Freitag, 30. Oktober 2015

Und wer hilft den Angehörigen?

Welche Hilfe für die häusliche Pflege Schwerkranker und Dementer wichtig ist





Wer Angehörige pflegt, läuft auf Dauer Gefahr, selbst krank zu werden. Partner von Krebspatienten leiden psychisch oft stärker als die Betroffenen selbst und Familien, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreuen, sind einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. 

Besonders aufreibend: das Leben mit Demenzkranken. Zu lernen, dass man den Patienten nicht ändern kann, sondern nur sein eigenes Verhalten, stellt eine große Herausforderung dar. 

Dabei helfen Gesprächskreise für pflegende Angehörige, die meist eine Fachkraft moderiert, rät das Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“. 

Empfehlenswert: Schulungen für den Umgang mit Demenzkranken, deren Kosten von fast allen Kassen übernommen werden. 

Quelle:
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 

Mittwoch, 28. Oktober 2015

vdek-Pflegelotse: Hilfestellung bei der Wahl des passenden Angebots

Jetzt auch mit Checklisten für die Suche nach Pflegeeinrichtungen


Foto: vdek-Pressefoto


In welchem Pflegeheim ist mein Angehöriger wirklich gut untergebracht? Welcher Pflegedienst in der Nähe geht am besten auf meine Bedürfnisse ein? Und welche gesetzlichen Ansprüche habe ich als Pflegebedürftiger eigentlich? Wer für sich oder seine Angehörigen eine Pflegeeinrichtung bzw. einen Pflegedienst sucht, hat es bei der Vielzahl an Angeboten oft nicht leicht, sich zu entscheiden. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat nun auf seiner Webseite www.pflegelotse.de zwei Checklisten veröffentlicht, die hierbei Orientierung bieten und Versicherten bei der Suche nach dem für sie besten Angebot helfen.

„Die Listen enthalten die wichtigsten Fragen rund um die Themen Pflege zu Hause bzw. in der Pflegeeinrichtung. So helfen sie Versicherten, sich ein umfassendes Bild der verschiedenen Anbieter zu machen“, sagt Michaela Gottfried, Pressesprecherin des vdek. Dabei werden unterschiedlichste Aspekte der Qualität abgefragt: Von der Quote der Fachkräfte in der Pflegeeinrichtung über die angebotenen Betreuungsleistungen des Pflegedienstes bis hin zu wichtigen vertraglichen Aspekten der stationären und ambulanten Pflege. 

Checklisten können bei der Entscheidungsfindung helfen


Die Versicherten können die Listen zudem als Gesprächsleitfaden für den Erstkontakt mit den Einrichtungen und Dienstleistern nutzen. Damit helfen die Checklisten bei der Entscheidungsfindung auch Punkte zu beachten, die häufig nicht bedacht werden – zum Beispiel, ob Ehrenamtliche in die Heimbetreuung eingebunden sind, oder ob die Pflegeeinrichtung einen kostenlosen Begleitdienst anbietet. Zusätzlich zu den Pflegenoten und den Preis- und Strukturdaten im vdek-Pflegelotsen (www.pflegelotse.de) bekommen Versicherte damit eine weitere nützliche Entscheidungshilfe für die Wahl des Anbieters an die Hand.

Die „Checkliste vollstationäre Pflege“ und die „Checkliste ambulante Pflege“ stehen ab sofort kostenlos unter www.pflegelotse.de zum Download und Ausdrucken bereit. Die Rubriken „Fragen & Antworten“ und „Die Pflegeversicherung“ informieren darüber hinaus auf der Internetseite zu den häufigsten Fragen zum Pflegelotsen und den Pflegenoten.

Checklisten zur vollstationären und ambulanten Pflege: www.pflegelotse.de/presentation/pl_pflegecheckliste.aspx

Freitag, 23. Oktober 2015

Pflege? Nur nicht dran denken!

"Man müsste mal..."




Für die meisten Menschen ist Pflegebedürftigkeit eine Bedrohung, vor der sie die Augen verschließen. 59% sagen, dass sie Themen wie schwere Krankheit und Pflege am liebsten verdrängen. Das zeigen Daten aus der aktuellen Pflegestudie der DKV Deutsche Krankenversicherung, für die das Marktforschungsinstitut Heute und Morgen 2.000 Menschen repräsentativ befragt hat.

