Dienstag, 31. Mai 2016

Mit Diabetes ins Krankenhaus

Warum sich eine gute Vorbereitung lohnt




Um Komplikationen bei einer Operation zu vermeiden, sollten Diabetiker ihren Krankenhaus-Aufenthalt gut vorbereiten. Professor Erhard Siegel, Chefarzt am St. Josefskrankenhaus Heidelberg, schildert im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber", dass der Diabetes bei Eingriffen, die mit der Zuckerkrankheit nichts zu tun haben, häufig "übersehen" werde. 

Mögliche Folgen seien nicht nur entgleiste Zuckerwerte, sondern zum Beispiel auch schlecht heilende Operationswunden. "Wer Diabetes hat, sollte sich vor einem geplanten Eingriff Gedanken darüber machen, in welche Klinik er geht", rät Siegel. 

Idealerweise verfügt das Krankenhaus über eine Abteilung für Innere Medizin und Diabetologie. Als Qualitätsmerkmal gilt ein Zertifikat, das die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) für Kliniken vergibt, die für die Betreuung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes besonders geeignet sind. 

Rechtzeitig vor dem Termin sollte man mit seinem Hausarzt bzw. Diabetologen beraten, ob und wie die Diabetesbehandlung angepasst werden muss.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Sonntag, 29. Mai 2016

Sozialamt rät zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags

Nur zweckgebundene Gelder eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sind vor dem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt.



Immer mehr Pflegebedürftige brauchen zusätzliche Sozialleistungen. So stieg die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Vergleich zum Vorjahr um 9000 auf 453.000, dass teilte das Statistische Bundesamt mit. Nach den jüngsten Daten von 2014 waren 292.000 Frauen und 161.000 Männer betroffen.

Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege wuchsen, von 2,6 Milliarden Euro 2005 auf zuletzt 3,5 Milliarden.

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, auf zuletzt 2,6 Millionen Menschen. Aus diesen massiv steigenden Zahlen resultiert auch, dass beim Versterben dieser Menschen keine finanziellen Mittel zur Beauftragung einer Bestattung vorhanden sind und damit auch der letzte Weg durch das Sozialamt und die öffentliche Hand finanziert werden muss.
Die mit viel Liebe und über ein langes Berufsleben erarbeitete Immobilie wurde bereits vorher längst für die Bezahlung einer notwendigen Heimunterbringung aufgezehrt.
Umso wichtiger ist es nach einhelliger Expertenmeinung, bereits ab der Lebensmitte für die dereinstige Bestattung Vorsorge zu treffen und sich nicht auf die Haltung zurückzuziehen, dass diese Aufgabe den Kindern obliege. 
In einer Stellungnahme des Amts für Soziales im Rheinisch-Bergischen Kreis betont in diesem Zusammenhang der Landkreis, dass zur Sicherung des Vorsorgebetrages eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes erfolgen sollte.

Treuhänderische Hinterlegung der Gelder zur Bestattungsvorsorge empfohlen, um es vor Zugriff Dritter zu schützen

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand, die vom Bundesverband Deutscher Bestatter und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher und verzinslich an. Sie bewahrt die Einlage somit vor Wertverlust. Da dieses Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten ist der Zugang zum Kapital verwehrt.
Bei einer angemessenen Bestattungsvorsorge erkennen die Kommunen und Landkreise in ganz Deutschland relativ unterschiedliche Beträge an, die über den Betrag des sogenannten Schonvermögens von 2600 € für Alleinstehende hinaus für eine verbindlich vereinbarte Bestattungsvorsorge statthaft sind. 
Anerkannt werden Beträge bis zu 10.000 €, im Rheinisch-Bergischen Kreis werden etwa 6000 € als angemessen anerkannt. Bei höheren Vorsorgen wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die vor allem die persönlichen Wünsche des Vorsorgenden berücksichtigt und nach dem Umfang der durchzuführenden Bestattung fragt.
Über die Bestatter, die Mitglieder im Bundesverband Deutscher Bestatter sind, können Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen werden, bei denen der voraussichtliche Betrag der Bestattung in einem zweiten Schritt finanziell durch ein Treuhandkonto abgesichert wird. 
Im Falle des Todes wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und der Rechnung der Rechnungsbetrag des Bestatters aus diesem zweckgebundenen Vermögen beglichen. Etwaige verbleibende Gelder werden den Erben ausbezahlt. 

