Montag, 31. August 2015

Alle drei Sekunden erkrankt weltweit ein Mensch an Demenz

Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Welt-Alzheimer Report 2015 



Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt die Veröffentlichung des Welt-Alzheimer Report 2015 mit aktuellen Daten zu Häufigkeit, Kosten und Entwicklungstrends von Demenzerkrankungen. 

Der von der internationalen Dachorganisation Alzheimer’s Disease International (ADI) (London) herausgegebene Report wurde von Prof. Martin Prince (King’s College London) und seinem Forschungsteam erarbeitet. 



Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören alarmierende neue Zahlen zur Häufigkeit von Demenzerkrankungen. Gegenwärtig sind weltweit 46,8 Millionen Menschen von Demenzerkrankungen betroffen. Die Zahl der Betroffenen wird voraussichtlich bis 2030 auf 74,7 Millionen und 2050 auf mehr als 131,5 Millionen steigen. Im Jahr 2015 wird es weltweit 9,9 Millionen Neuerkrankungen geben, alle 3 Sekunden erkrankt ein Mensch neu an einer Demenz. 

Die meisten Menschen mit Demenz leben derzeit in Ostasien, nämlich 9,8 Millionen, in Westeuropa sind es 7,4 Millionen, in Südasien 5,1 Millionen und in Nordamerika 4,8 Millionen. Ein erheblicher Teil lebt in den Ländern mit mittleren und niedrigen Einkommen (nach Kriterien der Weltbank): heute sind es 58%, im Jahr 2030 schon 63% und 68% im Jahr 2050. Besonders Pressemitteilung Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Welt-Alzheimer Report 2015 Neue Zahlen: Alle drei Sekunden erkrankt weltweit ein Mensch an Demenz betroffen sind also Länder, für die es besonders schwierig sein wird, eine gute medizinische und pflegerische Versorgung Demenzkranker sicherzustellen. 

Die geschätzten weltweiten Kosten der medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung Demenzkranker liegen bei $ 818 Milliarden, und werden bis 2030 auf $ 2 Billionen steigen


Um diesen Entwicklungen zu begegnen empfiehlt Alzheimer’s Disease International die ärmeren Länder beim Aufbau von Versorgungssystemen zu unterstützen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird aufgefordert, einen Aktionsplan Demenz (Dementia Action Plan) mit klar definierten Zielen und Handlungsempfehlungen aufzustellen. Gesundheitsprogramme mit dem Ziel Risikofaktoren für Demenzerkrankungen (z.B. Bluthochdruck oder Diabetes) zu reduzieren sollten Priorität erhalten, und stärkere Anstrengungen in der Forschung sind notwendig. 

Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Der Report von ADI zeigt alarmierende Zahlen und Fakten zur weltweiten Entwicklung, aber auch, dass man etwas tun kann. Die ärmeren Länder müssen beim Ausbau ihrer Gesundheitssysteme mit Wissen und finanziellen Mitteln unterstützt werden. Ebenso sind die reicheren Länder zum Handeln aufgefordert. Auch in Deutschland mit gegenwärtig 1,5 Millionen Demenzkranken steht noch ein Nationaler Aktionsplans Demenz aus. Weltweit sind sowohl die staatlichen Institutionen wie auch das bürgerschaftliche Engagement gefordert“. 

Der Report: 


Alzheimer’s Disease International: World Alzheimer Report 2015. The Global Impact of Dementia. An Analysis of Prevalence, Incidence, Cost and Trends. www.worldalzreport2015.org sowie www.alz.co.uk 

Die Situation in Deutschland: 


Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt. Ausführliche Informationen zur Situation in Deutschland im „Infoblatt Das Wichtigste 1: Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen“: https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/informationsblaetter-downloads.html 

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz:


Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 139 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. 

Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif). 

Kontakt: 


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29 E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: www.deutsche-alzheimer.de

Freitag, 28. August 2015

Bereitschaft zu häuslicher Pflege im Saarland gering

Nur ein Drittel würde Angehörige zu Hause betreuen




Beim Eintritt eines Pflegefalles würde nur knapp jeder dritte Saarländer seine Angehörigen selbst zu Hause pflegen. Das geht aus einer aktuellen und repräsentativen Umfrage* hervor, die das Forsa-Institut im Auftrag der DAK-Gesundheit durchgeführt hat. Einen Platz im Pflegeheim würden 15 Prozent wählen, während 45 Prozent eine andere Lösung, etwa eine Pflegekraft, die ins Haus kommt (Beispiel siehe hier), suchen würden.

