Mittwoch, 28. Dezember 2016

Kein Notfall, aber ein Arzt wird gebraucht

Bereitschaftsdienstnummer 116117 wählen



Viele kennen sie bereits, aber noch mehr Menschen sollten von ihr wissen: Die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 wählten in diesem Jahr rund 6,2 Millionen Menschen. Die Gesprächsdauer belief sich insgesamt auf 20,4 Millionen Minuten – das sind umgerechnet 39 Jahre Gesprächszeit. 

„Die Nummer 116117 ist dann die richtige Wahl, wenn ein Fall dringend, aber nicht lebensbedrohlich ist. Sie gilt außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte – und war auch während der Weihnachtsfeiertage erreichbar“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

„Wir wollen die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 noch bekannter machen. Unsere Befragungen haben gezeigt, dass es hier trotz steigender Nutzerzahler immer noch viel zu tun gibt“, sagte der KBV-Chef.

Krankheiten kennen keine Sprechzeiten


Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende - es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind. „Genau dafür wurde die bundeseinheitliche Nummer 116117 geschaffen“, so der KBV-Chef. Es müsse nicht immer gleich das Krankenhaus sein, erklärte er.

Weitere Beispiele: Quält ein Magen-Darm-Virus mit Brechdurchfall: dann die 116117 wählen. Das gleiche gilt im Falle einer Mittelohrentzündung. Anders sieht die Situation beim Verdacht auf Schlaganfall oder Symptomen eines Herzinfarkts aus: In diesen Fällen unbedingt den Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen.

Die KBV hat umfangreiche Informationen zur Bereitschaftsdienstnummer unter www.116117info.de zusammen gestellt.

Dienstag, 27. Dezember 2016

Pflegeleistungs-Helfer informiert über neue Pflegeleistungen

Interaktive Anwendung verschafft ersten Überblick 


Hier geht es zur Webseite

Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegebedürftige von Pflegestufen in neue Pflegegrade übergeleitet. Viele Pflegebedürftige erhalten dadurch deutlich verbesserte Leistungen.

Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab sofort auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Wir haben die Pflegeleistungen in dieser Wahlperiode spürbar ausgeweitet und dafür gesorgt, dass sie besser auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten sind. Mit dem Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen guten Überblick verschaffen, welche Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen."

Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. 

Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können. Mithilfe der Ergebnisse können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen.

Donnerstag, 22. Dezember 2016

Weihnachten mit pflegebedürftigen Angehörigen verbringen

Zeit spielt die größte Rolle


Foto: adel  / pixelio.de

„Weihnachten ist für viele Menschen ein besonderes Fest im Kreise der Familie und Angehörigen – egal in welcher Situation sie sich gerade befinden und ob sie in einem Pflegeheim leben oder in den eigenen vier Wänden“, erklärt Sabine Kösling, Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). 

„Wir freuen uns immer, wenn die Angehörigen gerade an diesen Tagen abseits ihres Alltagsstresses Zeit mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen verbringen. Im Idealfall kommen die pflegebedürftigen Angehörigen natürlich zu Heiligabend oder über die gesamten Feiertage mit nach Hause. 

Ist das nicht möglich, dann sind es die längeren Besuche im Heim, die den Pflegebedürftigen Freude bereiten. Das Wichtigste ist, ausreichend Zeit füreinander zu haben“, erläutert Kösling.  

Die bpa-Vorsitzende weist darauf hin, dass Angehörige, die Fragen zur Gestaltung des Weihnachtsfestes haben, gern die Pflegedienstleitung beziehungsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung ansprechen können. „Wir helfen immer gern mit praktischen Tipps weiter“, so Kösling.

Mittwoch, 21. Dezember 2016

Nacht- und Notdienst in den Weihnachtsferien

Ein Viertel mehr Anfragen an Apothekenfinder 22 8 33


Foto: ABDA
An den Apothekenfinder 22 8 33 stellen die Menschen in Deutschland rund um die Weihnachtszeit ein Viertel mehr Anfragen als in den restlichen Monaten des Jahres. Von den 900.000 Inanspruchnahmen per Telefon, SMS, Mobilfunk oder Smartphone-App im Jahr 2015 entfielen 93.000 Anfragen auf den Dezember. Das sind mehr als zehn Prozent der Anfragen des Gesamtjahres - und 25 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Monat des Jahres 2015 (74.000). Ähnlich verhielt es sich im Jahr 2014: Von den 750.000 Anfragen über alle Kanäle (außer www.aponet.de) entfielen 79.000 (elf Prozent) auf den Dezember, der somit sogar 30 Prozent über einem durchschnittlichen Monat des Jahres 2014 lag (61.000). Das ergeben die Berechnungen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die den Apothekenfinder 22 8 33 bundesweit anbietet. Für die Weihnachtsferien am Ende dieses Jahres werden ähnlich hohe Nutzerzahlen erwartet, die einen entsprechenden Bedarf befriedigen.


