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Montag, 12. April 2021

Masken auf Berechtigungsschein 2 nur noch bis 15. April

Frist für den letzten Maskengutschein läuft ab


Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) erinnert daran, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 2 für den Bezug von hochwertigen Corona-Schutzmasken aus Apotheken mit dem 15. April ausläuft. Mit einer Verlängerung dieser Frist ist nicht zu rechnen. Ab Mitte April dürfen die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigungsscheine mehr einlösen und die Verteilung der FFP2-Masken im staatlichen Auftrag ist beendet.

„Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro erhält man dann sechs hochwertige Schutzmasken.

Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigungsschein 2 ist auch die FFP2-Maskenabgabe an vulnerable Personen insgesamt beendet. Die Verteilung der Masken wurde in der Corona-Schutzmaskenverordnung vom 14. Dezember durch das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Hiernach wurden die Masken in drei Tranchen an die berechtigten Personengruppen verteilt. In einer ersten Welle wurden vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 die Bürgerinnen und Bürger mit drei kostenlosen Masken ausgestattet. Danach wurde den Anspruchsberechtigten zwei Berechtigungsscheine von ihrer Krankenkasse zugesandt. Bezugsberechtigt waren nach Angaben des BMG über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich haben auch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins vom 6. Februar bis 6. März jeweils zehn Masken erhalten.

Becker: „Wir Apothekerinnen und Apotheker schließen Mitte des Monats die Masken-Aktion des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachten haben wir in den Apotheken diese Herkulesaufgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdeten Kundinnen und Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendeckende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulich bewiesen!“

Mittwoch, 17. März 2021

BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige in aktualisierter Neuauflage erschienen

Entlastung für die Seele

In Deutschland sind knapp vier Millionen Menschen pflegebedürftig und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt. 

Viele pflegende Angehörige sehen sich enormen Anforderungen gegenüber. Was sind typische Herausforderungen in der häuslichen Pflege? Und wie kann ein gesunder Umgang mit den eigenen Kräften gelingen? 

Antworten gibt die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-organisationen.



Der Ratgeber zeigt Möglichkeiten der Entlastung auf, gibt eine Übersicht über konkrete Unterstützungsangebote und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Ein eigenes Kapitel ist hilfreichen Angeboten in Zeiten von Corona gewidmet.

Die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ liegt in 9., völlig aktualisierter Auflage als Druckversion und als Hörbuch vor. Die Publikation wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung erstellt. Die Neuausgabe wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Der Ratgeber kann kostenlos über die Website der BAGSO bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Dienstag, 23. Februar 2021

Bundesregierung will Pflegehilfsmittelpauschale wieder auf 40 Euro senken

Sozialverband VdK fordert: Pauschale für Pflegehilfsmittel dauerhaft auf 60 Euro anheben


Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll

Die Pflegehilfsmittelpauschale soll von 60 Euro wieder auf 40 Euro gesenkt werden. Das kritisiert der Sozialverband VdK in der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Verlängerung des Bevölkerungsschutzgesetzes scharf. 

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Statt Unterstützung bekommen die, die seit über einem Jahr unter Corona-Bedingungen ihre Angehörigen zuhause pflegen, eine Ohrfeige ins Gesicht. Wir stecken mitten in der Pandemie. Schon vorher haben die 40 Euro kaum für das Nötigste gereicht. Jetzt sollen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen damit noch die gestiegenen Kosten für FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung finanzieren? Was die Betroffenen jetzt brauchen, ist keine Absenkung der Pauschale, sondern eine dauerhafte Erhöhung auf 60 Euro.“

Für den VdK zeigt sich wieder: Die ambulante Pflege wird vergessen. 

Verena Bentele:

„Was ist aus Jens Spahns Ankündigung geworden, die Pflegehilfsmittelpauchale auf 60 Euro anzuheben, weil er die häusliche Pflege stärken wollte? Was nun bleibt, sind pflegende Angehörige auf Schnäppchenjagd, damit die Pauschale bis zum Ende des Monats reicht. Selbst nach der Impfung müssen die Betroffenen weiterhin Hygienemaßnahmen einhalten. Da braucht es mehr als nur die knapp bemessenen 40 Euro. Für den VdK sind 60 Euro ein Muss.“

Montag, 22. Februar 2021

Zuhause pflegen in Corona-Zeiten: Diese Hilfen gibt es für Angehörige

Helfende Angehörige von Pflegefällen haben es während der Corona-Pandemie besonders schwer




Baierbrunn (ots) - Es ist eine verzwickte Situation: Angehörige von Pflegebedürftigen sind während der Corona-Pandemie oft die Hauptbezugsperson - durch den vielen und engen Kontakt aber eben auch das Hauptinfektionsrisiko. "Sich selbst und den Hilfsbedürftigen vor einer Ansteckung zu schützen bedeutet im Alltag noch mehr Pflegearbeit alleine leisten zu müssen", sagt Sigrun Fuchs, Vorstandsmitglied des Bundesverbands "wir pflegen!" im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Grund für den zusätzlichen Aufwand: Der Kontakt zu Dritten sollte auf das Nötigste beschränkt, die sogenannten AHA-L-Regeln unbedingt streng befolgt werden.

Wichtig: Auf die eigene Gesundheit achten

Abstand halten ist natürlich nicht möglich, wenn man den anderen gerade wäscht oder ihm beim Toilettengang hilft. Das Tragen eines Mundschutzes ist dabei unbedingt zu empfehlen, vor allem, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Wer Erkältungssymptome zeigt oder Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, sollte sich an seinen Hausarzt wenden, der entscheidet was zu tun ist. Dann kann es auch sinnvoll sein, die Pflege kurzzeitig abzugeben. Generell ist für pflegende Angehörige wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dazu zählt genug Auszeiten zu nehmen und sich selbst etwas Gutes zu tun, zum Beispiel ein Video-Treffen mit Freunden oder ein Spaziergang. Corona-Impfungen werden demnächst eine Entlastung bringen und verhindern, dass die Pflegenden selbst schwer an Covid-19 erkranken.

