Mittwoch, 27. Januar 2021

24 Stunden Pflege - in Frankfurt am Main gut betreut durch osteuropäische Pflegekräfte

gelko Pflegevermittlung berät jetzt auch vor Ort in Frankfurt und Umgebung 

Antje Hübner leitet die Beratungsstelle
Main-Kinzig-Kreis und Frankfurt am Main 

Die Deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal nimmt deshalb zu. Diesem bundesweiten Trend kann sich auch die Stadt Frankfurt am Main nicht entziehen.

Von den knapp 760.000 Einwohnern sind fast 120.000 (genau: 15,6%) schon 60 Jahre oder älter.

Obwohl es in Frankfurt am Main ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer, eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung zu organisieren.

Dabei kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist, sehr schnell an Ihre psychischen und/ oder physischen Grenzen.

Spätestens jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten wollen ihre vertraute Umgebung, ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.

Deshalb steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte auch in Frankfurt am Main. Auch in den angrenzenden Städten und Gemeinden wie zum Beispiel Bad Homburg vor der Höhe, Bad Vilbel, Eschborn, Hofheim am Taunus, Oberursel und Offenbach am Main ist nach Auskunft der gelko Pflegevermittlung (www.gelko-pflegevermittlung.de ) gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.

Aus diesem Grund hat die Beratungsstelle Main-Kinzig-Kreis der gelko Pflegevermittlung seit 01. Januar 2021 auch die Beratung und Betreuung der Interessenten und Kunden in Frankfurt und Umgebung übernommen.

Die Versorgung im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung durch eine osteuropäische Pflegekraft ist durch die permanente Anwesenheit eine ideale Lösung um im eigenen zu Hause zu bleiben

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung in und um Frankfurt erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung, unter der Rufnummer 0 66 65 / 721 673 0 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Die Geschäftsleitung der gelko Pflegevermittlung verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege und mehr als 20 Jahre im grenzüberschreitenden Dienstleistungsbereich. Mit 18 Beratungsstellen in Süddeutschland ist die gelko Pflegevermittlung ein großer und erfahrener Marktteilnehmer.

Montag, 11. Januar 2021

Einheitliche Impfstrategie für die häusliche Pflege? Fehlanzeige!

bpa kritisiert Umsetzung von Corona-Impfungen von zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen und deren Pflegekräften




Während zurzeit bei den Corona-Impfungen vor allem Bewohner und Pflegende in Altenheimen im Fokus stehen, werden die zu Hause lebenden 80-jährigen Senioren und die sie Pflegenden noch stiefmütterlich behandelt. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), kritisiert die fehlende Impfstrategie für die ambulante Pflege: „Pflegedienste haben ein enormes Interesse an dem Schutz und der Impfung ihrer Mitarbeiter und den pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Aber die Länder haben weder ein einheitliches Konzept zur Umsetzung der Impfungen der ambulanten Pflegekräfte noch für die große Mehrheit der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen.“ Wer glaube, dieser Personenkreis könne vernachlässigt werden, werde anhand der Infektionshäufigkeit in Privathaushalten eines Besseren belehrt, so Meurer weiter.

„Unsere motivierten Pflegedienste bieten sich als Impfort, ähnlich wie in den Heimen an. Wir brauchen pragmatische Lösungen unter Einbeziehung von betreutem Wohnen und Tagespflegen. Zumindest die Mitarbeitenden könnten so zügig vor Ort geimpft und Erkrankungen und Todesfälle vermieden werden. In vielen Ländern wird hingegen auf Impfzentren verwiesen. Neben der aufwendigen Terminvereinbarung für jeden Einzelnen ist Schlange stehen angesagt, obwohl die Pflegekräfte händeringend in der Pflege benötigt würden“, so Meurer.

Welche Schwierigkeiten allein mit der Vereinbarung eines Impftermins für 80-Jährige oder deren häufig genauso alte pflegende Angehörige verbunden sind, liege auf der Hand. „Warteschleifen in der Telefonhotline und eine aufzusuchende Webseite sind vielleicht für die jüngere Bevölkerung zu vernachlässigende Probleme, nicht aber für betagte Pflegebedürftige. Für sie stellt die Lösung auch von niedrigschwelligen technischen Herausforderungen oft eine unüberwindbare Hürde dar“, erläutert Meurer, der dringend ein barrierefreies deutschlandweites Impfkonzept fordert.

In Deutschland sind 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Ein Pflegedienst betreut im Schnitt 67 Patienten.

Freitag, 8. Januar 2021

Zuzahlung für Arzneimittel in der Apotheke

Zuzahlungsbefreiung für 2021 jetzt prüfen


Fotoquelle: ABDA


Etwa 5,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit in Deutschland von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Sie sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung auch für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2021 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.922 Euro für den Ehemann ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 30.078 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (300,78 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.

Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Mittwoch, 6. Januar 2021

Keine persönlichen Pflegebegutachtungen bis 28. Februar 2021

Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche bis Ende Februar




Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten und weitergehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 28. Februar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. 

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt. 

Die Medizinischen Dienste führen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durch. Anlassprüfungen können und sollen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen weiterhin und bei bekanntwerdenden Defiziten verstärkt durchgeführt werden. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen – einschließlich Testungen von Prüferinnen und Prüfern – eingehalten. 

Auf diese Regelungen haben sich GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherung verständigt. 

Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.