Mittwoch, 14. Dezember 2022

Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patientinnen und -Patienten

Erinnerungen schenken




Weihnachten ist für viele das Fest der Familie. Ist ein Angehöriger oder eine Angehörige an Alzheimer erkrankt, kann das die Familie an den Feiertagen vor besondere Herausforderungen stellen. Einerseits wünscht man sich ein Weihnachten „wie immer“. Andererseits ist da ein kranker Mensch mit seinen ganz eigenen Bedürfnissen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) bietet Tipps und Anregungen für die Feiertage.

Die stimmungsvolle Advents- und Weihnachtszeit bietet viele Gelegenheiten, schöne gemeinsame Stunden zu verbringen. Menschen mit Alzheimer erinnern sich zwar immer weniger an aktuelle Erlebnisse und Begegnungen, aber alte Erinnerungen sind oft noch lange lebendig. Deshalb kommt gut an, was alte, positive Erinnerungen aufleben lässt, zum Beispiel Lieder singen, Musik hören, ein Fotoalbum anschauen oder gemeinsam von früher zu erzählen. Wer zum Fest etwas schenken möchte, punktet mit Musik-CDs, Bildbänden von früheren Wohn- oder Urlaubsorten oder schönen Familienfotos. Schöne Momente bieten sich oft auch in der Vorweihnachtszeit, zum Beispiel beim Plätzchen backen oder dekorieren. Beziehen Sie Ihren Angehörigen dabei so gut ein, wie es geht. Das Gefühl, etwas Sinnvolles beitragen zu können, tut vielen Menschen mit Alzheimer gut, sie fühlen sich geliebt und wertgeschätzt.

Das Weihnachtsfest im Voraus planen

Pflegende Angehörige sind die Expert*innen, wenn es um den Patienten oder die Patientin geht. Was an Weihnachten geht oder nicht, hängt von verschiedensten Faktoren ab, zum Beispiel wie fit jemand noch ist oder wie gut er oder sie mit veränderten Routinen klarkommt. Hilfreich ist daher immer, im Vorfeld den groben Rahmen zu überlegen: Wo möchte man feiern und wie lange? Wie wird der ungefähre Ablauf und was muss vorbereitet werden?

Wichtig ist bei allen Planungen, die Bedürfnisse des oder der Erkrankten im Blick zu behalten und niemanden zu überfordern. Wenn ein großes Abendessen an Heiligabend zu viel ist, planen Sie nachmittags lieber ein Kaffeetrinken in kleiner Runde. Vermeiden sollten Sie Dinge, die den Patienten oder die Patientin irritieren oder verunsichern können. Das können unbekannte Gesichter und Stimmen sein, ein zu üppiges Essen oder auch zu viel blinkende Deko. Schaffen Sie gegebenenfalls einen Rückzugsort, wenn es zu viel wird. Auch ein Spaziergang kann eine willkommene Auszeit sein.

Vertrautes und Routinen erleichtern die Festtage

An den Feiertagen selbst setzen Sie am besten auf Vertrautes, wie eine Feier zuhause oder in einem gut bekannten Restaurant. Lebt Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige in einem Altenheim, verbringen Sie am besten dort ein paar schöne Stunden. Von Fahrten ins „alte Zuhause“ raten wir ab, selbst wenn sie nur kurz sind. Der Grund: Menschen mit Demenz können bei solchen Ausflügen schlichtweg vergessen, dass sie in einem Heim wohnen. Entsprechend verstehen sie nicht, wenn man sie aus dem vertrauten Zuhause plötzlich „zurückbringen“ möchte.

Neben der gewohnten Umgebung ebenfalls wichtig für Alzheimer-Patientinnen und Patienten: Routinen. Wiederkehrende Abläufe wie Duschen, Anziehen oder Mahlzeiten geben Orientierung und Halt im Tagesablauf. Sorgen Sie daher auch an den Feiertagen dafür, dass gewohnte Routinen erhalten bleiben und helfen Sie so Ihrem oder Ihrer Angehörigen, sich sicher zu fühlen.

Die Situation gelassen akzeptieren

Ansonsten gilt, Weihnachten entspannt anzugehen und das Beste aus der Situation zu machen. Mit Alzheimer gleicht kein Tag dem anderen und es werden Situationen eintreten, die niemand erwartet hat. Wichtig ist, die guten Momente bewusst zu genießen, in denen Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige präsent ist und Sie zusammen eine schöne Zeit haben.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 360 Forschungsaktivitäten mit über 14,5 Millionen Euro finanzieren und rund 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Donnerstag, 8. Dezember 2022

VdK: „Erstes Ampel-Jahr war ein verlorenes Jahr für die häusliche Pflege

Beim Pflegegeld fehlen den Betroffenen bis zu 160 Euro im Monat

Verena Bentele
 © VdK / Marlene Gawrisch

Heute ist die Ampelkoalition genau seit einem Jahr im Amt. Doch zahlreiche Vorhaben und Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag sind bislang nicht umgesetzt worden. Vor allem für die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen sieht die Bilanz sehr schlecht aus. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:

„Das erste Jahr Ampelkoalition war für die häusliche Pflege ein verlorenes Jahr. Es ist nichts passiert, was die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen entlastet hätte – ganz im Gegenteil. Der Koalitionsvertrag hat ein flexibles Entlastungsbudget, eine Lohnersatzleistung und die Dynamisierung des Pflegegeldes versprochen. Nichts davon wurde umgesetzt.

Wir sehen, dass die Regierung aktuell große Herausforderungen bewältigt, jedoch dürfen diese Anstrengungen nicht andere, wichtige Vorhaben blockieren. Dass die Ampel noch keine konkreten Pläne für 2022 angekündigte regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes vorgelegt hat, ist schlimm für die Betroffenen. Ihnen fehlen beim Pflegegeld bis zu 160 Euro im Monat. Gleichzeitig sind die Preise für ambulante Pflegeleistungen massiv gestiegen. Wer zuhause pflegt oder gepflegt wird, kann sich immer weniger Unterstützung und Entlastung leisten. Die Menschen müssen noch tiefer in die eigene Tasche greifen und obendrauf kommen die allgemeinen Preissteigerungen durch die hohe Inflation und die Energiekrise. Auch das kommende Jahr sieht schlecht aus: Wir rechnen damit, dass alle professionell erbrachten Pflegeleistungen teurer werden, da zum 1. Mai und zum 1. Dezember 2023 der Pflegemindestlohn weiter angehoben wird.

Jetzt muss die Ampelkoalition dringend liefern. Sie darf die mehr als 3,9 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und deren Angehörige nicht weiter ignorieren und im Stich lassen. Es muss eine finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige geschaffen werden. Der Sozialverband VdK fordert einen Pflegelohn. Dieser würde das Armutsrisiko für die Betroffenen deutlich reduzieren. Gegen die ausgebliebene Pflegegelderhöhung und gegen die nur schlecht nutzbaren Entlastungsleistungen laufen bereits Klageverfahren des VdK.