Mit dem Apothekenfinder 22 8 33 können Patienten in Notfallsituationen schnell und unkompliziert die jeweils in der unmittelbaren Umgebung diensthabenden Apotheken finden. Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum breiten Angebot von Suchoptionen wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi für Handys. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. Die Kontaktdaten der Notdienstapotheken hängen aber auch im Schaufenster jeder Apotheke aus und werden in vielen Lokalzeitungen im Service- oder Lokalteil abgedruckt. In den Weihnachtsferien ist die Erreichbarkeit einer Notdienstapotheke zu Hause oder unterwegs besonders wichtig.

Zum Hintergrund: Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. Etwa 1.300 Apotheken versorgen pro Nacht, Sonn- oder Feiertag insgesamt 20.000 Patienten. Pro Jahr werden somit knapp 500.000 Notdienste geleistet. Besonders Eltern mit kleinen Kindern lösen häufig Rezepte von Kinderärzten im Notdienst ein. Im Jahr 2015 wurde 820.000 Rezepte für Kinder unter 12 Jahren in Notdienstapotheken eingelöst.

Montag, 19. Dezember 2016

Bescheide zur Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff lassen auf sich warten

Noch immer warten hundertausende Pflegebdürftige auf die Bescheide ihrer Pflegekasse zur Einstufung in den neuen Pflegegrad




Dazu erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Herbert Mauel: „Weihnachten fällt wohl für hunderttausende Pflegebedürftige in Deutschland aus. 

Trotz 14-monatiger Vorbereitungszeit gelingt es den Pflegekassen offenbar nicht, den pflegebedürftigen Menschen mitzuteilen, welche konkreten Auswirkungen die ab Januar wirkende Pflegereform tatsächlich hat. 

Die entsprechenden Bescheide der Pflegekassen sind bisher nur in Einzelfällen bei den Versicherten angekommen. 

Bisher warten fast alle vergeblich auf die Bescheide für die Zuordnung in den neuen Pflegegrad


Damit erfahren die pflegebedürftigen Menschen von ihrer Pflegekasse nicht, in welchen Pflegegrad sie künftig eingestuft sind und mit welcher finanziellen Leistung sie zu rechnen haben.“

Sonntag, 18. Dezember 2016

DAK-Gesundheit unterstützt pflegende Angehörige mit neuen Online-Angeboten

Studie: Jeder Fünfte offen für ehrenamtliche Pflege


© Foto: DAK-Gesundheit/iStock
Gut 20 Prozent der Deutschen können sich ein Ehrenamt in der Pflege vorstellen. Acht Prozent sind bereits ehrenamtlich aktiv. Das geht aus einer aktuellen und repräsentativen Studie* hervor, die das Forsa-Institut für die DAK-Gesundheit durchgeführt hat. Die große Mehrheit der Befragten bewertet die Situation professioneller Pflegekräfte als schlecht. Zum Start der bundesweiten Pflegereform am 1. Januar 2017 unterstützt die Krankenkasse pflegende Angehörige mit neuen Online-Angeboten.

Vor allem Frauen und ältere Menschen können sich laut DAK-Studie für ein Ehrenamt in der Pflege begeistern. So geben zwölf Prozent der befragten Frauen an, bereits ehrenamtlich aktiv zu sein. Bei den Männern sind es nur vier Prozent. Elf Prozent der über 60-Jährigen engagieren sich, bei unter 30-Jährigen sind es drei Prozent. Bei denen, die noch nicht aktiv sind, sich dies aber vorstellen können, ist die Verteilung ähnlich.