Die Bereitschaft zur häuslichen Pflege ist abhängig von Alter und Geschlecht der Befragten


So gaben bei den über 50-Jährigen knapp 40 Prozent an, Angehörige im Pflegefall selbst betreuen zu wollen. Bei den unter 30-Jährigen waren es nur 16 Prozent. In dieser Altersgruppe setzt ein Viertel der Befragten auf Heimbetreuung, die Hälfte würde eine andere Lösung suchen. Bei den Frauen zeigte sich ein gutes Drittel bereit, häusliche Pflege zu übernehmen, bei den Männern nur ein knappes Viertel. „Die Pflege von Angehörigen verstehen viele noch immer als Aufgabe der Frau“, kommentiert Michael Hübner, Landeschef der DAK-Gesundheit im Saarland, das Ergebnis. „Ich hoffe, dass sich dies mit der Pflegereform ändern wird.“ Seit Januar gelten neue gesetzliche Regelungen, die unter anderem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vereinfachen sollen.

Vor allem Jüngere setzen eher auf Heimbetreuung


Kommt häusliche Pflege nicht in Frage, gaben die Saarländer folgende Gründe dafür an: 30 Prozent der Befragten begründeten dies mit ihrer beruflichen Situation die es nicht zulasse, einen Angehörigen zu pflegen. Für weitere 33 Prozent der Saarländer verhindert es ihre private Situation. Immerhin jeder Vierte lehnte es prinzipiell ab, selbst zu pflegen – bei den unter 30-Jährigen sogar jeder Dritte. „Viele haben große Sorge, dass die Pflege sie überfordern würde“, sagt Michael Hübner. „Oft lassen die Rahmenbedingungen häusliche Pflege einfach nicht zu."

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: viele Saarländer wissen kaum etwas über die Pflegereform


Rund einem Drittel der Befragten sind die gesetzlichen Änderungen unbekannt oder wussten nicht, dass es eine Pflegereform gab. „Es scheint noch erheblichen Aufklärungsbedarf zu geben“, ergänzt Michael Hübner.

Die DAK-Gesundheit bietet eine Online-Beratung an. Pflegende Angehörigen finden dort Hilfe bei psychologischen Fragen. Informationen zu diesem und weiteren Angeboten gibt es im Internet unter www.dak.de/pflege.

Die DAK-Gesundheit ist mit 6,2 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse in Deutschland.

*Repräsentative Bevölkerungsumfrage durch Forsa für die DAK-Gesundheit mit 1.005 Befragten. Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014.

Donnerstag, 27. August 2015

Ein Pflegetagebuch kann gar nicht zu detailliert sein

Kartographierter Alltag - ein paar Beispiele



Wer einen Angehörigen zuhause pflegt und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, sollte ein Pflegetagebuch führen. Es hilft auch dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK)  bei seiner Beurteilung. 

Das Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“ rät, diese Dokumentation sehr detailreich zu führen. Beispiel Hilfen beim Waschen, Baden oder Duschen: Stellen Sie etwa der pflegebedürftigen Person einen Hocker hin? Reichen Sie ihr den Waschlappen? Schrauben Sie die Zahnpastatube auf und zu? Oder Toilettengang: Wischen Sie den Po ab? Helfen Sie dabei, die Kleider wieder zu richten? Wechseln Sie Vorlagen oder Stomabeutel? Verschweigen Sie dies nicht aus falscher Scham. 

Pflegetagebuch ist ein wichtiges Dokument


Zwar muss sich der Mitarbeiter des MDK auch selbst einen Eindruck verschaffen, was der Gepflegte selbst noch kann und wozu er Hilfe braucht, aber das Pflegetagebuch spielt immer eine Rolle und ist im Falle eines Widerspruch gegen einen nicht akzeptablen Bescheid ein wichtiges Dokument.

Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Dieses liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Montag, 24. August 2015

Demenz - Verständnis für die Krankheit senkt das Belastungsgefühl

Pflegende Angehörige für Projektphase der Uni Jena gesucht


Foto: FSU/Kasper


Psychologenteam der Universität Jena verbessert psychische Gesundheit von pflegenden Angehörigen mittels kognitiver Verhaltenstherapie / Teilnehmer für neue Projektphase gesucht

„Demenz“ bedeutet rein von der lateinischen Wortherkunft her „unvernünftig“ – und das ist in den Augen der Angehörigen, die ihre an Demenz erkrankten Verwandten häuslich pflegen, die wohl treffendste Umschreibung. Sie können Handlungen des Betroffenen, etwa das immerwährende Verlegen von Gegenständen, nicht verstehen, sondern müssen lernen, es als Krankheit zu akzeptieren. Für die Pflegenden geht die herausfordernde Aufgabe, den Erkrankten rund um die Uhr zu versorgen, deshalb auch häufig mit hoher seelischer und körperlicher An-, gar Überforderung einher. 

Im Rahmen des Projekts „Telefonische Therapie von Angehörigen von Demenzkranken“ (Tele.TAnDem) beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Gabriele Wilz von der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit den Belastungen pflegender Angehöriger und der Entwicklung spezifischer Unterstützungsangebote. Erste Ergebnisse der klinischen Psychologen haben gezeigt, dass sich durch die angebotene psychotherapeutische Betreuung nachweislich positive Effekte auf die Gesundheit und die Lebensqualität der pflegenden Angehörigen ergaben.

Welche Komponenten der Therapie diese Effekte herbeiführen, beschreiben Gabriele Wilz, Uwe Altmann und Denise Schinköthe vom Institut für Psychologie der Universität Jena in einem aktuellen Fachartikel (DOI: 10.1080/13607863.2014.971704). Ihre Forschungsergebnisse machen deutlich, weshalb eine kognitive Verhaltenstherapie sehr erfolgversprechend ist. 

Untersuchungen haben gezeigt, dass pflegende Angehörige u. a. ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen haben. Insbesondere depressive Symptome sind häufig festzustellen. Die Studie der klinischen Psychologen ergab, dass qualifizierte therapeutische Basiskompetenzen des Therapeuten, wie eine gute Beziehungsgestaltung zwischen Therapeut und Patient, zur Entlastung und damit zur Minderung einer solchen Depressivität beitragen. Das therapeutische Gespräch wird oftmals als entlastend und befreiend empfunden. 

Darüber hinaus führt eine kognitive Umstrukturierung – die Veränderung der gedanklichen Lebenskonzepte – wesentlich zu einer Verbesserung des Belastungserlebens pflegender Angehöriger. Zunächst bewerteten die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer u. a. bestimmte Aktionen des Demenzkranken als absichtlich negativ. „Sie hatten zum Beispiel das Gefühl, dass die zu pflegende Person mit Absicht Dinge verlegt“, so Schinköthe. Ist es den Therapeuten gelungen, hier ein Umdenken des Angehörigen zu bewirken und das Verständnis für die Krankheit zu erweitern, wurde die Pflege als deutlich weniger belastend empfunden. 

Ein Umdenken muss sich bei den pflegenden Angehörigen mit Blick auf das persönliche Wohlergehen einstellen. „Mehr Zeit für mich“ war eines der häufig genannten Ziele, die sich die Angehörigen von der Teilnahme an der Studie versprachen. Doch dazu müssen sie die Einsicht „ich darf es mir gut gehen lassen“ erst einmal zulassen. Konnten die Therapietelefonate dies erreichen, waren die Pflegenden am Ende nicht nur generell zufriedener, sondern verbesserten auch den Umgang mit dem an Demenz erkrankten Familienangehörigen. 

Teilnehmer für neue Projektphase gesucht


Für das neue Teilprojekt „Tele.TAnDem.Online“ sucht das Team um Prof. Wilz wieder Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei diesem Projekt soll eine kostenfreie professionelle Unterstützung für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten per Internet angeboten werden. Über einen Zeitraum von zwei Monaten erfolgen regelmäßige schriftliche Kontakte mit einer erfahrenen Psychologin über ein speziell gesichertes Internetportal. Die Unterstützung kann von den Angehörigen im gesamten deutschsprachigen Raum von zu Hause aus in Anspruch genommen werden. Da es sich um eine wissenschaftliche Studie handelt, werden im Projekt zwei Gruppen miteinander verglichen: Die Teilnehmer der ersten Gruppe werden von einer erfahrenen Psychologin zwei Monate lang unterstützt. Die Teilnehmer der zweiten Gruppe erhalten nach einer Wartezeit von fünf Monaten ebenfalls die psychologische Unterstützung per Internet. Die Auswahl der Gruppen wird per Zufall entschieden. 

