Montag, 30. Januar 2017

Internetportal für pflegende Angehörige

Im Internetauftritt der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen finden pflegende Angehörige u.a. Informationen zur Organisation der häuslichen Pflege


Hier geht es zur Webseite


Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Internetauftritt ein spezielles Angebot für pflegende Angehörige. Die psychische und die körperliche Gesundheit der pflegenden Angehörigen steht dabei im Vordergrund.

Unter www.unfallkasse-nrw.de/pflegende-angehoerige finden pflegende Angehörige Informationen zur Organisation der häuslichen Pflege, zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige, aber auch zu ihrer eigenen Gesunderhaltung. 

Darüber hinaus wird das Projekt „Neuheit für Pflege – Netzwerk zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender“ vorgestellt. So ist das Portal ein Wegweiser zu den aktuellen Angeboten und Beratungsstellen in den jeweiligen Projektstädten. Durch die Vernetzung zu lokalen Angeboten und Informationen wird ein Zugang zu Beratungspartnern, entlastenden Diensten und anderen Hilfsangeboten in der direkten Umgebung geschaffen. Das Portal wird kontinuierlich weiterentwickelt. 

In einem weiteren Portal der Unfallkasse NRW unter www.unfallkasse-nrw.de/gesundheitsdienstportal finden Beraterinnen und Berater, die mit pflegenden Angehörigen in Kontakt kommen, zudem Materialien zum Download, die helfen können, pflegende Angehörige zu unterstützen.

Dienstag, 24. Januar 2017

Der Einbau einer Badewannentür als Einstieg in die barrierearme Badgestaltung

Viel komfortabler in die Wanne


Foto: djd/Tecnobad Deutschland

Ein selbstständiges Leben im vertrauten Umfeld führen - dieser Wunsch älterer Menschen lässt sich nur erfüllen, wenn die baulichen Voraussetzungen es zulassen. Die wenigsten Häuser und Wohnungen in Deutschland sind bereits barrierearm gestaltet. Dabei dürfte die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum in den kommenden Jahren stark zunehmen. Die gute Nachricht: Im Badezimmer lassen sich gefährliche Stolperfallen oft mit geringem Aufwand beseitigen.

Badewannentür: Einfacher Umbau mit großer Wirkung


Allzu glatte und rutschige Fliesen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne: Bereits Kleinigkeiten können die tägliche Körperpflege erschweren oder im schlimmsten Fall zu Stürzen und Verletzungen führen. Da ist es gut zu wissen, dass sich die vorhandene Wanne schnell und kostensparend umbauen lässt. "In den meisten Fällen ist der nachträgliche Einbau einer Badewannentür möglich. Eine solche Tür erleichtert den Einstieg und reduziert so das Unfallrisiko beim Duschen und Baden", erläutert Alexander Aßmann von Tecnobad. Kaum mehr als einen halben Tag nehme der Umbau demnach in Anspruch. Die um 30 Zentimeter verringerte Zugangshöhe bedeutet eine große Erleichterung für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Passgenau wird eine Tür aus bruchfestem Kunststoff in die zuvor herausgeschnittene Öffnung eingesetzt. Unter Telefon 0800-4455998 oder unter www.tecnobad.de gibt es mehr Informationen, ein individueller Beratungstermin vor Ort kann vereinbart werden.

Fördermöglichkeiten nutzen


Je nach Ausführung öffnet die Badewannentür nach oben oder nach innen. Ist sie geschlossen, hält sie absolut wasserdicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können für den Türeinbau Fördermittel der Pflegeversicherung beantragt werden. Dies gilt auch für die seit Jahresbeginn 2017 geltenden neuen Pflegegrade. Die Pflegeversicherung zahlt für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, bis zu 4.000 Euro. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass bereits ein Pflegegrad vorliegt und dass die Förderung vor Beginn des Umbaus beantragt wird.

