Mittwoch, 25. Mai 2016

Schlagartig auftretende Kopfschmerzen sind immer ein Notfall

Kopfschmerzen können ein Grund sein, einen Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen. 




Kopfschmerzen können ein Grund sein, einen Notarzt bzw. einen Krankenwagen zu rufen. Darüber referierte der Neurologe Dr. Holger Kaube beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. „Der Hinweis, dass wiederkehrende Kopfschmerzen bald ärztlich untersucht werden sollten, gehört zum Beratungsgespräch in der Apotheke. Aber es gibt einige Anzeichen für Kopfschmerzen, die so schwerwiegend sind, dass der nächste Arzttermin nicht abgewartet werden kann. Der Apotheker als Heilberufler wird dann direkt im Beratungsgespräch einen Krankenwagen oder Notarzt rufen und dafür sorgen, dass der Patient unmittelbar im Krankenhaus behandelt wird“, sagte Kaube, der im Neurologie- und Kopfschmerzzentrum München praktiziert.

Kopfschmerzen können auch ein Hinweis auf eine Blutung im Gehirn sein


Kopfschmerzen sind besonders gefährlich, wenn sie schlagartig innerhalb von Sekunden einsetzen. Dies kann ein Zeichen für eine Blutung im Gehirn sein. Diese Art von Kopfschmerzen wird oft begleitet von Nackensteifigkeit und Bewusstseinsstörungen. Berichtet der Patient von solchen Kopfschmerzen, wird der Apotheker einen Notarzt rufen. Wenn Kopfschmerzen über Tage langsam, aber stetig an Intensität zunehmen, kann dies auf eine Verengung oder Entzündung von Gefäßen hindeuten. Auch diese Art von Kopfschmerzen sollte sofort behandelt werden. Je nach Ausprägung kann es bei älteren Menschen zusätzlich zu einer Erblindung eines oder beider Augen kommen.


Ein Notfall liegt ebenfalls vor, wenn die Kopfschmerzen von schwerwiegenden Allgemeinsymptomen begleitet werden. Kopfschmerzen mit gleichzeitigem Fieber über 39,5 Grad können ein Zeichen für eine Gehirnhautentzündung sein. Alarmierend ist es auch, wenn die Kopfschmerzen von neurologischen Ausfallerscheinungen begleitet werden, wie dem Nachziehen eines Beines, Schielen oder Sprachstörungen.

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