona-Impfungen werden demnächst eine Entlastung bringen und verhindern, dass die Pflegenden selbst schwer an Covid-19 erkranken.
Angehörige, die sich um einen Pflegefall kümmern, haben außerdem den Anspruch auf Leistungen wie zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld. Damit wird ausgefallenes Gehalt ersetzt, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird. Wenn der Helfende einen freien Tag benötigt, kann er sich bei der häuslichen Pflege vertreten lassen. Der Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2. Zusätzlich wird pflegenden Angehörige ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für zusätzliche Hilfe - etwa im Haushalt oder für Einkäufe - erstattet. Wegen des zusätzlichen Bedarfs an Schutzmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln werden noch bis zum 31. März 60 Euro monatlich erstattet, danach gilt voraussichtlich wieder der normale Satz von 40 Euro. Mehr Informationen dazu erhalten Betroffene über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (Telefon: 030 / 20 17 91 31, E-Mail: info@wege-zur-pflege
Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"
Ausgabe 2B/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de.
Antje Hübner leitet die Beratungsstelle
Main-Kinzig-Kreis und Frankfurt am Main
Die
Deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal
nimmt deshalb zu. Diesem bundesweiten Trend kann sich auch die Stadt Frankfurt
am Main nicht entziehen.
Von
den knapp 760.000 Einwohnern sind fast 120.000 (genau: 15,6%) schon 60 Jahre
oder älter.
Obwohl es in Frankfurt am Main ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer, eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung zu organisieren.
Dabei
kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten
notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind
hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht
möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit
haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist,
sehr schnell an Ihre psychischen und/ oder physischen Grenzen.
Spätestens
jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in
ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien
hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten wollen ihre vertraute Umgebung,
ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.
Deshalb
steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung
durch osteuropäische Pflegekräfte auch in Frankfurt am Main. Auch in den angrenzenden
Städten und Gemeinden wie zum Beispiel Bad Homburg vor der Höhe, Bad Vilbel,
Eschborn, Hofheim am Taunus, Oberursel und Offenbach am Main ist nach Auskunft
der gelko Pflegevermittlung (www.gelko-pflegevermittlung.de
) gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die
polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.
Aus
diesem Grund hat die Beratungsstelle Main-Kinzig-Kreis der gelko
Pflegevermittlung seit 01. Januar 2021 auch die Beratung und Betreuung der
Interessenten und Kunden in Frankfurt und Umgebung übernommen.
Weitere
ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege
und 24-Stunden-Betreuung in und um Frankfurt erhalten Sie bei der gelko
Pflegevermittlung, unter der Rufnummer 0 66 65 / 721 673 0 oder im Internet unter
www.gelko-pflegevermittlung.de .
Die Geschäftsleitung der gelko Pflegevermittlung verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege und mehr als 20 Jahre im grenzüberschreitenden Dienstleistungsbereich. Mit 18 Beratungsstellen in Süddeutschland ist die gelko Pflegevermittlung ein großer und erfahrener Marktteilnehmer.
Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2021 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.922 Euro für den Ehemann ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 30.078 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (300,78 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.
Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
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Harald Kretzschmar |
Die bayerische
Landeshauptstadt verfügt zurzeit über ca. 8000 stationäre Plätze in knapp 60
Pflegeeinrichtungen. Für 2030 werden nach einer Prognose ca. 8.500 Münchner auf
einen Platz im Pflegeheim angewiesen sein.
Ungeachtet dessen, möchte
aber sowieso die Mehrheit der Bevölkerung im Alter so lange wie möglich zuhause
verbleiben. Spätestens aber, wenn die Versorgung über die üblichen
„Hausbesuche“ der ambulanten Dienste hinausgeht, stellt sich für viele Betroffenen
und deren Angehörigen die Frage der Organisation und der Finanzierung.
Die Familie kann das
nur in sehr begrenztem Umfang dauerhaft leisten. In der Regel sind die
Familienmitglieder selbst noch berufstätig, haben eine eigene Familie oder
sonstige anderweitige Verpflichtungen. Zudem wohnen zum Beispiel die Kinder oft
nicht mehr am Wohnort der zu versorgenden Eltern. Der, wenn (noch) vorhandene,
Ehepartner ist in der Regel selbst schon in einem entsprechenden Alter, so dass
auch hier schnell eine Überforderung mit der Pflege eintritt.
Die gelko
Pflegevermittlung verzeichnet deshalb eine verstärkte Nachfrage nach osteuropäischen
Pflegekräften und Betreuerinnen für die 24 Stunden Pflege und Betreuung zu
Hause im Raum München und Starnberg, obwohl das Netzwerk in der Ambulanten
Alten- und Krankenpflege groß ist und die Pflegebedürftigen daher unter
„normalen“ Umständen auch gut versorgt sind.
Aus diesem Grund gibt
es seit Mitte Dezember 2010 für den Raum Südbayern eine Beratungsstelle vor Ort
in München. Diese wird von Herrn Harald Kretzschmar geleitet.
Herr Kretzschmar
ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in München mit allen seinen Stadtteilen,
sowie den angrenzenden Gemeinden und Städten wie zum
Beispiel Andechs, Bad Tölz, Dachau, Dießen am Ammersee, Freising,
Fürstenfeldbruck, Germering, Herrsching am Ammersee, Inning am Ammersee,
Miesbach, Rottach-Egern, Starnberg, Taufkirchen, Tutzing, Unterhaching,
Vaterstetten und Wolfratshausen.
„Ziel des Angebots ist es, bei Kindern ein Bewusstsein für die Symptome der Alzheimer-Krankheit zu schaffen und einen ‚Aufhänger‘ für gemeinsame Gespräche und Austausch innerhalb der Familien zu bieten“, sagt Alin Boyaciyan von der AFI.
Die Webseite www.AFi-KiDS.de erklärt mit verschiedenen Comic-Geschichten wie das Gehirn funktioniert, wie Neues gelernt wird und was bei der Alzheimer-Krankheit passiert. Monatliche Aktions- und Basteltipps laden Kinder dazu ein, sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen und gemeinsam mit ihren Großeltern Zeit zu verbringen. Informationen für Eltern und Lehrer ergänzen das Angebot.
„Großeltern bleiben Großeltern! Gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt machen dann Sinn, wenn beide Parteien davon profitieren und sie ihnen guttun“, sagt Alin Boyaciyan. Zum Beginn der Weihnachtszeit wartet die Aktion „1, 2, angezählt“ mit Bastelanleitung für einen Adventskalender auf die jungen Leserinnen und Leser.
Ergänzt wird das Internetangebot durch das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“, das die jungen Leser alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern auf 32 farbenfroh gestalteten Seiten an die Alzheimer-Krankheit heranführt. Das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/afi-kids-buch.
Weitere Informationen zu den AFi-KiDS:
www.AFi-KiDS.de
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer/afi-kids
Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit:
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
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Foto: djd/DEVK/Marc Walter |
Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein – braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein.
Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.