Umbau in einem halben Tag


Nicht mehr als einen halben Tag benötigen speziell geschulte Handwerker, um eine Wanne mit einer Badewannentür auszustatten. Zunächst wird mit einer Schablone die Position der Tür vorgezeichnet. Anschließend decken die Profis die Wanne ab, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Danach sägen sie die Aussparung aus. Den vierten Schritt bildet der Einbau des Zutritts und dessen Abdichtung. Nach einer Endreinigung und einer Wartezeit von 24 Stunden kann die Wanne wieder genutzt werden. Mehr Informationen gibt es unter www.tecnobad.de sowie unter Telefon 0800-4455998.

Freitag, 20. Januar 2017

Cannabis als Medizin

Gesetz vom Bundestag einstimmig beschlossen



Der Bundestag hat gestern einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen."

Cannabisarzneimittel als Therapiealternative in der Schmerztherapie


Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. 

Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. 

Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten.

Montag, 16. Januar 2017

Neuer Ratgeber "Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen" erhältlich

Der Ratgeber beantwortet die Frage „Was ist eine Demenz?“ und erklärt den Unterschied zur altersbedingten Vergesslichkeit




Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Alzheimer“ und „Demenz“ oft gleichbedeutend verwandt. Dabei ist die Alzheimer-Krankheit die häufigste Form der Demenz. Daneben gibt es noch weitere demenzielle Erkrankungen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. hat jetzt den Ratgeber „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ überarbeitet und neu aufgelegt. „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de.

Der Ratgeber beantwortet die Frage „Was ist eine Demenz?“ und erklärt den Unterschied zur altersbedingten Vergesslichkeit. Es wird dargestellt, wie das Gehirn Erlerntes und Erlebtes abspeichert und wie eine Demenz die Hirnfunktionen beeinträchtigt. Der Ratgeber bietet einen kompakten und verständlichen Überblick über die Alzheimer-Krankheit und weitere Demenzen wie die vaskuläre Demenz, die Lewy-Körperchen-Demenz, die frontotemporale Demenz und die Demenz bei Parkinson. Beleuchtet werden jeweils die Risikofaktoren, die Symptome, der Krankheitsverlauf sowie die Diagnose und Behandlung dieser unterschiedlichen Demenz-Formen.

„Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Ingo Kilimann erstellt. Dr. Kilimann ist Facharzt für Neurologie und stellvertretender Leiter der AG klinische Demenzforschung des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) am Standort in Rostock/Greifswald.

Bestellinformation


„Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; im Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 201 Forschungsaktivitäten mit über 8,4 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 13. Januar 2017

Gefährliche Rutschpartien auf Fliesen, in der Wanne und der Dusche verhindern

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Pflegeversicherung auch Fördermittel beantragt werden


Foto: djd/www.sanispot.de/puhhha - Fotolia
Gefährliches Zuhause: Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) ereignen sich unter deutschen Dächern pro Jahr mehr als drei Millionen Unfälle. Viele Missgeschicke im eigenen Haushalt werden zudem nicht erfasst, da es bei kleineren Blessuren bleibt. 

Doch schon ein vermeintlich harmloser Ausrutscher etwa in der feuchten Dusche kann schmerzhafte Folgen nach sich ziehen. "Von einer Prellung bis zum gefürchteten Oberschenkelhalsbruch kommt es gerade im Bad immer wieder zu Unfällen mit schmerzhaften Verletzungen", bestätigt Journalist Martin Blömer von RGZ24.de. Besonders oft seien ältere Menschen, deren Beweglichkeit ohnehin schon eingeschränkt ist, betroffen. Umso wichtiger sei es, Gefahrenquellen im Haushalt zu erkennen und zu entschärfen.

Anti-Rutsch-Spray sorgt für dauerhaften Schutz


Nicht erst im Alter kann ein Sturz auf feuchten Fliesen böse enden. Auch Familien mit Kindern sollten Vorsorge treffen. Eine spezielle Beschichtung etwa kann allzu glatten Bodenbelägen ebenso wie Wannen und Duschen ihren Schrecken nehmen. 

