Donnerstag, 28. September 2017

Viele Deutsche sind beim Thema Demenz verunsichert

Etwa 50 Prozent der Bürger über 18 Jahren fühlen sich unsicher, was sie tun können, wenn ein Mensch mit Demenz Hilfe benötigt.



In Deutschland leben schätzungsweise 1,6 Millionen Menschen mit Demenz. Entsprechend viele Bundesbürger sind privat damit konfrontiert. Dies unterstreicht eine aktuelle Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Dort gaben knapp zwei Drittel (61 Prozent) der Befragten an, mindestens einen Menschen mit Demenz persönlich zu kennen oder gekannt zu haben. Jeder Zehnte (11 Prozent) unterstützt sogar einen Nahestehenden mit Demenz oder hat dies früher getan.

Aber auch im öffentlichen Raum – zum Beispiel beim Einkaufen oder in Bus und Bahn – ist das Thema Demenz offenbar präsent. Jeder Dritte Befragte (37 Prozent) erinnerte sich, innerhalb der letzten drei Monate eine Person in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu haben, bei der er sich vorstellen könnte, dass diese von Demenz betroffen war. Knapp ein Viertel von ihnen (23 Prozent) hatte dabei den Eindruck, dass die Person allein unterwegs war und nicht gut zurechtkam. Gleichzeitig sieht sich die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) eher schlecht in der Lage, einem demenziell Erkrankten in einer solchen Situation zu helfen.

„Auf einen Menschen zuzugehen, der zum Beispiel verloren durch einen Supermarkt irrt, ist für viele natürlich mit Hemmungen verbunden. Man ist oft hin und her gerissen, will niemanden vor den Kopf stoßen, hat aber trotzdem das Gefühl, dass etwas nicht stimmt“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Ich kann nur alle ermutigen, sich etwas Zeit zu nehmen, ein Gespräch zu beginnen und gegebenenfalls höflich nachzufragen, ob man helfen kann. Vielleicht gibt es gar keinen Hilfebedarf und bestehende Probleme müssen natürlich nichts mit Demenz zu tun haben. Aber viele Menschen mit Demenz sind eben auf den Mut angewiesen, dass sich andere kümmern“, so Suhr weiter.


Tatsächlich ist der Wunsch die eigene Hilfekompetenz zu verbessern, in der Bevölkerung verbreitet: So wollten 44 Prozent mehr über Umgang und Kommunikation mit Menschen mit Demenz erfahren. Bei den 18- bis 29-Jährigen waren es sogar 55 Prozent. Aber auch Wissen zu anderen Aspekten wie Vorsorge (58 Prozent) oder Therapie (53 Prozent) ist gefragt.

Daher unterstützt das ZQP die Aktion „Demenz Partner“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Dabei bieten bundesweit verschiedene Einrichtungen 90-minütige kostenlose Veranstaltungen an, die Kerninformationen zum Thema Demenz vermitteln. „So ein Kurs baut Berührungsängste ab und gibt Sicherheit“, ist Suhr überzeugt.


Es werden auch umfänglichere Demenz-Partner-Schulungen angeboten, die für alle interessant sein können, die sich intensiv um Menschen mit Demenz kümmern und unter anderem Hinweise suchen, wo sie Unterstützung finden. Die Studie zeigt, dass ein knappes Viertel der Befragten (24 Prozent), die Erfahrungen in der Unterstützung und Pflege eines nahestehenden Menschen mit Demenz haben, keine Unterstützungsangebote genutzt hat. Immerhin hatten 35 Prozent professionelle Pflegeberatung in Anspruch genommen, 28 Prozent Kurzzeitpflege, 27 Prozent Verhinderungspflege und 23 Prozent Tagespflege.
Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung
In der, dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen Bevölkerungsumfrage wurden mittels einer repräsentativen Stichprobe Einstellungen aus den Themenbereichen „Demenz“ und „Pflege demenzkranker Personen“ erfragt. Die Stichprobengröße beträgt 2.501 Befragte (n = 2.501). Die Befragung wurde vom 26. Juli bis 7. August 2017 durchgeführt. Als Erhebungsmethode kam die In-Home-Befragung per PC bzw. Set-Top-Box am TV-Bildschirm zum Einsatz. Anschließend wurde die Personenstichprobe nach Region, Alter, Geschlecht und Bildung gewichtet.