Außerdem fordern wir, dass nicht nur Pflegeheime bei den Energiekosten entlastet werden, dies muss auch für die Pflege zu Hause geschehen. Gerade diejenigen, die wenig oder gar nicht mobil sind und sich nur drinnen aufhalten, benötigen Wärme.“

Samstag, 3. Dezember 2022

AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität stationärer Einrichtungen sichtbar

Ergebnisse der Prüfungen nach neuem Bewertungssystem können gefiltert und verglichen werden

Hier geht es zum AOK-Pflegenavigator

Für Pflegeheime gilt seit Ende 2019 ein neues System der Qualitätsprüfung. Von den Ergebnissen der externen Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) in den Einrichtungen der Langzeitpflege sind bisher rund 95 Prozent in den AOK-Pflegenavigator eingeflossen. Wer sich informieren möchte, wie ein Pflegeheim bewertet wurde und wie sich die Ergebnisse im Vergleich zu anderen Einrichtungen darstellen, kann sich einen Überblick verschaffen. Seit März 2022 wurde das Portal um eine weitere Säule des neuen Qualitäts- und Prüfsystems ergänzt. Auch die internen Qualitätsangaben der Pflegeheime, die seit Anfang 2022 verpflichtend erhoben und gemeldet werden müssen, sind im AOK-Pflegenavigator abrufbar. Darüber hinaus können auch die finanziellen Eigenanteile verglichen werden, die in den einzelnen Pflegeheimen zu zahlen sind.

„Wenn der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht, ist das für Pflegebedürftige und ihre Angehörige eine große Belastung und immense Herausforderung. Dazu zählt auch die schwere Entscheidung, wo und wie ein Mensch gepflegt werden soll“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Hier biete der AOK-Pflegenavigator Hilfe und Orientierung.

Wegen der Corona-Pandemie musste der MD Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeinrichtungen lange Zeit aussetzen. Erst seit einigen Monaten sind die Prüfungen wieder angelaufen. Neu ist, dass Pflegeheime nicht mehr mit Schulnoten, sondern nach einem neuen System bewertet werden. Im Fokus steht dabei die individuelle Versorgungssituation der Pflegebedürftigen. Es werden insgesamt 24 Qualitätsaspekte betrachtet – von der Körperpflege über die Medikation bis zur Wundversorgung. Die Prüfer machen sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Bewohnenden. In jeder Einrichtung wird anhand einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern untersucht, wie die Versorgungsqualität bei jedem Einzelnen aussieht.

Suche durch Filterfunktionen erleichtert

Im neuen System wird keine Endnote oder Gesamtbewertung mehr gebildet. „Die Nutzer des Pflegenavigators erhalten viele Detailinformationen. Dabei ist es möglich, die persönliche Bewertung der Einrichtungen durch Filterfunktionen zu erleichtern“, erläutert Reimann. So können Nutzer die Ergebnisse zum Beispiel gezielt nach bestimmten Aspekten filtern, die ihnen wichtig sind, und diese auch gezielt mit anderen Einrichtungen vergleichen. Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien lassen sich mit dem AOK-Pflegenavigator zusätzlich nach individuellen Präferenzen und Anforderungen filtern.

Qualitätsunterschiede sichtbar gemacht

„Dass die Qualität der Pflege stimmt, ist der wichtigste Indikator für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Darauf müssen sie sich verlassen können“, so Reimann. Der AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität sichtbar und bietet darüber hinaus weitere wichtige Informationen zu den verschiedenen Versorgungsformen: ambulante Pflegedienste, vollstationäre oder Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- oder auch Langzeitpflege.

Neben den Ergebnissen aus den externen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes fließen seit März auch interne Qualitätsangaben der Einrichtungen in den AOK-Pflegenavigator ein. Sie beruhen auf insgesamt zehn Qualitätsindikatoren, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben und gemeldet werden. Hier wird dokumentiert, ob die Einrichtung es schafft, die Selbstständigkeit ihrer Bewohner zu erhalten und zu fördern, sie vor gesundheitlichen Belastungen oder Schäden zu schützen oder sie in spezifischen Bedarfslagen zu unterstützen. Der MD hat die Aufgabe, die Plausibilität der gemeldeten Daten zu prüfen.

Eigenanteile werden angezeigt

Darüber hinaus gibt es im Pflegenavigator Informationen zu den Preisen der Pflegeleistungen und zu den Kosten, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen selbst zu tragen haben. Es wird angezeigt, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Pflegeheim ist.

Die Eigenanteile sind im Zuge der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte seit dem 1. September 2022 deutlich gestiegen. Inklusive der Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der sogenannten Investitionskostenzuschläge mussten die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nach einer aktuellen Auswertung der AOK durchschnittlich 2.009 Euro pro Monat selbst bezahlen. Eine Entlastung von den pflegebedingten Kosten gibt es allerdings durch Anfang 2022 eingeführte Zuschläge. Ihre Höhe richtet sich danach, wie lange eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim wohnt. Im Pflegenavigator werden die Auswirkungen der neuen Zuschläge auf den Eigenanteil des jeweiligen Heimes nach der Eingabe der Wohndauer im Detail angezeigt. 

Auszeichnung mit Gesundheits-Award

Der AOK-Pflegenavigator ist jüngst mit dem „Deutschen Gesundheits-Award 2022“ ausgezeichnet worden, der vom Deutschen Institut für Service-Qualität und dem Nachrichtensender n-tv ausgelobt wird. Grundlage der Auszeichnung bildete eine Befragung von mehr als 30.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verschiedenen Einzelaspekten wie Qualität, Nutzen und Zuverlässigkeit der jeweiligen Angebote.

Dienstag, 15. November 2022

Wenn es Pflegebedürftige ins Ausland zieht, kann digitale Technik unterstützen

Grenzübergreifende Pflegeberatung


Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Per Videogespräch können Pflegeberatungen
auch über große Entfernungen stattfinden.

Warmes Wetter, niedrige Lebenshaltungskosten: Viele pflegebedürftige Menschen zieht es zumindest in den Wintermonaten ins Ausland. Manche bleiben auch für immer. Wie aber sieht es dann mit den Leistungen der Pflegeversicherung aus? Pflegesachleistungen etwa kann man nur in wenige Länder „mitnehmen“ und auch nur nach jeweiligem Recht mit meist deutlich niedrigeren Ansprüchen. Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird dagegen in vielen Ländern auch dauerhaft ausgezahlt, zum Beispiel in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
 

Beratungen sind jetzt auch per Video möglich

 
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist jedoch verpflichtet, sich regelmäßig fachkundig beraten zu lassen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das gilt auch im Ausland und kann dort durch eine nachgewiesen kompetente Person wie einen Arzt oder eine Pflegefachkraft erfolgen. 

