Mittwoch, 30. Dezember 2015

Hausnotruf und IP-Telefonie

Unter Umständen funktioniert das Hausnotrufgerät nach der Umstellung nicht mehr

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

Seit einiger Zeit rüstet die Telekom ihre analogen Festnetzanschlüsse komplett auf das IP-Netz um. 

Für alle, die heute schon den Hausnotruf im analogen Netz der Telekom nutzen, bedeutet das aber auch, dass sie überprüfen sollten, ob ihr bisheriges System mit dem IP-Netz funktioniert, oder ob eine technische Anpassung nötig ist. Denn es kann tatsächlich passieren, dass die alten Hausnotrufgeräte nicht mehr ohne Weiteres arbeiten.

Vor der Umstellung unbedingt den Hausnotruf-Anbieter kontaktieren


Als Nutzer eines Hausnotrufs sollten Sie sich deshalb schon vor der Umstellung Ihres Anschlusses auf das IP-Netz an Ihren jeweiligen Anbieter des Hausnotrufsystems wenden und klären, ob Ihr Gerät auch nach der Umstellung noch funktioniert oder ob es ausgetauscht werden muss. Nur so ist gewährleistet, dass der Hausnotrufanschluss auch nach der Umstellung nahtlos weiterfunktioniert. 

Die neuen Geräte bieten auch den Vorteil, dass sie über das IP-Netzwerk, anders als bei Wählverbindungen, stets aktiv (Always-On) sind. Damit sind die Notfallsender also permanent mit der Notrufzentrale verbunden. Alarmrufe gehen so sofort, also ohne Wählverzögerung, in der Zentrale ein.

Dienstag, 29. Dezember 2015

24-Stunden-Pflege - in Ludwigsburg gut betreut durch polnische Pflegekräfte

Nachfrage nach osteuropäischem Pflegepersonal im Landkreis Ludwigsburg nimmt zu


Die Deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal nimmt deshalb zu. Diesem bundesweiten Trend kann sich auch der Landkreis Ludwigsburg nicht entziehen.

Obwohl es im Kreis Ludwigsburg ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu organisieren.

Dabei kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist, sehr schnell an Ihre psychischen und/ oder physischen Grenzen.

Spätestens jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten wollen ihre vertraute Umgebung, ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.

Die Versorgung im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft ist durch die permanente Anwesenheit eine ideale Lösung um im eigenen zu Hause zu bleiben


Deshalb steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte auch in Ludwigsburg mit seinen Stadtteilen Eglosheim, Grünbühl, Hoheneck, Neckarweihingen, Oßweil, Pflugfelden und Poppenweiler immer mehr. Auch in den Nachbargemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Bietigheim-Bissingen, Erdmannhausen, Freiberg, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Marbach am Neckar, Möglingen und Remseck ist nach Auskunft der gelko Pflegevermittlung gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Ludwigsburg erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0 71 51 / 3 69 97 76 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Dienstag, 22. Dezember 2015

Apotheken-Notdienst in den Weihnachtsferien

Apothekenfinder 22 8 33 jetzt mit verbesserter App


Foto: abda.de
Weihnachtszeit ist Urlaubszeit, doch die Apotheken sind auch an Feiertagen und nachts in Dienstbereitschaft: Mit dem Apothekenfinder 22 8 33 können Patienten in Notfallsituationen schnell und unkompliziert die jeweils in der unmittelbaren Umgebung diensthabenden Apotheken finden. Die kostenfreie App für Smartphones ist für die neuesten Betriebssystem-Versionen von iOS und Android optimiert und wartet ab sofort mit einer verbesserten Leistung auf. Die App beinhaltet nun auch eine englische Version, die automatisch erscheint, wenn die Systemsprache des Gerätes nicht auf Deutsch eingestellt ist. Das gibt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Beginn der Weihnachtsferien bekannt, in der die Erreichbarkeit einer Notdienstapotheke zu Hause oder unterwegs besonders wichtig ist.



Die App ist Bestandteil eines breiten Angebotes von Apothekensuchoptionen unter dem Namen Apothekenfinder 22 8 33. Eine mobile Such-Webseite lässt sich auf dem Handy unter www.apothekenfinder.mobi aufrufen. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen. Auch wer eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl schickt (69 Cent pro Minute/SMS), erhält Auskunft. Von zu Hause aus können Patienten die kostenfreie Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder - ebenfalls kostenfrei - auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. Die Kontaktdaten der benachbarten Notdienstapotheken hängen aber auch im Schaufenster jeder nicht diensthabenden Apotheke aus - und werden in vielen Lokalzeitungen tagesaktuell im Service- oder Lokalteil abgedruckt.



Zum Hintergrund: Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 öffentlichen Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. Etwa 1.400 Apotheken versorgen pro Nacht, Sonn- oder Feiertag insgesamt 20.000 Patienten. Pro Jahr werden in mehr als 500.000 Notdiensten rund 7 Mio. Arzneimittel außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgegeben. Dabei handelt es sich je zur Hälfte um rezeptpflichtige und rezeptfreie Präparate. Besonders Eltern mit kleinen Kindern lösen häufig Rezepte von Kinderärzten im Notdienst ein.

Samstag, 19. Dezember 2015

Neuregelungen im Jahr 2016 im Bereich Gesundheit und Pflege

Auszugsweiser Überblick über die Themen, die die Pflege direkt betreffen




Zum 1. Januar 2016 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick mit Informationen zu folgenden Gesetzen und Regelungen. 

Bei diesem Überblick handelt es sich um einen Auszug der Themen, die die Pflege direkt betreffen. Die ganze Übersicht können Sie hier nachlesen.

Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung - Krankenhausstrukturgesetz


Das Gesetz sichert eine gute erreichbare Versorgung vor Ort, gute Arbeitsbedingungen für das Krankenhauspersonal sowie eine hohe Qualität durch Spezialisierung, beispielsweise in den Universitätskliniken. Die Schwerpunkte des Gesetzes:
  • Recht auf unabhängige Zweitmeinung wird gestärkt: 2016 werden die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Ab 2017 werden Kostenvorteile, die einem Krankenhaus durch die Erbringung zusätzlicher Leistungen entstehen, verursachergerecht nur bei denjenigen Krankenhäuser berücksichtigt, die diese mengenanfälligen Leistungen vereinbart haben. 
  • Übergangspflege: Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden Versorgungslücken vor allem für solche Patienten geschlossen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung haben.


Zweites Pflegestärkungsgesetz  


Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 01.01.2017. Folgende Regelungen treten 2016 in Kraft:
  • Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält zudem automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung.


Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung


Das Gesetz fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung und stärkt sie überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, im häuslichen Umfeld, im Hospiz, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden. (Das Gesetz ist am 08.12.2015 in Kraft getreten.) Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
  • Palliativversorgung: Sie wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit zusätzlich vergüteten Leistungen im vertragsärztlichen Bereich. Leistungen der Pallativpflege in der häuslichen Krankenpflege werden für die Pflegedienste abrechenbar. Zudem dient das Gesetz dazu, den Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen zu fördern.
  • Ambulante Hospizdienste: Neben den Personalkosten können ambulante Hospizdienste auch die Sachkosten abrechnen, was vor allem in ländlichen Regionen tätigen Diensten mit langen Anfahrten zu Gute kommt. Der Zuschuss der Krankenkassen je Leistung steigt von 11 auf 13 Prozent der Bezugsgröße.
  • Stationäre Hospize: Der Mindestzuschuss der Krankenkassen steigt 2016 von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro je betreutem Versicherten (von 7 auf 9 Prozent der Bezugsgröße). Die Krankenkassen tragen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Mit dem verbleibenden Eigenanteil wird dem Wunsch der Hospizverbände Rechnung getragen, den Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung zu erhalten.
  • Pflege: Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch die letzte Lebensphase gut versorgt und begleitet in ihrem gewohnten Umfeld verbringen können, wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung abschließen. Sie werden zudem zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen diese Kooperationen transparent machen. Pflegeheime können ihren Bewohnern eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Krankenkassen finanzieren dieses Beratungsangebot.
  • Krankenhäuser: Zur Stärkung der Palliativmedizin können auf Wunsch eines Krankenhauses individuelle Entgelte für eigenständige Palliativstationen mit den Kostenträgern vereinbart werden. Krankenhäuser ohne Palliativstation können ab 2017 individuelle Zusatzentgelte für den Einsatz multiprofessioneller Palliativdienste vereinbaren.
  • Beratung: Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung und in allgemeiner Form zu den Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.


Modernes Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD)


Versicherte können sich bei der aus GKV-Mitteln finanzierten UPD z.B. über gängige Behandlungsmethoden bei bestimmten Erkrankungen informieren, sich zu Arztrechnungen oder zu Leistungen der Krankenversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Fragen beraten lassen.
  • Erreichbarkeit: Die UPD wird ausgebaut und ist länger als bisher erreichbar. Unter einer neuen Trägerschaft werden die Berater wochentags bis 22:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 18:00 Uhr über eine bundesweit kostenfreie Rufnummer erreichbar sein. An 30 Standorten sind künftig persönliche Beratungsgespräche möglich.
  • Oberster Grundsatz ist dabei die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung – hierauf werden alle rund 120 Berater, u.a. Mediziner und Juristen, intensiv geschult und ihre Arbeit durch ein umfassendes Qualitätsmanagement abgesichert.


Start der Terminservicestellen


Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf 4 Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht. Details der Regelung werden in einem Bundesmantelvertrag für die Vertragsärzte geregelt. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat den Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23. Januar 2016 (sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) Zeit für die Einrichtung der Terminservicestellen gegeben.

Montag, 14. Dezember 2015

Zuzahlungsbefreiungen für 2016 ab sofort neu beantragen

Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren


Foto: abda.de

Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus: Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird.

Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z.B. monatliche Rente) und regelmäßigen Zuzahlungen (z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres



Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sofern und sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn z.B. Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. 

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt.

Donnerstag, 10. Dezember 2015

Die Gefühle bleiben: Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patienten

Tipps und Anregungen für die Feiertage mit der Familie




Weihnachten ist das Fest der Familie. Ist ein Angehöriger an Alzheimer erkrankt, stellt das die Familienmitglieder an den Feiertagen vor besondere Herausforderungen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) bietet Tipps und Anregungen für die Feiertage.

Die Weihnachtstage bieten viele Gelegenheiten, Menschen mit Alzheimer einzubeziehen und schöne gemeinsame Stunden zu verbringen. „Alzheimer ist eine Erkrankung, bei der das Gedächtnis weggeht, nicht die Gefühle“, sagt der AFI-Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Lorrain, der als Nervenarzt in Düsseldorf niedergelassen ist.

Der Duft von Weihnachtsplätzchen oder Tannennadeln, das Singen von bekannten Weihnachtsliedern oder der gemeinsame Gottesdienstbesuch sprechen Menschen mit Alzheimer direkt auf der Gefühlsebene an. Dadurch werden schöne Erinnerungen geweckt und die Patienten fühlen sich aufgehoben und sicher. Auch das gemeinsame Anschauen von Familienfotos oder das Vorlesen von bekannten Geschichten vermittelt ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit.

Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern die Patienten


Damit sich Menschen mit Alzheimer als aktiven und nützlichen Teil der Familie wahrnehmen können, ist es hilfreich, sie in einfache Tätigkeiten bei den Festvorbereitungen einzubinden, zum Beispiel beim Plätzchen backen, Tisch decken oder Tannenbaum schmücken. Die Feiertage sollten ruhig und ohne überladenes Programm gestaltet und nach Möglichkeit in einem kleinen, vertrauen Kreis begangen werden. Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern die Patienten.

Als Geschenke für Menschen mit Alzheimer eignen sich besonders Präsente, die ihre Sinne und Gefühle ansprechen, wie zum Beispiel das frühere Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Freude bereiten auch Fotoalben, gerahmte Familienfotos oder ein Bildband von der Heimat.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 177 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel, die Schirmherrschaft anlässlich des 20-jährigen Bestehens der AFI hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel übernommen.

Mittwoch, 9. Dezember 2015

"Es sind doch meine Eltern"

Trendwende in der Pflege: Immer mehr Männer betreuen pflegebedürftige Angehörige





Lange war es die Aufgabe der Töchter und Schwiegertöchter, pflegebedürftige Angehörige zuhause zu betreuen - Frauensache eben. Seit einiger Zeit aber wird ein Trend sichtbar, dass Männer diese Aufgabe auch übernehmen wollen. 

„Es sind doch meine Eltern“, zitierte die „Apotheken Umschau“ einen Ehemann, der seine Eltern pflegt, während seine Frau arbeitet. „Wir beobachten einen ähnlichen Trend wie bei der Elternzeit“, sagt Dr. Diana Auth, Politikwissenschaftlerin der Uni Gießen, die untersucht, wie erwerbstätige Männer gleichzeitig Angehörige pflegen. 28 Prozent der Menschen, die Angehörige pflegen, seien mittlerweile Männer, Tendenz steigend. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau

Freitag, 4. Dezember 2015

Jeder zweite Deutsche hat Angst vor Demenz

Studie der DAK-Gesundheit: Sorge bei älteren Menschen fast so groß wie vor Krebs


Foto: DAK-Gesundheit/iStock

Jeder zweite Deutsche fürchtet sich am meisten vor Demenz oder Alzheimer. Bei älteren Menschen ist die Sorge vor dieser Erkrankung besonders ausgeprägt und fast so groß wie vor Krebs. Das zeigt eine aktuelle und repräsentative Studie der DAK-Gesundheit. Insgesamt schätzen 86 Prozent der Befragten ihren gegenwärtigen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein.

Seit 2010 untersucht das Forsa-Institut für die Krankenkasse DAK-Gesundheit jeweils im November die Angst der Deutschen vor Krankheiten. Aktuell wurden bundesweit rund 3.500 Männer und Frauen befragt. 68 Prozent der Befragten hat am meisten Furcht vor einem bösartigen Tumor - im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang. Direkt nach Krebs kommt mit 50 Prozent die Angst vor Alzheimer und Demenz - ein Anstieg um einen Prozentpunkt. Die Furcht vor einem schweren Unfall oder vor einem Schlaganfall ist mit jeweils 48 Prozent etwas geringer. Einen Herzinfarkt fürchten 41 Prozent der Befragten. 

Im Alter wächst Sorge vor Demenz


Die Angst vor einer Tumorerkrankung ist bei den 14- bis 44-Jährigen mit 73 Prozent am größten und geht bei den älteren Menschen über 60 Jahre auf 60 Prozent zurück. Bei Demenz und Alzheimer ist das Ergebnis umgekehrt. Hier wächst die Sorge von 45 Prozent bei den jüngeren auf 55 Prozent bei den älteren Befragten deutlich an. Frauen fürchten sich mit 53 Prozent etwas mehr als Männer (46 Prozent).

Aktuell leiden in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen unter einer Demenz. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. „Diese Entwicklung macht offensichtlich vielen Menschen Angst“, sagt Eva Walzik von der DAK-Gesundheit. „Es ist eine große Herausforderung von Politik und Gesellschaft, darauf zu reagieren. Die neue Pflegereform ist ein richtiger Ansatz, die Bedingungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu verbessern. Insgesamt muss auch die Zusammenarbeit der Professionen – vor allem zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ambulanter und stationärer Pflege – optimiert werden.“

Laut aktueller DAK-Studie macht Demenz den Befragten am meisten Angst, weil die Erkrankung jeden Menschen treffen kann und weil die Betroffenen dann auf die Pflege anderer angewiesen sind. Diese Gründe nannten 71 bzw. 70 Prozent der Befragten. 48 Prozent fürchten sich am meisten vor Alzheimer oder Demenz, weil die Krankheitsfälle so stark anstiegen. 34 Prozent nannten Berichte in den Medien als Grund.

Gute Gesundheit bei 88 Prozent der Deutschen


Insgesamt schätzen 86 Prozent der Deutschen ihren aktuellen Gesundheitszustand als gut bzw. sehr gut ein. Im Vergleich der Bundesländer und Regionen bewerten die Menschen in Bayern und Baden-Württemberg mit 90 bzw. 89 Prozent ihren Gesundheitszustand als besonders gut. Im Osten erklären dies nur 81 Prozent der Befragten.

