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Donnerstag, 19. März 2026

Armutsfalle Pflege

DAK-Studie zeigt Rekordwerte bei der Sozialhilfequote in Heimen


Copyright:  DAK-Gesundheit


Armutsfalle Pflege: Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreicht 2026 den neuen Höchstwert von 37 Prozent. Ohne Reformen könnten die Belastungen der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent ansteigen. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Laut Sonderanalyse könnte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den nächsten neun Jahren um 15 Prozent auf 356.000 Betroffene erhöhen. Die Sonderanalyse untersucht auch die Effekte der bisherigen Kostendämpfung durch gestaffelte Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) sowie aktuelle Reformvorschläge wie einen jährlichen Inflationsausgleich oder die Deckelung von Heimkosten. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnt angesichts der aktuellen Prognosen vor einem Pflegekollaps und fordert von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.

„Die stationäre Pflege wird für immer mehr Menschen zur konkreten Armutsfalle“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Mit einer Sozialhilfequote von aktuell 37 Prozent sind wir am Limit. Einen weiteren Anstieg dürfen wir nicht zulassen. Das Vertrauen in die soziale Pflegeversicherung schwindet und es droht ein Pflegekollaps. Die Begrenzung der Eigenanteile in den Heimen muss Teil einer großen Pflegereform werden. Wir brauchen einen neuen Finanzierungsmix. Das Ziel muss eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Steuerzahlenden sein.“ 

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde im Jahr 1994 auch deshalb eingeführt, um pflegebedingte Verarmung zu vermeiden und den Bezug von Hilfe zur Pflege (HzP) in Pflegeheimen wieder zum Ausnahmefall zu machen. Wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben habe, sollte wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen, so die konkrete Zielstellung des Gesetzgebers. 

Derzeit fast 309.000 Empfänger von Sozialhilfe in Pflegeheimen


Laut DAK-Studie erreicht die sogenannte Sozialhilfequote in Pflegeheimen trotz bereits erfolgter Reformen zur Kostendämpfung in diesem Jahr einen historischen Höchststand. 2026 liegt die HzP-Quote mit 37 Prozent bei einem Rekordwert. Nach den Berechnungen von Prof. Rothgang steigt die Zahl der Sozialhilfeempfänger nach geltendem Recht im Jahr 2032 auf eine Quote von 40,4 Prozent weiter an und steuert bis 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent zu. „Damit verpasst die Pflegeversicherung ihre eigenen Ziele nachdrücklich“, heißt es in der Analyse. Nach Hochrechnungen der DAK-Gesundheit könnte die Zahl der Menschen, die in Pflegeheimen Sozialhilfe beziehen, in den kommenden neun Jahren um 15 Prozent von aktuell 309.000 auf dann bis zu 356.000 Betroffene ansteigen.

Storm: Wegfall der Leistungszuschläge hätte katastrophale Effekte

Auch zu der vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderten Reduzierung von Leistungszuschlägen nach § 43c SGB XI kommt die Rothgang-Analyse zu einem ernüchternden Befund. Trotz der erheblichen Mehrkosten habe dieses Instrument einen stark „dämpfenden Einfluss“ auf die Hilfe zur Pflege in Heimen bewirkt. Ohne dieses Instrument läge die Sozialhilfequote aktuell bereits bei 45 Prozent und würde bis 2032 auf über 50 Prozent steigen. „Eine Streichung oder deutliche Reduzierung der Leistungszuschläge ohne einen zumindest gleichwertigen Ersatz führt in Bezug auf die Sozialhilfequote somit zu katastrophalen Effekten“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. 