Sozialämter drängen immer wieder entgegen geltender Rechtslage zur Auflösung zweckgebundener Gelder

Justiziarin Antje Bisping, die im Bundesverband Deutscher Bestatter auch die Schlichtungsstelle für strittige Bestattungen zwischen Kunden und Bestattern leitet, weiß aus vielfältiger Erfahrung davon zu berichten, dass entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltende Rechtslage Sozialämter immer wieder Pflegebedürftige zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen. 
Beim Verlangen nach der Auflösung zweckgebundener Gelder für die dereinstige Bestattung ist daher der Bundesverband Deutscher Bestatter für Vorsorgende zu einer kursorischen Prüfung von Ablehnungsbescheiden für Sozialleistungen bereit und übernimmt für Kunden der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG auch etwaige Prozesskosten. Der Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur Oliver Wirthmann ergänzt mit Blick auf Sterbegeldversicherungen, dass für sie der gleiche Schutz vor dem Zugriff des Sozialamtes gilt und diese ebenfalls nicht gekündigt werden müssen, um Forderungen des Sozialamtes zu befriedigen oder Leistungen überhaupt zu erhalten. 
Gänzlich abzuraten ist von Rücklagen auf Sparkonten oder gar von Barbeträgen, die für die Bestattung gedacht sind. Diese unterliegen nicht dem rechtlichen Schutz vor dem Sozialamt. Weiterhin besteht das Risiko, dass bei fehlender Vereinbarung einer Bestattungsvorsorge nicht der Wille des Verstorbenen zur Geltung kommt, sondern eine sehr dürftige Bestattung durchgeführt wird.

Freitag, 27. Mai 2016

Weisse-Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV

Die sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Deutschland haben in ihrer derzeitigen Form kaum Aussagekraft. 






Eine neue Auswertung der Ergebnisse aus dem „Pflege-TÜV“ macht Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparenter.

Welcher Pflegedienst passt zu mir, welches Pflegeheim ist gut für mich? Ab sofort bietet das unabhängige Vergleichsportal Weisse Liste, ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, mehr Orientierung bei der schwierigen Entscheidung für eine geeignete Pflegeeinrichtung.

Neue Auswertung schafft mehr Transparenz


Für jede der rund 26.000 Einrichtungen in Deutschland zeigt das Portal an, inwieweit diese die fachlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Pflege erfüllt. Die Weisse Liste wertet dazu die Ergebnisse aus dem sogenannten „Pflege-TÜV“ neu aus. Die Methode macht Unterschiede sichtbar, die bei der Entscheidung eines Nutzers für die Auswahl einer Einrichtung in seiner Region relevant sein können. Die Weisse Liste zeigt für jede Pflegeeinrichtung in Form eines Prozentwerts für „Pflegequalität“ an, wie viele der überprüften Kriterien voll erfüllt werden. Zudem wird der Wert immer ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt gesetzt.

Die neuen Ergebnisse zeigen den Verbrauchern somit Unterschiede und negative Ausreißer zwischen den Pflegeheimen und Pflegediensten, die aus den Pflegenoten bislang nicht hervorgehen. Es werden keine Durchschnittsnoten gebildet. „Die neue Auswertung der Prüfergebnisse kann zwar die grundsätzlichen Schwächen des Bewertungssystems nicht kurieren, sie bietet aber mehr Transparenz und Orientierung für Verbraucher“, sagt Uwe Schwenk, Programmleiter bei der Bertelsmann Stiftung. Grundsätzlich sei es ratsam, Pflegeeinrichtungen vor Ort zu besuchen und den Anbietern Fragen zu stellen. „Schneidet eine Einrichtung vergleichsweise schlecht ab, lohnt ein noch genauerer und kritischerer Blick“, so Schwenk.

Kritik an bisherigen Pflegenoten


Die Pflegenoten stehen seit langem in der Kritik. Durch das bisherige System mit durchweg sehr gut ausfallenden Durchschnittswerten in Form von Noten für die Einrichtungen werden Unterschiede in den Prüfergebnissen für die Verbraucher nicht deutlich. Der Grund: Die Werte werden über alle geprüften Kriterien und alle überprüften Pflegebedürftigen hinweg berechnet. Aufgrund dieser Berechnungsmethodik können Mängel in einem relevanten Bereich durch ein anderes – vielleicht weniger relevantes – Kriterium ausgeglichen werden. Das führt dazu, dass die Pflegeanbieter fast durchweg „sehr gut“ abschneiden, obwohl ihre Prüfergebnisse sich teils deutlich unterscheiden.