Vor diesen Krankheiten haben die Deutschen am meisten Angst:



1. Krebs (68 Prozent)

2. Alzheimer / Demenz (50 Prozent)
3. Unfall mit Verletzungen (48 Prozent) 
4. Schlaganfall (48 Prozent)
5. Herzinfarkt (41 Prozent)
6. Schwere Augenerkrankung, z.B. Erblindung (37 Prozent) 
7. Psychische Erkrankung, wie Depression (30 Prozent)
8. Schwere Lungenerkrankung (24 Prozent)
9. Diabetes (18 Prozent)
10. Geschlechtskrankheit, wie z.B. Aids (14 Prozent)


*Das Forsa-Institut führte für die DAK-Gesundheit vom 19. Oktober bis 10. November 2015 eine bundesweite und repräsentative Befragung von 3.500 Männern und Frauen durch.

Sonntag, 29. November 2015

Patientenverfügung: Darüber reden statt verdrängen

Rechtsanwältin erklärt die große Bedeutung einer Patientenverfügung


Foto: djd/www.smartlaw.de
Jeder Mensch sollte sich über die eigenen Wünsche für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung Klarheit verschaffen und dies in einer Patientenverfügung regeln.


Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen jemand für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Diese Frage kann für jeden existenziell wichtig werden - dennoch setzen sich nur relativ wenige Menschen damit auseinander. "Am liebsten möchte jeder einschlafen und nicht mehr aufwachen. Der Gedanke daran, dass das Lebensende mit erheblichen Schmerzen verbunden ist oder gar lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, ist so beängstigend, dass er lieber verdrängt wird", meint Daniela Wolf, Rechtsanwältin in der Hattinger Kanzlei Rohs Wenner Hendriks Erley Ludwig Wolf. Die Juristin rät deshalb dazu, vorhandene Hemmschwellen zu überwinden und die Problematik einfach einmal mit einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Hausarzt zu besprechen und die medizinischen und juristischen Aspekte durchzugehen. 

Wahrung der eigenen Interessen auch im schlimmsten Fall


Für jeden Menschen sei es wichtig, sich über die eigenen Wünsche - für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung - Klarheit zu verschaffen und diese in einer Patientenverfügung zu regeln, betont Daniela Wolf. Andernfalls hätten die nahen Verwandten in der Regel keine Kenntnis von den Wünschen und keine Möglichkeit, den Willen dieser Person umzusetzen. "Bei der Patientenverfügung geht es insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können", so Daniela Wolf. Es sei sinnvoll, diese mit einer Vorsorgevollmacht auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten zu verbinden. Mit ihr bestimmt man eine Person, die etwa finanzielle Angelegenheiten regeln kann, wenn man selbst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage ist, und sorgt so dafür, dass zum Beispiel die Familie handlungsfähig bleibt. Wichtig sei es, dass die Person, die die Wünsche des Patienten umsetzen soll, wisse, dass es eine entsprechende Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Im Falle einer notariellen Vollmacht könne diese in einem Register bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Individuell statt "von der Stange"


Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten davon ab, Standardformulare für die Patientenverfügung zu verwenden. Stattdessen sollte ein Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen entspricht. Online-Anbieter wie SmartLaw können dabei helfen, ein individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen: Mit Hilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs lassen sich Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende Argumentationsstruktur verhindern. Mehr Informationen gibt es unter www.smartlaw.de/vorsorge. Eine Patientenverfügung sollte zudem regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt sie formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen, weil sich die Einstellungen des Betroffenen zum Thema ändern können.

Alle Aspekte in einem Dokument


Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten ist eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. So sind alle Aspekte in einem Dokument geregelt. Dadurch wird verhindert, dass die Dokumente einander widersprechen und am Ende vielleicht doch der eigene Wille nicht beachtet wird. Der Bevollmächtigte trägt eine hohe Verantwortung, im Fall der Fälle teilt er den Ärzten mit, ob eine medizinische Maßnahme durchgeführt oder abgebrochen werden soll. Wer ein solches Dokument formuliert, sollte deshalb mit seiner Vertrauensperson das Gespräch suchen und im Vorfeld offen über Wertvorstellungen und Ängste sprechen.

Weitere Informationen unter: www.smartlaw.de/vorsorge

Freitag, 27. November 2015

Pflegebedürftige vor Ansteckung schützen

Erkältungs- und Grippezeit


Derzeit haben Erkältungen und Grippe in Deutschland wieder Hochkonjunktur. Besonders gefährlich sind die Erreger für Menschen mit schwachem Immunsystem.

"Bei Pflegebedürftigen sind Erkältungen und grippale Infekte häufiger mit schweren Komplikationen verbunden als bei gesunden Menschen", erklärt Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der Barmer GEK. 

Deshalb sollten Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, jetzt besonders vorsichtig sein, denn sie können die Erreger leicht auch auf die geschwächten Pflegebedürftigen übertragen. 

Bereits mit kleinen Maßnahmen wie regelmäßigem und gründlichem Händewaschen kann man einer Ansteckung vorbeugen.

Abstand halten und an Hygiene denken


"Krankheitserreger werden unbemerkt an Pflegebedürftige weitergegeben, meist über die Hände des pflegenden Angehörigen. Daher ist es wichtig, die Keimzahl auf den Händen regelmäßig zu vermindern. Das gelingt zum einen durch gründliches Händewaschen. 

Zum anderen hilft auch der Einsatz von Handdesinfektionsmitteln", rät Petzold. Das Mittel muss allerdings überall auf den Händen verteilt werden, auch zwischen den Fingern und auf den Fingerkuppen, und mindestens 30 Sekunden einwirken. Handdesinfektionsmittel sind auf Dauer hautschonender als Seifen oder synthetische Detergentien ("Syndets"), also Waschstücke, die synthetisch waschaktive Substanzen enthalten. Zusätzlich gilt: Hände weg vom Gesicht, denn über die Schleimhäute werden Keime besonders leicht übertragen.

Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen


Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen. Das ist aus hygienischer Sicht fatal, denn Keime bleiben an den Händen kleben und werden leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Wer in ein Papiertaschentuch schnäuzt und dieses anschließend wegwirft oder in die Armbeuge niest, verringert dieses Risiko. Im Krankheitsfall kann ein Mundschutz zusätzlich helfen, denn er verhindert ein Übertragen von Viren und Bakterien auf die Mitmenschen.

Montag, 23. November 2015

Jede zweite Frau wird irgendwann zum Pflegefall

Ohne Absicherung drohen erhebliche Finanzierungslücken


Foto: djd/DFV AG/bilderstoeckchen-Fotolia.com


Über die Benachteiligung von Frauen wird viel diskutiert. Häufig geht es dabei um Themen wie die Doppelbelastung durch Beruf und Familie, ungleiche Bezahlung, die Besetzung von Führungspositionen oder auch um zu niedrige Rentenansprüche. 

Wenig ist in den Medien dagegen darüber zu hören, wie ungleich stärker Frauen als Männer dem Risiko ausgesetzt sind, irgendwann pflegebedürftig zu werden. 

Frauen in der Pflegefalle


"Frauen trifft das Thema Pflege besonders hart, und das in mehrfacher Hinsicht", erklärt Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. So würden 71 Prozent aller Pflegebedürftigen heute zu Hause versorgt - und zwar überwiegend von weiblichen Familienmitgliedern, die dafür häufig ihre Berufstätigkeit einschränken und auf Einkommen verzichten müssten. 

Später hätten Frauen ein doppelt so hohes Risiko, pflegebedürftig oder dement zu werden. Jede zweite Frau müsse damit rechnen. "Und in den Pflegeheimen ist ihr Anteil ebenfalls doppelt so groß. 40 Prozent davon sind sogar auf Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Alterseinkommen und die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reichen", so Knoll. 

Hohe Finanzierungslücken


Dem Barmer-GEK-Pflegereport 2014 zufolge betrug der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen bereits in der niedrigsten Pflegestufe durchschnittlich 1.429 Euro im Monat. 

Die durchschnittliche Rente von Frauen lag 2014 laut Deutscher Rentenversicherung mit rund 550 Euro in den alten beziehungsweise 770 Euro in den neuen Bundesländern aber nur bei einem Bruchteil davon. 

Frauen, die zum Pflegefall werden, sehen sich daher mit einer erheblichen Finanzierungslücke konfrontiert, die über die Dauer der Pflegebedürftigkeit schnell in die Zehntausende gehen kann. 

Mit einer Zusatzversicherung gegensteuern


"Gerade für Frauen ist daher eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll, um dieser 'Pflegefalle' zu entgehen", rät Dr. Stefan Knoll. "Hierfür hat die DFV als erster Versicherer ein besonders einfaches Vorsorgekonzept entwickelt: Durch Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds können sie damit im Pflegefall ihre Finanzierungslücke auf einfache Weise verringern oder ganz schließen." Frauen erhielten damit eine Absicherung, die dafür sorge, dass gerade sie in Würde altern könnten.

Einfache und transparente Versicherungslösung


Die DFV Deutsche Familienversicherung AG beispielsweise steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Kranken-Zusatzversicherungen. Mit der "DeutschlandPflege im Postkartenformat" etwa können Verbraucher ihre Finanzierungslücke im Pflegefall durch Verdopplung beziehungsweise Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds einfach verringern oder schließen. 

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. So zahlt eine 40-jährige Frau bei Verdopplung knapp 18, bei Verdreifachung unter 36 Euro monatlich. 

Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Tarif beitragsfrei. 

Freitag, 20. November 2015

Pflegereform: Das ändert sich zum 1. Januar 2016

Die Pflegereform zum 1. Januar 2017 hat auch schon Auswirkungen zum Jahresbeginn 2016




Der zweite Teil der Pflegereform ist nicht nur ein gesundheitspolitischer Meilenstein des laufenden Jahres, sondern die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start. Wer denkt, die Wirkung dieser Jahrhundertreform zeigt sich erst ab 1. Januar 2017, wenn die neue Begutachtungssystematik greift, der irrt: Die Techniker Krankenkasse (TK) erläutert, was sich schon zum Jahresbeginn 2016 ändert.

Viele Neuregelungen betreffen Ersatz- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Optionen sind gefragt, wenn beispielsweise Angehörige ein Familienmitglied pflegen und dabei zeitweilig ausfallen. Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder Verwandte können dann im gewohnten Umfeld vertreten (Ersatzpflege). Daneben besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.

Längere Zahlung des Pflegegelds bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in dieser Zeit das Pflegegeld hälftig weiterzahlen - bei der Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Bisher darf in beiden Fällen nur bis zu 28 Tage weitergezahlt werden.

Die Ansprüche auf Ersatz- und Kurzzeitpflege können Versicherte schon jetzt flexibel kombinieren. Bisher gab es hier jedoch Einschränkungen für besonders nah stehende Verwandte. Diese hat der Gesetzgeber jetzt ausgeräumt.

Ebenfalls neu ist, dass Kurzzeitpflegen ab Jahresbeginn nicht mehr nur für vier Wochen bewilligt werden dürfen, sondern für acht Wochen. "Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte sein Budget für Ersatzpflege teilweise oder ganz in die Kurzzeitpflege überträgt", erklärt TK-Pflegeexperte Georg van Elst. "Die TK setzt die Neuregelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versicherten davon ganz konkret profitieren."