„Bei Krankheit oder im Alter Pflege zu benötigen, ist die normalste Sache der Welt“, erklärt dazu Clemens Muth, Vorstandsvorsitzender der DKV. „Aber wir verdrängen diesen Gedanken. Dabei geht uns wertvolle Zeit verloren, in der wir uns um ein paar wichtige Sachen kümmern sollten.“ Besonders jüngere Menschen geben zu, dass sie sich mit der Pflege nicht gerne beschäftigen. 70 Prozent der 30- bis 39-Jährigen verdrängen nach eigenen Äußerungen dieses Thema. Es gibt aber eine Reihe von Dingen, die man schon in jüngeren Jahren in Sachen Pflege regeln kann. Dazu gehört unbedingt die Vorsorge für den Fall, dass man sich nicht mehr selbst äußern kann: mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.


„Man müsste mal…“


Viele Menschen kennen diese Dokumente und ihre Bedeutung. Sie beinhalten Behandlungen, die der Patient grundsätzlich ablehnt und bestimmen, wer im Falle einer schweren Krankheit seine Angelegenheiten regeln und für ihn Entscheidungen treffen darf. „93 Prozent der Befragten finden es wichtig, diese Papiere für sich anzufertigen“, sagt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV, „aber nur zwischen 20 und 25 Prozent haben das auch wirklich schon getan. Jahrelang sagt man sich ‚Man müsste mal‘ – und im Ernstfall fehlen die Dokumente dann.“ Winkler berät seit 17 Jahren Kunden der DKV und deren Angehörige zu Pflegefragen.


Was die Einschätzung des eigenen Wissens angeht, trauen sich die Befragten der DKV-Pflegestudie erstaunlich wenig zu. Etwa zwei Drittel sind der Meinung, sie hätten nur geringe oder gar keine Kenntnisse in Sachen Pflegeversicherung. Die große Mehrheit fühlt sich zu Pflegethemen nur mittelmäßig bis gar nicht informiert.


Große Ängste – kleines Wissen


„Das heißt aber nicht, dass sie das Thema nicht beschäftigt. Ganz im Gegenteil: 73 Prozent der Frauen und 66 Prozent der Männer haben Angst, dass ein naher Angehöriger pflegebedürftig werden könnte“, so Winkler. Etwas weniger verbreitet ist die Befürchtung, selbst eine schwere Krankheit zu bekommen oder ein Pflegefall zu werden. „Diese Mischung aus gefühlt geringem Wissen und großen Ängsten weist ebenfalls darauf hin, dass das Thema von den meisten verdrängt wird“, erklärt Winkler.

Dabei ist Verdrängung meist nicht lang möglich, denn das Thema Pflege begegnet uns immer öfter im täglichen Leben. Derzeit sind 2,6 Mio. Menschen pflegebedürftig. 60 Prozent der Befragten der DKV-Studie haben bereits Erfahrungen mit Pflegebedürftigkeit in der Familie oder bei Bekannten gemacht, 19 Prozent haben aktuell einen Pflegefall in ihrem Umfeld, sechs Prozent pflegen einen Angehörigen. „Pflege gehört bei vielen zum Alltag und wird im Alter etwa jeden dritten Mann und jede zweite Frau betreffen“, so DKV-Chef Clemens Muth. „Umso wichtiger ist es, dass wir uns fragen: Wie wollen wir leben, wenn wir pflegebedürftig sind? Wer soll uns pflegen? Wo wollen wir wohnen? Und woher kommt das Geld dazu?“ Unverzichtbar sei es, solche Fragen in der Familie zu besprechen und dringende Formalitäten zu klären, solange man noch fit und gesund sei, so Muth.


Die Ergebnisse der DKV-Pflegestudie finden Sie unter www.ergo.com/studien.

Informationen und Vorlagen für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie beim Bundesjustizministerium.

Samstag, 17. Oktober 2015

Fragen und Antworten rund um den Online-Kauf von Medikamenten

Medikamente kommen immer häufiger aus dem Web


apodiscounter.de


Ob Grippemittel oder Nasenspray – wenn es im Hals kratzt oder die Nase läuft, vertrauen immer mehr Deutsche auf Online-Apotheken und andere Online-Arzneimittelhändler. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom. 

Demnach hat bereits jeder zweite Internetnutzer (49 Prozent) Medikamente im Netz gekauft. Das entspricht 27 Millionen Menschen. 2012 waren es erst 30 Prozent der Internetnutzer. Besonders beliebt sind Online-Apotheken bei Frauen: So haben bereits 56 Prozent der Internetnutzerinnen Arzneimittel im Web bestellt, bei den Internetnutzern sind es 43 Prozent.