Bei der Auswertung in Form von Pflegenoten liegt der bundesweite Durchschnitt bei Pflegediensten und -heimen bei jeweils 1,3. 26 Prozent der Heime und 40 Prozent der Dienste erhalten eine glatte 1,0. Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 Prozent der Heime beziehungsweise 29 Prozent der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 Prozent. Rund zwei Prozent der Pflegeheime (rund 180 bei 11.600 Einrichtungen) und vier Prozent der Pflegedienste (rund 530 bei 14.000) schneiden nach der neuen Auswertung besonders schlecht ab – und haben lediglich ein Drittel oder weniger der bewerteten Kriterien bei allen überprüften Pflegebedürftigen in der Stichprobe voll erfüllt.

 „Pflege-TÜV“ wird überarbeitet


Die Politik hat inzwischen einen Qualitätsausschuss ins Leben gerufen, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen entwickeln soll. Dieser Ausschuss konstituiert sich aktuell. Aber frühestens 2019 ist mit den neuen Prüfergebnissen zu rechnen. Bis dahin werden die Pflegenoten weiter in der bisherigen Form veröffentlicht. „In der Übergangszeit wollen wir mit der neuen Auswertungsmethode der Pflege-Prüfergebnisse den Verbrauchern mehr Orientierung bieten“, so Uwe Schwenk von der Bertelsmann Stiftung. Parallel arbeite die Stiftung derzeit an eigenen Vorschlägen für das neue Veröffentlichungssystem. Heute hat sie dazu ein erstes Eckpunktepapier herausgegeben.

Tipps für Verbraucher


Die Weisse Liste empfiehlt Verbrauchern, sich bei der Suche nach dem passenden Pflegeanbieter ein eigenes Bild über die Unterschiede und die Qualität der Einrichtungen zu machen und mit den Fachkräften vor Ort zu sprechen. Das Vergleichsportal bietet dafür auf seiner Website Checklisten an, anhand derer sich Verbraucher orientieren können. Zudem zeigt das Portal an, welche Pflegeberatungsstelle sich in der Nähe des jeweiligen Nutzers befindet.

Zusatzinformationen


Die zugrundliegenden Daten für die neue Berechnungsmethode beruhen auf Prüfungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) der Pflegedienste und Pflegeheime. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet (Pflegeheime) beziehungsweise mit einer Anmeldung einen Tag vorher (Pflegedienste). Die aus den Prüfungen veröffentlichten Informationen beziehen sich vor allem auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Geprüft wird streng genommen die „Dokumentationsqualität“, weniger das, was die Arbeit der Pflegekräfte bewirkt (also die „Ergebnisqualität“).

Diese Schwäche kann die neue Auswertungsmethode der Weissen Liste nicht „kurieren“, sie greift an der zweiten zentralen Schwäche an: den Durchschnittswerten. Jedoch kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Qualität und Sorgfalt der Dokumentation Rückschlüsse auf die tatsächliche Pflegequalität zulässt. Und: Geprüft werden auch „harte“ Kriterien wie die Korrektheit der Medikamentengabe und das Vorliegen von Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen.

Bei der Auswertung der Weissen Liste werden nur pflegerische Kriterien herangezogen, die an den Pflegebedürftigen überprüft werden. Andere Prüfkriterien, etwa die durchweg sehr gut bewerten Kriterien zur Organisation, Einrichtungsmerkmale oder Befragungsergebnisse werden nicht in die Auswertung einbezogen.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Schlagartig auftretende Kopfschmerzen sind immer ein Notfall

Kopfschmerzen können ein Grund sein, einen Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen. 




Kopfschmerzen können ein Grund sein, einen Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen. Darüber referierte der Neurologe Dr. Holger Kaube beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. „Der Hinweis, dass wiederkehrende Kopfschmerzen bald ärztlich untersucht werden sollten, gehört zum Beratungsgespräch in der Apotheke. Aber es gibt einige Anzeichen für Kopfschmerzen, die so schwerwiegend sind, dass der nächste Arzttermin nicht abgewartet werden kann. Der Apotheker als Heilberufler wird dann direkt im Beratungsgespräch einen Krankenwagen oder Notarzt rufen und dafür sorgen, dass der Patient unmittelbar im Krankenhaus behandelt wird“, sagte Kaube, der im Neurologie- und Kopfschmerzzentrum München praktiziert.