Regelhafte Dynamisierung reicht zur Entlastung nicht aus

Kritisch bewertet die Sonderanalyse von Prof. Rothgang auch aktuelle Vorschläge zur regelhaften Dynamisierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte kürzlich in einem Zeitungsinterview vorgeschlagen, dass Pflegeleistungen jährlich im Gleichklang mit der Inflationsrate steigen sollten. „Die Dynamisierungsszenarien sind allesamt ungeeignet zur Begrenzung der HzP-Quote“, heißt es in dem Bericht. Den Berechnungen zufolge ergäbe sich bei einer jährlichen Leistungsdynamisierung anhand der allgemeinen Lohnentwicklung für 2035 eine Sozialhilfequote von 42,1 Prozent, bei einer jährlichen Dynamisierung gemäß der Inflationsentwicklung sogar von 42,9 Prozent.. Damit könne die Leistungsdynamisierung die im Koalitionsvertrag von Union und SPD „vorgegebene Zielsetzung nicht erreichen“, so das Fazit in dem Bericht. 

„Pflegedeckel“ als wirksames Mittel mit hohen Zusatzkosten

Dagegen werden Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen als wirksames Instrument gegen Altersarmut und eine steigende Zahl von Sozialhilfeempfängern bewertet. „Die Deckelszenarien begrenzen die HzP-Quote und führen diese sogar zurück“, so das Gutachten. Das Team von Prof. Rothgang berechnete unter anderem die Auswirkungen, wenn die pflegebedingten Eigenanteile durch einen „Pflegedeckel“ auf einen Höchstbetrag von 1.000 oder 1.200 Euro im Monat begrenzt würden. Laut Sonderanalyse würde die Sozialhilfequote dann auch im Jahr 2035 in den unterschiedlichen Szenarien nur zwischen 32 und 37 Prozent liegen. Alle Quoten lägen im Jahr 2035 unterhalb des für 2026 errechneten Wertes.

Im Vergleich der aktuell diskutierten Maßnahmen sind „nur die Deckelvarianten in der Lage, die Zielsetzung einer Begrenzung der Eigenanteile und der Sozialhilfequote zu realisieren“, heißt es im abschließenden Ergebnisbericht. Allerdings führten die Deckelvarianten im Vergleich zu den Basisszenarien zu deutlich höheren Ausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung. Solle dies nicht zu Beitragssteigerungen führen, müssten der Sozialen Pflegeversicherung weitere Steuermittel zugeführt werden. Laut Sonderanalyse würde zum Beispiel ein Pflegedeckel von 1.200 Euro monatlich bereits 2027 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro führen, die bis zum Jahr 2035 auf 8,6 Milliarden Euro ansteigen würden. Allein 2027 würde die Umsetzung einer wirksamen Deckelvariante einen Beitragssatzanstieg von mindestens 0,1 Prozentpunkten in der Sozialen Pflegeversicherung bedeuten, der bis 2035 auf weitere 0,4 Beitragspunkte anwachsen würde.

„Gegen die prekäre Struktur- und Finanzdynamik in der Pflegeversicherung hilft kein Stückwerk, sondern nur noch eine nachhaltige große Pflegereform“, sagt DAK-Vorstandschef Storm. „Es ist Zeit zum Handeln.“ 

Mittwoch, 20. April 2022

Neuer Zuschuss fürs Pflegeheim

Was der Leistungszuschlag für Bewohner konkret bedeutet


Die Kosten für einen Pflegeheimplatz überfordern viele Bewohner finanziell.
Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto


Wer in Deutschland im Pflegeheim lebt, erhält dafür zwar auch Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Und dies wird von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2.149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige nicht aufbringen. Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt. "Das heißt, dass die Pflegeversicherung im ersten Jahr des Heimaufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernimmt", erklärt Frank Herold von der compass private pflegeberatung.
 

Ersparnis kann je nach Heim variieren

 
Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? "Das ist kaum konkret zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren und es auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt", so der Pflegeexperte. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich. Die für die Höhe des Zuschlags entscheidende Aufenthaltsdauer wird ab der tatsächlichen Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes - mehr Informationen gibt es unter www.pflegeberatung.de. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. "Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war", ergänzt Frank Herold.
 