„Die Online-Bestellung von Medikamenten spart Zeit, Geld und Mühe. Deshalb ist sie heute fast so selbstverständlich wie der Kauf von Kleidung und Büchern im Netz“, sagt Isabel Richter, Bereichsleiterin Pharma beim Bitkom. „Insbesondere für berufstätige wie auch für chronisch kranke, immobile oder ältere Menschen erleichtert die Online-Apotheke den Zugang zu Arzneimitteln sehr.“ So haben laut der Bitkom-Umfrage bereits 49 Prozent der Internetnutzer über 65 Jahren online Medikamente gekauft, bei den 50- bis 64-Jährigen sind es sogar 59 Prozent. In der Gruppe der 30- bis 49-Jährigen haben schon 54 Prozent Medikamente im Internet bestellt und bei den 14- bis 29-Jährigen sind es 31 Prozent.

Im Internet können Verbraucher sowohl rezeptpflichtige als auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel zeit- und ortsunabhängig bestellen und bequem bargeldlos bezahlen. Dabei sind rezeptfreie Medikamente im Netz wegen der geringeren Fixkosten oft deutlich günstiger als in der Präsenz-Apotheke. Die Mittel werden in der Regel innerhalb weniger Tage an die Wunschadresse geliefert. Auch eine Beratung durch Fachpersonal – zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder Live-Chat – ist möglich.

Dass die Verbraucher gute Erfahrungen mit dem Online-Kauf von Medikamenten machen, zeigt die Häufigkeit der Bestellungen: Wer Arzneimittel im Internet kauft, tut dies in der Regel immer wieder. 40 Prozent der Käufer bestellen „regelmäßig“ und 33 Prozent „manchmal“. 21 Prozent geben an, „selten“ Medikamente im Web zu kaufen und 5 Prozent haben das „bislang nur ein Mal“ getan.

Um seriöse Anbieter möglichst schnell und zuverlässig zu erkennen, gibt es nun ein neues EU-Logo. Darüber können Verbraucher prüfen, ob ein Händler nach dem jeweiligen nationalen Recht für den Online-Arzneimittelhandel zugelassen ist.

Fragen und Antworten


Wie ist die Rechtslage zum Versandhandel mit Medikamenten?

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in Deutschland seit 2004 grundsätzlich erlaubt. Online-Apotheken bzw. sonstige Online-Arzneimittelhändler brauchen hierfür eine Zulassung der zuständigen Landesbehörde. Ob ein Händler zugelassen ist, kann der Verbraucher mithilfe eines EU-Logos überprüfen oder direkt über die Listen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), in denen alle registrierten deutschen Händler aufgeführt sind.



Welche Medikamente können online bestellt werden?

Im Internet können sowohl rezeptpflichtige als auch nicht rezeptpflichtige Medikamente bestellt werden. Die nicht verschreibungspflichtigen Mittel sind im Internet oft günstiger als in Präsenzapotheken, da sie keiner gesetzlichen Preisbindung unterliegen. Die Preisbindung gilt für verschreibungspflichtige Mittel, online wie offline.



Wie viele Online-Arzneimittelhändler gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es laut dem DIMDI etwa 3000 Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis in Deutschland, davon haben rund 1000 eine Webseite mit Bestellmöglichkeit bzw. einen Webshop. Diese dürfen neben verschreibungsfreien auch verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen. Daneben gibt es die sogenannten „sonstigen Händler“, die nur rezeptfreie Arzneimittel verkaufen dürfen.



Wie funktioniert die Online-Bestellung von Medikamenten?

Der Erwerb von Medikamenten im Internet funktioniert in der Regel so wie jeder andere Online-Kauf: Produkt aussuchen, in den Warenkorb legen und den Kauf abschließen. Die Bestellung ist oft auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss das Rezept postalisch an den Händler geschickt werden. Hierfür bieten viele Apotheken ihren Kunden eine Gutschrift der Portokosten oder Freiumschläge an.



Was sind außer dem EU-Logo Kennzeichen für Seriosität?

Ein Blick ins Impressum kann helfen, die Seriosität eines Online-Versandhändlers einzuschätzen. Hier sollten alle wichtigen Informationen wie der Name des verantwortlichen Apothekers sowie die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer aufgelistet sein. Bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten verlangen seriöse Apotheken die postalische Zusendung des Rezepts. Wenn Apotheken darauf verzichten, sollten Verbraucher skeptisch werden. Auch ein Beratungsangebot gehört bei seriösen Händlern dazu.



Wie hoch ist die Gefahr von Fälschungen beim Online-Kauf?