Am besten erkundigt man sich rechtzeitig bei seiner Pflegeversicherung, wie dabei vorzugehen ist. Neue Regelungen machen die Beratung im Ausland nun aber unkomplizierter: „Zunächst befristet bis Ende Juni 2024 muss nicht mehr jede Pflichtberatung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden, sondern jede zweite kann auf Wunsch auch per Videogespräch durchgeführt werden“, erklärt Jana Wessel von der compass private pflegeberatung, die bei privat Versicherten für diese gesetzlich vorgegebenen Beratungen zuständig ist. 

Ein Videogespräch verringert den Aufwand einer Beratung vor Ort und macht es leichter, einen Termin zu finden und Angehörige einzubinden, die in Deutschland geblieben sind. „Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit bestätigen, dass dieses Angebot sehr gerne angenommen wird“, so Wessel.
 

 Auslandspflege gut planen

 
Wenn zum Beispiel auf Mallorca oder in Polen Fragen zu den deutschen Pflegeleistungen oder anderen Problemen mit der Pflegeorganisation auftauchen, können sich außerdem alle Ratsuchenden beispielsweise über den Rückrufservice unter www.compass-pflegeberatung.de von einer Fachkraft anrufen und telefonisch beraten lassen. Zusätzlich finden sich auf der Website und ebenso unter www.pflegeberatung.de viele nützliche Informationen. 

Eine umfassende Beratung ist aber schon vor dem Schritt ins Ausland sinnvoll. Denn neben rechtlichen und finanziellen Fragen spielen dabei genauso „weiche“ Faktoren eine große Rolle, etwa mögliche Sprachprobleme, die weite Entfernung von Verwandten oder ungewohntes Klima und Essen. Die Fachleute kennen sich hier aus und können oft wertvolle Tipps geben.

Mittwoch, 19. Oktober 2022

Alzheimer-Aufklärung für Kinder

Mit Comics, Rätseln und Mitmach-Aufgaben


Foto: AFi-KiDS 
www.afi-kids.de

Alzheimer betrifft alle Altersgruppen: Über 1,2 Millionen Menschen leben in Deutschland mit der Alzheimer-Krankheit. Die Erkrankung ist für Patientinnen und Patienten eine Herausforderung, aber genauso auch für Angehörige. In vielen Familien erleben Kinder die Alzheimer-Erkrankung ihrer Großeltern oder eines anderen älteren Familienmitglieds. Gerade für die ganz junge Generation sind die Symptome der Alzheimer-Krankheit oft nur schwer nachzuvollziehen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hat am Welt-Alzheimer-Tag auf ihr Aufklärungsangebot „AFi-KiDS“ hingewiesen, das sich an Kinder ab fünf Jahren richtet. Das Angebot besteht aus dem kostenlosen Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr – Für Kinder und ihre Eltern“ sowie der Webseite www.AFi-KiDS.de.

Donnerstag, 6. Oktober 2022

VdK: Pflegende Angehörige sind am Ende ihrer Kräfte – wer hört sie?

Lage in der häuslichen Pflege ist prekär wie nie

Verena Bentele
 © VdK / Marlene Gawrisch

Am 6. Oktober ist der „European Carers Day“, der europäische Tag der pflegenden Angehörigen. Der Sozialverband VdK fordert zu diesem Anlass die Bundesregierung erneut eindringlich auf, die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:

„Die häusliche Pflege ist schon lange in einer prekären Lage, aber so schlimm wie aktuell war es noch nie. Wir erhalten viele Zuschriften von Betroffenen, die am Ende ihrer Kräfte sind, weil das Pflegegeld nicht mehr reicht, weil der Pflegedienst gekündigt hat, weil die Pflegeheime voll sind und die Wartelisten auf Tages- und Kurzzeitpflege lang. Es ist einfach keine Entlastung in Sicht und die pflegenden Angehörigen gehen buchstäblich auf dem Zahnfleisch. Und niemand in der Politik hört ihnen zu – vermutlich ist ihre Stimme nicht laut, nicht aggressiv genug. Sie leiden still in ihren eigenen vier Wänden.

Man gewinnt leider den Eindruck, dass am Ende diejenigen entlastet werden, die am lautesten protestieren oder mit Streik drohen. Die pflegenden Angehörigen können nicht streiken, sie können ihre Arbeit nicht niederlegen und sie haben keine Zeit für lautstarke Proteste – eben weil sie in der Pflege Tag und Nacht eingebunden sind. Deshalb geben wir als größter Sozialverband mit unserer Kampagne Nächstenpflege den Menschen eine eindringliche Stimme.

Was den Pflegenden helfen würde, wäre die dringend benötigte und auch angekündigte Erhöhung des Pflegegeldes. Die steht im Koalitionsvertrag. Sollte sie dieses Jahr nicht mehr kommen, wäre das ein Bruch des Koalitionsversprechens. Wir fordern die Regierung auf, ihr Vorhaben umzusetzen und das Pflegegeld zu erhöhen.

Die häusliche Pflege in Deutschland muss endlich gehört und gestärkt werden, sonst droht ein Pflegedesaster. Der VdK fordert dazu einen Lohn für pflegende Angehörige, die Einführung eines Entlastungsbudgets und mehr Angebote wie etwa den verbindlichen Anspruch auf einen Tagespflegeplatz.“

Donnerstag, 15. September 2022

Verwirrt und vergesslich: Zahl der Demenzpatienten steigt

KKH bietet kostenlose Online-Seminarreihe und Podcast für Interessierte




Demenz mit Humor begegnen – darum geht es in einem der drei Online-Seminare der KKH Kaufmännische Krankenkasse zum Welt-Alzheimertag am 21. September 2022. Doch passt das zusammen? Und wie soll das gehen, wo doch immer mehr Menschen unter dieser fortschreitenden Erkrankung leiden? Denn laut Auswertung der Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist der Anteil der Demenz-Kranken zwischen 2011 und 2021 um 54 Prozent gestiegen. Auch bei der häufigsten Form, der Alzheimer-Krankheit, hat die KKH in den vergangenen zehn Jahren einen ebenso hohen Anstieg um 52 Prozent festgestellt. Frauen erkranken deutlich häufiger an einer Demenz. Auch mit zunehmendem Alter, insbesondere ab 75 Jahren, gibt es laut KKH-Daten besonders viele Betroffene.