Das Anti-Rutsch-Spray von Kamba beispielsweise wird einfach aus der Spraydose aufgetragen und sorgt für einen dauerhaften Schutz, der sich auch beim Reinigen des Untergrunds nicht abträgt. Das Material bietet TÜV-geprüfte Sicherheit, da es der Rutschhemmung Klasse C laut DIN 51097 entspricht. Für Treppenhäuser und andere glatte Bodenbeläge im Haus gibt es ebenfalls passende Lösungen aus der Spraydose. Und wenn später der Mieter vor dem Auszug die Anti-Rutsch-Beschichtung wieder entfernen will, ist dies durch ein Abziehen ganz einfach möglich. Mehr Informationen und eine direkte Bestellmöglichkeit des Anti-Rutsch-Sprays gibt es unter www.sanispot.de/kamba.

Fördermittel beantragen


Wer bereits in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist kann sogar Fördermittel beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten, um die Rutschsicherheit auf Treppen, in Eingangsbereichen und in besonders gefährdeten Räumen wie Badezimmer oder Küche sicherzustellen. Antragsformulare dafür haben die Krankenkassen.

Dienstag, 10. Januar 2017

Vorsorgliche Hörtests können ein wichtiges Stück Lebensqualität erhalten

Verlust der Hörfähigkeit verläuft schleichend


Der Hörakustiker hilft bei der Auswahl des passenden Hörgerätes.
Foto: djd/Vitakustik
Im Frühling dem Klang der Vogelstimmen zu lauschen, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. An die Möglichkeit, dass sie dazu eines Tages nicht mehr in der Lage sein könnten, denken die wenigsten. Dabei nimmt mit zunehmendem Alter nicht nur die Seh-, sondern auch die Hörfähigkeit ab. Gerade die hohen Frequenzen sind es, die typischerweise von älteren Menschen nicht mehr wahrgenommen werden. Schreitet der Hochtonverlust voran, fällt mit der Zeit auch das Sprachverstehen und die Kommunikation mit Dritten immer schwerer. Um vorzubeugen und die mit der Hörfähigkeit verbundene Lebensqualität möglichst lange zu erhalten, ist es empfehlenswert, etwa ab 50 regelmäßig zu vorsorglichen Hörtests zu gehen.

Höranalyse sollte zur Routine werden


Ginge es nach den Experten, sollte der Hörakustiker ähnlich wie der Zahnarzt und der Optiker routinemäßig zu Kontrolluntersuchungen aufgesucht werden. Denn rund jeder dritte Bundesbürger über 60 hat Probleme mit dem Gehör. Häufig ist den Betroffenen ihre Hörminderung gar nicht bewusst. Erst eine professionelle Analyse des Hörvermögens kann darüber Aufschluss geben. Auch wenn sich Altersschwerhörigkeit nicht heilen lässt, so kann sie mit modernen Systemen gut ausgeglichen werden. Dabei gilt: Je früher ein Hörgerät getragen wird, desto besser lässt sich das Hörvermögen wieder herstellen. Um die Vorsorge zu erleichtern, kann man beispielsweise in rund 150 "Vitakustik"-Fachgeschäften bundesweit eine kostenlose Höranalyse machen lassen. Die Anmeldung in der nächstgelegenen Filiale erfolgt über die Seite www.vitakustik.de oder telefonisch unter 089-38038624.

Verlust der Hörfähigkeit verläuft schleichend


Mit einem Bonusheft wird der Überblick über die Vorsorge erleichtert. Wer regelmäßig zum Hörtest kommt, erhält Bonuspunkte, die er zu einem späteren Zeitpunkt beim Kauf eines Hörgerätes einlösen kann. Wie aktuelle Zahlen des Umfrageinstitutes Statista belegen, tragen in Deutschland bislang drei Millionen Nutzer ein Hörgerät. Der Bedarf ist allerdings deutlich höher. Die Zahl der Betroffenen über 45, die an einer starken Hörminderung leiden, wird nach Angaben der Statistiker auf rund sechs Millionen beziffert. Insgesamt muss von rund 15 Millionen Deutschen mit einer deutlichen Einschränkung des Hörvermögens ausgegangen werden. Da der Verlust der Hörfähigkeit schleichend verläuft, können darunter auch viele Betroffene sein, die möglicherweise selbst gar nichts davon wissen. Deshalb ist es so wichtig, regelmäßig sein Gehör testen zu lassen.