Anspruch auf finanzielle Leistungen

Angehörige, die sich um einen Pflegefall kümmern, haben außerdem den Anspruch auf Leistungen wie zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld. Damit wird ausgefallenes Gehalt ersetzt, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird. Wenn der Helfende einen freien Tag benötigt, kann er sich bei der häuslichen Pflege vertreten lassen. Der Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2. Zusätzlich wird pflegenden Angehörige ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für zusätzliche Hilfe - etwa im Haushalt oder für Einkäufe - erstattet. Wegen des zusätzlichen Bedarfs an Schutzmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln werden noch bis zum 31. März 60 Euro monatlich erstattet, danach gilt voraussichtlich wieder der normale Satz von 40 Euro. Mehr Informationen dazu erhalten Betroffene über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (Telefon: 030 / 20 17 91 31, E-Mail: info@wege-zur-pflege

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 

Ausgabe 2B/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de.

Montag, 11. Januar 2021

Einheitliche Impfstrategie für die häusliche Pflege? Fehlanzeige!

bpa kritisiert Umsetzung von Corona-Impfungen von zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen und deren Pflegekräften




Während zurzeit bei den Corona-Impfungen vor allem Bewohner und Pflegende in Altenheimen im Fokus stehen, werden die zu Hause lebenden 80-jährigen Senioren und die sie Pflegenden noch stiefmütterlich behandelt. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), kritisiert die fehlende Impfstrategie für die ambulante Pflege: „Pflegedienste haben ein enormes Interesse an dem Schutz und der Impfung ihrer Mitarbeiter und den pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Aber die Länder haben weder ein einheitliches Konzept zur Umsetzung der Impfungen der ambulanten Pflegekräfte noch für die große Mehrheit der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen.“ Wer glaube, dieser Personenkreis könne vernachlässigt werden, werde anhand der Infektionshäufigkeit in Privathaushalten eines Besseren belehrt, so Meurer weiter.

„Unsere motivierten Pflegedienste bieten sich als Impfort, ähnlich wie in den Heimen an. Wir brauchen pragmatische Lösungen unter Einbeziehung von betreutem Wohnen und Tagespflegen. Zumindest die Mitarbeitenden könnten so zügig vor Ort geimpft und Erkrankungen und Todesfälle vermieden werden. In vielen Ländern wird hingegen auf Impfzentren verwiesen. Neben der aufwendigen Terminvereinbarung für jeden Einzelnen ist Schlange stehen angesagt, obwohl die Pflegekräfte händeringend in der Pflege benötigt würden“, so Meurer.

Welche Schwierigkeiten allein mit der Vereinbarung eines Impftermins für 80-Jährige oder deren häufig genauso alte pflegende Angehörige verbunden sind, liege auf der Hand. „Warteschleifen in der Telefonhotline und eine aufzusuchende Webseite sind vielleicht für die jüngere Bevölkerung zu vernachlässigende Probleme, nicht aber für betagte Pflegebedürftige. Für sie stellt die Lösung auch von niedrigschwelligen technischen Herausforderungen oft eine unüberwindbare Hürde dar“, erläutert Meurer, der dringend ein barrierefreies deutschlandweites Impfkonzept fordert.

In Deutschland sind 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Ein Pflegedienst betreut im Schnitt 67 Patienten.

Montag, 14. Dezember 2020

Kostenlose Masken nicht vor Mitte Dezember

Unnötigen Andrang in den Apotheken unbedingt vermeiden




Stuttgart – Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) appelliert an die Bevölkerung, in den kommenden Tagen noch nicht nach kostenfreien Mund-Nasen-Masken in den Apotheken nachzufragen. Am letzten Mittwoch hatte Bundesminister Jens Spahn angekündigt, rund 27 Millionen Bundesbürger noch vor Weihnachten mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken auszustatten. Die Ausgabe dieser Masken soll über die öffentlichen Apotheken erfolgen. In einem ersten Schritt sollen die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger noch im Dezember drei Masken erhalten. Weitere Masken soll es dann mit speziellen Bezugsscheinen im neuen Jahr geben. Die entsprechende Verordnung, die alle Details regelt, ist allerdings noch nicht erlassen und liegt derzeit nur als Entwurf vor.

LAV-Pressesprecher Frank Eickmann: „Die Abgabe der Masken an die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger kann erst erfolgen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten ist.“ Damit ist nach derzeitigem Stand frühestens ab dem 15. Dezember zu rechnen. Bis dahin ist die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angekündigte, im ersten Schritt kostenfreie Abgabe der Masken, noch nicht möglich.

Der Verband erklärt: „Die Verordnung ist noch nicht in Kraft! Zur Umsetzung fehlen derzeit noch wesentliche Elemente, so zum Beispiel das Formular für die geplante, einheitliche und notwendige Eigenerklärung des Kunden. Die Apotheken können und dürfen derzeit deshalb die geplante Maskenabgabe noch nicht leisten. Im gemeinsamen Interesse, die Ausbreitung des Corona Virus zu bekämpfen, bitten wir deshalb die Bevölkerung dringend, unnötige Wege in die Apotheke in den kommenden Tagen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden. Die Masken werden nicht vor Monatsmitte in den Apotheken abgegeben werden können. “ Zusätzlich bräuchten die Apotheken wenigstens die ohnehin schon sehr geringe Vorlaufzeit von nur wenigen Tagen, um sich organisatorisch und logistisch auf diese Herkulesaufgabe vorzubereiten.