Die Publikation „The effects of treatment adherence and treatment-specific therapeutic competencies on outcome and goal attainment in telephone-based therapy with caregivers of people with dementia“ ist in der Fachzeitschrift „Aging & Mental Health“ erschienen (DOI: 10.1080/13607863.2014.971704).

Kontakt:
Denise Schinköthe
Institut für Psychologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Humboldtstraße 11, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 945170
E-Mail: denise.schinkoethe[at]uni-jena.de


Weitere Informationen:

Donnerstag, 20. August 2015

Steigende Nachfrage nach 24-Stunden-Pflege in Esslingen am Neckar

Osteuropäische Haushaltshilfen und Pflegekräfte sind gefragt



Die gelko Pflegevermittlung verzeichnet zurzeit eine steigende Nachfrage nach osteuropäischen Pflegekräften/Haushaltshilfen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Zwar gibt es für die ambulante Pflege in Esslingen zahlreiche Hilfsangebote, schlechter sieht es dagegen aus, wenn eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisiert werden muss.

In der Regel versuchen die Angehörigen die Betreuung und Pflege des Familienmitgliedes zuerst selbst zu erbringen. Meistens stoßen sie jedoch sehr schnell an Ihre Grenzen. Neben dem eigenen Haushalt, dem Beruf und oftmals zahlreichen anderen Verpflichtungen von Angehörigen sind die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit irgendwann erreicht.

Spätestens jetzt beschäftigen sich die Angehörigen und/oder Betroffenen auch mit der Möglichkeit sich eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa in den Haushalt zu holen. Diese sind mittlerweile ein fester Bestandteil des deutschen Pflegealltags. Vermutlich etwas mehr als 100.000 Pfleger und Pflegerinnen aus Polen, der Slowakei und Tschechien arbeiten zurzeit in Deutschland.

Die Pfleger und Pflegerinnen wohnen im Haushalt des Pflegebedürftigen


Vermehrt wenden sich die Angehörigen deshalb in Esslingen und der näheren Umgebung wie Altbach, Aichwald, Baltmannsweiler, Berkheim, Deizisau, Denkendorf, Kernen, Mettingen, Nellingen, Ostfildern, Oberesslingen, Plochingen, Reichenbach an der Fils und Sirnau wegen einer Beratung an die gelko Pflegevermittlung  (www.gelko-pflegevermittlung.de).

Die gelko Pflegevermittlung ist eine unabhängige Beratungs- und Vermittlungsagentur für häusliche Altenpflege, welche die 24-Stunden-Pflege ausschließlich nach dem Entsendegesetz, also 100 %ig legal, vermittlet.

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Esslingen erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0711 / 21 95 52 09 oder im Internet www.gelko-pflegevermittlung.de  .

Mittwoch, 19. August 2015

Filme zur Unterstützung von Pflegenden

BARMER GEK mit neuem Video-Unterstützungsangebot 
"Wir zeigen Pflege"




Die Barmer GEK will pflegenden Angehörigen über einen neuen Kanal helfen, ihren stressigen Alltag besser zu bewältigen. Als erste gesetzliche Pflegekasse hat sie dazu einen Video-Informationsservice entwickelt, durch den ehrenamtlich Pflegende mehr zeitliche und räumliche Flexibilität gewinnen.

"Die Filme zur Unterstützung von Pflegenden können jederzeit bequem von unterwegs oder zu Hause aus am Computer, Laptop oder Smartphone angesehen werden. Die Videos sind ein weiterer innovativer Baustein in unserem umfangreichen Unterstützungs- und Beratungsangebot, das von Pflegekursen über häusliche Schulungen bis hin zu Online-Beratungen und Broschüren reicht", erläutert Barmer GEK Pflegeexpertin Juliane Diekmann.

