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Donnerstag, 9. Januar 2025

Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien zu lassen.

Zuzahlungsbefreiung für 2025 beantragen


Foto: ABDA


Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Auf diese Möglichkeit macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die im Laufe des Jahres 2025 ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßig Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) leisten müssen. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

In der Apotheke beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln normalerweise 10 Prozent des Medikamentenpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Das Geld wird von den Apotheken eingesammelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Im Jahr 2023 haben laut DAV die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten allein bei Medikamenten mehr als 2,4 Milliarden Euro zugezahlt, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Bei rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland konnte allerdings auch jeder und jede 14. Versicherte erfolgreich eine ganzjährige Zuzahlungsbefreiung erwirken – das waren 6,9 Prozent oder 5,1 Millionen aller gesetzlich Krankenversicherten. Die meisten Zuzahlungsbefreiten sind chronisch kranke Patientinnen und Patienten (4,9 Millionen), während alle übrigen Krankenversicherten nur 0,2 Millionen ausmachen (Stand: 2022).

Mittwoch, 14. August 2024

Hitzewelle schadet auch Medikamenten

Wenn es Zäpfchen und Pillen zu heiß wird




Sehr hohe sommerliche Temperaturen sorgen nicht nur für körperliche Einschränkungen wie Kreislaufschwäche oder Abgeschlagenheit. Hohe Temperaturen können auch Arzneimittel beeinträchtigen oder ihre Wirkung im Körper verändern. Deshalb rät der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), auch Salben, Pillen oder Zäpfchen vor zu hohen Temperaturen zu schützen. Friederike Habighorst-Klemm, Patientenbeauftragte und Vorstandsmitglied des LAV erklärt zusätzlich, dass Hitzewellen die Wirksamkeit von Medikamenten im Körper verändern können.

Wer mit Medikamenten unterwegs ist, für den gilt: Arzneimittel sollten im Auto, im Zug oder im Ferienflieger so transportiert werden, dass sie vor direkter Sonneneinstrahlung und großer Hitze (oder Kälte) geschützt werden. Sie können sonst in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt oder gar unbrauchbar werden. „Was genau auf Ihre Medikamente zutrifft, können Sie ganz genau im Beipackzettel oder auf der Medikamentenschachtel nachlesen“ so Friederike Habighorst-Klemm. Beim Transport im Auto sollten Arzneimittel nicht auf der Hutablage oder dem Armaturenbrett liegen. „Das sind die heißesten Stellen im PKW. Legen Sie Medikamente besser unter den Vordersitz oder unter das Gepäck im Kofferraum. Im Flieger nehmen Sie die Medikamente im Handgepäck bitte in die Kabine. Im Frachtraum wird es während des Fluges zu kalt“, rät die Apothekerin.

Auch Laien können erkennen, wenn Arzneimittel zu großer Hitze ausgesetzt waren: Zäpfchen schmelzen bei solchen Temperaturen komplett und auch medizinische Salben oder Cremes können sich bei zu großer Hitze in ihre einzelnen Bestandteile trennen. Hier gilt der pharmazeutische Grundsatz, dass geschmolzene Medikamente nicht wieder verwendet werden sollen – auch wenn sie später wieder fest werden. Zur Vorsicht rät die Apothekerin auch bei Asthmasprays und hohen Temperaturen: „Wenn der Sprühbehälter überhitzt war, ist nicht mehr sicher, ob bei der Benutzung dann noch die korrekte Menge an Wirkstoff abgegeben wird.“

Arzneimittel reagieren aber auch im Körper anders, wenn die Temperaturen sehr hoch sind. Ein weit verbreitetes Beispiel sind Blutdrucksenker. Diese wirken durch Hitze stärker, da sich die Blutgefäße zusätzlich zur Arzneimittelwirkung erweitern und der Blutdruck stark abfallen kann. Auch Diuretika, also entwässernde Medikamente, sind zu nennen. „Die Betroffenen verlieren durch die Einnahme ohnehin mehr Wasser- und Elektrolyte. Schwitzt man dann noch stark, weil es sehr heiß ist, wird dieser Wasser- und Elektrolytmangel weiter verstärkt. Dann kann es zu Nierenproblemen, einer Austrocknung des Körpers und im schlimmsten Fall sogar zu Herz-Rhythmus-Störungen kommen“, warnt Habighorst-Klemm.