Eine Demenz-Erkrankung geht häufig mit einer schleichenden Wesensveränderung einher und stellt Angehörige vor große Herausforderungen. „Peinliche Situationen entstehen, und das Umfeld reagiert häufig mit Scham und Schuldgefühlen. Aber gerade dann ist es hilfreich, die Momente mit Humor zu nehmen. Wir wollen Betroffene und Angehörige mit unseren Seminaren darin bestärken, positive Aspekte im alltäglichen Zusammenleben zu sehen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. „Auch als Gesellschaft müssen wir aufgrund der steigenden Betroffenenzahlen einen toleranten Umgang mit Demenz und den Begleiterscheinungen lernen.“ Obwohl jeder selbst betroffen sein kann, verhalten sich viele Mit-Menschen häufig noch befangen und haben Vorurteile, wenn sie Demenzkranken begegnen.

Erste Berührungspunkte und Informationen über Ursachen und Symptome, erhalten Interessierte in den Online-Kursen der KKH-Demenzwoche 2022. Der Start der Seminarreihe am Donnerstag, 15. September, beleuchtet die Fragestellung „Der Demenz mit Humor begegnen?!“ Hier wird aufgezeigt, wie der Umgang mit Demenz mit Lebensfreude, Heiterkeit und positiver Lebenseinstellung gelingen kann. Das zweite Seminar am Montag, 19. September, dreht sich um das Thema „Demenz-Prävention – das können wir tun“. Denn auch wenn es noch keinen hundertprozentigen Schutz vor Demenz gibt, kann durch eine gesunde Lebensweise das individuelle Demenz-Risiko gesenkt werden. Im letzten Teil am Mittwoch, 21. September, stehen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie rechtliche Fragestellungen unter dem Motto „Demenz – von A wie Alzheimer bis Z wie Zeitreise“ im Vordergrund.

Die kostenfreien Kurse finden jeweils um 17 Uhr in Zusammenarbeit mit der famPLUS GmbH statt. Die Pflegeseminare richten sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und alle Interessierte. Eine KKH-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Anmeldungen für die einzelnen Termine sind ab sofort über das Internet möglich: kkh.de/demenzwoche. Hier finden Interessierte außerdem den zum Thema passenden Podcast „Demenz mit anderen Augen sehen!“.

Die Termine in der Übersicht:

Donnerstag, 15. September, 17 Uhr: „Der Demenz mit Humor begegnen?!“

Montag, 19. September, 17 Uhr: „Demenz-Prävention – das können wir tun“

Mittwoch, 21. September, 17 Uhr: „Demenz – von A wie Alzheimer bis Z wie Zeitreise“

Dienstag, 9. August 2022

Koalition muss bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zügig umsetzen

VdK: Nächstenpflege darf nicht arm machen




Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen aktuellen Teilbericht verfasst. Der Bericht ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Koalitionsvertrags, nach dem pflegende Angehörige eine Lohnersatzleistung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten sollen. Der vollständige Bericht des Beirats soll im Jahr 2023 folgen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte heute dazu:

„Der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag müssen jetzt Taten folgen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen helfen den pflegenden Angehörigen nicht, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Sie jonglieren jeden Tag zwischen den Welten von Beruf, Pflege, Haushalt und Kinderbetreuung, sind dadurch oft am Ende ihrer Kräfte. Darüber hinaus reicht das Geld häufig nicht, weil sie für die Nächstenpflege ihre Arbeitszeit reduziert haben. Alle, die für die Pflege ihre Arbeitszeit verringern oder den Job ganz aufgeben, werden im Regen stehen gelassen. Wer seinen Beruf für die Pflege aufgibt, gerät in finanzielle Nöte. Und wer weiter Vollzeit arbeitet, hat keine Zeit mehr zum Pflegen. Zeit oder Geld? Diese Entscheidung sollte niemand treffen müssen. Nächstenpflege darf nicht arm machen.“

Im Rahmen einer großen Pflegestudie hatte der VdK mehr als 56.000 pflegende Angehörige und Gepflegte zu ihrer Situation befragt. Ein Großteil gab an, extrem belastet zu sein und Entlastungsangebote auch aus Sorge vor hohen Zuzahlungen nicht in Anspruch zu nehmen.

Bentele: „Wir brauchen endlich gute Möglichkeiten zur Vereinbarung von Pflege und Beruf. Und wir brauchen eine eigene finanzielle Leistung für die Nächstenpflege – damit Pflegende sich von ganzem Herzen der Pflege ihrer Angehörigen widmen können.“

Montag, 25. Juli 2022

Mit Demenz-Patienten und -Patientinnen durch die Urlaubszeit

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor




In der Urlaubszeit stehen viele Angehörige, die einen Menschen mit Alzheimer betreuen, vor einem Dilemma. Da Pflege und Betreuung sehr fordernd sind, brauchen pflegende Angehörige dringend eine Auszeit, um bei Kräften zu bleiben. Oft fällt es ihnen aus emotionalen und organisatorischen Gründen nicht leicht, sich Zeit für einen Urlaub zu nehmen. Sie fühlen sich in der Verantwortung und wollen den Patienten oder die Patientin nicht alleine lassen. Eine passende Betreuung zu finden und zu finanzieren, stellt auch oft eine Hürde dar. Viele wissen nicht, dass es unterstützende Angebote gibt, um allein oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor.

Wer alleine Urlaub machen möchte, um wieder Kraft zu schöpfen, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zu acht Wochen im Jahr kann der Patient oder die Patientin stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit bis zu 1.774 Euro. Das Pflegegeld wird dem oder der Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Aktuelle Informationen dazu finden Sie bei der Pflegekasse.

Auch durch die Verhinderungspflege können sich Angehörige Freiräume für eine Auszeit schaffen. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird die Patientin oder der Patient zu Hause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Betrag von bis zu 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Beiden Leistungen können auch kombiniert werden.

Wollen Angehörige den Patienten oder die Patientin nicht alleine lassen, bietet sich insbesondere im frühen bis mittleren Krankheitsstadium ein gemeinsamer Urlaub an. Dabei ist es wichtig, dass für Betreuung, Unterstützung und die passende Infrastruktur gesorgt ist. Mittlerweile gibt es viele Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alzheimer-Patientinnen und -Patienten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten und Patientinnen von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen oder an Freizeitangeboten teilnehmen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. Wichtig ist, bei der Auswahl des Urlaubsortes möglichst die früheren Vorlieben des Alzheimer-Kranken einzubeziehen. Wer immer gern in die Berge gefahren ist, wird sich wahrscheinlich auch mit einer Alzheimer-Erkrankung in den Bergen wohler fühlen als am Strand. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Einige Reiseveranstalter haben spezielle Angebote für Demenz-Erkrankte mit Angehörigen.

Freitag, 15. Juli 2022

Kühlkettenpflichtige Arzneimittel brauchen auch während des Transports eine kontinuierliche Kühlung

Arzneimittel im Sommer vor Hitze schützen

Bildquelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. „Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel kühlpflichtige Arzneimittel. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke dazu beraten, wie Sie Ihre Medikamente bei Hitze richtig transportieren und lagern“, rät Apothekerin Silke Laubscher aus dem Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 

Die meisten Arzneimittel sollen zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. In der Wohnung kann man sie auch im Hochsommer in einem ungekühlten Schrank verstauen. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Im Jahr 2021 gaben die Apotheken 19,5 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel ab. Laubscher: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Sie empfiehlt deshalb, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen. Die Apotheken gaben im Jahr 2021 rund 11,4 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel ab.

Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile können sich trennen. Wenn Zäpfchen schmelzen, darf man sie auch nach dem Abkühlen und Aushärten nicht mehr verwenden. Denn die Wirkstoffe können in der flüssigen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht die Zäpfchen auch nach dem Abkühlen unbrauchbar.

Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden - bei kühlpflichtigen braucht man einen Kühlakku. Aber Vorsicht, denn die Arzneimittel dürfen unterwegs nicht einfrieren. Deshalb sollten sie in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlelement zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.

Samstag, 25. Juni 2022

Wie Sie Schmerzen beim Insulin-Spritzen vermeiden

Beim Spritzen sollte das Insulin Zimmertemperatur aufweisen



Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Insulin beim Spritzen unter der Haut brennt: zu kaltes Insulin, die falsche Nadelgröße oder eine bestehende Unverträglichkeit. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" erklärt, was man gegen Schmerzen beim Insulin-Spritzen tun kann.

Insulin sollte Zimmertemperatur haben

Vermeiden sollte man, zu kaltes Insulin direkt aus dem Kühlschrank zu verwenden. Beim Spritzen entsteht dann nämlich ein Gefühl wie brennendes Feuer unter der Haut. Deshalb sollte man am besten Insulin aus neuen, unangebrochenen Ampullen einige Stunden vor der Anwendung aus dem Kühlschrank nehmen, rät Apothekerin Tanja Wulf aus Hemer. "Beim Spritzen sollte das Insulin Zimmertemperatur aufweisen."

Immer Nadel senkrecht in die Haut stechen

Auch die richtige Nadellänge ist wichtig, um das Gefühl des Brennens zu vermeiden, so Tanja Wulf: "Kurze Nadeln erreichen beim Spritzen nur die oberen Hautschichten. Zu lange Nadeln können bis in den Muskel gelangen. In beiden Fällen kann das Spritzen schmerzen." Empfehlung der Apothekerin: 4 mm lange Nadeln - oder eben die Länge, die das Diabetesteam vorschlägt. Wichtig ist außerdem, die Nadel senkrecht in die Haut zu stechen. Bei einem zu schrägen Einstich kann es passieren, dass sie nicht ins Unterhautfettgewebe eindringt. Ebenfalls ratsam: jede Nadel nur einmal verwenden.

Auch das Insulin selbst kann der Grund für das Brennen sein - falls eine Unverträglichkeit besteht. Das merkt man normalerweise bei der ersten Anwendung. "Sind Sie unsicher, ob Sie bei Spritzen alles richtig machen oder Insulin richtig vertragen, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt", empfiehlt Apothekerin Tanja Wulf.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"
Ausgane 6/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Samstag, 18. Juni 2022

Pflegebedürftige warten lange auf ihr Geld

Leere Pflege- und Krankenkassen?




Weil die Pflege- und Krankenkassen die Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten oft erst Wochen zu spät bearbeiten, müssen auch Pflegebedürftige auf die Auszahlung ihres anteiligen Pflegegeldes warten. Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) aufmerksam und fordert eine Beschleunigung der Auszahlungen.

„Derzeit häufen sich die Berichte unserer Mitgliedsunternehmen über langen Zahlungsverzug oder willkürliche Kürzungen der Rechnungen“, berichtet der bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck. Zur Begründung würden zum Beispiel interne Abrechnungsprüfungen und Personalmangel der Kassen angeführt. Warten müssten dann auch oftmals die Pflegebedürftigen. Ihnen wird nach der Abrechnung das anteilig übrig gebliebene Pflegegeld ausgezahlt. Auch das erfolge vielfach zu spät und die Betroffenen müssten ihre eigenen Ausgaben lange vorfinanzieren, so Steinbuck. „Die Kassen schieben ein Milliardenloch vor sich her, das die Bundesregierung nicht gestopft kriegt. Das darf aber kein Grund sein, Pflegebedürftige und Pflegedienste auf ihr Geld warten zu lassen.

Der bpa fordert auch deshalb eine schnellere Bearbeitung der Abrechnungen. „Die rechtswidrige Bummelei der Kassen bringt auch die Pflegedienste in Schwierigkeiten“, warnt Steinbuck. „Gehälter und Mieten werden pünktlich fällig und müssen dann über Monate vorfinanziert werden. Unsere Mitgliedsunternehmen investieren viel Zeit und Geld in eine oftmals monatelange Klärung von unberechtigten Kürzungen. Wir erwarten, dass die Rechnungen der Dienste zeitnah und in voller Höhe bezahlt werden und das anteilige Pflegegeld schnell an die Pflegebedürftigen ausbezahlt wird“, so Steinbuck.

Dienstag, 24. Mai 2022

Alzheimer vorbeugen

Auf diese 12 Risikofaktoren sollten Sie achten

Wir werden immer älter. Dabei wollen wir natürlich so lange wie möglich körperlich und geistig fit bleiben. Mit steigendem Alter wächst allerdings das Risiko, an Alzheimer zu erkranken. 

Die gute Nachricht ist: Wir können aktiv etwas dafür tun, um unser Alzheimer-Risiko zu senken. Bis zu 40 Prozent der Alzheimer-Erkrankungen können durch einen aktiven und gesunden Lebensstil sowie gesundheitliche Vorsorge vermieden werden, so aktuelle Forschungsergebnisse.

Wir haben zwölf Risikofaktoren zusammengestellt, auf die jeder und jede achten sollte, um Alzheimer vorzubeugen. 

Diese Tipps sind der Broschüre „Alzheimer vorbeugen – Gesund leben, gesund altern“ entnommen, in der alle Punkte ausführlich erklärt werden. 

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden bei der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0;
Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alzheimer-vorbeugen.

1.    Bewegung:

Was gut für Ihr Herz ist, ist auch gut für Ihr Gehirn. Dazu gehört, sich ausreichend zu bewegen – mindestens 2,5 Stunden pro Woche sind ideal.

2. Geistige Fitness:

Lernen Sie Neues – auch im Alter. Das hält Ihr Gehirn auf Trab. Egal ob ein Musikinstrument, eine Sprache oder der Umgang mit dem Computer, probieren Sie etwas Neues aus.

3. Gesunde Ernährung:

Orientieren Sie sich an der klassischen mediterranen Ernährung. Essen Sie viel Obst und Gemüse, Olivenöl und Nüsse. Bevorzugen Sie Fisch an Stelle von rotem Fleisch.