Den Alltag leichter gestalten


Der neue Video-Informationsservice basiert auf drei Säulen. Es kommen pflegende Angehörige zu Wort, die im Interview über ihre ganz persönlichen Erfahrungen berichten. 

Eine Teilnehmerin erzählt, wie sie ihren an Demenz erkrankten Vater betreut. Ein Ehemann wiederum berichtet, wie er bereits seit 14 Jahren seine im Wachkoma liegende Gattin pflegt. Darüber hinaus zeigt ein Team aus Profis und erfahrenen Laien in kurzen Filmbeiträgen anschaulich und praxisnah, wie alltägliche Pflegesituationen leichter gestaltet werden können. Außerdem geben Experten ihr Wissen weiter und liefern viele gute Ratschläge und Hintergrundinfos.

In Deutschland leben derzeit etwa 2,73 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden rund 71 Prozent, also 1,93 Millionen, ambulant versorgt und betreut. Um etwa 1,25 Millionen kümmern sich ausschließlich Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende. Bei etwas über 615.000 wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen.

Weitere Informationen zum Thema und pflegerische Anleitungen gibt es unter: 
www.barmer-gek.de/150858

Montag, 17. August 2015

Häusliche Blutdruckmessung in der Apotheke demonstrieren lassen

Die meisten Fehler lassen sich leicht vermeiden, wenn man weiß wie


Foto: ABDA


Wer seinen erhöhten Blutdruck regelmäßig selbst kontrollieren will, kann sich die richtige Messmethode in der Apotheke demonstrieren lassen. „Wenn ein Gerät automatisch den Blutdruck misst, heißt das nicht unbedingt, dass die gemessenen Werte auch korrekt sind. Die meisten Fehler lassen sich aber leicht vermeiden, wenn man weiß wie“, sagt Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker kann mit einer Kontrollmessung überprüfen, ob das Gerät für den Hausgebrauch zuverlässige Werte liefert.

Oftmals falsche Manschetten


Einer der häufigsten Fehler bei der Selbstmessung sind falsche Manschetten. Diese sollten beim Kauf eines Geräts individuell passend gewählt werden. Werden die Manschetten zu locker angelegt oder sind sie zu schmal, werden zu hohe Werte angezeigt. Bei zu breiten Manschetten sind die gemessenen Werte niedriger als der tatsächliche Blutdruck. Wenn die Manschette über die Kleidung angelegt wird, sind die Messwerte unzuverlässig. Die Manschette sollte sich auf Höhe des Herzens befinden, bei Handgelenksgeräten muss der Arm also entsprechend angewinkelt werden. Ist das Handgelenk während der Messung tiefer als das Herz, sind die gemessenen Blutdruckwerte zu hoch.

Grundsätzlich im Sitzen messen


Weitere Fehler rund um die Messung lassen sich durch die richtige Vorbereitung leicht umgehen. Eine Stunde vor der Messung darf nicht geraucht und kein Kaffee, Tee oder Alkohol getrunken werden. Vor der Messung sollte man mindestens drei bis fünf Minuten lang ruhig sitzen. Gemessen wird grundsätzlich im Sitzen, der Arm sollte ruhig gehalten werden. Während der Messung darf man nicht sprechen.

Overwiening: „Blutdruckwerte schwanken, deshalb hat der einzelne Messwert nur eine begrenzte Aussagekraft. Patienten können sich beim Apotheker darüber informieren, wann eine Wiederholungsmessung sinnvoll ist und was dabei zu beachten ist.“ Die Messungen sollten möglichst immer zur gleichen Tageszeit durchgeführt werden. Zu Beginn einer Therapie oder nach einer Umstellung sollten Patienten ihre Blutdruckwerte häufiger überprüfen.

Mittwoch, 12. August 2015

Pflegestärkungsgesetz II - Demenzkranke Pflegebedürftige bessergestellt

VDK hält weitere Fortschritte für nötig




„Pflegebedürftige aufgrund von Demenz und deren pflegende Angehörige werden durch das Pflegestärkungsgesetz II endlich bessergestellt“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Pflegestärkungsgesetz II den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit Leben füllen und insbesondere Benachteiligungen gegenüber demenzkranken Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen aufheben. Der Sozialverband VdK kämpft seit vielen Jahren für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der vor allem demenzkranken Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen helfen soll. Mit den Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große Pflegereform jetzt!‘ hat der größte deutsche Sozialverband maßgeblich dazu beigetragen, dass es endlich zu diesen Verbesserungen kommt, insbesondere in der häuslichen Pflege.