Hörprobleme rechtzeitig erkennen


Die Verschlechterung des Gehörs verläuft schleichend. 

Erste Anzeichen sind:
- Auf Feiern fällt es einem schwer, dem Gespräch zu folgen.
- Die Gesprächspartner scheinen undeutlich zu sprechen.
- Man muss häufiger nachfragen, weil man etwas nicht verstanden hat.
- Man wurde schon öfter darauf hingewiesen, dass der Fernseher zu laut ist.
- Tür- oder Telefonklingeln wird immer häufiger überhört.
- Das Zwitschern der Vögel vernimmt man kaum mehr.
- Frauen- und Kinderstimmen sind schwer zu verstehen.

Treffen einige Anzeichen zu, ist eine kostenlose, professionelle Höranalyse ratsam. Informationen: www.vitakustik.de

Montag, 9. Januar 2017

Systemwechsel in der Pflegeversicherung auf Videos erklärt

Experten der Audi BKK und des MDK Bayern machen komplexe Sachverhalte auf Videos verständlich




In der Pflegeversicherung traten zum Jahreswechsel durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Audi BKK hat daher zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) aus Bayern Experten-Interviews aufgenommen, in denen die wichtigsten Neuerungen verständlich präsentiert werden.

Verbesserte Leistungen, mehr Anspruchsberechtige und vor allem eine neue Bezugsgröße zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bedeuten einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Zum Jahreswechsel gab es für pflegebedürftige Personen, Angehörige und Interessierte viel zu beachten. 

In fünf Videos stellen die Experten der Audi BKK und des MDK Bayern die komplexen Sachverhalte verständlich dar. 

Einzusehen sind die Videos auf der Homepage der Audi BKK unter der Rubrik "Service und Experteninterviews"

Freitag, 6. Januar 2017

Ab sofort für 2017 Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkasse beantragen

Geld sparen durch Zuzahlungsbefreiung


© Foto: ABDA

Chronisch kranke Patienten können schon zu Jahresbeginn einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen gesetzlich Versicherten für das Jahr 2017, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente) erwarten.

Befreiung muss jedes Jahr neu beantragt werden 


Alle Befreiungen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. In Deutschland sind sieben Millionen Menschen - zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlichen Versicherten - von der Zuzahlung befreit. 

Eine schon zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine echte Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen.

Mindestens 5 Euro Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten


Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. 

Mit dem für 2017 aktualisierten Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich genau ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. 

Ein Beispiel: Eine ältere Dame ist verheiratet, die Kinder sind aber schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 2.000 Euro, also jährlich 24.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.355 Euro für den Ehepartner ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 18.645 Euro. Die chronisch kranke Frau und ihr Ehemann müssen demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 186,45 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen befreit.

Dienstag, 3. Januar 2017

Pflegereform 2017

Neue Pflegebegutachtung startete am 01. Januar 2017


Grafik: Quelle MDS

Am 1. Januar trat die Pflegereform in Kraft. Kern ist die Einführung eines neuen, umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit ändert sich die Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Mehr Menschen als bisher werden Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Versicherte mit demenzieller und gerontopsychiatrischer Erkrankung werden erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. Das Internetportal www.pflegebegutachtung.de bietet Informationen für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute.

„Mit der Reform wird die Pflegeversicherung grundlegend verändert. Sie stärkt die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen insgesamt und schafft einen gerechteren Zugang zu den Leistungen. Ein sehr großer und sehr wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung wird damit umgesetzt“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Kern der Reform ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens für den MDK.  Ab dem 1. Januar orientiert sich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit am Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, fest. Für jeden einzelnen Bereich werden Punktwerte ermittelt, die gewichtet und zusammengezählt eine Empfehlung für einen der fünf neuen Pflegegrade ergeben. Diese Bemessung löst die Erhebung der Pflegeminuten ab.

