Mittwoch, 27. November 2019

Naturheilmittel in der häuslichen Pflege

Wie Sie sie richtig einsetzen können




Um pflegenden Angehörigen praktisches Wissen zum Einsatz klassischer Naturheilmittel bei der Pflege leicht zugänglich zu machen, aber auch über Risiken aufzuklären, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gemeinsam mit der Charité Universitätsmedizin Berlin einen neuen kostenlosen Ratgeber erarbeitet. Denn richtig angewendet können bestimmte Naturheilmittel helfen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Zudem fördern manche das Wohlbefinden, einige lindern erkrankungsbedingte Symptome oder tragen zur Heilung bei. Sie können konventionelle Medikamente ergänzen oder teilweise verzichtbar machen.

Dies gilt auch bei Erkältungssymptomen, die gerade für ältere pflegebedürftige Menschen besonders belastend und sogar gefährlich sein können. So kann bei Husten zum Beispiel Thymiantee eingesetzt werden. Durch seine schleimlösende Wirkung wird das Husten erleichtert. Auch selbst hergestellter Zwiebelsaft und warme Brustwickel helfen, den Husten-Schleim zu lösen. Fiebersenkend wirken bei Erkältungen Teemischungen aus Weidenrinde und Mädesüß. Auch mit Wadenwickeln lässt sich die Körpertemperatur in aller Regel etwas senken.

Die Broschüre weist aber auch darauf hin, wie man Naturheilmittel nicht einsetzen sollte – unter anderem, weil sie unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen auslösen können. Wadenwickel dürfen zum Beispiel bei Frieren oder Schüttelfrost, kalten Händen oder Füßen sowie Harnwegsinfekten nicht angewendet werden. Gleiches gilt für Weidenrinde und Mädesüß, wenn eine Allergie auf Salicylate besteht.

„Naturheilmittel können gesundheitsfördernd wirken und die Selbstheilungskräfte unterstützen. Aber die Möglichkeiten sind begrenzt, und ein unangemessener Einsatz kann sogar schaden. Am besten sollte man die Anwendung von Naturheilmitteln bei Pflegebedürftigen daher mit dem Arzt abstimmen. Das ist insbesondere wichtig, damit eine Erkrankung richtig behandelt und Komplikationen wie Wechselwirkungen mit verordneten Medikamenten vermieden werden“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin am ZQP.

Im ZQP-Ratgeber werden noch viele weitere Anwendungen mit Naturheilmitteln beschrieben. Dazu gehört zum Beispiel, wie Tee aus Anis, Fenchel und Kümmel oder feucht-warme Bauchwickeln gegen Blähungen eingesetzt werden können. Bestimmte ätherische Öle sind bei einigen Formen der Übelkeit und bei Schlaf-Problemen potenziell hilfreich. Nicht immer sind es bei den Anwendungen die natürlichen Wirkstoffe, die den pflegebedürftigen Menschen helfen. Schon die besondere Zuwendung bei einer Maßnahme kann die Stimmung aufhellen und entspannen. Dies ist dann häufig auch für die Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen förderlich.

Alle Informationen in dem Ratgeber sind sorgfältig entsprechend dem aktuellen Wissensstand mit ausgewiesener Fachexpertise erarbeitet worden. Sie ersetzen allerdings keinesfalls ärztlichen oder pflegefachlichen Rat. Schwere Krankheiten und akute lebensbedrohliche Zustände erfordern immer sofortige umfassende medizinische Behandlung.

Das Heft kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.