Kritisch: Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände sollen kein Stimmrecht erhalten


Kritisch sieht der VdK, dass in einem künftigen Ausschuss zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege die Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände wie der VdK kein Stimmrecht erhalten sollen. „Es ist höchst verwunderlich, wenn ausgerechnet die Vertreter der Betroffenen ausgeschlossen bleiben. Wir fordern, dass uns Minister Gröhe Stimmrecht gibt“, betont Mascher.

Auch bei der Finanzierung gibt es Mängel. Die 1,2 Milliarden Euro jährlich, die im so genannten Pflegevorsorgefonds geparkt werden, fehlen den Betroffenen. Außerdem droht eine Entwertung beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen: Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau. Auch beim Thema Bestandsschutz muss nachgebessert werden. Für die bisherigen Einstufungen der Pflegebedürftigen soll es einen Bestandsschutz geben – jedoch nur bis 2019. Niemand solle nach den neuen Regeln in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden. Allerdings befürchtet der VdK einen ‚endlichen Bestandsschutz‘. Das heißt, dass bei einer neuen Begutachtung nach zwei bis drei Jahren der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen kann.

„Pflegebedürftige und pflegende Angehörige brauchen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vonseiten der politisch Verantwortlichen. Die Betroffenen dürfen nicht zum Opfer von wachsweichen Formulierungen im Gesetz werden. Alles in allem ist das Pflegestärkungsgesetz II durch den Einfluss des VdK ein Fortschritt, aber es muss an einigen Stellen noch verbessert werden“, fordert die VdK-Präsidentin.

Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dienstag, 11. August 2015

Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise

Zu Lebzeiten können Sie selbst entscheiden




Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe.


Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Umfragen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen."

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Wenn Sie nicht selbst entscheiden, werden Ihre Angehörigen gefragt


Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der TK-Internetseite auf tk.de/organspende  (Webcode 018570).

Hinweis:
Am 01. November 2012 trat das reformierte Transplantationsgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Krankenkassen, allen Versicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre Informationen zur Organspende mit einem Organspendeausweis zuzuschicken und sie aufzufordern, darauf eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten.

Das Gesetz ist Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Initiative, um die Situation der 11.000 Menschen zu verbessern, die derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan warten.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit

Montag, 10. August 2015

Erste private Krankenversicherungen rechnen direkt mit Apotheke ab

Schwerkranke Privatversicherte von Vorauszahlungen in Apotheken entlasten


Foto: ABDA

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die beiden privaten Krankenversicherungen HUK-COBURG und PAX-Familienfürsorge wollen schwerkranke Patienten ab sofort von hohen Vorauszahlungen und unnötiger Bürokratie entlasten. Eine neue Vereinbarung ermöglicht die Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung bei teuren Arzneimitteln, die auf Privatrezept verordnet werden. Diesen zusätzlichen Service können alle Versicherten der HUK-COBURG Krankenversicherung AG und der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG in Anspruch nehmen. Jede Apotheke, die Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband ist, kann mitmachen.

"Mit der HUK-COBURG und der PAX-Familienfürsorge konnten wir zwei wichtige private Krankenversicherungen als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Für Patienten in schwierigen Lebenslagen ist die Apotheke ein Ort, wo sie neben Kompetenz und Vertrauen oft auch eine ganz besondere Hilfeleistung erwarten. Mit diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der Apotheke anbieten."

Privat versicherter Patient muss normal in Vorleistung gehen


Normalerweise muss ein privat versicherter Patient in Vorleistung gehen, d.h. die Arzneimittel zunächst komplett bezahlen. Später kann er bei seiner Versicherung eine Kostenrückerstattung beantragen. Dies kann jedoch zwischenzeitlich zu hohen finanziellen Belastungen führen. Bei einer Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung muss der Patient künftig gegenüber der Apotheke nicht mehr in Vorkasse treten. Ein Einreichen der Rezepte ist ebenfalls nicht mehr notwendig.

