Donnerstag, 19. März 2026

Armutsfalle Pflege

DAK-Studie zeigt Rekordwerte bei der Sozialhilfequote in Heimen


Copyright:  DAK-Gesundheit


Armutsfalle Pflege: Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreicht 2026 den neuen Höchstwert von 37 Prozent. Ohne Reformen könnten die Belastungen der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent ansteigen. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Laut Sonderanalyse könnte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den nächsten neun Jahren um 15 Prozent auf 356.000 Betroffene erhöhen. Die Sonderanalyse untersucht auch die Effekte der bisherigen Kostendämpfung durch gestaffelte Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) sowie aktuelle Reformvorschläge wie einen jährlichen Inflationsausgleich oder die Deckelung von Heimkosten. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnt angesichts der aktuellen Prognosen vor einem Pflegekollaps und fordert von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.

„Die stationäre Pflege wird für immer mehr Menschen zur konkreten Armutsfalle“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Mit einer Sozialhilfequote von aktuell 37 Prozent sind wir am Limit. Einen weiteren Anstieg dürfen wir nicht zulassen. Das Vertrauen in die soziale Pflegeversicherung schwindet und es droht ein Pflegekollaps. Die Begrenzung der Eigenanteile in den Heimen muss Teil einer großen Pflegereform werden. Wir brauchen einen neuen Finanzierungsmix. Das Ziel muss eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Steuerzahlenden sein.“ 

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde im Jahr 1994 auch deshalb eingeführt, um pflegebedingte Verarmung zu vermeiden und den Bezug von Hilfe zur Pflege (HzP) in Pflegeheimen wieder zum Ausnahmefall zu machen. Wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben habe, sollte wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen, so die konkrete Zielstellung des Gesetzgebers. 

Derzeit fast 309.000 Empfänger von Sozialhilfe in Pflegeheimen


Laut DAK-Studie erreicht die sogenannte Sozialhilfequote in Pflegeheimen trotz bereits erfolgter Reformen zur Kostendämpfung in diesem Jahr einen historischen Höchststand. 2026 liegt die HzP-Quote mit 37 Prozent bei einem Rekordwert. Nach den Berechnungen von Prof. Rothgang steigt die Zahl der Sozialhilfeempfänger nach geltendem Recht im Jahr 2032 auf eine Quote von 40,4 Prozent weiter an und steuert bis 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent zu. „Damit verpasst die Pflegeversicherung ihre eigenen Ziele nachdrücklich“, heißt es in der Analyse. Nach Hochrechnungen der DAK-Gesundheit könnte die Zahl der Menschen, die in Pflegeheimen Sozialhilfe beziehen, in den kommenden neun Jahren um 15 Prozent von aktuell 309.000 auf dann bis zu 356.000 Betroffene ansteigen.

Storm: Wegfall der Leistungszuschläge hätte katastrophale Effekte

Auch zu der vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderten Reduzierung von Leistungszuschlägen nach § 43c SGB XI kommt die Rothgang-Analyse zu einem ernüchternden Befund. Trotz der erheblichen Mehrkosten habe dieses Instrument einen stark „dämpfenden Einfluss“ auf die Hilfe zur Pflege in Heimen bewirkt. Ohne dieses Instrument läge die Sozialhilfequote aktuell bereits bei 45 Prozent und würde bis 2032 auf über 50 Prozent steigen. „Eine Streichung oder deutliche Reduzierung der Leistungszuschläge ohne einen zumindest gleichwertigen Ersatz führt in Bezug auf die Sozialhilfequote somit zu katastrophalen Effekten“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. 

Regelhafte Dynamisierung reicht zur Entlastung nicht aus

Kritisch bewertet die Sonderanalyse von Prof. Rothgang auch aktuelle Vorschläge zur regelhaften Dynamisierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte kürzlich in einem Zeitungsinterview vorgeschlagen, dass Pflegeleistungen jährlich im Gleichklang mit der Inflationsrate steigen sollten. „Die Dynamisierungsszenarien sind allesamt ungeeignet zur Begrenzung der HzP-Quote“, heißt es in dem Bericht. Den Berechnungen zufolge ergäbe sich bei einer jährlichen Leistungsdynamisierung anhand der allgemeinen Lohnentwicklung für 2035 eine Sozialhilfequote von 42,1 Prozent, bei einer jährlichen Dynamisierung gemäß der Inflationsentwicklung sogar von 42,9 Prozent.. Damit könne die Leistungsdynamisierung die im Koalitionsvertrag von Union und SPD „vorgegebene Zielsetzung nicht erreichen“, so das Fazit in dem Bericht. 