Donnerstag, 21. November 2019

Antibiotika richtig einnehmen

7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika


Foto: ABDA

Antibiotika sind Medikamente gegen zum Teil lebensbedrohliche bakterielle Infektionen. Langfristig könnten sie ihre Wirksamkeit verlieren, wenn die Bakterien „lernen“, sich den Antibiotika durch die Ausbildung von Resistenzen zu widersetzen. „Durch eine verantwortungsvolle Anwendung können Patienten dazu beitragen, dass die Antibiotika ihre Wirkung behalten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags am 18. November 2019 bieten viele Apotheken einen Flyer mit dem Titel “7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika” an.
  • Antibiotika sollten ausschließlich nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden.
  • Antibiotika sollten so lange und in der Dosierung eingenommen werden, wie vom Arzt vorgesehen.
  • Apotheker informieren Patienten über Wechselwirkungen und geben Einnahmehinweise. Einige Antibiotika werden durch Kalzium in ihrer Wirkung gestört. Sie sollten deshalb nicht mit Milch oder kalziumreichen Mineralwässern eingenommen werden. Idealerweise nimmt man die Tabletten mit einem großen Glas Wasser ein.
  • Reste von Antibiotika sollten nicht aufgehoben oder von Patienten bei der nächsten Infektion auf eigene Faust eingenommen werden.
  • Ärztlich verordnete Antibiotika sollten nicht an andere Patienten weitergegeben werden.
  • Antibiotika sollten über den Hausmüll entsorgt werden, aber nicht über die Toilette oder das Waschbecken. Die Entsorgung von Antibiotika über das Abwasser verbreitet die Substanzen in die Umwelt und fördert so die Entstehung von Resistenzen. Einige Apotheken bieten als freiwilligen Service an, Arzneimittelreste zu entsorgen.
  • Viele Infektionen können durch einfache Hygienemaßnahmen vermieden werden. Empfehlenswert ist auch eine Grippeimpfung.

Freitag, 15. November 2019

Neue Broschüre „Was ist Alzheimer?“ erhältlich

Die Broschüre „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden

Die Alzheimer-Krankheit ist mit 1,2 Millionen Betroffenen allein in Deutschland längst eine Volkskrankheit. Deshalb sind verlässliche Informationen über die häufigste Form der Demenz wichtig. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hat jetzt die kostenlose Broschüre „Was ist Alzheimer?“ im Sortiment, die bestellt werden kann unter: www.alzheimer-forschung.de/alz
„Der Ratgeber soll Mut machen, sich über die Krankheit zu informieren. Denn wer gut informiert ist, kann besser mit der Herausforderung Alzheimer umgehen“, sagt AFI-Sprecher Christian Leibinnes.

Die kompakte Broschüre vermittelt auf 16 Seiten einen Überblick über die Alzheimer-Krankheit. Beschrieben werden mögliche Ursachen genauso wie Symptome und Verlauf sowie die Behandlung der Erkrankung. Zudem werden häufig gestellte Fragen beantwortet – zum Beispiel zur Vererbbarkeit, zu Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und zur Übernahme von Pflegekosten. Eine kurze Übersicht über weiterführende Hilfsangebote rundet die Broschüre ab.
Bestellinformation: „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alz

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 12. November 2019

Das eRezept ist da: Startschuss für Pilotprojekt GERDA

Gesetzlich versicherte Patienten in Tuttlingen und Stuttgart können ab sofort ein eRezept in der docdirekt-App empfangen



Nach der Konsultation eines Arztes auf der telemedizinischen Behandlungsplattform docdirekt können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab sofort ein eRezept in der docdirekt-App empfangen. Durch den Geschützten eRezept-Dienst der Apotheken (GERDA) kann der Patient das eRezept anschließend an eine örtliche Apotheke seiner Wahl senden. 

Ab sofort sind Ärzte der telemedizinischen Behandlungsplattform docdirekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in der Lage, eRezepte auszustellen und über GERDA, den Geschützen eRezept-Dienst der Apotheken, an den Patienten zu senden. Bei GERDA handelt es sich um einen sicheren Rezeptspeicher, der von Arzt, Patient und Apotheke bedient werden kann. In der Startphase des Modellprojekts GERDA ist das eRezept für gesetzlich versicherte Patienten in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen verfügbar und an das telemedizinische Projekt docdirekt der baden-württembergischen Ärzteschaft gekoppelt.