Fälle von Medikamentenfälschungen kommen leider immer wieder ans Licht. Unter anderem betreffen diese falsche Beipackzettel oder Dosierungen, absichtlich verlängerte Verfallsdaten oder gar eine falsche Zusammensetzung des Medikaments. Gefälschte Medikamente können wirkungslos oder sogar gesundheitsschädlich sein. Deshalb sollten sich Verbraucher an die seriösen, registrierten Händler halten.



Kann man sich auch Medikamente aus dem Ausland bestellen?

Ausländische Versandhändler dürfen Arzneimittel nach Deutschland liefern, wenn sie in ihrem Land dazu zugelassen sind und die dortigen Standards den deutschen ähneln. Laut Bundesgesundheitsministerium ist derzeit der Versand von Arzneimitteln aus Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich nach Deutschland erlaubt, teils jedoch nur eingeschränkt. 



Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.135 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt, darunter 1.111 Online-Shopper. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: Welche der folgenden Waren oder Dienstleistungen haben Sie schon einmal im Internet gekauft bzw. gebucht? Wie häufig kaufen Sie die folgenden Waren im Internet?

Freitag, 16. Oktober 2015

TK-Studie: Senioren bekommen häufig falsche Medikamente

Fast jeder fünfte Senior ab 65 Jahren betroffen




Fast jeder fünfte Senior ab 65 Jahren (18,9 Prozent) bekommt Medikamente verordnet, die im Alter ungeeignet sind oder gefährliche Neben- oder Wechselwirkungen verursachen können - obwohl es in vielen Fällen verträglichere Alternativen gibt. Im Alter verlangsamt sich der Stoffwechsel, manche Wirkstoffe können nicht mehr so gut aufgenommen oder auch abgebaut werden. Mögliche Folgen: Sturzgefahr, Nierenschäden, Magenblutungen.

Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) erhielten in Deutschland allein 2012 etwa 1,8 Millionen Menschen ab 65 Jahren kritische Arzneien verordnet (18,9 Prozent). Vier Jahre zuvor, im Jahr 2008, lag der Anteil der Senioren, die ein oder mehrere Rezepte mit einem potenziell gefährlichen Wirkstoff bekamen, sogar noch geringfügig höher bei 21,7 Prozent.

Ein Blick auf Dänemark zeigt, dass es auch anders geht


"Trotz des leichten Abwärtstrends werden nach wie vor viel zu viele kritische Medikamente verordnet", sagt Dr. Frank Verheyen, Leiter des WINEG. Und das, obwohl 2010 die sogenannte Priscus-Liste erschienen ist. Diese Liste hat für Deutschland auf wissenschaftlich fundierter Basis erstmals 83 für Senioren potenziell gefährliche Wirkstoffe und therapeutische Alternativen aufgelistet. "Das Verordnungsverhalten der Ärzte hat sich aufgrund der Priscus-Liste offenbar nicht grundlegend verändert", resümiert Verheyen. So hatte bereits vor der Priscus-Veröffentlichung ein leichter Verordnungsrückgang eingesetzt, der sich auch danach kontinuierlich fortsetzte. Verheyen: "Ein Blick auf Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dort erhalten nur knapp sechs Prozent der Senioren kritische Arzneimittel."

Auch Ärzte in Deutschland könnten vorsichtiger sein. Das zeigt der Vergleich der Verordnungen für Jung und Alt. Bei erwachsenen Patienten unter 65 Jahren, für die der Priscus-Effekt nicht so eine große Rolle spielt, liegt der Anteil an Priscus-Verordnungen insgesamt niedriger als in der gefährdeten Generation 65 plus. Lediglich in einzelnen Therapiegebieten vermeiden Ärzte bei Älteren riskante Mittel, so die TK-Studie. Zwei Beispiele: Bei Herzrhythmusstörungen erhalten Senioren, verglichen mit jüngeren Erwachsenen, deutlich weniger Priscus-Mittel. Das gilt auch für Priscus-Medikamente gegen Angststörungen. Dagegen erhalten Menschen über 65 bei Durchblutungsstörungen in den Beinen dreimal häufiger Priscus-Mittel als Jüngere. Auch bei Depressionen werden Senioren häufiger als Jüngeren Priscus-Arzneien verschrieben.

Um die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen, unterstützt die TK Patienten und Ärzte mit speziellen Angeboten. Niedergelassene Ärzte erhalten bereits seit 2010 mit dem TK-Arzneimittelreport Informationen zur Priscus-Liste. Der Report enthält eine Übersicht, die dem Arzt zeigt, welche Medikamente er den TK-Versicherten im zurückliegenden Quartal verordnet hat. Wenn der Arzt einem Patienten über 65 Jahre ein Priscus-Medikament verschrieben hat, bekommt er einen entsprechen-den Hinweis angezeigt.