Über "Demenz Partner"


Seit September 2016 läuft die bundesweite Aufklärungsinitiative „Demenz Partner“. Ziel ist es, auf Demenz aufmerksam zu machen und darüber zu informieren. Jeder kann Demenz Partner werden – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Menschen mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Voraussetzung: Demenz Partner haben einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder bieten einen solchen an. Mittlerweile gibt es bundesweit über 16.000 Demenz Partner. Träger ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Anknüpfend an die weltweite Aktion „Dementia Friends“, wird die Initiative inzwischen von einigen hundert Organisationen in ganz Deutschland unterstützt – so auch vom ZQP als Mitglied der Allianz für Menschen mit Demenz.
Über das ZQP
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist eine gemeinnützige, unabhängige und bundesweit tätige Stiftung mit Sitz in Berlin. Das ZQP wurde vom PKV-Verband errichtet. Ziel ist die Weiterentwicklung der Pflegequalität für alte, hilfebedürftige Menschen. Als Wissensinstitut für die Pflege richtet die Stiftung ihre Arbeit auf Forschung, Theorie-Praxis-Transfer und öffentliche Aufklärung aus. Einerseits trägt das ZQP zu einer kritischen Bestandsaufnahme der Pflegequalität in Deutschland bei und entwickelt andererseits praxistaugliche Konzepte für eine qualitativ hochwertige, an den individuellen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen ausgerichtete Versorgung. Die ZQP-Schriftenreihe und ZQP-Online-Produkte sind für die Stiftung zentrale Instrumente des Theorie-Praxis-Transfers. Hierdurch werden Erkenntnisse aus Projekten und Forschungsarbeiten unter anderem an pflegende Angehörige und professionell Pflegende sowie gesellschaftliche Multiplikatoren vermittelt. Die Arbeitsergebnisse des ZQP stehen allen Menschen kostenlos und werbefrei zur Verfügung.

Dienstag, 26. September 2017

Entlassrezept ab 01. Oktober 2017

Das Entlassrezept soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen


Fotoquelle: ABDA

Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das Entlassrezept soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Durch den Aufdruck „Entlassmanagement“ ist das neue rosa Rezept von ambulanten Verordnungen zu unterscheiden.

Ansonsten gelten jedoch zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Ein Patient, der an einem Freitag aus dem Krankenhaus mit einem Entlassrezept für Medikamente entlassen wird, muss diese Verordnung also spätestens am Montag in der Apotheke einlösen. Beim Einlösen von Entlassrezepten hat jeder Patient die freie Apothekenwahl in ganz Deutschland.

„Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Apotheker begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich. Entscheidend wird jedoch die Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich funktioniert.“

Freitag, 22. September 2017

Versicherte profitieren von der Pflegereform

Pflegecoach bietet Unterstützung für Angehörige in der häuslichen Pflege


Hier geht es zur Webseite

Viele Versicherte haben die Pflegereform genutzt, um ihren Anspruch auf einen Pflegegrad geltend zu machen. Laut einer Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist die Zahl der Erstanträge auf eine Einstufung in einen Pflegegrad im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 53 Prozent gestiegen. „Hintergrund ist die Pflegereform, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Durch die neuen Regelungen haben jetzt laut Schätzungen deutschlandweit rund weitere 200.000 Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen. Vor allem Demenzkranke werden besser berücksichtigt“, erklärt Gerd Peters vom Serviceteam der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Düsseldorf. 

Dadurch sind auch die Ausgaben in der gesetzlichen Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2017 stark gestiegen. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben die Pflegekassen von Januar bis Juni 2017 insgesamt 20,8 Milliarden Euro für Pflegeleistungen ausgegeben, das waren 3,2 Milliarden mehr als im Vorjahreszeitraum. Auch die KKH hat rund 20 Prozent mehr für die Leistungen ihrer Pflegeversicherten bezahlt. 

Zwei Drittel der Pflegebedürftigen – rund 2,9 Millionen Menschen – werden zu Hause betreut. Damit diese von Angehörigen und Ehrenamtlichen gut versorgt sind, hat die KKH einen kostenfreien Pflegecoach gestartet. 