„Ehrenamtliche sind eine wichtige Säule der Pflege. Sie geben Betroffenen ein großes Stück Lebensqualität“, sagt Andreas Storm, designierter Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. „Unsere Studie zeigt große Bereitschaft zum Engagement. Das sollten wir unterstützen und versuchen, auch mehr Männer für ein Ehrenamt zu begeistern.“

Viele haben Berührungsängste


Ehrenamtliche übernehmen keine klassischen Pflegeaufgaben. Sie verbringen Zeit mit Pflegebedürftigen, machen Spaziergänge oder lesen vor. Nach den Ergebnissen der DAK-Umfrage können sich gut 60 Prozent der Befragten eine solche Tätigkeit dennoch nicht vorstellen. Jeweils 40 Prozent davon sagen, dass ihnen entweder die Zeit fehlt oder sie Berührungsängste mit Alter und Krankheit haben. Ein Drittel nennt die eigene körperliche Verfassung als Grund, auf ein Ehrenamt in der Pflege zu verzichten. Fehlende Anreize zum Beispiel in Form von Aufwandsentschädigungen nennen nur 18 Prozent.

Situation professioneller Pflegekräfte als schlecht bewertet


Laut DAK-Studie halten viele Befragte eine Pflegereform für nötig. 87 Prozent schätzen die Situation professioneller Pflegekräfte als eher schlecht oder schlecht ein. Nur acht Prozent halten sie für gut. Gefragt nach notwendigen Verbesserungen in der Pflege, nennen 89 Prozent die Ausbildung und Bezahlung des Pflegepersonals. Doch auch die Qualität der Betreuung in Pflegeheimen sollte nach Meinung von drei Vierteln der Befragten verbessert werden. 83 Prozent denken, dass mit gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf pflegende Angehörige entlastet werden können.

Reform der Pflegeberufe überfällig


„Wir brauchen gute und motivierte Pflegekräfte, um die großen Herausforderungen des demografischen Wandels meistern zu können“, sagt Andreas Storm. „Um die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, ist eine Reform der Pflegeberufsausbildung überfällig.“ Diese schon länger geplante Reform ist jedoch gegenwärtig so umstritten, dass ihr vorgesehener Start Anfang 2018 gefährdet ist. Kern der Reform ist eine einheitliche Ausbildung für alle Pflegeberufe, die durch ein Studium ergänzt werden kann.

Neue DAK-Angebote für pflegende Angehörige


Um pflegende Angehörige zu unterstützen, bietet die DAK-Gesundheit zum Start der Pflegereform am 1. Januar neue Online-Angebote. Der DAK-Pflegeguide ist eine App, die wichtige Fragen zur Pflege beantwortet, bei der Berechnung von Leistungsansprüchen und bei der Suche nach Hilfsangeboten und Selbsthilfegruppen hilft. Die DAK-Gesundheit ist die erste Kasse mit einem solchen Angebot. Die App ist kostenlos und bald für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich.

Zusätzlich gibt es einen Demenz-Coach, der den bereits bekannten Pflege-Coach der Krankenkasse ergänzt. Wer sich kostenlos anmeldet, findet nun in diesem onlinebasierten Pflegekurs ein weiteres Modul, das wichtige Fragen zur Pflege Demenzkranker erklärt. Der Pflegecoach ist unter www.dak.de/pflegecoach erreichbar.

Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kassen in Deutschland und versichert 5,9 Millionen Menschen.

*Repräsentative Bevölkerungsumfrage durch Forsa, 17. und 18. Oktober 2016, 1004 Befragte bundesweit.

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Innovatives Pflege-Startup "Pflegix" bringt Helfer und Pflegebedürftige zusammen

Über Online-Plattform ist eine Fülle flexibler Alltags-Hilfen buchbar


Foto: Pflegix

Pflegix heißt ein neues Pflege-Startup aus Witten, das auf den demografischen Wandel einer älter werdenden Gesellschaft mit einem umfassenden praktischen Hilfsangebot reagiert. Tim Kahrmann, Geschäftsführer des Entrepreneurship Zentrums Witten (EZW) an der Universität Witten/Herdecke, hat gemeinsam mit zwei Informatik-Studenten auf eine wachsende Nachfrage nach flexiblen Dienstleistungen im häuslichen Umfeld reagiert: „Es gibt einfach immer mehr ältere Menschen, die zwar kleinere Hilfestellungen im Alltag benötigen, aber gern so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben möchten.“

Menschen, die Hilfe benötigen, finden über den neuen Pflegix-Onlinemarktplatz passende Unterstützung. Das Startup wendet sich an Senioren, Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf. Mehr als 3.000 Helfer haben sich bereits in 14 Städten in NRW, Frankfurt und Hamburg registriert. Unter den registrierten Helfern befinden sich examinierte Pflegekräfte, Pflegehelfer, zertifizierte Seniorenbetreuer und Alltagsbegleiter, aber auch Haushalts- und Putzhilfen und Menschen, die anderen gern helfen. Pflegix listet die Helfer in unmittelbarer Nähe und vereinfacht die Suche mittels verschiedener Filterfunktionen. Die Leistungen der Helfer sind flexibel stunden- oder tageweise buchbar, regelmäßig oder nur nach Bedarf.