Kopfschmerzen können auch ein Hinweis auf eine Blutung im Gehirn sein


Kopfschmerzen sind besonders gefährlich, wenn sie schlagartig innerhalb von Sekunden einsetzen. Dies kann ein Zeichen für eine Blutung im Gehirn sein. Diese Art von Kopfschmerzen wird oft begleitet von Nackensteifigkeit und Bewusstseinsstörungen. Berichtet der Patient von solchen Kopfschmerzen, wird der Apotheker einen Notarzt rufen. Wenn Kopfschmerzen über Tage langsam, aber stetig an Intensität zunehmen, kann dies auf eine Verengung oder Entzündung von Gefäßen hindeuten. Auch diese Art von Kopfschmerzen sollte sofort behandelt werden. Je nach Ausprägung kann es bei älteren Menschen zusätzlich zu einer Erblindung eines oder beider Augen kommen.


Ein Notfall liegt ebenfalls vor, wenn die Kopfschmerzen von schwerwiegenden Allgemeinsymptomen begleitet werden. Kopfschmerzen mit gleichzeitigem Fieber über 39,5 Grad können ein Zeichen für eine Gehirnhautentzündung sein. Alarmierend ist es auch, wenn die Kopfschmerzen von neurologischen Ausfallerscheinungen begleitet werden, wie dem Nachziehen eines Beines, Schielen oder Sprachstörungen.

Sonntag, 22. Mai 2016

Pflegekosten: Bescheid wissen, Vorteile nutzen

Bei Pflege in häuslicher Umgebung sollten die Angehörigen gut informiert sein


Foto:djd/Paul-Hartmann-AG/dessauer---Fotolia
Mit der Beantragung der Pflegestufe werden die Weichen für künftige Leistungen der Pflegeversicherung gestellt.


Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Über 70 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, die meisten von ihren Angehörigen. Für die Pflegenden sind damit nicht nur physische und psychische, sondern vor allem auch finanzielle Belastungen und Sorgen verbunden. Das staatliche Pflegegeld und die staatlichen Pflegesachleistungen reichen meist bei Weitem nicht aus, um beispielsweise Einkommenseinbußen bei eingeschränkter oder vorübergehend ganz aufgegebener Berufstätigkeit auszugleichen. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene beim Thema Pflege gut informiert sind.

Die Weichen stellen: Antrag auf Erteilung der Pflegestufe


Zu allen Fragen der Pflegefinanzierung informiert beispielsweise das neue Portal www.zuhause-pflegen.de. Welche Kosten kommen auf die Betroffenen zu, welche Ansprüche hat man, wer kann Ansprüche geltend machen, an wen wendet man sich, wie hoch sind die Leistungen und welche weitergehenden Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? 

Mit der Beantragung der Pflegestufe etwa werden die Weichen für künftige Leistungen der Pflegeversicherung gestellt. Der Antrag muss bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse zugeordnet ist, gestellt werden. Die Beantragung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter übernehmen, wenn er dazu bevollmächtigt ist. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Experten mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Innerhalb von fünf Wochen sollte der Antrag bearbeitet und entschieden sein.

Entlastung für Angehörige


Die Pflegereformen der letzten Jahre sollten nicht zuletzt für eine Entlastung der pflegenden Angehörigen sorgen. Pflege und Beruf sollten sich besser miteinander vereinbaren lassen. Allerdings sind viele Details und Möglichkeiten etwa aus dem neuen "Familienpflegezeitgesetz" oftmals nicht bekannt. Auch über die entsprechenden Rechtsansprüche von Arbeitnehmern informiert das neue Portal zuhause-pflegen.de ausführlich.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Die sogenannte "Kurzzeitpflege" wurde geschaffen, um pflegende Angehörige bei ungeplant auftretenden Ereignissen zu entlasten, etwa beim pflegegerechten Umbau der Wohnung. Dann wird der Pflegebedürftige vorübergehend in stationären Pflegeeinrichtungen betreut. Die "Verhinderungspflege" wiederum greift immer dann, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend ausfällt - etwa durch Krankheit oder Urlaub. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege. 