„Ab sofort können alle Interessierten über das neue Online-Angebot ihre Pflegekenntnisse verbessern und sich umfassend auf die Pflege im häuslichen Umfeld vorbereiten. Der zertifizierte Pflegekurs ist 24 Stunden zugänglich und kann individuell, ganz auf die persönliche Pflegesituation abgestimmt im Internet besucht werden“, erklärt Peters. 

Einen besonderen Mehrwert bietet ein spezielles Tool zu Alzheimer und Demenz, welches praktisches Wissen und Sicherheit im Umgang mit den täglichen Anforderungen der Pflegesituation bietet. 

Für KKH-Versicherte stehen unterstützend die als Demenzpartner zertifizierten Pflegeberater der KKH zur Verfügung.

Dienstag, 19. September 2017

Woche der Demenz

Dr. Katarina Barley und Hermann Gröhe: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen gesellschaftliche Unterstützung“


Bundesministerin Dr. Katarina Barley
Fotoquelle: 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Deshalb ist es besonders wichtig, aufzuklären, Vorurteile oder Ängste abzubauen und Begegnungen mit Betroffenen möglich zu machen. Genau dieses Ziel verfolgen die von uns geförderten 500 Standorte im Modellprogramm der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz: Schülerinnen und Schüler übernehmen Patenschaften für demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner, Sportvereine integrieren Menschen mit Demenz durch besondere Angebote, Demenzlotsen sensibilisieren das Personal in Krankenhäusern und Kommunen schulen Demenzbegleiterinnen und -begleiter insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt des Engagements zeigt: Jeder kann helfen, die Situation von an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der Pflegereform haben wir dafür gesorgt, dass Demenzkranke und ihre Familien spürbar mehr Hilfe erhalten. Wir brauchen darüber hinaus eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Dazu gehört eine gute pflegerische und medizinische Versorgung genauso wie ein verständnisvoller Umgang mit Demenzkranken, sei es in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Bürgerämtern oder im Supermarkt. Die Woche der Demenz richtet sich an jeden und jede von uns – denn Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, brauchen die Unterstützung und das Verständnis der ganzen Gesellschaft.“

Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Um das Bewusstsein der Mitmenschen vor Ort für die Bedürfnisse von Demenzkranken zu stärken, mehr Verständnis für Menschen mit Demenz zu erreichen sowie betroffene Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2012 die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Allianz in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ 2014 verpflichtet hat, endet planmäßig im September 2018. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie in Deutschland.

Die Bundesregierung hat Verbesserungen für Menschen mit Demenz in dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt gemacht: Durch die Pflegereform wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ausgeweitet. Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflege Hilfe durch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zudem erhalten Pflegebedürftige, etwa für Hilfen im Haushalt, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung einen Betrag von 125 Euro im Monat.

Auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegereform entlastet und haben nun erstmals einen eigenen Beratungsanspruch. Wenn pflegende Angehörige krank sind, selbst einmal eine Pause brauchen oder in den Urlaub fahren wollen, kann über die sogenannte Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Vertretung für die Pflege in Anspruch genommen werden. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Darüber hinaus wurde die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verbessert. Dadurch wurden für pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Mittwoch, 13. September 2017

Broschüre Pflegebedürftig - Was nun? grundlegend aktualisiert

Die Broschüre dient als Wegweiser für Betroffene und Angehörige


Hier geht es zum download der Broschüre
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun?“ grundlegend überarbeitet. Die Broschüre dient als Wegweiser für Betroffene und Angehörige, wenn ein Pflegefall auftritt. Darin berücksichtigt sind wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem im Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.

Tritt unerwartet ein Pflegefall in der Familie auf, stellt dies Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Wichtige Fragen sind oft in kurzer Zeit zu klären: 

An wen kann ich mich wenden? Wo finde ich die erforderliche Unterstützung und Versorgung? Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung? Was ist selbst zu bezahlen? 

Um Betroffenen und Angehörigen in dieser Situation einen ersten Wegweiser an die Hand zu geben, hat das Sozial- und Integrationsministerium die Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun?“ erarbeitet. 

Wie Minister Manne Lucha bekannt gab, ist die Broschüre nun grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden. Darin berücksichtigt sind wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem im Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.