Die auf der Plattform registrierten Helfer erbringen ihre Leistungen in selbständiger, gewerblicher Tätigkeit und werden von den Pflegix-Betreibern in einem mehrstufigen Verfahren geprüft und einzeln ausgewählt. Vor der Buchung haben die Auftraggeber die Möglichkeit, die Helfer persönlich kennenzulernen. „Stimmt die Chemie“ schließen beide Seiten eine Vereinbarung über die Hilfeleistung ab. Der Helfer oder die Helferin nutzt die Pflegix-Plattform, um die erbrachten Stunden zu dokumentieren. Pflegix übernimmt Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung. Die Registrierung ist für die suchenden Familien kostenlos. Kosten entstehen erst bei der erfolgreichen Vermittlung, bei der eine prozentuelle Gebühr des Stundensatzes berechnet wird. Ein eigens entwickeltes Bewertungssystem mit Vertrauenspunkten und eine Haftpflichtversicherung sorgen für eine starke Basis der Zusammenarbeit.

Pflegix macht darüber hinaus vom Gesetzgeber geschaffene Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger nutzbar, so dass die über die Plattform buchbaren Leistungen für die Familien bezahlbarer werden und zum Teil sogar kostenfrei sind. So bezuschussen die Pflegekassen Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen mit bis zu 2.418 Euro jährlich für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Ersatzpflege. Dies beträgt bei einem Stundensatz von beispielsweise 15 Euro pro Stunde mehr als 160 Stunden kostenfreier Unterstützung pro Jahr.

„Wir denken mit der Pflege-Plattform Pflegix Lücken bei der Betreuung und Pflege älterer und gesundheitlich eingeschränkter Menschen schließen zu können. Unsere Helfer ermöglichen ein selbst bestimmtes und unabhängiges Leben, erleichtern den Alltag zu Hause und entlasten die Angehörigen“, erläutert Pflegix-Geschäftsführer Tim Kahrmann den Gründungsgedanken.


„Pflegix als virtueller Alltagshelfer und die UW/H sind die geborenen Partner“, sagt UW/H-Vizepräsident Rudi Wimmer. „Denn die Pflegewissenschaft ist in Witten mit erfunden worden und genießt einen hervorragenden Ruf. Pflegix als innovatives Pflegestartup wird viele Problemlösungen für Unterstützungsbedarfe liefern und erfolgreich arbeiten. Da habe ich keinen Zweifel.“

zur Homepage: www.pflegix.de

Weitere Informationen bei Tim Kahrmann: tim.kahrmann@pflegix.de
Oder: Die Handynummer können Sie unter 02302/926-805/849 erfragen.

Dienstag, 13. Dezember 2016

Die Pflegereform kommt 2017

Bessere Leistungen, neue Bewertungen: Das Wichtigste auf einen Blick 


Foto: djd/IKK classic/thx
Ab Januar 2017 gelten neue gesetzliche Regelungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Reform soll Schluss machen mit dem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, der wenig Spielraum lässt für das, was die Betroffenen im Alltag wirklich brauchen. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Keine Pflegestufen mehr: "Fünf Pflegegrade lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab. Das neue Begutachtungssystem orientiert sich ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf", erklärt Melina Hülsmann von der IKK classic. 

  • Weniger Hürden: Im Zentrum der Neuregelungen steht die Gleichbehandlung von geistigen und körperlichen Einschränkungen. Zudem berücksichtigt der neue Pflegegrad 1 bereits geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und ermöglicht so einen leichteren Zugang zu den Pflegeleistungen. Künftig wird es daher mehr Anspruchsberechtigte geben. 

  • Leichter Übergang: "Die bisherigen Pflegestufen gehen mit Jahresbeginn automatisch in den entsprechenden Pflegegrad über. Dabei wird niemand schlechter gestellt", so die Expertin der Pflegekasse. Bei der ambulanten Pflege etwa steigen die Leistungen von bisher 123 bis 728 Euro pro Monat auf 125 bis 901 Euro. 