Zudem informiert die TK ihre Versicherten auf Wunsch, welche Arzneimittel sie in den letzten zwei Jahren vom Arzt auf Kassenrezept verordnet bekommen und über eine Apotheke bezogen haben und ob darunter Priscus-Präparate waren. Fast 29 Prozent der Medikamentenübersichten, die TK-Versicherte über 65 Jahre individuell 2014 angefordert haben, enthielten einen Hinweis auf Priscus-Mittel. Auch 2015 bewegt sich der Anteil der Übersichten mit Hinweis auf Priscus-Mittel auf einem ähnlichen Niveau (28 Prozent). Das zeigt eine erste Auswertung der TK für den Zeitraum von Januar bis September. Patienten, die ein entsprechendes Medikament erhalten, sollten es auf keinen Fall eigenmächtig absetzen, sondern stattdessen die weitere Therapie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.

Die individuelle Übersicht über verordnete Arzneimittel lässt sich über die Homepage der TK unter www.tk.de (Webcode 095542) anfordern.
Zum Hintergrund
Zur Studie: Das Wissenschaftliche Institut für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen der TK - kurz WINEG - hat Verordnungszahlen der Kasse aus den Jahren 2008 bis 2012 in Hinblick auf die Verschreibung von sogenannten Priscus-Medikamenten analysiert. Die Studie "Ärztliches Verordnungsverhalten von potenziell inadäquaten Medikamenten für ältere Menschen" steht unter www.wineg.de  (PDF, 446 KB, nicht barrierefrei) (Webcode 104756) zum Download bereit.

Zur Priscus-Liste: Die sogenannte Priscus-Liste enthält eine Aufstellung von 83 Arzneimittelwirkstoffen, die für Senioren ab 65 Jahren nur eingeschränkt zu empfehlen sind und deswegen nur nach einer genauen Nutzen-Risiko-Bewertung vom Arzt verordnet werden sollten. Darunter fallen zum Beispiel Medikamente gegen Bluthochdruck, Depressionen und Schmerzmittel. Um die Arzneimitteltherapie von älteren Patienten sicherer zu machen, haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesforschungsministeriums 2010 diese Liste erstmalig für Deutschland erstellt. Neben der Aufstellung der Wirkstoffe erläutert die Priscus-Liste die Risiken dieser Medikamente sowie mögliche Therapiealternativen. Die aktuelle Priscus-Liste ist online abrufbar unter www.priscus.net.


Donnerstag, 15. Oktober 2015

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die neue Familienpflegezeit

Bescheid wissen, Vorteile nutzen


Foto: djd/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beruf und Pflege von nahen Angehörigen lassen sich oft nur schlecht miteinander vereinbaren.
Seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen deshalb für spürbare Erleichterungen
bei den Beschäftigten


In Deutschland werden derzeit rund 1,86 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Der Wunsch vieler Berufstätiger, Angehörige selbst zu pflegen, scheitert oftmals an der Wirklichkeit. Viele Berufstätige, die bereits Pflegeaufgaben übernommen haben, können Pflege und Beruf nur schwer vereinbaren. Die Politik hat darauf reagiert, seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen für spürbare Erleichterungen.

Zehn Tage Auszeit, sechs Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit


Wer kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigt, kann bis zu zehn Arbeitstage lang der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld. Zudem haben Beschäftigte wie bisher für die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Seit Jahresbeginn 2015 haben Beschäftigte zudem einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt auf eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Ob Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit genommen werden kann, hängt von der Größe des jeweiligen Unternehmens ab.

Für die Zeit der Freistellungen gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzufedern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, es beträgt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts. Für alle drei Auszeiten besteht von der Ankündigung - höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Termin - bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz.

Alle Informationen dazu gibt es unter www.wege-zur-pflege.de. Auf dieser Website des Bundesfamilienministeriums steht leicht auffindbar auch der Link zu einem Familienpflegezeit-Rechner, der eine erste, auf die persönliche Situation abgestimmte Orientierung gibt.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert


Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Seit Jahresbeginn 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger und Schwägerinnen sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen der Familienpflegezeit. 


Mehr Informationen: www.wege-zur-pflege.de

Montag, 12. Oktober 2015

Häusliche 24-Stunden-Pflege in Ilsfeld

Zuverlässige und bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte in Ilsfeld



Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass die Menschen immer älter werden. Das gilt natürlich auch für die im Süden des Landkreises Heilbronn liegende Gemeinde Ilsfeld.