Besonders dramatisch können die Folgen bei Betroffenen sein, die „Schmerzpflaster“ gegen sehr starke Schmerzen nutzen müssen. Diese Pflaster geben ihre Wirkstoffe – in der Regel Opiate wie beispielsweise Fentanyl oder Buprenorphin – über die Haut ab und wirken im gesamten Körper. Bei heißem Wetter kann es bei Schmerzpflastern zu teilweise gefährlichen Überdosierungen kommen, weiß die Patientenbeauftragte: „Durch eine erhöhte Hauttemperatur und die erweiterten Gefäße werden die schmerzstillenden Wirkstoffe viel schneller durch die Haut hindurch ins Blut aufgenommen. Wenn Patienten merken, dass sie schläfrig werden, sich benommen und verwirrt fühlen, sollten Sie das Schmerzpflaster sofort entfernen und Kontakt mit dem Arzt oder der Apotheke aufnehmen.“

Freitag, 15. Juli 2022

Kühlkettenpflichtige Arzneimittel brauchen auch während des Transports eine kontinuierliche Kühlung

Arzneimittel im Sommer vor Hitze schützen

Bildquelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. „Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel kühlpflichtige Arzneimittel. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke dazu beraten, wie Sie Ihre Medikamente bei Hitze richtig transportieren und lagern“, rät Apothekerin Silke Laubscher aus dem Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 

Die meisten Arzneimittel sollen zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. In der Wohnung kann man sie auch im Hochsommer in einem ungekühlten Schrank verstauen. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Im Jahr 2021 gaben die Apotheken 19,5 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel ab. Laubscher: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Sie empfiehlt deshalb, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen. Die Apotheken gaben im Jahr 2021 rund 11,4 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel ab.

Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile können sich trennen. Wenn Zäpfchen schmelzen, darf man sie auch nach dem Abkühlen und Aushärten nicht mehr verwenden. Denn die Wirkstoffe können in der flüssigen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht die Zäpfchen auch nach dem Abkühlen unbrauchbar.

Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden - bei kühlpflichtigen braucht man einen Kühlakku. Aber Vorsicht, denn die Arzneimittel dürfen unterwegs nicht einfrieren. Deshalb sollten sie in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlelement zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.

Montag, 31. Januar 2022

Tipp: So bewahren Sie Medikamente und Insulin richtig auf

Kontrollieren Sie ein- bis zweimal im Jahr die Hausapotheke

Bildrechte: Wort & Bild Verlag
Fotograf: istock_WuB_DRUllrikeMoehle

Grundsätzlich gilt: Medikamente sollten kühl, trocken und dunkel gelagert werden. Badezimmer und Küche können zu feucht und zu warm sein. "Am besten geeignet fürs idealerweise abschließbare Medikamentenschränkchen sind deshalb Schlafzimmer oder Flur", sagt die Kulmbacher Apothekerin Cynthia Milz im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".

Insulinvorrat gehört in den Kühlschrank

Wichtig: Weil die Verpackung Lichtschutz bietet und das Verfallsdatum angibt, sollte diese genauso wenig weggeworfen werden wie der Beipackzettel, der Informationen zur Dosierung und zur Aufbewahrung enthält. "Kontrollieren Sie außerdem ein- bis zweimal im Jahr, ob alle Medikamente in der Hausapotheke noch verwendbar sind, und ersetzen Sie Verfallenes", rät Apothekerin Milz.

Der Insulinvorrat, aber auch manche noch nicht angebrochene Augentropfen gehören in den Kühlschrank. "Für Insulin sind Temperaturen zwischen zwei und acht Grad optimal und ein Platz im unteren Drittel des Kühlschranks, wo es nicht an die Rückwand geraten und gefrieren kann", erklärt Cynthia Milz. Sehr praktisch ist eine eigene Box für das Insulin immer am selben Ort. 

Auch den für eine Woche vorab bestückten Medikamentendosierer sollte man kühl und dunkel lagern. Wer so einen Dosierer verwendet, dem empfiehlt Apothekerin Cynthia Milz: "Fragen Sie in der Apotheke nach, ob Sie ihre Medikamente im Voraus aus dem Blister nehmen dürfen."

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"
Ausgabe 1/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Montag, 30. August 2021

Medikationsfehler bei pflegebedürftigen Menschen vermeiden

Zur sicheren Medikamentenversorgung pflegebedürftiger Menschen können Angehörige entscheidend beitragen. 


Die Mehrheit älterer pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wendet regelmäßig und über einen längeren Zeitraum fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel an, wie der WIdO-Pflege-Report 2021 zeigt. Dies birgt für sie nicht nur die Gefahr unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, sondern auch das Risiko für Fehler und Missverständnisse im Medikationsprozess – vom Verordnen, Lagern, Richten bis hin zur Anwendung. 

Für die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen kann das schwerwiegende Folgen haben, wenn die Medikamente nicht so wirken wie sie sollen. In der häuslichen Pflege gibt es eine Reihe von Fehlerpotenzialen: Denn an dem ohnehin komplexen Medikationsprozess sind neben den pflegebedürftigen Menschen selbst oft mehrere Personen beteiligt, unter anderem Ärzte, professionell Pflegende, Apotheker und nicht zuletzt Angehörige. 

Wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, übernehmen drei Viertel der befragten pflegenden Angehörigen Aufgaben in der Medikamentenversorgung. Die Mehrheit empfindet das als schwierig oder belastend, sehr viele berichten von sicherheitsrelevanten Problemen.

Kurzratgeber "Sicherheit bei der Medikation" kostenlos erhältlich

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP, weiß um die Herausforderung für pflegende Angehörige: „Bei der Medikation zu unterstützen, ist eine vielschichtige und zum Teil aufwändige Aufgabe. Zum Beispiel besorgen Angehörige die Rezepte und Medikamente, stellen und verabreichen Tabletten, wenden Tropfen und Salben an und achten auf die Wirkung. Solche Aufgaben sind wegen der gesundheitlich hohen Relevanz besonders verantwortungsvoll.“ Medikationsfehler können zum Beispiel Schwindel, Stürze, Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren und Leber hervorrufen. Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln besteht das Risiko einer Abhängigkeit. Medikationsfehler mit Psychopharmaka können unter anderem Antriebslosigkeit und motorische Probleme auslösen oder verstärken.

Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamentenversorgung zu unterstützen, hat das ZQP Pflegeinformationen erstellt: Der Kurzratgeber ZQP-Einblick „Sicherheit bei der Medikation“ vermittelt Basiswissen und praktische Tipps, beispielsweise dazu was bei der Organisation und Verabreichung der Medikation zu beachten ist und welche Fragen man Fachleuten stellen sollte. Angehörige sollten sich zum Beispiel darüber informieren, wie ein Medikament wirken soll und welche Neben- sowie Wechselwirkungen auftreten können. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Medikamenten bietet das ZQP-Präventionsportal, unter anderem zeigt ein kurzer Erklärfilm, was man über Medikationssicherheit wissen sollte. „Angehörige sollten unter anderem darauf achten, dass bei der Medikation Zeitpunkt und Dosis stimmen. Es ist sehr wichtig, dass Arzneimittel wie verordnet angewendet werden. Daher sollte man auch fachlichen Rat einholen, wenn es Probleme bei der Einnahme gibt. Ebenso sollte man abklären, bevor man Tabletten teilt, auflöst oder Kapseln öffnet, ob das unbedenklich ist“, sagt Sulmann.

Grundsätzlich sollten Angehörige ärztlichen, pharmazeutischen oder pflegefachlichen Rat einholen, wenn sie Fragen zur Medikation haben. Ratsam sei es, die Fragen vorher aufzuschreiben, die Informationen aus dem Gespräch direkt zu notieren oder sich idealerweise schriftlich mitgeben zu lassen, erklärt Daniela Sulmann. Für einen guten Überblick und eine sichere Handhabung der Arzneimittel sollte der ärztlich ausgestellte bundeseinheitliche Medikationsplan genutzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben Anspruch auf einen solchen Medikationsplan.

Alle ZQP-Pflegeinformationen sind frei von kommerziellen Interessen. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen/. Auf www.pflege-praevention.de sind weitere Informationen und Tipps sowie der Erklärfilm zur Medikationssicherheit zugänglich.

Donnerstag, 22. Juli 2021

Tipps für den richtigen Umgang mit Medikamenten bei Hitze

 Wärme tut Medikamenten nicht immer gut




Baierbrunn (ots) - Viele Medikamente mögen es nicht heiß - im Gegenteil: Manche Präparate können sogar ihre Wirksamkeit in der Hitze verlieren oder werden schlechter verträglich. Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" gibt Tipps, was man dabei unbedingt beachten sollte.

Medikamente kühl und trocken aufbewahren

Insulin und Blutzuckerstreifen sind beispielsweise temperaturempfindlich, Arzneipflaster können zu viel Wirkstoff abgeben, bei Asthmasprays können Wärme und Luftfeuchtigkeit die Wirkstoffe verkleben. Wenn die Temperatur der Haut erhöht ist, gelangen die Wirkstoffe von Schmerzpflastern schneller ins Blut - eine Überdosierung kann die Folge sein.

Bei Blutdrucksenkern können die Werte an heißen Tagen zu tief sinken. Deswegen gilt: im Sommer Medikamente am besten in einem kühlen und trockenen Raum aufbewahren und mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen, wie sich die Hitze auf die Einnahme auswirken kann. Manchmal muss die Dosierung entsprechend angepasst werden.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"

Ausgabe 07/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Freitag, 8. Januar 2021

Zuzahlung für Arzneimittel in der Apotheke

Zuzahlungsbefreiung für 2021 jetzt prüfen


Fotoquelle: ABDA


Etwa 5,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit in Deutschland von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Sie sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung auch für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2021 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.922 Euro für den Ehemann ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 30.078 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (300,78 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.

Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.