Sozial- und Integrationsminister Lucha: „Mit der großen Reform der Pflegeversicherung zu Beginn des Jahres haben sich viele Dinge rund um die Themen Pflege und Unterstützung im Alltag geändert. Dahinter steht das Ziel, kranken Menschen so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung sowie ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ich wünsche mir, dass unsere Broschüre vielen Menschen dabei eine Hilfe sein wird.“


  • Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun? Fragen und Antworten zur Pflegebedürftigkeit“ (PDF)
  • Montag, 11. September 2017

    Hilfen für pflegende Angehörige

    Bundesgesundheitsminister Gröhe: "Pflegende Angehörige besser unterstützen"


    Hier geht es zur Webseite

    In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. 

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ 

    Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. 

    Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. 

    Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen


    Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. 

    Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. 

    Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren.

    Freitag, 8. September 2017

    Pflegende Angehörige: Eigene Bedürfnisse nicht vernachlässigen

    Die Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Optionen zur Entlastung


    Sieben von zehn pflegebedürftigen Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) werden zu Hause betreut. Bei 65 Prozent von ihnen wird die Pflege vollständig durch Angehörige geleistet - sie erhalten ausschließlich Pflegegeld, also keine Leistungen für den Einsatz eines gewerblichen Pflegedienstes. Angehörige sind immer noch der größte Pflegedienst Deutschlands. 

    Darauf macht die TK anlässlich des Aktionstags Pflegende Angehörige am 8. September aufmerksam.


    Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: "Pflegende Angehörige leisten in unserer Gesellschaft einen unverzichtbaren Beitrag. Das müssen wir generell stärker anerkennen und darüber hinaus einen einfachen Zugang zu konkreten Entlastungs- und Hilfsmöglichkeiten schaffen - vor allem in Belastungssituationen. Digitale Angebote haben dabei den Vorteil, dass sie jederzeit und auch von zu Hause aus nutzbar sind."

    Die Pflegeversicherung bietet pflegenden Angehörigen verschiedene Optionen zur Entlastung. So stehen Pflegebedürftigen monatlich sogenannte "Entlastungsleistungen" in Höhe von 125 Euro zu. Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um anerkannte Haushalts- oder Serviceangebote zu bezahlen - also beispielsweise Angebote, die helfen, die Alltagsanforderungen im Haushalt zu bewältigen. Zudem können Angehörige dank Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch Auszeiten von der Pflege nehmen. Die TK-Pflegeversicherung berät zu diesen Leistungen und bietet zudem Pflegekurse für Angehörige an.

    Erste Hilfe bei Belastung


    Bei seelischer Belastung durch die Pflege können sich TK-Versicherte zudem an das Online-Angebot www.pflegen-und-leben.de wenden, das die TK als Partner unterstützt. Dort erhalten sie persönliche Unterstützung und psychologische Begleitung durch speziell geschulte Psychologinnen. Der Austausch erfolgt schriftlich oder per Videochat. "Pflegende sind durch ihre Situation zeitlich und räumlich oft kaum flexibel. Die Online-Beratung ermöglicht ihnen, sich bei Belastung dennoch professionelle Unterstützung zu holen", erläutert Projektleiterin Imke Wolf. Eine aktuelle Nutzerbefragung des Angebots zeigte, dass 87 Prozent der Ratsuchenden eine positive Auswirkung der Beratung auf den Pflegealltag feststellten.

    Pflege: keine kurzfristige Angelegenheit


    "Wer pflegt, muss mit den eigenen Kräften gut haushalten. In Krisensituationen und bei Belastung durch die Pflege gilt das gleiche Prinzip wie für Sauerstoffmasken im Flugzeug - nur wer sich zuerst selbst hilft, kann anderen helfen", rät Wolf. Das gilt vor allem für diejenigen, die über einen langen Zeitraum pflegen. Mehr als jeder Fünfte (21 Prozent) der Ratsuchenden, die an der Befragung teilnahmen, pflegt seit mehr als acht Jahren. Sechs von zehn pflegen seit mehr als zwei Jahren.

    Derzeit führt die TK eine Umfrage unter Pflegenden Angehörigen durch. Zur Umfrage geht es unter www.tk.de (Webcode 943520).

    Die Broschüre "Gut gepflegt" informiert über die Leistungen der TK-Pflegeversicherung und ist unter www.tk.de (Webcode 916558) verfügbar.