Schon heute ist nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Stuttgart mehr als jeder fünfte Einwohner von Ilsfeld 60 Jahre oder älter. Tendenz steigend.

Grundsätzlich ist eine höhere Lebenserwartung zwar wünschenswert und positiv, jedoch bringt das Älterwerden auch Probleme mit sich.

Obwohl es in Ilsfeld zahlreiche Angebote für die Alten- und Krankenpflege gibt, ist es sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Betreuung, zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung, zuhause zu organisieren.


In diesem Fall sind die meisten Familien mit der Situation ohne fremde Hilfe zunächst überfordert. Ursachen sind tägliche Verpflichtungen, die Notwendigkeit immer vor Ort präsent zu sein, dazu kommen in vielen Fällen die eigene Familie sowie berufliche Verpflichtungen.

Trotzdem ziehen es viele ältere Menschen vor, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben,
denn der Gedanke, seine eigenen vertrauten Wände gegen eine völlig neue Umgebung im Seniorenheim eintauschen zu müssen, ruft bei vielen älteren Menschen große Ängste und auch Ablehnung hervor. Aber ohne fremde Hilfe geht eine 24 Stunden Pflege normalerweise nicht.

Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person


Bei einer 24 Stunden Pflege und Betreuung wohnt die Pflegekraft mit der zu betreuenden Person zusammen im Haushalt. Dadurch ist es möglich, dass ältere Menschen, auch wenn sie pflegebedürftig sind, so lange wie möglich gut versorgt in Ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Deshalb verzeichnet die gelko Pflegevermittlung zurzeit eine zunehmende Nachfrage nach einer 24 Stunden Pflege und Betreuung durch polnische oder andere osteuropäische Betreuungskräfte. Dies trifft nicht nur für die Gemeinde Ilsfeld mit seinen Ortsteilen Auenstein und Schozach zu, sondern auch für die Nachbargemeinden Abstatt, Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beilstein, Brackenheim, Flein, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarsulm, Neuenstadt am Kocher, Talheim, Untergruppenbach und Weinsberg,

gelko Pflegevermittlung (www.gelko-pflegevermittlung.de) vermittelt polnische und osteuropäische Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege zu Hause.

gelko Pflegevermittlung vermittelt die 24-Stunden-Pflege ausschließlich nach dem Entsendegesetz, also 100 %ig legal.

Weitere ausführliche Informationen zur 24 Stunden Pflege in Ilsfeld und Umgebung  erhalten Sie gerne bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0 70 62 – 92 88 970 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Sonntag, 11. Oktober 2015

Pflegende Angehörige sind häufiger depressiv

Neues Angebot: Der DAK-Pflegecoach




Pflege kann krank machen: Rund 20 Prozent aller pflegenden Angehörigen in Deutschland leiden unter einer Depression. Auch Angst- oder Schlafstörungen kommen gehäuft vor. Insgesamt leidet etwa die Hälfte aller Pflegepersonen an psychischen Problemen, deutlich mehr als nicht-pflegende Menschen. Das sind zentrale Ergebnisse des aktuellen Pflegereports 2015 der DAK-Gesundheit.

Für den DAK-Pflegereport „So pflegt Deutschland“ wurden die anonymisierten Daten von 500.000 Versicherten ausgewertet. Ferner hat die Kasse Daten von 12.000 pflegenden Angehörigen mit denen einer nicht-pflegenden Gruppe verglichen und die häufigsten Krankheiten analysiert. 

Ein zentrales Ergebnis: Pflegende Angehörige werden um zehn Prozent häufiger wegen psychischer Leiden behandelt. Bei Depressionen sind es acht Prozent mehr. „Das zeigt, wieviel Druck auf Menschen lastet, die neben Job und Familie noch die Pflege eines Angehörigen übernehmen“, sagt Herbert Rebscher, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. Auch körperlich sind pflegende Angehörige belastet: Jede sechste Pflegeperson musste 2014 wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen zum Arzt, bei nicht-pflegenden Personen war nur jeder Zehnte betroffen.

Viele pflegende Angehörige sind überfordert


Zusätzlich zur Datenanalyse hat die DAK-Gesundheit eine repräsentative Forsa-Befragung in Auftrag gegeben. Danach schätzt über die Hälfte der pflegenden Angehörigen die eigene Belastung als hoch oder sehr hoch ein. Viele fühlen sich manchmal körperlich (50 Prozent), psychisch (68 Prozent) oder zeitlich (71 Prozent) überfordert von der Pflege. Sowohl Belastung als auch Überforderung steigen an, wenn die gepflegte Person dement ist. Bei jedem dritten Befragten ist das der Fall.

