VDK hält weitere Fortschritte für nötig
„Pflegebedürftige aufgrund
von Demenz und deren pflegende Angehörige werden durch das
Pflegestärkungsgesetz II endlich bessergestellt“,
kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK
Deutschland, den am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf.
Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem
Pflegestärkungsgesetz II den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit
Leben füllen und insbesondere Benachteiligungen gegenüber
demenzkranken Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen
aufheben. Der Sozialverband VdK kämpft seit vielen Jahren für die
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der vor allem
demenzkranken Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen
helfen soll. Mit den Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große
Pflegereform jetzt!‘ hat der größte deutsche Sozialverband
maßgeblich dazu beigetragen, dass es endlich zu diesen
Verbesserungen kommt, insbesondere in der häuslichen Pflege.
Kritisch: Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände sollen kein Stimmrecht erhalten
Kritisch sieht der VdK, dass in einem künftigen Ausschuss zur
Qualitätsberichterstattung in der Pflege die Vertreter der
Pflegebedürftigen-Verbände wie der VdK kein Stimmrecht erhalten
sollen. „Es ist höchst verwunderlich, wenn ausgerechnet die
Vertreter der Betroffenen ausgeschlossen bleiben. Wir fordern, dass
uns Minister Gröhe Stimmrecht gibt“, betont Mascher.
Auch bei der Finanzierung gibt es Mängel. Die 1,2 Milliarden
Euro jährlich, die im so genannten Pflegevorsorgefonds geparkt
werden, fehlen den Betroffenen. Außerdem droht eine Entwertung beim
Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen: Im Gesetz fehlt eine
automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau. Auch
beim Thema Bestandsschutz muss nachgebessert werden. Für die
bisherigen Einstufungen der Pflegebedürftigen soll es einen
Bestandsschutz geben – jedoch nur bis 2019. Niemand solle nach den
neuen Regeln in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden.
Allerdings befürchtet der VdK einen ‚endlichen Bestandsschutz‘. Das
heißt, dass bei einer neuen Begutachtung nach zwei bis drei Jahren
der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen kann.
„Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
brauchen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vonseiten der politisch
Verantwortlichen. Die Betroffenen dürfen nicht zum Opfer von
wachsweichen Formulierungen im Gesetz werden. Alles in allem ist
das Pflegestärkungsgesetz II durch den Einfluss des VdK ein
Fortschritt, aber es muss an einigen Stellen noch verbessert
werden“, fordert die VdK-Präsidentin.
Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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