Bei Unsicherheiten beraten lassen

 
Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. "Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen", rät Herold. Die compass-Hotline unter der Nummer 0800-101-8800 steht dafür zur Verfügung. Für Privatversicherte werden außerdem Hausbesuche oder auch Pflegeberatungen per Videotelefonie angeboten.

Dienstag, 9. Februar 2021

Gute Pflege besser einschätzen

Was dürfen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von einem Pflegeheim erwarten? Ein neuer ZQP Ratgeber hilft, gute stationäre Pflege zu erkennen



Hier geht es zum Ratgeber

Deutschlandweit leben rund 820.000 pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Für sie ist es wichtig, sich auf die Pflegequalität verlassen zu können. Doch wie zeigt sich für Bewohnerinnen und Bewohner oder ihre Angehörigen, ob gute Pflege geleistet wird? Was ist realistisch und was kann man im Einzelnen erwarten? Der neue Ratgeber des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) „Stationäre Pflege – Gute professionelle Pflege erkennen“ gibt Antworten auf diese und weitere Fragen. Er bietet unabhängige und qualitätsgesicherte Informationen darüber, wie professionelle Pflege in stationären Einrichtungen aus fachlicher Sicht sein sollte.

„Pflegebedürftige Menschen und ihre Nächsten sind darauf angewiesen, dass Pflege in hoher Qualität erbracht wird. Doch oftmals können sie schwer einschätzen, ob die Pflege angemessen und fachlich richtig erfolgt. Mit unserem Ratgeber wollen wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei unterstützen, dies besser beurteilen zu können und bei Unsicherheiten die richtigen Fragen zu stellen“, sagt Daniela Sulmann, Bereichsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP.

Um Orientierung zu geben, erfahren die Leserinnen und Leser zunächst, was gute Pflege überhaupt bedeutet und welche Merkmale sie allgemein hat – unabhängig vom persönlichen Pflegebedarf und den vereinbarten Leistungen. Außerdem wird beschrieben, was gute Pflegeheime konkret auszeichnet.

Im Mittelpunkt des Ratgebers steht dann die Frage, wie die praktische Pflege im Einzelnen sein sollte. Hierfür werden wichtige Pflegethemen aufgegriffen und beleuchtet, zum Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege, der Umgang mit Schmerzen, die Vorbeugung von Stürzen oder die Versorgung chronischer Wunden. Auch auf derzeit besonders aktuelle Aspekte wie Hygiene, individuelle und anregende Alltagsgestaltung oder angemessene Betreuung von Menschen mit Demenz wird eingegangen. Zu jedem Thema wird leicht verständlich erläutert, was zu einer guten Beratung und zum richtigen Handeln professionell Pflegender gehört.

Aber auch Anzeichen, die auf Risiken oder Fehler hindeuten könnten, werden genannt. Daneben enthalten die Kapitel weiterführende Hinweise zu Quellen pflegefachlichen Wissens. Die Leserinnen und Leser erfahren überdies, wann es wichtig ist, ärztlichen Rat einzuholen und worauf man Pflegende direkt ansprechen sollte.

„Ein offener, informierter Austausch zwischen allen Beteiligten ist eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Pflegequalität und gegenseitige Wertschätzung“, erklärt Sulmann. Selbstbestimmung und weitestgehende Selbstständigkeit zu ermöglichen und mit der fachlich gebotenen Sicherheit in der Versorgung zu verbinden, sei eine zentrale Herausforderung in der Pflege. In der aktuellen Corona-Krise sei dies eine noch höhere Kunst geworden. Gerade auch in dieser Situation könne der Ratgeber zur Anerkennung guter Pflege beitragen und Missverständnissen vorbeugen, so Sulmann weiter.

Die Broschüre kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen. Alle Informationen im Heft entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind von ausgewiesenen Pflegeexpertinnen und -experten erarbeitet worden. Sie basieren insbesondere auf den Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).