Voraussetzung für die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren ist, dass die Rezeptsumme mindestens 1.000 Euro beträgt und der Patient seine Forderung gegenüber der HUK-COBURG Krankenversicherung AG oder der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG an die Apotheke abtritt. Die Versicherung muss jeweils im Einzelfall zustimmen. Formulare dazu hält jede teilnehmende Apotheke für die Versicherten von HUK und PAX bereit.

Samstag, 8. August 2015

Im Alter selbstständig und sicher Wohnen

Neu im Internet - Mehr als 100 Tipps und Lösungsbeispiele




Für alle Interessierten, die Fragen zum barrierefreien Wohnen bzw. zum Wohnen im Alter haben, gibt es jetzt vom Verein Barrierefrei Leben eine leicht nutzbare Informationsmöglichkeit im Internet. Die neuen Ratgeberseiten stehen im Portal www.online-wohn-beratung.de und beinhalten Tipps und Lösungsbeispiele zur Wohnungsanpassung und Hilfsmittelnutzung.

Sie reichen vom Zugang zum Haus, alltäglichen Wohnbereichen wie Bad oder Küche bis hin zu Terrasse und Balkon. Wer modernisieren möchte, kann nachlesen, worauf zu achten ist, damit sein Eigenheim seniorengerecht bzw. barrierefrei nutzbar wird.

Bilder zeigen, dass Lösungen für das Wohnen im Alter nicht nur die Selbstständigkeit fördern, sondern auch den Wohnkomfort verbessern: Ein modernisiertes Bad, z.B. mit bodengleicher Dusche, ein Waschtisch, der bequemes Sitzen ermöglicht, oder ein erhöhtes WC kann gut aussehen und gleichzeitig das Leben erleichtern.

Umbau nicht immer nötig


An den aufgeführten Hilfsmittellösungen wird deutlich, dass es nicht immer ein Umbau sein muss, damit man Zuhause noch "zurecht" kommt.  Die Körperpflege bei Gehbehinderung ist z.B. mit einem Badwannenbrett oder einem Duschrollsitz auch ohne Baumaßnahme möglich.

Auch für Schwellen, Stufen und Treppen werden Lösungen vorgestellt. Die Spanne reicht von rutschhemmenden Belägen und beidseitigen Handläufen (auch beleucht- und beheizbar) über mobile und feste Rampen, spezielle barrierefreie Magnettürschwellen bis hin zu Liftern und Aufzügen.

Der gemeinnützige Verein Barrierefrei Leben e.V. hat die 100 Tipps und Lösungsbeispiele mit finanzieller Unterstützung der GlücksSpirale und der Stiftung VdK Hamburg erstellt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.online-wohn-beratung.de/presse.html  und www.barrierefrei-leben.de


Ansprechpartnerin ist Karin Dieckmann, Telefon 040/29 99 56 58.

Donnerstag, 6. August 2015

Mit Medikamenten auf Reisen

Chronisch Kranke und Pflegebedürftige sollten mit Urlaubsvorbereitungen rechtzeitig starten



Wer einen Urlaub plant, hat bei den Reisevorbereitungen eine Menge zu bedenken. Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind, sollten sich ausreichend Zeit dafür nehmen und Sorge tragen, dass sie am Urlaubsort auch garantiert Zugriff auf die notwendigen Präparate haben. Dies gilt besonders, wenn ein Urlaub im Ausland und die Anreise mit dem Flugzeug geplant ist. Wichtigster Berater bei diesen Vorbereitungen ist der Hausarzt, sagt Bettina Uhrmann von der IKK classic.

„Chronisch Erkrankte sollten früh genug vor Antritt der Reise mit ihrem Arzt über den geplanten Urlaub, die Dauer und das Ziel sprechen“, rät Bettina Uhrmann, Pressereferentin der Krankenkasse IKK classic. „Dann kann der Mediziner die ausreichende Menge an Medikamenten verordnen. Sinnvoll ist es, dabei einen Puffer von ein bis zwei Tagen einzuplanen, falls der Flieger Verspätung hat oder andere Gründe den Urlaubsaufenthalt verlängern.“ Der Arzt weiß auch, worauf bei der Lagerung von Pillen und Tropfen im Hotel zu achten ist und ob Nebenwirkungen auftreten können, die die Mittel nur in bestimmten Klimazonen verursachen. Sollten bei der Reise mehrere Zeitzonen durchquert werden, wird er vielleicht die Medikation anpassen. Wichtige Impfungen, die für das Reiseziel sinnvoll sind, sollten für Menschen mit Vorerkrankungen auch in jedem Fall Thema des Gesprächs sein.