  • Bessere Prävention: Ein Ziel der Reform ist, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen möglichst zu erhalten oder wiederherzustellen. Neu ist die Vielfalt der Empfehlungen, die der Gutachter dafür aussprechen kann: von Kursen zur Sturzprävention oder Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung über Hilfs- und Pflegehilfsmittel bis hin zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. 

  • Sonderregelungen für Kinder: Bis 18 Monate werden Kinder pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder und Erwachsene. In dieser Zeit wird keine neue Begutachtung nötig. 

Weitere Informationen zum Thema Pflege findet man auch unter www.ikk-classic.de

 Entlastung für Angehörige


So sollen pflegende Angehörige durch die Reform entlastet werden: 

  • Rentenversicherung: Die Beiträge werden übernommen, wenn man einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 an zwei Tagen der Woche für mindestens zehn Stunden regelmäßig pflegt und betreut. 

  • Unfallversicherung: Pflegende Angehörige genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 

  • Arbeitslosenversicherung: Die Pflegekasse zahlt für die Dauer der Pflege die Beiträge, wenn die Beschäftigung wegen der Pflegetätigkeit aufgegeben oder unterbrochen wird. 

Montag, 12. Dezember 2016

Mit Alzheimer-Patienten durch die Weihnachtszeit

Tipps und Anregungen für die Feiertage mit der Familie



Ist ein Angehöriger an Alzheimer erkrankt, stellt das die Familienmitglieder an den Weihnachtstagen vor besondere Herausforderungen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) gibt deshalb Tipps und Anregungen für die Feiertage. 

„Alzheimer ist eine Erkrankung, bei der das Gedächtnis schwindet, nicht die Gefühle“, sagt der AFI-Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Lorrain, der als Nervenarzt in Düsseldorf niedergelassen ist. Die Weihnachtstage bieten besonders viele Gelegenheiten, Menschen mit Alzheimer einzubeziehen und schöne gemeinsame Stunden zu verbringen. 

Das Singen von bekannten Weihnachtsliedern, der Duft von Weihnachtsplätzchen oder Tannennadeln oder der gemeinsame Gottesdienstbesuch sprechen Menschen mit Alzheimer direkt auf der Gefühlsebene an. Dadurch werden schöne Erinnerungen geweckt und die Patienten fühlen sich aufgehoben und sicher. Auch das gemeinsame Anschauen von Familienfotos oder das Vorlesen von bekannten Geschichten vermittelt ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit. 

Damit sich Menschen mit Alzheimer als aktiver und nützlicher Teil der Familie wahrnehmen können, ist es hilfreich, sie in einfache Tätigkeiten bei den Festvorbereitungen einzubinden, zum Beispiel beim Plätzchen backen, Tisch decken oder Tannenbaum schmücken. Die Feiertage sollten ruhig und ohne überladenes Programm gestaltet und nach Möglichkeit in einem kleinen, vertrauten Kreis begangen werden. Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern die Patienten. 

Als Geschenke für Menschen mit Alzheimer eignen sich besonders Präsente, die ihre Sinne und Gefühle ansprechen, wie zum Beispiel das Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Freude bereiten auch Fotoalben, gerahmte Familienfotos oder ein Bildband von der Heimat.

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Verbraucherzentrale warnt vor "Deutschem Pflegekreis"

Vorsicht bei Briefen der Organisation "Deutscher Pflegekreis"




Vor einer Organisation, die sich "Deutscher Pflegekreis" nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Die Organisation verschickt Schreiben mit dem Titel "Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017". Der Brief erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. 

In dem Schreiben wird angeboten, Verbraucher angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen. Dieses Angebot ist jedoch überflüssig. "Personen, bei denen bereits 2016 eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist, werden automatisch einem neuen Pflegegrad zugeteilt", erläutert Meret Lobenstein, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Über die neuen Pflegegrade müssen die Pflegekassen die Verbraucher aktiv informieren. Bei Fragen sollten sich Versicherte immer erst an ihre Pflegekasse wenden.

Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Pflegezusatzleistungen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, gesondert beantragt werden müssen. Sodann wird darum gebeten, einen "Antrag auf Kostenübernahme" auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Dazu wird eine kurze, fingierte Frist für die mögliche Antragsstellung vorgegeben.