„Pflegedeckel“ als wirksames Mittel mit hohen Zusatzkosten

Dagegen werden Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen als wirksames Instrument gegen Altersarmut und eine steigende Zahl von Sozialhilfeempfängern bewertet. „Die Deckelszenarien begrenzen die HzP-Quote und führen diese sogar zurück“, so das Gutachten. Das Team von Prof. Rothgang berechnete unter anderem die Auswirkungen, wenn die pflegebedingten Eigenanteile durch einen „Pflegedeckel“ auf einen Höchstbetrag von 1.000 oder 1.200 Euro im Monat begrenzt würden. Laut Sonderanalyse würde die Sozialhilfequote dann auch im Jahr 2035 in den unterschiedlichen Szenarien nur zwischen 32 und 37 Prozent liegen. Alle Quoten lägen im Jahr 2035 unterhalb des für 2026 errechneten Wertes.

Im Vergleich der aktuell diskutierten Maßnahmen sind „nur die Deckelvarianten in der Lage, die Zielsetzung einer Begrenzung der Eigenanteile und der Sozialhilfequote zu realisieren“, heißt es im abschließenden Ergebnisbericht. Allerdings führten die Deckelvarianten im Vergleich zu den Basisszenarien zu deutlich höheren Ausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung. Solle dies nicht zu Beitragssteigerungen führen, müssten der Sozialen Pflegeversicherung weitere Steuermittel zugeführt werden. Laut Sonderanalyse würde zum Beispiel ein Pflegedeckel von 1.200 Euro monatlich bereits 2027 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro führen, die bis zum Jahr 2035 auf 8,6 Milliarden Euro ansteigen würden. Allein 2027 würde die Umsetzung einer wirksamen Deckelvariante einen Beitragssatzanstieg von mindestens 0,1 Prozentpunkten in der Sozialen Pflegeversicherung bedeuten, der bis 2035 auf weitere 0,4 Beitragspunkte anwachsen würde.

„Gegen die prekäre Struktur- und Finanzdynamik in der Pflegeversicherung hilft kein Stückwerk, sondern nur noch eine nachhaltige große Pflegereform“, sagt DAK-Vorstandschef Storm. „Es ist Zeit zum Handeln.“ 

Donnerstag, 26. Februar 2026

BARMER-Arzneimittelreport: Grippe-Impfquote bei über 60-Jährigen viel zu gering

Zu wenige Pflegebedürftige gegen Grippe geimpft




Die Influenza-Impfquoten in Deutschland bleiben deutlich hinter den internationalen Zielen zurück. Selbst besonders gefährdete Gruppen werden nicht ausreichend erreicht. Dies geht aus dem Arzneimittelreport der BARMER hervor. Demnach wurden im Jahr 2023 nur 40,8 Prozent der BARMER-Versicherten ab 60 Jahren gegen Grippe geimpft und damit weniger als in den Jahren 2020 bis 2022. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Quote von 75 Prozent. Besonders gefährlich ist die Influenza für Patienten in stationärer Pflege und nach Herzinfarkt. Mehr als die Hälfte dieser Versicherten wurde im Jahr 2023 jedoch nicht gegen Influenza geimpft. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist eine Influenzaimpfung wichtig. Studien belegen, dass Herzpatienten nach einer Impfung unter anderem deutlich bessere Überlebenschancen haben. Dennoch werden die bestehen-den Empfehlungen unzureichend umgesetzt“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.

Hausärztinnen und Hausärzte in besonderer Verantwortung

„Die Daten zur Schutzwirkung bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen sind so überzeugend, dass im Jahr 2025 die European Society of Cardiology die Impfung zur vierten Säule der kardiovaskulären Prävention erklärt hat. „Die unzureichenden Impfquoten dieser Risikopatienten zeigen, dass dieser Erkenntnisfortschritt noch nicht in der Behandlungsrealität angekommen ist. Hier sind Hausärzte gefordert, dies zu erläutern und umzusetzen“, ergänzt Prof. Dr. med. Daniel Grandt, der Autor des Arzneimittelreports.