Aus dem Report geht hervor, dass mit rund 90 Prozent meist Frauen die Pflege übernehmen. Ein Drittel ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Gepflegt werden überwiegend Menschen mit Pflegestufe Eins (knapp 50 Prozent). Doch auch die Stufen Zwei (30 Prozent) und Drei (zehn Prozent) sind mit ihrem intensiven Betreuungsbedarf in der häuslichen Pflege vertreten.

Trotzdem sind externe Hilfsangebote nur zum Teil bekannt und werden verhältnismäßig selten genutzt: So wissen laut Forsa-Befragung zwei von drei Angehörigen, dass die Pflegekassen kostenlose Kurse anbieten. Nur ein Fünftel jedoch hat diese Möglichkeit bereits genutzt. „Dass solche Angebote in so geringem Maße in Anspruch genommen werden, stimmt nachdenklich“, sagt der Pflegewissenschaftler Professor Thomas Klie von der Universität Klagenfurt. Vielen pflegenden Angehörigen fehle offenbar die Zeit, im hektischen Alltag noch regelmäßige Termine wahrzunehmen.

Neues Angebot: Der DAK-Pflegecoach


Die DAK-Gesundheit startet deshalb mit dem Pflegecoach ein neuartiges Angebot im Internet, das speziell auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger zugeschnitten ist. Dabei handelt es sich um einen zertifizierten Pflegekurs, der online absolviert werden kann. Die DAK-Gesundheit ist die erste Krankenkasse, die einen Kurs in dieser Form anbietet. 

Das Angebot kann von Versicherten aller Kassen kostenlos genutzt werden


Teilnehmer können die verschiedenen Module des DAK-Pflegecoachs absolvieren, wann immer sie möchten und die Inhalte nach ihren eigenen Bedürfnissen gewichten. Hinzu kommt ein soziales Netzwerk: Wer eingeloggt ist, kann sich mit anderen über Fragen und Probleme austauschen – auf Wunsch anonym. „Im Pflegealltag bietet der DAK-Pflegecoach Hilfe ohne Hürden“, sagt Vorstandschef Rebscher.

Der DAK-Pflegecoach ist im Internet unter www.dak.de/pflegecoach zu finden.

Donnerstag, 8. Oktober 2015

Bei Gedächtnisproblemen immer Arzt aufsuchen

Kostenlose Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“




Täglich erreichen die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) Anfragen von Menschen, die bei sich eine Verschlechterung des Gedächtnisses feststellen. „Diesen Menschen raten wir grundsätzlich, einen Arzt aufzusuchen. Es ist wichtig, früh und professionell abzuklären, was der Auslöser der Vergesslichkeit ist, um mögliche Ursachen zu behandeln oder im Falle einer Alzheimer-Erkrankung frühzeitig mit einer Therapie zu beginnen“, sagt der AFI-Vorstandsvorsitzende und niedergelassene Nervenarzt Dr. Michael Lorrain. Der erste Ansprechpartner bei Gedächtnisproblemen ist der Hausarzt, der den Patienten dann an einen Neurologen, einen Psychiater oder an eine Gedächtnissprechstunde überweisen kann.

Da es sich bei Alzheimer um eine fortschreitende Gehirnleistungsstörung handelt, ist es besonders wichtig, die Krankheit möglichst lange in einem frühen Stadium zu halten. Auch mögliche Begleiterkrankungen wie Schlafstörungen oder Depressionen können gezielt behandelt werden. „Nur bei einer frühen Diagnose haben Betroffene die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen über Betreuung und Pflege weitestgehend eigenständig zu treffen. Das sichert Lebensqualität“, sagt Dr. Lorrain.

Wie die Alzheimer-Krankheit diagnostiziert wird, stellt die AFI in ihrer kostenlosen Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ vor. Die Broschüre bietet einen leicht verständlichen Überblick über psychometrische Tests, Labordiagnostik, bildgebende Verfahren und Liquordiagnostik zur Diagnose der Alzheimer-Krankheit.

Informationsmaterialien können kostenfrei bestellt werden


„Diagnose-Verfahren bei Alzheimer“ und weitere Informationsmaterialien können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; per Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail an info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Dank zahlreicher privater Spender konnte die AFI bisher 700.000 kostenlose Ratgeber und Broschüren an Interessierte und Betroffene versenden. Zusätzlich wurden bislang insgesamt 164 Forschungsaktivitäten engagierter Alzheimer-Forscher an deutschen Universitäten mit über 7 Millionen Euro unterstützt.