Tatsächlich schließen Verbraucher aber einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden. Daher rät die Verbraucherzentrale Betroffenen dringend davon ab, das Formular zu unterschreiben, wenn sie die Leistungen und die Werbung nicht wünschen. Wer keine weitere Werbung wünscht, kann für die Zukunft gegenüber dem im Schreiben genannten Adresshändler widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu hier ein Musterschreiben.

Sollte es bereits zu einem Vertragsschluss gekommen sein, können sich betroffene Verbraucher aus Reinland-Pfalz zur Beratung an das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 06131/28 48 41 wenden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Zur Originalmeldung kommen Sie hier.

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Ein Hörverlust wird von den Betroffenen oft erst sehr spät wahrgenommen

Schleichender Prozess


Foto:djd/www.ich-will-hoeren.de

Wenn man sein Gegenüber im Restaurant oder am Telefon nicht richtig versteht oder öfter der Fernseher lauter gestellt werden muss, können dies erste Anzeichen dafür sein, dass sich ein Hörverlust eingestellt hat. Das Gefährliche daran: Dabei handelt es sich um einen schleichenden Prozess, der sich über viele Jahre hinzieht und deshalb oftmals nicht wahrgenommen wird. Die Folgen können dramatisch sein: zunehmende soziale Isolation, Erschöpfung, Niedergeschlagenheit, und sogar das Risiko einer frühzeitigen Demenz-Erkrankung steigt deutlich. 

Jeder kann betroffen sein


Wer sich nicht sicher ist, ob sein Gehör bereits geschädigt ist, der findet beispielsweise unter www.ich-will-hoeren.de einen ersten Selbsttest, unabhängige Informationen zu Behandlungsmethoden sowie ein breites Netzwerk von Hörspezialisten in der Nähe. Alternativ berät die Initiative "Ich will hören" auch unter Tel. 0511-5420441 und sendet kostenlos Informationsmaterial zu.

Hörverlust ist im Übrigen keine Frage des Alters. Experten gehen davon aus, dass schon heute jeder fünfte Bundesbürger betroffen ist, Tendenz steigend. Sicherheit über einen eventuellen Hörverlust schafft ein Hörtest beim HNO-Arzt oder beim Hörakustiker. Die Ergebnisse werden in einer Grafik, dem sogenannten Audiogramm, dargestellt. Aus ihm kann der Hörspezialist erkennen, ob Hörgeräte helfen können.

Spezielle Implantate bei starkem Hörverlust


Bei stärkerem Hörverlust stoßen selbst leistungsfähigste Hörgeräte oft an Grenzen. Hier können sogenannte Cochlea-Implantate (CI) die Lösung sein: Sie simulieren die Funktionen des natürlichen Hörvorgangs im Innenohr elektrisch. Man kann andere Menschen wieder entspannt verstehen und zuverlässig kommunizieren. Das Implantat reicht bis in die Hörschnecke und stimuliert den Hörnerv. Vor jeder CI-Versorgung erfolgt eine umfassende Untersuchung und Beratung in einer spezialisierten Klinik. Ist die Behandlung medizinisch angebracht, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die vollen Kosten.

Hörverlust früh erkennen


Wer eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet, könnte möglicherweise am Beginn eines Hörverlustes stehen: 

- Fällt bei Gesprächen das Zuhören schwer, insbesondere in lauter Umgebung?
- Versteht man öfter falsch, was andere sagen?
- Werden Fernseher oder Radio lauter gestellt, als es anderen im Raum angenehm ist?
- Zieht man sich aus Gesprächen zurück oder liest öfter von den Lippen ab?
- Leidet man unter einem dauerhaften Klingeln, Summen oder einem ständig hörbaren Ton (Tinnitus)?