4. Soziale Kontakte:

Zu zweit oder in der Gruppe machen Aktivitäten mehr Spaß und Ihre grauen Zellen werden gefordert. Verabreden Sie sich zum Sport, zum Musizieren, zum Kartenspielen oder zum gemeinsamen Kochen.

5. Übergewicht reduzieren:

Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viele Kilos auf die Waage bringen. Eine gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung helfen Ihnen dabei.

6. Ausreichend Schlaf:

Sorgen Sie für guten und ausreichenden Schlaf, damit das Gehirn Schadstoffe abbauen und sich erholen kann.

7. Nichtrauchen:

Rauchen schadet auch Ihrem Gehirn. Hören Sie auf zu rauchen, es ist nie zu spät.

8. Kopfverletzungen vermeiden:

Passen Sie im Alltag und beim Sport auf Ihren Kopf auf und tragen Sie zum Beispiel einen Helm beim Fahrradfahren.

9. Bluthochdruck:

Lassen Sie Ihren Blutdruck regelmäßig kontrollieren. Bluthochdruck sollte auf jeden Fall behandelt werden.

10. Diabetes:

Behalten Sie Ihren Blutzuckerspiegel im Blick. Ist er dauerhaft zu hoch, sollten Sie in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aktiv werden.

11. Depressionen:

Sorgen Sie gut für sich. Wenn Sie über eine längere Zeit antriebslos oder niedergeschlagen sind, ist es sinnvoll Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aufzusuchen, um die Ursache abzuklären. Eine Depression sollte nicht unbehandelt bleiben.

12. Schwerhörigkeit:

Nehmen Sie es ernst, wenn Sie merken, dass Sie schlechter hören. Mit einer Hörhilfe können Sie eine nachlassende Hörfähigkeit sehr gut korrigieren.

Bestellinformation:
„Alzheimer vorbeugen: Gesund leben – gesund altern“ sowie weitere Informationsmaterialien können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0;
Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alzheimer-vorbeugen

Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 327 Forschungsaktivitäten mit 13,3 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 20. Mai 2022

Hilfe für pflegende Angehörige

Barmer erweitert digitalen Pflegecoach


Die Barmer baut ihren Service für pflegende Angehörige aus. Dazu erweitert die Pflegekasse ihren digitalen Pflegecoach um das Thema „Bewegung wirksam unterstützen“. Es zeigt pflegenden Angehörigen, wie sie rückenschonend und ohne großen Krafteinsatz Menschen mit eingeschränkter Mobilität helfen können. 

„Die meisten Menschen werden zu Hause versorgt. Ohne Angehörige, die tatkräftig helfen, würde das Pflegewesen in Deutschland nicht funktionieren. Der digitale Pflegecoach der Barmer vermittelt ihnen Tipps, wie der oftmals anstrengende Pflegealltag etwas leichter gehandhabt werden kann“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Das neue Modul des digitalen Assistenten erkläre unter anderem, wie eine Person beim Gehen unterstützt oder im Bett mobilisiert werden könne. Es informiere weiter zum Umgang mit Stürzen zu Hause. Nicht zuletzt zeige es, wie noch vorhandene Ressourcen bei pflegebedürftigen Menschen für Bewegung aktiviert werden könnten. Der digitale Pflegecoach sei ohne Registrierung oder Anmeldung für alle Interessierten kostenfrei nutzbar.

Weitere Module beim Pflegecoach in Planung

Der im Jahr 2020 eingeführte digitale Pflegecoach werde kontinuierlich ausgebaut. Derzeit beinhalte er sieben Themen. Dabei gehe es zum Beispiel um den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen und eine angemessene Kommunikation auch zu Tabuthemen wie Inkontinenz und zum Abschiednehmen. Der Coach biete Tipps für pflegende Angehörige, um sich im belastenden Alltag nicht völlig aufzureiben. „Mitunter helfen schon kleine Dinge, um die emotionale und körperliche Belastung spürbar zu verringern. Genau hier setzt der digitale Pflegecoach an“, sagt Straub. Der Online-Helfer werde im Sommer dieses Jahres um weitere Themen ergänzt. Dabei gehe es um die Körperpflege sowie die Hilfe beim Essen und Trinken.

Weitere Informationen zum digitalen Pflegecoach unter:

Montag, 16. Mai 2022

Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen

Teurer Strom für Hilfsmittel: Jetzt Erstattung beantragen




Strom wird immer teurer. Gerade für Hilfsbedürftige ist es eine erhebliche Mehrbelastung, wenn auch noch der Einsatz von Hilfsmitteln die Stromrechnung in die Höhe treibt. Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" rät deshalb, eine Erstattung dieser Stromkosten zu beantragen.

Bei der Kasse nachfragen, wie man vorgehen soll

Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen. Darauf weist der Sozialverband VdK in Berlin hin. Zu den Hilfsmitteln mit Stromverbrauch gehören etwa Beatmungs- und Absaugungsgeräte, Inhalatoren, Apnoemasken, Elektrorollstühle, Elektromobile und Lifte.

Voraussetzung für die Erstattung: Das Hilfsmittel wurde vorab vom Arzt verordnet und von der Kasse bewilligt

Tipp: Bei der Krankenkasse nachfragen, wie man am besten vorgeht, um eine Erstattung der Stromkosten zu erhalten.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"
Ausgabe 5/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Montag, 9. Mai 2022

VdK-Studie: Häusliche Pflege am Limit

Jeder dritte pflegende Angehörige überfordert

Verena Bentele
© VdK / Marlene Gawrisch


Mehr als ein Drittel der Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, fühlen sich extrem belastet und können die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen. Dies ist eines von vielen Ergebnissen der bislang größten Studie zur Situation in der häuslichen Pflege, die die Hochschule Osnabrück im Auftrag des Sozialverbands VdK durchgeführt hat.

„Die Ergebnisse bestätigen: Die häusliche Pflege ist am Limit. Es rächt sich, dass sie jahrelang ein Stiefkind der Politik war und sträflich missachtet wurde. Wird dieser Kurs fortgesetzt, gehen wir einer düsteren Pflege-Zukunft entgegen!“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele heute bei der Vorstellung der Studie auf einer Pressekonferenz.

Die Studie, die auf der Online-Befragung von 56.000 Menschen im vergangenen Jahr basiert, bringt erstmals Licht in das Dunkelfeld der häuslichen Pflege. Demnach sind 72 Prozent der Pflegenden weiblich. Die Hälfte der Befragten versorgt ein Elternteil. Jeder zweite der Pflegenden ist bereits im Rentenalter und körperlich selbst nicht mehr fit: 63 Prozent haben täglich körperliche Beschwerden und 59 Prozent geben an, wegen der Pflege die eigene Gesundheit zu vernachlässigen.