    Donnerstag, 7. September 2017

    Alzheimer vorbeugen - Checkliste für ein gesundes Altern

    Zum Welt-Alzheimer-Tag am 21. September


    Viele Menschen haben Angst, an Alzheimer zu erkranken. Weil die häufigste Form der Demenz bislang nicht heilbar ist, steigt das Interesse am Thema Alzheimer-Prävention stetig. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) bietet anlässlich des Welt-Alzheimer-Tags am 21. September eine Checkliste für ein gesundes Altern an. Denn Alzheimer-Forscher haben nachgewiesen: Durch eine gesunde Lebensweise lässt sich das Alzheimer-Risiko zumindest senken. Ein Patentrezept für eine garantiert wirksame Alzheimer-Prävention gibt es aber nicht.


    Bewegung

    Durch ausreichend Bewegung wird nicht nur der Körper fit gehalten, sondern auch das Gehirn. Mindestens zwanzig Minuten pro Tag sind ideal. Dabei geht es nicht um Höchstleistungen, sondern darum, mit Spaß in Bewegung zu bleiben. Gehen Sie Spazieren, Tanzen oder Schwimmen und nehmen Sie das Fahrrad statt des Autos.


    Geistige Fitness

    Wer rastet,  der rostet – das gilt auch für die grauen Zellen. Wer sich geistig auf Trab hält, hat ein geringeres Risiko, an Alzheimer zu erkranken. Ob Musizieren, Reisen, Karten spielen, seinen Hobbies nachgehen oder eine neue Sprache lernen – bleiben Sie aktiv und neugierig.


    Ernährung

    Eine mediterrane Ernährung versorgt das Gehirn mit wichtigen Nährstoffen und stärkt seine Abwehrbereitschaft. Essen Sie viel Obst und Gemüse, Olivenöl und Nüsse, dafür wenig rotes Fleisch und viel fetten Fisch.


    Soziale Kontakte

    Geselligkeit hält uns geistig fit. Wer viel allein ist, hat ein doppelt so großes Alzheimer-Risiko, als jemand mit viel sozialem Austausch. Bleiben Sie mit der Familie in Kontakt, treffen Sie sich regelmäßig mit Freunden und Bekannten und bleiben Sie offen für neue Begegnungen.


    Medizinische Vorsorge

    Sorgen Sie für Ihre Gesundheit und lassen Sie sich regelmäßig vom Arzt untersuchen. Achten Sie besonders auf Symptome für Herz- und Gefäßerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzrhythmusstörungen und erhöhte Cholesterinwerte.


    Was wir nicht beeinflussen können

    Nicht beeinflussen lassen sich das Alter und die Gene. Je älter ein Mensch wird, desto höher ist sein Alzheimer-Risiko. Von den 70- bis 75-Jährigen sind nur drei bis vier Prozent betroffen, während es bei den über 90-Jährigen mehr als ein Drittel sind. Auch Genmutationen können für den Ausbruch der Krankheit ursächlich sein. Das betrifft aber weniger als ein Prozent aller Alzheimer-Fälle. Darüber hinaus gibt es aber auch Genvarianten, die das Alzheimer-Risiko etwas erhöhen.


    Broschüre: „Alzheimer vorbeugen: Gesund leben – gesund altern“

    Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit Präventionsexperten erstellt. „Alzheimer vorbeugen“ kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“.


    Veranstaltung in Frankfurt: „Alzheimer vorbeugen – Experten klären auf“

    Zum Welt-Alzheimer-Tag am 21. September lädt die AFI ein zur Veranstaltung „Alzheimer vorbeugen – Experten klären auf“. Die Referenten stellen die unterschiedlichen Bereiche der Alzheimer-Vorbeugung leicht verständlich vor und geben Tipps für den Alltag. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung/FFIA der Goethe-Universität Frankfurt und dem Lions-Club Usingen-Saalburg statt. Ort: Campus Westend Frankfurt, Theodor-W.-Adorno-Platz 2a, 60323 Frankfurt. Zeit: Donnerstag, 21. September 2017, 17 bis 20 Uhr. Anmeldung und weitere Informationen unter www.alzheimer-forschung.de/vorbeugen.