Mehr Informationen zum Thema Hörverlust: www.ich-will-hoeren.de

Dienstag, 6. Dezember 2016

Stadt München blockiert Betreuungsleistungen für Senioren

bpa kritisiert im Landespflegeausschuss Blockade des Sozialhilfeträgers bei der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes



„Mit ihrer Blockadehaltung gefährdet die Stadt München als Sozialhilfeträger die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes in Bayern. Anstatt der landesweiten Vereinbarung zum 1. Januar 2017 zuzustimmen und den zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen die neuen gesetzlichen Leistungen, insbesondere als Betreuung, zukommen zu lassen, wird abgeblockt.“ Diese Kritik äußert der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Kai A. Kasri, anlässlich der Sitzung des Landespflegeausschusses gestern und fügt hinzu: „Wir hoffen nun auf ein klärendes Wort der Landesregierung.“

Alle privaten und freigemeinnützigen Leistungserbringer und ebenso alle Pflegekassen hatten sich zur Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II auf einheitliche Leistungen für alle ambulant versorgten pflegebedürftigen Menschen in Bayern geeinigt. Wie in anderen Bundesländern auch sollten den zu Hause gepflegten Menschen unverzüglich die neuen und deutlich verbesserten Leistungen zur Verfügung stehen. Der Sozialhilfeträger hat hierzu seine Zustimmung verweigert. Offensichtlich befürchtet er, dass Menschen mit kleineren Renten, wenn deren Pflegeversicherungsleistungen ausgeschöpft sind, ihren Rechtsanspruch ihm gegenüber geltend machen.

„Die Stadt München will die Betreuungsleistungen offenbar nicht unbürokratisch allen zu Hause gepflegten Seniorinnen und Senioren zugutekommen lassen und verweigert die Zustimmung“, so Kasri. „Gerade eine finanzkräftige Stadt wie München sollte die Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze und eine verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen und nicht theoretische Auswirkungen auf eigene finanzielle Interessen im Blick haben“, so der bpa-Landesvorsitzende.

Bei einem Spitzengespräch im Gesundheits- und Pflegeministerium am Mittwoch könne hoffentlich eine Einigung herbeigeführt werden, hofft auch der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München, Joachim Görtz. „Kippt die landesweite Vereinbarung, dann müssen kurz vor dem Start der Leistungen zum neuen Jahr 1.800 Pflegedienste und Sozialstationen Einzelverhandlungen führen, einheitliche Leistungen für die betroffenen Menschen wären Glückssache und in den ersten Monaten gehen die meisten leer aus. Damit wäre das Chaos programmiert.“

Montag, 5. Dezember 2016

Aktuelle Umfrage: Je ferner der Pflegefall, desto schlechter die Vorsorge

Film der Techniker Krankenkasse informiert zur Pflegereform



Einerseits sind die Angehörigen der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland noch immer der größte "Pflegedienst" - andererseits gibt es, trotz stetig steigender Anzahl von Betroffenen, noch immer viele Menschen, die keinerlei persönliche Erfahrungen mit Pflegebedürftigen haben. Das ergab eine aktuelle Forsa Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Während jeder Fünfte angab in den vergangenen fünf Jahren selbst eine Person im eigenen Haushalt gepflegt zu haben und knapp zwei Drittel immerhin jemanden kennen, der pflegt oder Pflege braucht, sind 30 Prozent der Befragten überhaupt nicht mit dem Thema Pflege in Berührung gekommen. Diese Ferne hat Folgen: Dieses knappe Drittel ist in Sachen eigener Vorsorge unterdurchschnittlich gut aufgestellt - fast die Hälfte von ihnen (47 Prozent) hat noch nichts getan, um zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung vorzusorgen. Im Bevölkerungsdurchschnitt sagten das nur 37 Prozent.

Faktoren für zusätzliche Vorsorge: Alter und Beziehungsstatus


Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen. Wie die Menschen in Deutschland in Sachen Vorsorge für die Zukunft vorbereitet sind, ist auch eine Frage des Alters: Mit dem Alter steigt der Anteil derer, die Vermögen, Immobilien oder andere Geldanlagen besitzen. Unter den 18- bis 39-Jährigen ist der Anteil derer, die noch nichts getan haben, mit 61 Prozent besonders hoch - gleichzeitig hat aber immerhin bereits fast jeder Fünfte (18 Prozent) aus dieser Gruppe eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen.

Besonders vorsorgeorientiert - oder gut in der Lage, vorzusorgen - sind zudem Menschen in Beziehungen: Zwar hat auch von ihnen fast jeder Fünfte (23 Prozent) noch gar nichts getan - unter den Singles sind es jedoch 52 Prozent. 59 Prozent der Menschen in Lebensgemeinschaften besitzen Vermögen. Unter den Singles sind es nur 32 Prozent. Zudem hat knapp jeder Dritte in Partnerschaft (30 Prozent) eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen - bei den Alleinstehenden sind es hingegen nur 21 Prozent.