„Diese Menschen brauchen dringend Unterstützung und zwar eine, die auch wirklich zur Verfügung steht, zu ihren Bedürfnissen passt und sie unbürokratisch erreicht“, fasste Bentele die Ergebnisse der Befragung zusammen. Obwohl ein Großteil der Befragten sich mehr von den bisher möglichen Entlastungsangeboten wünscht wie etwa der Tages- und Nachtpflege (61 Prozent), der Kurzzeitpflege (77 Prozent) oder der Verhinderungspflege (84 Prozent), werden 62 bis 93 Prozent dieser Leistungen von ihnen nicht in Anspruch genommen. Dieser Widerspruch hat verschiedene Gründe: Zum einen gibt es nicht genügend Kapazitäten professioneller Pflegeanbieter. So gaben 49 Prozent an, dass es nicht genug Tagespflegeplätze gebe, 56 Prozent zu wenig Kurzzeitpflegeplätze. „Wir brauchen daher dringend den Anspruch auf einen Tagespflegeplatz – so wie es diesen auch auf einen Kindergartenplatz gibt“, forderte Bentele.

Ein weiterer Grund für die geringe Inanspruchnahme sind die oft hohen Zuzahlungen. Über die Hälfte der Befragten schreckt dies davon ab, einen Pflegedienst (56 Prozent), die Tagespflege (52 Prozent), Verhinderungspflege (57 Prozent) und Kurzzeitpflege (57 Prozent) in Anspruch zu nehmen. Vom Pflegegeld, das 82 Prozent der Befragten bekommen, bliebe sonst zu wenig übrig, befürchten sie. Zudem wird jeder Fünfte von dem Antragsverfahren und der Dauer des Prozederes der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege abgeschreckt.

„Wir brauchen eine grundlegende Reform der Unterstützungsleistungen“, schloss Bentele aus den Ergebnissen. Ein einheitliches Budget, in das alle Ansprüche einfließen, würde vielen Menschen deutlich besser helfen. „Dann würden nicht genutzte Leistungen auch nicht mehr verfallen. Man nutzt das Geld für die Leistung, die einem was bringt. Zudem muss es möglich sein, dass damit auch die Personen bezahlt werden, die die Betroffenen schnell und verlässlich unterstützen und entlasten können: die Nachbarin, jemand aus dem Freundeskreis, Ehrenamtliche“, so Bentele. Es würde das System zudem übersichtlicher machen und vereinfachen.

„Dringend notwendig ist zudem eine unabhängige Beratung, sagte Bentele. Denn die Studie zeige auch: Erhält ein pflegender Angehöriger keine Beratung, werden deutlich weniger Pflegeleistungen in Anspruch genommen. Wird beraten, steigt die Wahrscheinlichkeit eine Pflegeleistung zu nutzen um ein Vielfaches - etwa bei der Tagespflege von 17 auf 83 Prozent.

Mehr als 80 Prozent der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von nahestehenden Menschen versorgt, entweder von diesen allein oder mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten (3,3 Millionen). Die VdK-Studie zeigt, dass auch in Zukunft die meisten Deutschen die Pflege zu Hause der in einem Pflegeheim vorziehen. Nur zehn Prozent können sich vorstellen in einem Pflegeheim versorgt zu werden, bei den Pflegebedürftigen sind es sogar nur 2,3 Prozent.

Damit dieser Wunsch zuhause gepflegt zu werden, wahr wird startet der VdK am Montag eine Kampagne zur Stärkung der häuslichen Pflege unter dem Motto „Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung“.

„Häusliche Pflege steht nur für den Ort, wo gepflegt wird. Es geht aber um viel mehr: Die Beziehung zwischen Pflegebedürftigem und Pflegendem. Diese Beziehung ist sehr emotional und von Liebe geprägt. Deshalb sprechen wir nicht mehr von häuslicher Pflege, sondern von Nächstenpflege“, sagte Bentele. Auch das bestätige die Studie: Für 79 Prozent der Pflegenden ist es „selbstverständlich“ ihre Nächsten zu pflegen. Jeder zweite gab an, dass die Beziehung von großer Nähe und Liebe geprägt sei.

„Anders als professionelle Pflege-Dienstleister oder der Pflegeberuf haben Menschen, die ihre Nächsten zu Hause pflegen, keine Lobby. Sie haben keine Zeit, um auf die Straße zu gehen. Deshalb geben wir ihnen eine Stimme“, sagte Bentele. Den Anfang machte der VdK heute mit einer Demonstration ohne Menschen vor dem Kanzleramt, für die er die Botschaften seiner pflegenden Mitglieder auf Schilder gedruckt und vor dem Kanzleramt aufgestellt hat.

Montag, 25. April 2022

Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche?

Demenz ist ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit Alzheimer

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Alzheimer“ und „Demenz“ oft gleichbedeutend verwandt. Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „ohne Geist“. Über 50 verschiedene Störungen der Gehirnleistung werden darunter zusammengefasst. Demenz ist also ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit.

Genauer gesagt: Alzheimer ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. 

Weitere Demenzformen sind beispielsweise die Vaskuläre Demenz, die Frontotemporale Demenz, die Lewy-Körperchen Demenz und die Demenz bei Parkinson.

Obwohl Ursachen und Verlauf unterschiedlich sind, führen alle Demenzerkrankungen zum Abbau der geistigen Fähigkeiten. 

Das Risiko, an einer Demenz zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Typische Symptome einer Demenz sind Störungen des Gedächtnisses, der Sprache, des Denkens, der Wahrnehmung, der logischen Argumentation und des Verhaltens.

Einen Überblick über die häufigsten Demenzformen bietet der kostenfreie Ratgeber „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“. Beleuchtet werden jeweils die Risikofaktoren, die Symptome, der Krankheitsverlauf sowie die Diagnose und Behandlung.

Bestellinformation: „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alzheimer-und-andere-demenzen.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Mittwoch, 20. April 2022

Neuer Zuschuss fürs Pflegeheim

Was der Leistungszuschlag für Bewohner konkret bedeutet


Die Kosten für einen Pflegeheimplatz überfordern viele Bewohner finanziell.
Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto


Wer in Deutschland im Pflegeheim lebt, erhält dafür zwar auch Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Und dies wird von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2.149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige nicht aufbringen. Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt. "Das heißt, dass die Pflegeversicherung im ersten Jahr des Heimaufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernimmt", erklärt Frank Herold von der compass private pflegeberatung.
 

Ersparnis kann je nach Heim variieren

 
Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? "Das ist kaum konkret zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren und es auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt", so der Pflegeexperte. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich. Die für die Höhe des Zuschlags entscheidende Aufenthaltsdauer wird ab der tatsächlichen Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes - mehr Informationen gibt es unter www.pflegeberatung.de. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. "Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war", ergänzt Frank Herold.
 

Bei Unsicherheiten beraten lassen

 
Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. "Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen", rät Herold. Die compass-Hotline unter der Nummer 0800-101-8800 steht dafür zur Verfügung. Für Privatversicherte werden außerdem Hausbesuche oder auch Pflegeberatungen per Videotelefonie angeboten.