Dienstag, 6. Oktober 2015

Wenn ein Alzheimer-Patient vermisst wird, sollte er leicht identifiziert werden können

Kinder basten Notfallausweise für Alzheimer-Patienten




Eine gefährliche Verhaltensweise bei Menschen mit Alzheimer ist das Weglaufen. Bereits in einem frühen Krankheitsstadium ist der Orientierungssinn beeinträchtigt. Mit Fortschreiten der Erkrankung wird ein Alzheimer-Patient sich irgendwann auch an ihm gut bekannten Orten nicht mehr zurechtfinden.

Wenn ein Alzheimer-Patient tatsächlich vermisst wird, sollte er leicht identifiziert werden können. Ein Notfallausweis mit Namen, Adresse und Telefonnummer kann hierzu beitragen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) möchte Kinder dazu anregen, Notfallausweise für Alzheimer-Patienten zu basteln. Diese können bei Erkrankten im familiären Umfeld helfen oder auch Senioreneinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlagen für die Notfallausweise gibt es zum Ausdrucken auf der AFI-Kinderseite AFi-KiDS.de.

Altersgerechte Alzheimer-Aufklärung im Comic-Stil für Kinder


AFi-KiDS.de – das bedeutet altersgerechte Alzheimer-Aufklärung im Comic-Stil für Kinder ab fünf Jahren. Gerade für die ganz junge Generation sind die Symptome der Erkrankung oft nur schwer nachzuvollziehen. Hier möchte die AFI Abhilfe schaffen. AFi-KiDS erklärt im Comic-Stil wie das Gehirn funktioniert, wie Neues gelernt wird und was bei der Alzheimer-Krankheit passiert.

Dank zahlreicher privater Spender konnte die AFI bisher insgesamt 164 Forschungsaktivitäten  mit über 7 Millionen Euro unterstützen. Zusätzlich konnten 700.000 kostenlose Ratgeber und Broschüren an Interessierte und Betroffene versendet werden.


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 164 Forschungsaktivitäten mit über 7 Millionen Euro unterstützen und 700.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel, die Schirmherrschaft anlässlich des 20-jährigen Bestehens der AFI hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel übernommen.

Sonntag, 4. Oktober 2015

Pflegende Angehörige künftig besser gegen Arbeitslosigkeit abgesichert

TK-Chef Baas begrüßt Pflegereform




Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein. "Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten", erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). "Denn Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus."

In der TK-Pflegestudie geben drei von zehn berufstätigen Befragten an, die Arbeitszeit reduziert zu haben, weil jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig geworden ist. Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben.

Wer in der Familie Verantwortung übernimmt hat oft soziale Nachteile


"Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben", so Baas. "Wir müssen verhindern, dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat."

Um pflegende Angehörige zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung schon jetzt zahlreiche Leistungen. Baas: "Hier navigieren wir unsere Versicherten durch einen Dschungel von Angeboten, nicht alle sind gleichermaßen bekannt. Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung." 

Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. Künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. "Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis."

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Patientenverfügung - für den Papierkorb?

Umfrage: Nach wie vor bestehen Zweifel, doch Ärzte sind zur Umsetzung des Dokuments gesetzlich verpflichtet. Aber auch der Bürger ist gefordert.


Foto: Lupo / pixelio.de


Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte eine Patientenverfügung umsetzen müssen. Doch tun sie das? Nicht jeder ist davon überzeugt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“. Drei von Zehn (29,8 Prozent) der Interviewten, die keine Patientenverfügung haben, begründen dies mit der Befürchtung, Mediziner würden sich „sowieso nicht daran halten“.

Experten wie Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Universität München, glauben, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Befolgung der Patientenverfügung Wirkung zeigt. „Ich habe schon den Eindruck, dass Ärzte die Verfügung seit Inkrafttreten des Gesetzes eher umsetzen“, sagt Marckmann in der aktuellen Ausgabe der „Apotheken Umschau“. 

Dokument sollte leicht auffindbar sein


Laut dem Gesundheitsmagazin können auch die Bürger selbst einiges tun, damit die Verfügung angewendet wird. Sie sollten beispielsweise dafür sorgen, dass sie an einem eindeutigen Ort leicht auffindbar ist. Sinnvoll sei auch ein Dokument im Geldbeutel, auf dem vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt, und wer informiert werden soll. 

Weitere Ratschläge, worauf zu achten ist, und viele Infos rund um das Thema Patientenverfügung gibt es in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ (Oktober A/2015).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren, darunter 1.470 Personen, die keine Patientenverfügung haben.