Viele weitere Informationen hat das neue Portal www.zuhause-pflegen.de.

Donnerstag, 19. Mai 2016

Alzheimer Früherkennung

Zehn Zeichen auf die Sie achten sollten


Fotoquelle: Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Viele Menschen haben Angst, an Alzheimer zu erkranken. Aber wodurch unterscheiden sich normale altersbedingte Veränderungen von Alzheimer-Symptomen? Muss man sich schon Sorgen machen, wenn man mal den Autoschlüssel verlegt oder den Namen eines Bekannten vergisst?

Welche Veränderungen wirklich auf eine Alzheimer-Erkrankung hinweisen können, wissen noch zu wenige Menschen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt zehn Symptome vor, die Anzeichen für eine Erkrankung sein können.

Wenn eines dieser Anzeichen wiederholt auftritt, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Es ist wichtig, früh und professionell abzuklären, was der Auslöser der Vergesslichkeit ist, um mögliche Ursachen zu behandeln. Im Falle einer Alzheimer-Erkrankung sollte möglichst frühzeitig mit einer Therapie begonnen werden. Die Medikamente, die den Verlauf verzögern können, wirken am besten zu Beginn der Krankheit.

1. Gedächtnislücken

Ein Anzeichen im Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung sind Veränderungen im Kurzzeitgedächtnis mit Auswirkungen auf das tägliche Leben. Diese Form der Vergesslichkeit zeigt sich zum Beispiel darin, dass die Betroffenen wichtige Termine vergessen, nicht daran denken, den Herd auszustellen oder ihren Alltag nur noch mit Erinnerungsnotizen organisieren können.

Normale altersbedingte Veränderung:
Namen oder Verabredungen werden kurzfristig vergessen, später aber wieder erinnert.

2. Schwierigkeiten beim Planen und Problemlösen

Betroffenen fällt es schwer, sich länger zu konzentrieren oder etwas vorausschauend zu planen und umzusetzen. Sie benötigen für vieles mehr Zeit als zuvor. Probleme tauchen beispielsweise auf beim Kochen oder Backen nach altbekannten Rezepten, beim Umgang mit Zahlen oder beim Begleichen von Rechnungen.

Normale altersbedingte Veränderung:
Zerstreutheit, wenn viele Dinge gleichzeitig anstehen.

3. Probleme mit gewohnten Tätigkeiten

Alltägliche Handlungen werden plötzlich als große Herausforderung empfunden. Routineaufgaben bei der Arbeit werden zum Problem oder die Regeln eines altbekannten Spiels werden nicht mehr erinnert.

Normale altersbedingte Veränderung:
Gelegentlicher Hilfebedarf beim Umgang mit anspruchsvollen Alltagsanforderungen, zum Beispiel dem Programmieren des Fernsehers.

4. Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme

Oft können Orte oder Zeitabstände nicht mehr eingeordnet werden. Betroffene vergessen zum Beispiel das Jahr und die Jahreszeit, können die Uhr nicht mehr lesen oder stehen in ihrer Straße und wissen nicht mehr, wo sie sind und wie sie nach Hause kommen.

Normale altersbedingte Veränderung:
Sich dann und wann im Wochentag zu irren und es später zu merken.

5. Wahrnehmungsstörungen

Viele Betroffene habe große Mühe, Bilder zu erkennen und räumliche Dimensionen zu erfassen. Schwächen zeigen sich beispielsweise beim Erkennen von Farben und Kontrasten, Lesen oder Wiedererkennen von vertrauten Gesichtern.

Normale altersbedingte Veränderung:
Verändertes oder verringertes Sehvermögen, zum Beispiel aufgrund von Linsentrübung.

6. Neue Sprach- und Schreibschwäche

Vielen Erkrankten fällt es schwer, einer Unterhaltung zu folgen und aktiv an einem Gespräch teilzunehmen. Sie verlieren den Faden, benutzen unpassende Füllwörter oder haben Wortfindungsprobleme. Auch häufige Wiederholungen können ein Anzeichen sein.

Normale altersbedingte Veränderung:
Ab und zu nicht das richtige Wort zu finden.

7. Verlegen von Gegenständen

Menschen mit Alzheimer lassen häufig Gegenstände liegen oder verlegen sie an ungewöhnliche Stellen. Sie vergessen nicht nur, wo die Sachen sind, sondern auch, wozu sie gut sind. So werden beispielsweise die Schuhe in den Kühlschrank gelegt oder die Autoschlüssel in den Briefkasten.