Montag, 4. April 2022

Was pflegende Angehörige bei Schlafproblemen tun können

Schlafprobleme können auch die Pflegebeziehung belasten


Viele pflegende Angehörige leiden unter schlechtem Schlaf. Das kann ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen und zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat daher praktische Tipps für einen besseren Schlaf zusammengefasst.

Schlafprobleme können auch zu Erkrankungen beitragen

Viele pflegende Angehörige können über einen längeren Zeitraum hinweg nicht lange genug, nicht tief genug oder nur mit Unterbrechungen schlafen – sie leiden unter Schlafproblemen. Diese können zu Übermüdung und Gereiztheit führen und auch die Pflegebeziehung belasten. Andauernder Schlafmangel trägt zudem teilweise zu sozialem Rückzug oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags bei. Länger bestehende Schlafprobleme sind nicht zuletzt ein Risiko für die Gesundheit: Sie können zu Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herz-Rhythmus-Störungen, Depressionen oder Demenz beitragen. Wenn Schlafprobleme über Wochen anhalten, sollte darum ärztlicher Rat eingeholt werden.

Unter Schlafproblemen zu leiden, kann auf unterschiedliche und mehrere Ursachen wie Stress oder andere gesundheitliche Belastungen zurückzuführen sein. Insbesondere können auch die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person Einfluss auf die Schlafdauer und -qualität zum Beispiel des pflegenden Ehepartners haben. Oftmals müssen pflegende Angehörige ihre Nachtruhe unterbrechen, etwa wenn die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt, sehr unruhig oder aktiv ist. 

Tipps erhalten Sie auf dem kostenlos zugänglichen ZQP-Pflegeportal

Wie pflegende Angehörige ihren Schlaf fördern können, wird auf dem kostenlos zugänglichen und werbefreien ZQP-Pflegeportal www.pflege-praevention.de erklärt: Grundlage ist zunächst, auf das eigene Schlafverhalten zu achten. Denn guter Schlaf kann durch Gewohnheiten und Rituale gefördert werden, wie zum Beispiel zu festen Zeiten ins Bett gehen, vor dem Einschlafen lesen oder ruhige Musik hören. „Außerdem ist es ratsam, für einen möglichst gesunden Alltag zu sorgen“, sagt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP. So kann Bewegung am Tag den Schlaf in der Nacht verbessern. Das können tägliche Spaziergänge an der frischen Luft oder regelmäßiger Sport sein. Außerdem kann Schlafproblemen zum Teil durch die richtige Ernährungsweise vorgebeugt werden: So sollten schweres Essen am Abend sowie koffeinhaltige Getränke und Alkohol vor dem Schlafengehen vermieden werden.

„Wenn die Ursache von Schlafproblemen in wiederholten Schlafunterbrechungen liegen, um der pflegebedürftigen Person Hilfe zu leisten, gilt es, die Situation zu analysieren und dann gezielt an den Umständen zu arbeiten“, so Sulmann. „Vielleicht schläft die pflegebedürftige Person tagsüber zu viel, hat zu wenig Bewegung und geistige Anregung oder es muss die ärztliche Schmerzbehandlung angepasst werden. Nächtliche Unruhe bei der pflegebedürftigen Person könnte auch an häufigem Harndrang liegen; dann kann es eventuell sinnvoll sein, die Trinkmenge eher über den Vor- und Nachmittag zu verteilen und zum Abend hin weniger zu trinken“, erläutert die Expertin weiter. In manchen Fällen ist auch der Einsatz technischer Hilfsmittel nützlich: Zum Beispiel gibt es Trittmatten, die Pflegende alarmieren, wenn die zu pflegende Person nachts das Bett verlässt. Dadurch können sich pflegende Angehörige sicherer fühlen, aufzuwachen und zur Stelle zu sein, wenn Hilfe benötigt wird. Sie sind dann nicht immer in Habachtstellung und schlafen daher teilweise ruhiger.

Besonders herausfordernd sind oft die Nächte für Angehörige von Menschen mit Demenz, insbesondere wenn es bei diesen krankheitsbedingt zu einer Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus kommt. Häufig trägt das dazu bei, dass ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich wird. „Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mindestens tagsüber für Entlastung zu sorgen, sei es etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflegeeinrichtung“, so Sulmann.

Mehr zum Thema Schlaf sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de von der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.

Donnerstag, 24. März 2022

Großer Hype um Cannabis als Medizin vorbei

Fünf Jahre Cannabis-Gesetz


Quelle: BARMER


Die Barmer hat seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres 23.123 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 15.897 Anträge, also 68,7 Prozent, bewilligt und 7.226 abgelehnt. Die Fallzahlen waren in den vergangenen beiden Jahren rückläufig. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Demnach gab es im Jahr 2019 noch 5.824 Anträge und in den Folgejahren 4.881 und 4.272. „Der große Hype um Cannabis scheint vorbei, und es wird gezielter eingesetzt. 

In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. 

Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.

Weniger Verordnungen während der Corona-Pandemie

Neben einem gezielteren Einsatz habe offensichtlich auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Verordnungszahlen cannabishaltiger Präparate, so Straub weiter. Zwischen Mai 2018 und März 2020 habe es monatlich immer zwischen 400 und etwa 540 Anträgen gegeben. Seit April 2020 habe sich die Zahl bei rund 300 bis 400 Anträgen eingependelt. „Gerade in den Hochzeiten der Corona-Pandemie gehen die Versicherten seltener zur Ärztin oder zum Arzt. Das zeigt sich auch bei den Cannabis-Anträgen“, sagt Straub.

Überproportional viele Anträge im Saarland, in Bayern und Berlin

Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren vergleichsweise viele Anträge im Saarland, in Bayern und Berlin gestellt, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Personen. Rein zahlenmäßig wurden die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern mit 4.682 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (4.587) und Baden-Württemberg (2.076). „In Bayern gibt es auch deshalb so viele Verordnungen für Cannabis, weil seit Mitte der 90er-Jahre an der Universität München gezielt dazu geforscht wurde. Ärztinnen und Ärzte haben sich in der Zwischenzeit gezielt fortgebildet und vielfach Cannabis in die Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen integriert“, sagt Straub. Dies sei möglicherweise nicht überall in gleichem Maße der Fall. Auch unzureichend begründete Genehmigungsanträge könnten in manchen Regionen zu niedrigeren Bewilligungsquoten führen.

Einsatz von Cannabisblüten bedarf Erfahrung

Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte seit März 2017 bis November 2021 fast 174.000 Verordnungen cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 87 Millionen Euro. Darunter waren etwa 34.000 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Für den Einsatz von Cannabisblüten brauchen sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen und Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patientinnen und Patienten aufwändig“, so Barmer-Chef Straub. Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.