MDK empfiehlt geeignete Maßnahmen zu Prävention, Rehabilitation und Hilfsmittel


„Bei der Begutachtung sehen wir uns künftig die Pflegebedürftigkeit in allen Dimensionen an. Wir fragen: Was kann der Mensch noch alleine und was kann er nicht mehr alleine? Und was können wir tun, um seine Selbstständigkeit zu bewahren und zu unterstützen?“, erläutert Dr. Bettina Jonas, Geschäftsbereichsleiterin Pflege beim MDK Berlin-Brandenburg. Neben der Feststellung des Pflegegrades geben die Gutachter auch Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und für Heil- und Hilfsmittel ab. „Denn die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann durch solche Maßnahmen positiv beeinflusst werden“, sagt Dr. Jonas.

Menschen mit Demenz werden gleichgestellt


Ein zentraler Vorteil des neuen Begutachtungsverfahrens und der verbesserten Leistungen ist die bessere Berücksichtigung von Betroffenen mit gerontopsychiatrischen und demenziellen Erkrankungen. Dadurch haben nun auch Menschen, die sich beispielsweise im Anfangsstadium einer demenziellen Erkrankung befinden, Ansprüche auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. „Die Betroffenen sind meistens zwar körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt. Sie sind nachts unruhig, laufen weg oder zeigen aggressives Verhalten. Dies ist nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Angehörigen oft sehr belastend“, erläutert Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege MDS. Diese Versicherten können ab 2017 alle Leistungen der Pflegeversicherung von Pflegeberatung über Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegehilfsmitteln, Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis hin zu Verhinderungspflege erhalten.

Medizinische Dienste sind gut vorbereitet – Begutachtungsvolumen steigt


Der grundlegende Systemwandel für rund drei Millionen Menschen stellt alle Akteure vor große Herausforderungen – so auch die Medizinischen Dienste. Sie haben sich seit Monaten aktiv auf die Umstellung vorbereitet: Im ersten Schritt wurden mit dem GKV-Spitzenverband die Begutachtungs-Richtlinien erarbeitet. Diese sind das Handwerkszeug für die neue Begutachtung. Auf dieser Grundlage wurden bundesweit die Gutachter geschult sowie eine neue Begutachtungssoftware entwickelt und erprobt.

Auch personell haben sich die MDK auf den Übergang und das zunehmende Begutachtungsvolumen eingestellt. Bereits 2015 sind die Pflegebegutachtungen um 6,1 Prozent angestiegen. In den ersten drei Quartalen 2016 gab es einen Zuwachs um 3,4 Prozent. Zum Jahreswechsel 2016/2017 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Pflegebegutachtungen ab. In den Zahlen spiegelt sich die Medienberichterstattung über die anstehenden gesetzlichen Änderungen wider.

Informationen für Versicherte und Fachleute auf www.pflegebegutachung.de


Um Versicherte und Fachleute über das neue Begutachtungsverfahren und die damit verbundene Neuerungen zu informieren, haben die Medizinischen Dienste das Internetportal www.pflegebegutachtung.de freigeschaltet auf dem verschiedene zielgruppengerechte Informationen zur Verfügung stehen. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich dort Hinweise und Tipps rund um die neue Begutachtung nicht nur in deutscher und in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen. Ein Erklärfilm erläutert kurz, knapp und anschaulich den MDK-Besuch. Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten steht unter anderem eine ausführliche Fachinformation zur Verfügung.

Hintergrund:
Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung möchte, muss einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese beauftragt dann den MDK mit der Begutachtung des Versicherten in seinem häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim.


Der MDK-Gutachter erstellt ein Pflegegutachten, das nicht nur die Empfehlungen für einen Pflegegrad, sondern auch für geeignete Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation sowie für Heil- und Hilfsmittel enthält. Das Gutachten sendet der MDK zur Pflegekasse. Von dort erhält der Versicherte den Leistungsbescheid und das Gutachten. Bislang erfolgt die Einordnung der Pflegebedürftigkeit in drei Stufen. Dieses System wird zum 1. Januar auf fünf Pflegegrade umgestellt. Für Versicherte, die bereits Leistungen erhalten, erfolgt die Umstellung auf Pflegegrade automatisch. Eine neue Begutachtung ist dafür nicht erforderlich.