Normale altersbedingte Veränderung:
Dinge hin und wieder verlegen und dann wiederfinden.

8. Eingeschränktes Urteilsvermögen

Oft verändert sich die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, zum Beispiel bei der Kleiderwahl (Pelzstiefel im Sommer), beim Umgang mit Geld oder bei der Körperpflege.

Normale altersbedingte Veränderung:
Eine unüberlegte oder schlechte Entscheidung zu treffen.

9. Verlust von Eigeninitiative und Rückzug aus dem sozialen Leben

Viele Betroffene verlieren zunehmend ihre Eigeninitiative und gehen ihren Hobbies, sozialen oder sportlichen Aktivitäten immer weniger nach. Sie bemerken Veränderungen an sich, die sie verunsichern und ziehen sich zurück.

Normale altersbedingte Veränderung:
Sich manchmal beansprucht fühlen durch Anforderungen bei der Arbeit, in der Familie oder durch soziale Verpflichtungen.

10. Persönlichkeitsveränderungen

Starke Stimmungsschwankungen ohne erkennbaren Grund können Folge einer Alzheimer-Erkrankung sein. Auch ausgeprägte Persönlichkeitsveränderungen treten auf, zum Beispiel starkes Unbehagen in fremden Räumen, plötzliches Misstrauen, aggressives Verhalten oder Gefühle von Ohnmacht, Traurigkeit und Rastlosigkeit.

Normale altersbedingte Veränderung:
Irritation, wenn geregelte Alltagsabläufe geändert oder unterbrochen werden.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 16. Mai 2016

Leichter lesen - Für Senioren können elektronische Bücher und Online-Zeitungen hilfreich sein

Man kann sowohl die Schrift als auch den Kontrast vergrößern





Elektronische Bücher und Online-Zeitungen können Senioren mit nachlassender Sehkraft das Lesen erleichtern. 

Die Münchner Augenärztin Dr. Jana Kochs rät älteren Patienten häufig zum digitalen Lesen, wie sie im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" erläutert. Im Laufe der Jahre wird die Linse des Auges trüb und kann schlechter auf die Nähe scharf stellen. Beide Einbußen könnten die elektronischen Helfer ein Stück weit wettmachen, sagt Kochs. "Man kann sowohl die Schrift als auch den Kontrast vergrößern." 

Neben Tablet-Computern eignen sich zur Lektüre vor allem Lesegeräte für elektronische Bücher (E-Books). "Der Bildschirm spiegelt weniger als bei Tablets", sagt Tobias Wißmann, Experte für digitales Leben am Mediacampus Frankfurt. "Außerdem kommt die Technik dem Lesegefühl wie beim klassischen Buch näher." 

Weitere Vorteile seien das geringere Gewicht - oft leichter als ein Taschenbuch - und eine längere Laufzeit des Akkus. "Dagegen ist ein Tablet vielseitiger", so Wißmann. "So lassen sich damit viele Zeitschriften als Online-Magazine lesen.

Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"

Donnerstag, 12. Mai 2016

Bayerns Pflegeministerin zum heutigen "Internationalen Tag der Pflegenden"

Huml fordert bessere Arbeits­be­din­gungen in der Pflege


Melanie Huml - Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege


Bayerns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­terin Melanie Huml hat anlässlich des "Inter­na­tio­nalen Tages der Pfle­genden" am 12. Mai bessere Arbeits­be­din­gungen in der Pflege ange­mahnt. Huml betonte am Sonntag: "Wir brauchen mehr enga­gierte Pfle­ge­kräfte. Deshalb muss der Pfle­ge­beruf attrak­tiver werden. Wichtig ist dabei neben einer guten Ausbildung und mehr Personal auch ein ange­mes­sener Lohn."


Die Minis­terin fügte hinzu: "Gute Pflege muss uns etwas wert sein. Es darf nicht der Arbeit­geber im Nachteil sein, der gerechte Löhne zahlt." Huml hatte sich bereits vor zwei Jahren erfolg­reich im Bundesrat dafür einge­setzt, dass gezahlte Tarif­löhne im Rahmen von Pfle­ge­satz­ver­hand­lungen von den Kassen und Sozi­al­hil­fe­trägern nicht als unwirt­schaftlich abge­lehnt werden dürfen. In Bayern wird die Tarif­ver­gütung bereits seit 2013 in den Pfle­ge­sätzen von den Pfle­ge­kassen berück­sichtigt.
  