Pflegende Angehörige bekommen Rechtsanspruch auf Beratung


Darüber hinaus haben ab dem kommenden Jahr pflegende Angehörige rechtlich verbindlich einen Anspruch auf Beratung. Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. "In der Praxis sind es jedoch auch heute schon sehr oft die Pflegenden, die sich an uns wenden. Insofern begrüßen wir auch diese Neuregelung ausdrücklich. Sie entspricht einfach der Versorgungsrealität", so Georg van Elst.

Über den zweiten Teil der Pflegereform berät der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 13. November verabschiedet.

Diese und noch viele weitere Informationen dazu, was sich zum 1. Januar 2016 ändert, sind auf einer neuen Themenseite im TK-Presseportal (www.presse.tk.de) unter dem Webcode 691942 zusammengetragen.

Mittwoch, 18. November 2015

Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker als erwartet

Barmer GEK Pflegereport 2015


Foto: dpa picture alliance

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stärker als bisher vorausgesagt. Im Jahr 2060 werden geschätzt 4,52 Millionen Menschen gepflegt werden. Das sind 221.000 mehr, als bisherige Prognosen erwarten ließen. Den größten Anteil daran werden pflegebedürftige Männer mit 176.000 stellen. Dies geht aus dem neuen Barmer GEK Pflegereport hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde und erstmals die Effekte des Zensus 2011 in der Pflegeversicherung mit früheren Modellrechnungen vergleicht. Die Studie zeigt zugleich, dass der Anteil hochbetagter Pflegebedürftiger drastisch wachsen wird. 60 Prozent der pflegebedürftigen Männer und 70 Prozent der pflegebedürftigen Frauen werden im Jahr 2060 85 Jahre oder älter sein. Heute liegen die entsprechenden Werte bei 30 beziehungsweise 50 Prozent. "Aufgrund der drastischen Alterung der Pflegebedürftigen und ihrer steigenden Zahl sind weitere Pflegereformen vorprogrammiert", sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

Pflegereform weitreichend und entschlossen


Der Report zeigt, dass die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Pflege schneller gewachsen sind als die Zahl der Pflegebedürftigen. So sei die Zahl der Pflegebedürftigen in den Jahren 1999 bis 2013 um etwa 30 Prozent gestiegen, die Bettenzahl im stationären Bereich dagegen um 39,9 Prozent und die Zahl der Pflegedienstbeschäftigten, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, sogar um 70 Prozent. Der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung stellt Straub ein gutes Zeugnis aus. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und zugleich eine der Schwächen der Sozialen Pflegeversicherung beseitigt. Zugleich sei die Reform entschlossen und weitreichend. Weder in der ambulanten noch in der stationären Pflege solle beim Übergang in das neue System von Pflegegraden und Begutachtung ein bisher Pflegebedürftiger schlechter gestellt werden. In der stationären Pflege bringe die Reform mit einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen eine wichtige Innovation. Straub: "Die einheitlichen Eigenanteile sind ein wichtiges sozialpolitisches Signal. Sie verhindern künftig Konflikte zwischen Angehörigen und Pflegeheimen, wenn ein Pflegebedürftiger höher gestuft werden muss." Außerdem biete die Neuregelung mehr Transparenz.

Hilfen für pflegende Angehörige verstärken


Straub wies zugleich auf die zunehmende Belastung der Familien der Pflegebedürftigen durch die Pflege hin. Es müsse deshalb mehr Unterstützung für pflegende Angehörige geben, um Überforderungen zu vermeiden. Pflegebedürftige wollten möglichst lange zu Hause gepflegt werden, daher seien auch mehr präventive Angebote für die Pflegenden nötig. Pflege findet immer mehr zu Hause statt. So sank der Anteil vollstationärer Pflege zwischen den Jahren 2005 und 2013 von 31,8 auf 29,1 Prozent. Zugleich müssen sowohl Frauen als auch Männer häufiger mit Pflegebedürftigkeit rechnen. Von den im Jahr 2013 Verstorbenen waren bereits drei Viertel der Frauen und 57 Prozent der Männer pflegebedürftig. Auch die Dauer der Pflege weitet sich laut Pflegereport der Barmer GEK aus. Von den Männern waren 22 Prozent und von den Frauen sogar 41 Prozent vor ihrem Tod im Jahr 2013 länger als zwei Jahre gepflegt worden. Straub: "Angesichts der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ist es umso wichtiger, pflegenden Angehörigen über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehende Hilfen zu bieten." Die Barmer GEK biete hier mit Kompaktseminaren wie dem Projekt Pause, mit Videos zum Pflegealltag oder mit Internetportalen wie www.pflegen-und-leben.de gute Angebote für pflegende Angehörige.

Frauen stärker an Pflege beteiligt


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Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang verwies darauf, dass die heutige Pflege von rund 1,87 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld von rund 3,7 Millionen Angehörigen geleistet werde. Ein Drittel davon seien Männer. Pflegende Frauen widmeten sich überwiegend im Alter von 40 bis 75 und damit fünf Jahre früher als Männer der Pflege. Werden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gepflegt, also beispielsweise Demenzkranke, sind die pflegenden Frauen und Männer bereits deutlich älter. Die Pflege Demenzkranker ist zudem deutlich zeitaufwändiger. Sie beträgt bei einem Drittel der Betroffenen zwischen vier und acht Stunden täglich, bei einem weiteren Drittel sogar zwischen acht und zwölf Stunden. Bei anderen Pflegebedürftigen dominiere ein relativ geringer täglicher Aufwand von ein bis zwei Stunden. "Frauen sind nicht nur durch ihren größeren Anteil an der Bevölkerung, sondern auch durch ihren größeren Pflegeumfang stärker an der Pflege beteiligt als Männer", so Rothgang.