Initiatoren des Projektes sind die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), die die Grundidee eines GERDA-Servers konzipiert und das eRezept gemeinsam mit der KVBW entwickelt haben. Technisch umgesetzt wurde der eRezept-Dienst durch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA). Die Anbindung von docdirekt an den eRezept-Dienst über die docdirekt-App wurde von der Teleclinic realisiert. Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt mit rund einer Million Euro. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Baden-Württemberg haben sich im Rahmen der Abrechnung und der dahinterstehenden Vertragsgestaltung an diesem Projekt eingebunden.


Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheken


Die Anbindung von GERDA an docdirekt bringt Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheke. Durch die Behandlung eines Telearztes in der Video-Sprechstunde entfällt der Gang in die Arztpraxis. Der Telearzt stellt bei Bedarf ein eRezept aus und legt es auf dem GERDA-Server ab. Parallel sendet er über GERDA einen gesicherten Schlüssel in der docdirekt-App an den Patienten. Der Patient kann sich mit diesem Schlüssel sein eRezept in der docdirekt-App ansehen. Durch das einsehbare Apotheken-Register kann der Patient das eRezept einer am Projekt teilnehmenden örtlichen Apotheke seiner Wahl in Stuttgart oder Tuttlingen senden. GERDA übermittelt dann das verschlüsselte eRezept in die ausgewählte Apotheke.

Die Apotheke weist sich zusätzlich am GERDA-Server digital aus – ein weiteres Element der Datensicherheit. Dazu nutzen die Apotheken das bereits bundesweit eingeführte N-Ident-Verfahren, eine Art digitalen Ausweis, der jede teilnehmende Apotheke eindeutig und sicher identifiziert. Erst durch diese Identifikation erhält die Apotheke Zugriff auf das eRezept, das der Patient der Apotheke zugewiesen hat.

Eine Chatfunktion ermöglicht es, Kontakt zum Patienten aufzunehmen und mitzuteilen, wann die Medikamente verfügbar sind oder wann diese auch auf Wunsch des Patienten mittels Botendienst nach Hause gebracht werden.

Ist das eRezept beliefert und der Patient mit seinem Arzneimittel versorgt, rechnet die Apotheke über ein Rechenzentrum mit den Krankenkassen ab. Auch dieser Schritt erfolgt digitalisiert: GERDA ist so konzipiert, dass die Abrechnung verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen digital an die Rechenzentren gesendet wird. Das Rechenzentrum wiederum leitet die Abrechnung wie gewohnt an die zuständige Krankenkasse des Versicherten zur Prüfung und anschließenden Bezahlung weiter.

Wie beim Papierrezept entscheidet auch bei GERDA allein der Patient, was mit seinem eRezept passiert. Das bedeutet, er hat die freie Apothekenwahl und die Daten bleiben in seiner Verfügungsgewalt. Außerdem wird bei GERDA ein hochsicheres Verschlüsselungsverfahren angewendet.

Im Projekt wird die Rezeptausstellung und -abwicklung durch die Vermeidung von Medienbrüchen einfacher und auch sicherer. Mit Projektstart kann die in der GKV verwendete Verordnung (Muster 16) digital ausgestellt und an GERDA bzw. den Patienten übermittelt werden. Weitere Verordnungstypen, zum Beispiel Hilfsmittel-Rezepte, sollen mit der Zeit eingeführt werden.


GERDA ist ein Projekt der Landesapothekerkammer und -verband Baden-Württemberg


Durch die führende Rolle der LAK und des LAV bei der Einführung des eRezeptes in Baden-Württemberg ist sichergestellt, dass das eRezept nicht in die Hände von kapitalgesteuerten Marktteilnehmern fällt, bei denen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen.

Es ist wichtig, dass mit GERDA ein einheitliches System durch neutrale Akteure und unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen ist. Außerdem entsteht durch GERDA eine einheitliche Schnittstelle für Ärzte und Apotheken. Durch GERDA kann sichergestellt werden, dass der Patient weiterhin freie Arzt- und Apothekenwahl hat und dass das eRezept kein Handelsobjekt wird. LAK und LAV Baden-Württemberg planen das eRezept von Seiten der Apothekerschaft bereits seit über einem Jahr. Zukünftig finden Patienten unter www.mein-e-rezept.de weiterführende Informationen zum eRezept.