Medikamente gehören ins Handgepäck


„Medikamente gehören in das Handgepäck“, sagt Uhrmann. „Koffer und Reisetaschen, die vor der Reise aufgegeben werden, können verspätet am Reiseziel ankommen oder sogar ganz verschwinden. Außerdem kann das Klima im Frachtraum des Fliegers den Medikamenten schaden.“ Um keine Schwierigkeiten bei der Flugsicherheitskontrolle zu bekommen, müssen Reisende aber einige Punkte beachten.

In der Europäischen Union gelten seit November 2006 für das Handgepäck im Flugzeug strikte Sicherheitsvorschriften, die vor allem die Mitnahme von Flüssigkeiten regeln. Darunter fallen alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Substanz sind. Fluggäste dürfen davon nur kleine Mengen im Handgepäck verstauen – maximal 100 ml pro Verpackung. Alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einem durchsichtigen, verschließbaren Kunststoffbeutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter transportiert werden. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ungefragt dem Personal präsentiert werden.

Für Medikamente gelten bei der Sicherheitskontrolle Ausnahmen


Seit dem 31. Januar 2014 sind Medikamente von der Beschränkung ausgenommen. Sie dürfen in der Menge, die für den Urlaub angemessen ist, ins Handgepäck. Gleiches gilt für diätetische Spezialnahrung. Arzneimittel, egal ob flüssig oder als Tabletten, sollten immer in der Originalverpackung mit auf Reisen genommen werden. Zusätzlich kann der Apotheker sie mit einem Aufkleber mit dem Namen des Patienten und dem Verwendungszweck kennzeichnen. Die IKK classic empfiehlt zudem, sich vor der Reise vom behandelnden Arzt einen Medikamenten-Pass ausstellen zu lassen, in dem alle mitgeführten Arzneimittel, deren Zusammensetzung und die Dosierung eingetragen werden.

Einige Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Für diese Präparate gelten besondere Richtlinien, die Auslandsreisende beachten müssen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Das gilt beispielsweise für morphiumhaltige Schmerzmittel und Tabletten mit Methylphenidat gegen ADHS oder Narkolepsie. Für Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen Patienten die so genannte Schengen-Bescheinigung, die bestätigt, dass die Medikamente für den Eigengebrauch bestimmt sind. „Das Dokument, das es auch in verschiedenen Sprachen gibt, wird vom behandelnden Arzt ausgestellt, gilt für 30 Tage und muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden“, erklärt Uhrmann. In Baden-Württemberg sind das die örtlich zuständigen Gesundheitsämter.

Außerhalb des Schengenraums gelten keine einheitlichen Richtlinien für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Deshalb sollten Patienten die Rechtslage im Zielland vor Antritt der Reise bei der entsprechenden diplomatischen Vertretung in Deutschland abklären.

Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln und dazu notwendige Formulare bietet die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an: www.bfarm.de

Zum Thema Reisen mit Betäubungsmitteln siehe auch unseren Beitrag vom 27.06.2015

Montag, 3. August 2015

Smartphones nicht nah an Herzschrittmachern benutzen

Auf Nummer sicher




Patienten mit Schrittmacher oder implantiertem Defibrillator sollten ihr Smartphone nicht direkt über dem Herzgerät tragen und es beim Telefonieren ans Ohr auf der anderen Seite halten. 

Die „Apotheken Umschau“ zitiert Dr. Carsten Lennerz vom Deutschen Herzzentrum in München, der betont, die elektromagnetischen Felder könnten in seltenen Fällen die Funktion der medizinischen Geräte stören und Schrittmacher die Handysignale als Herzaktivität fehlinterpretieren und die Stimulation des Herzrhythmus einstellen. Ein implantierter Defibrillator könnte fälschlicherweise einen elektrischen Schock abgeben. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“