Mittwoch, 30. Oktober 2019

Gutachten: Häusliche Pflege führt Frauen in die Altersarmut

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss sich für Frauen und Männer gleichermaßen verbessern!“



Die mangelnde finanzielle Anerkennung häuslicher Arbeit erhöht das Altersarmut-Risiko von Frauen. „Frauen, die ihren beruflichen Werdegang zugunsten der Familie zurückstellen, werden gegenüber vollzeitarbeitenden und durchgängig beschäftigten Personen mit einem geringeren Einkommen und einer geringeren Rentenanwartschaft bestraft“, heißt es in einem Gutachten, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) heute vorgestellt hat.

„Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, dann sind es in 70 Prozent der Fälle Frauen, die sich kümmern und unbezahlte Sorgearbeit leisten. Sie pflegen durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlt“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Zudem zeigt das Gutachten auf, dass sich viele pflegende Frauen vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen“, sagte Bauer. Dies habe weitreichende Folgen für das Alterseinkommen. „Aufgrund der unterbrochenen Erwerbsarbeit zahlen sie entweder geringere Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein oder sie sind ausschließlich über ihren Partner abgesichert“, betonte der Verbandspräsident.

„Für uns gilt: Häusliche Pflege muss endlich besser anerkannt werden. Nötig ist insbesondere eine Aufwertung der unbezahlten Sorgearbeit“, forderte Bauer. Konkret müsse dies durch einen finanziellen Ausgleich erfolgen. Zudem gelte es, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern. 

Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass in Deutschland weitaus mehr Menschen pflegebedürftig sind, als die bisher angenommene Zahl von 3,4 Millionen. „Wir müssen von einer Dunkelziffer von rund 5 Millionen ausgehen“, sagte Katja Knauthe, Gutachten-Autorin von der Hochschule Zittau/Görlitz. 

Das vollständige Gutachten des SoVD finden Sie hier

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Reichsbund der Kriegsopfer gegründet.

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Kurs für Angehörige Demenzkranker in Merzig

Das Deutsche Rote Kreuz bietet zusammen mit der Knappschaft einen Kurs "Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen" an




Die Mehrzahl der bis zu 25.000 Menschen im Saarland, die an einer Demenz leiden, wird von Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut. Die Situation in der häuslichen Pflege und Betreuung ist jedoch oft schwierig: Es fehlen Informationen über Krankheit, Therapie und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Betreuung ist emotional sehr belastend. 

Das Deutsche Rote Kreuz bietet daher zusammen mit der Knappschaft einen Kurs „Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen“ an. Der Kurs hilft Angehörigen, die schwierige Aufgabe der Pflege und Betreuung eines demenzkranken Angehörigen besser zu bewältigen. 

Inhalte des Kurses sind Informationen über Krankheitsbild und therapeutische Möglichkeiten, rechtliche Aspekte wie Pflegeversicherung und Betreuungsrecht und der Umgang mit demenzkranken Menschen. Die emotionalen Belastungen werden ebenso thematisiert wie Möglichkeiten der Entlastung. 

Insgesamt setzt sich der Kurs aus 10 Einzelmodulen mit einer Dauer von jeweils etwa 2 Stunden zusammen. Der Kurs wird von einem Kursleiter moderiert. Zu den einzelnen Modulen werden Expert/innen als Referenten eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine zeitgleiche Betreuung der demenzkranken Menschen ist ebenfalls auf Anfrage möglich. 

Der Kurs beginnt am Montag, den 04. November 2019 um 18:00 Uhr im DRK Kreisverband Merzig-Wadern, Trierer Str. 148 k, 66663 Merzig und findet dann jeweils Montag und Donnerstag statt. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten, da die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist. 

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim DRK-Landesverband Saarland, Tel. 0681/5004-255.

Dienstag, 15. Oktober 2019

Trinken, bevor der Durst kommt

Durst zeigt schon einen Mangel an Flüssigkeit an




Gerade ältere Menschen trinken oft zu wenig. Wichtig ist für sie, nicht zu warten, bis der Durst kommt, wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" schreibt. Durst zeigt schon einen Mangel an Flüssigkeit an. Daher sollte man besser schon vorher zum Glas greifen. 

Am besten trinkt man regelmäßig über den Tag verteilt - auf Vorrat geht das nämlich nicht. 


Wer abends gegen sechs das letzte Mal trinkt, muss sich auch keine Sorgen machen, nachts rauszumüssen. 

Tipp für alle, denen das Trinken schwerfällt: Stellen Sie sich die tägliche Ration bereit. Hilfreich kann sein, ein gedrungenes Glas zu wählen, in dem die Wassermenge geringer zu sein scheint. 

Weitere Tipps rund ums Wasser-Trinken finden Leserinnen und Leser im aktuellen "Senioren Ratgeber". 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"  Ausgabe 10/2019 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Dienstag, 8. Oktober 2019

Zweite Auszahlung des Bayerischen Landespflegegeldes gestartet

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Huml: Wir stärken die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und ihre gesellschaftliche Teilhabe


Staatsministerin Melanie Huml
Bildquelle "Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege".

Seit dem 1. Oktober 2019 wird das Bayerische Landespflegegeld vom Bayerischen Landesamt für Pflege zum zweiten Mal ausgezahlt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen.

Huml betonte: "Bis Mitte Oktober werden rund 260.000 Bürgerinnen und Bürger, an die das Bayerische Landespflegegeld bereits im Jahr 2018 erstmalig ausgezahlt wurde, den Betrag von 1.000 Euro ein weiteres Mal erhalten. Eine erneute Antragstellung war hierfür nicht erforderlich. Zudem werden rund 30.000 bereits eingegangene Neuanträge für das Pflegegeldjahr 2018/2019 ausbezahlt."

Der Präsident des Landesamts für Pflege, Dr. Dr. Markus Schick, unterstrich: "Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Zahlung. Anspruchsberechtigte, die im Kalenderjahr 2019 zum ersten Mal das Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2017/2018 erhalten haben, erhalten die zweite Zahlung Anfang 2020. Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Ein Neuantrag für das Pflegegeldjahr 2018/2019 kann noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden."

Huml erläuterte: "Das Landespflegegeld ist ein Bestandteil des Pflege-Pakets der Bayerischen Staatsregierung. Wir investieren jährlich 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen."

Die Ministerin verwies zugleich auf das neue Investitionskostenförderprogramm für mehr Pflegeplätze in Bayern: "Wir haben die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Damit sie sich gelegentlich eine Auszeit gönnen können, soll ein Schwerpunkt auf die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen gelegt werden. Zudem fördern wir die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2019/2020 rund 120 Millionen Euro veranschlagt."

Huml betonte: "Noch in diesem Jahr startet die Förderung von bis zu 1.000 Pflegeplätzen jährlich. Dies umfasst die Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze sowie die Schaffung bedarfsgerechter neuer Pflegeplätze."

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Förderung von Pflegeplätzen in Heimen gelegt, die sich in den sozialen Nahraum öffnen. Letzteres kann das Angebot von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen umfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Begegnungsstätte.

Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter lfp.bayern.de oder unter landespflegegeld.bayern.de.