Die Minis­terin bekräf­tigte: "Eines der dring­lichsten Themen bleibt die Gewinnung von quali­fi­ziertem Personal. Hier sind alle Akteure gefordert – neben Bund und Ländern vor allem auch die Bundes­agentur für Arbeit, die Kosten­träger und vor allem die Einrich­tungen als Arbeit­geber."


Steigende Schülerzahlen in der Altenpflege


Bayern hatte die erfolg­reiche Kampagne "HERZWERKER" ins Leben gerufen, um mehr Fach­kräfte für die Pflege zu gewinnen. Huml erläu­terte: "Die Schü­ler­zahlen in der Alten­pflege in Bayern sind seit dem Schuljahr 2009/2010 um fast 40 Prozent gestiegen. Darauf wollen wir aufbauen." Außerdem hat die Staats­re­gierung dafür gesorgt, dass die Schüler für die Alten­pfle­ge­aus­bildung in Bayern kein Schulgeld mehr zahlen müssen – anders als in anderen Bundes­ländern.

Huml ergänzte: "Die Gestaltung von Arbeits­be­din­gungen ist an erster Stelle Aufgabe der Arbeit­geber und der Gewerk­schaften. Ange­sichts des in nahezu allen Branchen bestehenden Fach­kräf­te­be­darfs stellen auch Pfle­ge­ein­rich­tungen die Perso­nal­ge­winnung und die Mitar­bei­ter­zu­frie­denheit zunehmend in den Vorder­grund. Wir unter­stützen sie hierbei, zum Beispiel durch die HERZ­WERKER-Kampagne, die modell­hafte sozi­al­päd­ago­gische Begleitung von Alten­pfle­ge­schülern oder durch die Entbü­ro­kra­ti­sierung in der Pflege. Hierzu haben wir ein Begleit­gremium unter Vorsitz der früheren Staats­mi­nis­terin Christa Stewens ins Leben gerufen."


12. Mai | Tag der Pflege / Tag der Pflegenden


Anlässlich des Geburtstages von Florence Nightingale am 12. Mai 1820 wird jedes Jahr der „Tag der Pflegenden” begangen. Florence Nightingale begründete bereits vor 150 Jahren die moderne westliche Krankenpflege, sie legte Pflegestandards fest und gründete die erste Krankenpflegeschule.

Seit dem hat sich die Pflege zu einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Und trotzdem kämpfen heute noch die Angehörigen der Pflegeberufe um die Anerkennung, die sie verdienen. Auch die Verbesserung der Pflegequalität ist nach wie vor ein Thema an dem gearbeitet werden muss.

Montag, 9. Mai 2016

Selbstbestimmt alt werden

Rechtliche Vorsorge ist wichtig



Foto:Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hin.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen des Vollmachtgebers in allen oder speziell genannten Angelegenheiten wie etwa Bankgeschäften als rechtlicher Vertreter zu handeln. Die Betreuungsverfügung hält den gewünschten Betreuer fest, sollte später einmal eine vom Gericht angeordnete Betreuung notwendig werden. Mit einer Patientenverfügung, manchmal auch Patiententestament genannt, kann die persönlich gewünschte medizinische Versorgung bzw. Behandlung festgelegt werden, falls man sich selbst nicht mehr äußern oder mitteilen kann.

Die Vorsorgevollmacht setzt bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein. Detaillierte Informationen zum Thema „Rechtliche Vorsorge“ bietet die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. an.

Das Informations-Set „Rechtliche Vorsorge“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; per Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail unter info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten.

Sonntag, 8. Mai 2016

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung


Foto: djd/IKK classic/thx
Gut beraten: Bei der Beantragung von Zuschüssen für
Umbaumaßnahmen helfen die Experten der Pflegeversicherung weiter.

Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände - viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

Ansprechpartner


"Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert", erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

Voraussetzungen


Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

Antrag stellen


Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. "Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen", so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

Zusätzliche Förderung


In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Gemeinsam profitieren


Auch Senioren-WGs, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.

Weitere Informationen: www.ikk-classic.de/pflege