Einstieg ins Thema Pflege: TK-Film informiert zur Pflegereform


"Das Umfeld spielt für Pflegebedürftige eine entscheidende Rolle. Wer dieses Umfeld ist, hängt vom Selbstverständnis des Einzelnen ab. Die meisten haben in ihrer Familie oder im Bekanntenkreis einen Pflegebedürftigen. Vor allem für Menschen, die alleine pflegen, kann das zur immensen Belastung werden. Ihnen kleinere Aufgaben abzunehmen, kann enorm helfen. Dazu gehört, sich aktiv über Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung zu informieren", erläutert TK-Pflegeexperte Georg van Elst. Ab Januar 2017 treten im Rahmen der Pflegereform grundlegende Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Dazu gehören auch das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Damit sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Vorfeld über Begutachtungsverfahren und aktuelle Leistungen kundig machen können, informiert die TK mit einem animierten Film über die Neuerungen. Eine Broschüre vermittelt darüber hinaus die wichtigsten Informationen zu den Leistungen der TK- Pflegeversicherung.

Der Film steht unter www.tk.de (Webcode 889408), die Broschüre "Gut gepflegt" unter dem Webcode 916558 zur Verfügung.

Freitag, 2. Dezember 2016

Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

Ziel: Bessere Beratung und Versorgung von Pflegebedürftigen vor Ort


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Copyright: BMG/Jochen Zick (action press)
Der Deutsche Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte. Demenzkranke erhalten endlich gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsangeboten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet. Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich. Diese Beratung geschieht vor Ort. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz bauen wir diese Beratung vor Ort jetzt aus und ermöglichen eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor. Denn die vielen Pflegedienste und Pflegeheime, die sich unermüdlich und mit großem Engagement um pflegebedürftige Menschen kümmern, dürfen nicht von einigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden."

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

  • Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen.
  • Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen.
  • Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.
  • Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die  Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.
  • Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
  • Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.
  • Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung ergänzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen.
  • Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten.
  • Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung in Vergütungsverhandlungen vollumfänglich zu berücksichtigen ist. Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird nun dahingehend ergänzt, dass künftig auch die Wirtschaftlichkeit der Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflohn in den Vergütungsverhandlungen bei nicht tarifgebundenen Einrichtungsträgern anerkannt wird. Dies setzt weitere Anreize für eine angemessene Vergütung in der Pflege.
  • Die Leistungen von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe stehen gleichberechtigt nebeneinander. Um Abstimmungsprobleme bei der Leistungsgewährung zu vermeiden, werden im Interesse der pflegebedürftigen behinderten Menschen die Leistungsträger zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger haben mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Vereinbarung zu treffen,
    1. dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger die Leistungen der Pflegeversicherung auf der Grundlage des von der Pflegekasse erlassenen Leistungsbescheids zu übernehmen hat,
    2. dass die zuständige Pflegekasse dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Kosten der von ihr zu tragenden Leistungen zu erstatten hat sowie
    3. über die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie der Erstattung.
    Auch die Kooperation bei Teilhabe- / Gesamtplanverfahren wird gestärkt. Die Regelung soll evaluiert werden.
  • Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht: Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und nach der deutlichen Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz – BVG) gedeckt. Wie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird daher im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im BVG der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, um weiterhin sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Gegenüber dem SGB XI ist der Begriff auch künftig insoweit weiter gefasst, als Pflegebedürftigkeit nicht mindestens für voraussichtlich sechs Monate vorliegen muss.
  • Medizinprodukterecht: Im Medizinproduktegesetz werden die Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträgen zur Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten erweitert. Die bisher in § 15 Absatz 1 dargestellten Abläufe zur Benennung von Benannten Stellen sind nicht mehr praktikabel und werden den heutigen elektronischen Meldeverfahren angepasst. Zur Optimierung der Überwachungstätigkeit der zuständigen Behörden erfolgt eine Anpassung an die Formulierung im Arzneimittelgesetz. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden bei Verfahren der Zollbehörden in einem neuen § 32a MPG vereinheitlicht. Mit einer neuen Regelung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wurde die Abgabe der dort bezeichneten In-vitro-Diagnostika umfassend geregelt. Die gesetzliche Sondervorschrift für das Inverkehrbringen von HIV-Tests in § 11 Absatz 31 ist dadurch entbehrlich geworden.
  • Berufsrecht: Im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern einzuführen. Dies wird die Qualität der Überprüfung erhöhen.