Montag, 4. November 2019

Infektionen vermeiden: Tipps zur richtigen Händehygiene für Pflegende

Für pflegebedürftige Menschen stellen Infekte ein besonderes gesundheitliches Risiko dar




Für pflegebedürftige Menschen stellen Infekte, wie Erkältungen oder Magen-Darm-Erkrankungen, ein besonderes gesundheitliches Risiko dar. Gute Händehygiene hilft, sie vor solchen Krankheitserregern zu schützen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt dazu die wichtigsten Tipps.

Herbst und Winter gelten als Jahreszeiten, die Infekte wie z. B. Erkältungskrankheiten begünstigen. Ältere pflegebedürftige Menschen haben ein erhöhtes Risiko, an Infektionen verschiedenster Art zu erkranken. Sie können krankmachende Bakterien oder Viren oft nicht gut abwehren. Gelangen diese in den Körper, kann das schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben. Daher gilt es, pflegebedürftige Menschen möglichst gut vor Kontakt mit Krankheitserregern zu schützen.

Die meisten solcher Erreger werden über die Hände übertragen


Die meisten solcher Erreger werden über die Hände übertragen. Daher sollte man vor dem Kontakt mit einer pflegebedürftigen Person besonders auf eine gute Händehygiene achten, rät das Zentrum für Qualität in der Pflege auf seinem Internetportal www.pflege-praevention.de. Dort erhalten Pflegende u. a. praktische Tipps zu Hygieneregeln im Pflegealltag. Ein animierter Anleitungsfilm zeigt, was speziell bei der Händehygiene zu beachten ist.

„Um die Übertragung von Krankheitserregern möglichst zu vermeiden, ist es nicht nur wichtig, die Hände auf die richtige Weise zu reinigen, sondern auch zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP. Dafür sei ein Bewusstsein für Übertragungswege nötig. Zum Beispiel ist vor und nach der Hilfe zur Körperpflege, vor der Unterstützung rund um die Mahlzeiten und der Medikamentengabe gründliches Händewäschen wichtig. „Wenn die Pflegeperson etwas angefasst hat, worauf sich meist viele Keime befinden, sollte sie sich grundsätzlich die Hände waschen. Dazu gehören Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einkaufswagen ebenso wie Geld, benutzte Taschentücher, Türklinken oder Toiletten“, so Sulmann.

Für das Händewaschen sollte man sich Zeit nehmen


Für das Händewaschen sollte man sich Zeit nehmen, mindestens 20 bis 30 Sekunden. Dazu gehört es, Handflächen, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Nägel, Daumen sowie Handrücken einzuseifen und unter fließendem Wasser abzuwaschen. Anschließend sollten die Hände mit einem sauberen Handtuch abgetrocknet werden.

In manchen Fällen sollten Pflegende Einmalhandschuhe tragen – um die pflegebedürftige Person aber auch sich selbst vor Keimübertragung zu schützen. Dies gilt zum Beispiel bei Kontakt mit Ausscheidungen, offenen Wunden oder beim Waschen infizierter Hautstellen, etwa bei Pilzbefall. Um eine Ausbreitung der Keime zu vermeiden, sei in solchen Situationen zusätzlich der Einsatz eines Händedesinfektionsmittels angebracht, meint Sulmann.

„Die Bedeutung von Hygienemaßnahmen wird in der Pflege teilweise unterschätzt. Vielleicht fehlen auch mitunter das nötige Wissen und die nötige Aufmerksamkeit bei den Pflegenden. Diese seien aber zur Prävention von Infektionen bei pflegebedürftigen Menschen entscheidend. Darum rät Sulmann: „Pflegende Angehörige sollten sich für konkrete Fragen zur richtigen Hygiene in der Pflege an die zuständige Pflegefachperson oder den Arzt wenden. Diese sollten kompetent unterstützen.“

Mehr zur Händehygiene sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem frei zugänglichen und werbefreien Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege auf www.pflege-praevention.de.