Mittwoch, 12. August 2015

Pflegestärkungsgesetz II - Demenzkranke Pflegebedürftige bessergestellt

VDK hält weitere Fortschritte für nötig




„Pflegebedürftige aufgrund von Demenz und deren pflegende Angehörige werden durch das Pflegestärkungsgesetz II endlich bessergestellt“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Pflegestärkungsgesetz II den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit Leben füllen und insbesondere Benachteiligungen gegenüber demenzkranken Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen aufheben. Der Sozialverband VdK kämpft seit vielen Jahren für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der vor allem demenzkranken Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen helfen soll. Mit den Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große Pflegereform jetzt!‘ hat der größte deutsche Sozialverband maßgeblich dazu beigetragen, dass es endlich zu diesen Verbesserungen kommt, insbesondere in der häuslichen Pflege.

Kritisch: Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände sollen kein Stimmrecht erhalten


Kritisch sieht der VdK, dass in einem künftigen Ausschuss zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege die Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände wie der VdK kein Stimmrecht erhalten sollen. „Es ist höchst verwunderlich, wenn ausgerechnet die Vertreter der Betroffenen ausgeschlossen bleiben. Wir fordern, dass uns Minister Gröhe Stimmrecht gibt“, betont Mascher.

Auch bei der Finanzierung gibt es Mängel. Die 1,2 Milliarden Euro jährlich, die im so genannten Pflegevorsorgefonds geparkt werden, fehlen den Betroffenen. Außerdem droht eine Entwertung beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen: Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau. Auch beim Thema Bestandsschutz muss nachgebessert werden. Für die bisherigen Einstufungen der Pflegebedürftigen soll es einen Bestandsschutz geben – jedoch nur bis 2019. Niemand solle nach den neuen Regeln in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden. Allerdings befürchtet der VdK einen ‚endlichen Bestandsschutz‘. Das heißt, dass bei einer neuen Begutachtung nach zwei bis drei Jahren der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen kann.

„Pflegebedürftige und pflegende Angehörige brauchen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vonseiten der politisch Verantwortlichen. Die Betroffenen dürfen nicht zum Opfer von wachsweichen Formulierungen im Gesetz werden. Alles in allem ist das Pflegestärkungsgesetz II durch den Einfluss des VdK ein Fortschritt, aber es muss an einigen Stellen noch verbessert werden“, fordert die VdK-Präsidentin.

Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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