Montag, 16. November 2015

Tabletten gegen Diabetes zum richtigen Zeitpunkt einnehmen

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments


©  ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Vor, während oder nach dem Essen: Das hängt bei Diabetes-Medikamenten, die geschluckt werden, vom Wirkstoff ab. "Um den Blutzucker gut einzustellen, spielt auch der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente eine große Rolle", sagt Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November. 

Für viele Typ-2-Diabetiker ist der blutzuckersenkende Wirkstoff Metformin Mittel der ersten Wahl. Medikamente mit Metformin werden während oder nach der Mahlzeit eingenommen, dadurch verringern sich Nebenwirkungen wie Übelkeit. Alkohol verstärkt die Nebenwirkungen des Metformins, deshalb sollte er möglichst gemieden werden. 

Sulfonylharnstoffe und die mit ihnen verwandten Wirkstoffe der Glinide werden meist morgens vor dem Frühstück mit viel Wasser eingenommen. Der Arzt kann die Einnahme auch auf zwei Mahlzeiten verteilen. Patienten, die einen Sulfonylharnstoff einnehmen, sollten möglichst keinen Alkohol trinken. 

Alpha-Glucosidase-Hemmer verzögern im Darm den Abbau von Kohlenhydraten aus der Nahrung. Die Tabletten werden idealerweise unzerkaut mit dem ersten Bissen der Mahlzeit geschluckt. Die Nahrung sollte keinen Zucker enthalten, sonst kann als Nebenwirkung Durchfall auftreten. Andere Antidiabetika werden unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen.

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments. Wird eine Tablette mit einer fettreichen Mahlzeit eingenommen, gelangt sie später in den Darm. Da die Wirkstoffe aber erst im Darm ins Blut aufgenommen werden können, verzögert eine fettreiche Mahlzeit den Wirkungseintritt.

Freitag, 13. November 2015

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler


Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung jetzt auf eine neue Grundlage. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte ­– das erreichen wir mit diesem Gesetz. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen und alle, die in unserem Land tagtäglich ihr Bestes geben, um für Pflegebedürftige da zu sein."

Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Karl-Josef Laumann: "Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbständig er seinen Alltag noch gestalten kann. Das ist ein Quantensprung. Zudem bekommt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form ein klares Verfallsdatum. Es wird spätestens ab 2018 ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem geben, das den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine echte Orientierungshilfe bietet. Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland."

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1.Januar 2016 in Kraft.


Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2016:

  • Die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen wird verbessert. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung. Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Beratungsanspruch. Die Zusammenarbeit aller Beratungsstellen vor Ort wird gestärkt.
  • Die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen wird verbessert. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
  • Der Zugang von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation wird gestärkt, indem die Pflegekassen und Medizinischen Dienste wirksame Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs anwenden müssen.
  • Die Pflegekassen werden zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Ziel ist, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken. Durch das Präventionsgesetz werden die Pflegekassen hierzu im Jahr 2016 insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
  • Die Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird weiterentwickelt. Dabei wird der so genannte Pflege-TÜV grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben. Dazu wird wissenschaftlicher Sachverstand herangezogen und die Entscheidungsfindung durch einen entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss beschleunigt.
  • Seit Ende 2014 unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege, Staatsekretär Karl-Josef Laumann, die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation (Strukturmodell) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das PSG II stellt klar, dass die zeitliche Entlastung der Pflegekräfte durch das neue Pflegedokumentationsmodell nicht zu Personalkürzungen führen darf. 
  • Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege)als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.


Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
in Kraft

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. VieleMenschenerhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.


Die Hauptleistungsbeträge ab dem 1.1.2017 (in Euro)


          PG1           PG2           PG3           PG4           PG5
Geldleistung ambulant           125*           316             545             728             901
Sachleistung ambulant           689           1298           1612           1995
Leistungsbetrag vollstationär           125           770           1262           1775           2005


*Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung

Donnerstag, 12. November 2015

DAK-Angebot: Chronische Wunden heilen schneller

Krankenkasse stellt neues Versorgungskonzept vor


Foto: DAK-Gesundheit/iStock

Die DAK-Gesundheit bietet Menschen mit chronischen Wunden ein neues Versorgungskonzept an. Eine Beratung durch speziell ausgebildete Wundexperten soll die Behandlung verbessern und Patienten, Ärzte und Pflegedienste vernetzen. Zehn Monate nach dem Start des Angebots zieht die Krankenkasse eine positive Bilanz: Chronische Wunden heilen mit der zielgerichteten Behandlung im Schnitt drei Monate schneller. Außerdem sinken die Kosten für die Versorgung der Patienten um zehn Prozent.

Hausärzte und Pflegedienste sind mit chronischen Wunden häufig überfordert


In Deutschland leiden bis zu 1,5 Millionen Menschen unter Wunden, die nicht verheilen. Pro Patient und Fall entstehen Kosten von durchschnittlich 12.000 Euro. Neben motorischen Einschränkungen verursachen chronische Wunden oft starke Schmerzen – der Leidensdruck ist hoch. „Hausärzte und Pflegedienste sind mit chronischen Wunden häufig überfordert“, sagt DAK-Expertin Gabriela Kostka. „Deshalb unterstützen wir mit unserer neuen Wundfachberatung nicht nur die Patienten, sondern auch die Behandler.“ 

Rund 1.600 der insgesamt 9.000 betroffenen DAK-Versicherten haben das Angebot innerhalb der ersten zehn Monate schon genutzt, 1.000 weitere werden bereits in spezialisierten Wundzentren behandelt. Sie profitieren von einer vernetzten Behandlung mit modernen Wundauflagen und einer ganzheitlichen Beratung zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Pflege. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Wunden im Schnitt drei Monate schneller heilen und sich die Zahl der wöchentlichen Verbandwechsel halbiert“, so Kostka. „Das steigert die Zufriedenheit der Patienten und entlastet gleichzeitig die Hausärzte.“

Kosten sinken

Die DAK-Analyse zeigt außerdem, dass die Kosten um bis zu zehn Prozent gesenkt werden können. Durch die vernetzte Behandlung und die gezielte Information der Allgemeinmediziner und Pflegedienste werden unnötige Verordnungen vermieden.

Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kassen in Deutschland und versichert 6,1 Millionen Menschen in Deutschland.

Mehr Informationen zum Angebot unter www,dak.de/wundberatung

Montag, 9. November 2015

Pflege auf Polnisch

So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft


Foto: obs/DKV Deutsche Krankenversicherung AG/ERGO Versicherungsgruppe

Immer mehr ältere Menschen leben alleine Zuhause. Ganz ohne Hilfe kommen viele aber nicht zurecht - sei es im Haushalt oder bei der Pflege. Wohnen die eigenen Kinder weit weg oder haben keine Zeit, ist externe Unterstützung gefragt - oft von einer Pflege- oder Haushaltshilfe aus Osteuropa. Schwarzarbeit ist weit verbreitet. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Hilfskräfte legal zu beschäftigen. Tipps dazu gibt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt ständig. Ausländische Pflegekräfte werden dringend gesucht - gerade für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zuhause als bezahlbare Alternative zum Heim. Etwa 20 Prozent aller in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte kommen aus Polen. 2013 waren 76.000 Personen mit polnischen Wurzeln in Pflegeberufen in Deutschland beschäftigt, davon 93 Prozent Frauen. Das hat eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ergeben. Möglich ist dies durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU: Familien mit hilfs- oder pflegebedürftigen Senioren dürfen sich selbst und ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur um eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft aus den osteuropäischen EU-Ländern kümmern.

Wer übernimmt die Kosten?


In der Regel sind die ausländischen Hilfen in Deutschland nicht als Pflegekräfte anerkannt. "Damit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Leistungen nicht", erläutert der DKV Pflegeexperte Alexander Winkler. Anders sieht es bei einigen privaten Pflegezusatzversicherungen aus: Wer ein Pflegetagegeld versichert hat, erhält die Leistungen im Pflegefall zur freien Verfügung. Das heißt: Der Betroffene kann selbst entscheiden, wofür er das Geld verwendet. Er kann davon auch eine Hilfskraft bezahlen.

Hilfe vom Profi: Für die Vermittlung eine gute Agentur suchen


Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Agenturen, die legal Hilfskräfte aus Osteuropa vermitteln. Sie stellen den Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland her. "Den Vertrag über die Pflegedienstleistung dürfen deutsche Familien nur mit der jeweiligen Entsendefirma im Ausland schließen. Pflegerinnen, die bei diesen Unternehmen angestellt sind, unterliegen deren Weisungsrecht, nicht dem der Familie", erklärt Alexander Winkler. Bei diesem Verfahren muss die Bundesarbeitsagentur eine sogenannte "Verleiherlaubnis" ausstellen. Die Hilfskraft wiederum muss eine Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers vorlegen. Es gelten die deutschen Gesetze für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollten Familien nicht nur auf die Kosten achten - auch beim Leistungsspektrum der Vermittler gibt es Unterschiede. Hilfreich ist in jedem Fall, neben der Beratung durch die Agentur zusätzlich einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen.

Für stundenweise Pflege eine selbstständige Kraft buchen


Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Hilfe einer Agentur eine selbstständige Hilfskraft zu buchen. Diese hat in Deutschland - oder auch zum Beispiel in Polen - ein eigenes Gewerbe angemeldet. Die Familie schließt mit der Betreuungskraft dann einen Dienstleistungsvertrag ab. Bei dieser Variante besteht allerdings die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet: Die Rentenversicherung kann die potenziell Selbstständige prüfen und - auch rückwirkend - als Angestellte einstufen. Die Familie gilt dann als Arbeitgeber und muss unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld oder eine Anzeige. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Familien einiges beachten: "Die Betreuungskraft kann nur dann als Selbstständige arbeiten, wenn sie nicht die ganze Zeit bei einem Pflegebedürftigen verbringt, sondern nur stundenweise aushilft und mehrere Arbeitgeber hat", so der Hinweis des DKV Pflegeexperten. Er rät: "Wichtig ist, sich von der selbstständigen Pflegekraft entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und diese zur eigenen Sicherheit zu kopieren." Der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit kann übrigens auch aufkommen, wenn die Betreuungskraft bei der Familie freie Kost und Logis bekommt.

Pflegekraft selbst einstellen


Familien können natürlich auch selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft werden. Dazu müssen sie im Vorfeld einiges regeln: "Arbeitgeber müssen Haushalts- oder Pflegehilfen bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Sie umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- sowie die Unfallversicherung. Zudem müssen sie die anfallende Lohnsteuer abführen", erläutert Alexander Winkler. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weitere Informationen erhalten zukünftige Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel bei der "Arbeitgeber-Service-Hotline" der Agentur unter 0800 4 5555 20.

Mehr Informationen rund um das Thema Pflege sowie die Ergebnisse der aktuellen DKV-Pflegestudie finden Sie unter http://ots.de/2Kxja