Apothekenimpfung spielt untergeordnete Rolle

Dass Apotheken seit dem Jahr 2022 ebenfalls gegen Influenza impfen dürften, habe bislang an dem strukturellen Problem nichts geändert. Die erreichte Impfquote von 40,8 Prozent sei nur zu 0,5 Prozent durch Impfung in Apotheken und zu 99,5 Prozent durch Impfung in Arztpraxen erzielt worden. So attraktiv das Angebot der Grippeimpfung in der Apotheke für einzelne Versicher-te sein möge, das Problem der dramatisch zu niedrigen Impfquoten löse es nicht, so BARMER-Chef Straub.

Zu wenige Pflegebedürftige gegen Grippe geimpft

Wie aus dem BARMER-Report weiter hervorgeht, wird das WHO-Ziel einer Influenza-Impfquote von 75 Prozent auch bei Pflegebedürftigen ab 60 Jahren deutlich verfehlt. Von den Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen waren zuletzt 48,9 Prozent geimpft und bei den häuslich Pflegebedürftigen 45,6 Prozent. Ambulant und stationär Pflegebedürftige ab 70 Jahren wurden sogar seltener gegen Influenza geimpft als Versicherte in dieser Altersgruppe ohne Pflegeleistungen. „Bei der Grippeschutzimpfung besteht dringender Optimierungsbedarf, um gerade die besonders gefährdeten Personen gemäß dem Stand der medizinischen Erkenntnis vor vermeidbaren Risiken zu schützen“, erklärt Reportautor Grandt.

Mittwoch, 21. Januar 2026

Was Betroffene und ihre Angehörigen bei Anzeichen von Demenz tun sollten

Wenn das Vergessen beginnt


Pflegeberatung kann helfen, mit einer Demenzdiagnose besser umzugehen.
Foto: DJD/compass private pflegeberatung


(DJD). Die ersten Anzeichen sind oft nicht ganz eindeutig. Sind ein verpasster Termin oder ein verlegter Schlüssel Ausdruck normaler Vergesslichkeit oder ein Zeichen eines gestörten Kurzzeitgedächtnisses? War man nur einen Moment lang unaufmerksam oder fällt es einem generell schwer, Gesprächen zu folgen? Wurde nur der Wochentag verwechselt oder funktioniert die Orientierung in Zeit und Raum nicht mehr richtig? „Nicht jede Zerstreutheit ist ein Anzeichen von Demenz, aber wenn sich kognitive Probleme häufen und den Alltag beeinträchtigen, sollte man sich ärztlich untersuchen lassen“, empfiehlt Lukas Wildenauer von der Pflegeberatung compass. „Wird eine beginnende Demenz festgestellt, ist auch eine fachkundige Beratung sinnvoll.“
 

Nach der Diagnose folgt die Planung

 
Oft sperren sich Betroffene jedoch gegen eine Untersuchung – zum Beispiel aus Scham oder Angst. „Dann sollten Angehörige das Thema immer wieder behutsam ansprechen. Es kann auch hilfreich sein, die Demenz nicht in den Vordergrund zu stellen, sondern beispielsweise einen allgemeinen Gesundheitscheck oder eine Prüfung der Fahrtüchtigkeit vorzuschlagen“, so der Pflegeberater Wildenauer. Steht die Diagnose Demenz fest, gilt es, die zukünftige Versorgung zu planen. Dazu gehören unter anderem eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, Alltagshilfen und pflegerische Unterstützung. Hierbei können ausgebildete Pflegeberaterinnen und -berater helfen. Sie sind etwa unter der kostenfreien Servicenummer 0800-101-8800 für jeden erreichbar. Bei privat Versicherten bietet compass Pflegeberatung telefonisch, per Videogespräch und als Hausbesuch an. Gesetzlich Versicherten stehen die Pflegestützpunkte zur Verfügung.
 

Praktische Tipps erleichtern den Alltag

 
Im Verlauf einer Demenzerkrankung nimmt der Pflegebedarf in der Regel immer weiter zu. Gerade zu Beginn kommen Erkrankte oft noch gut zurecht. „Hier helfen oft praktische Dinge wie ein großer Kalender mit allen Terminen, ein regelmäßiger Tagesablauf, eine Abschaltautomatik am Herd, Namensschilder oder Zettel mit Notruftelefonnummern in der Kleidung, nicht zu vergessen das Wegschließen gefährlicher Medikamente und Reinigungsmittel“, erklärt Wildenauer. Viele weitere Tipps gibt es unter www.pflegeberatung.de. „Wichtig ist, rechtzeitig einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen und eine gute Versorgungsplanung zu machen. So ist man auf Verschlechterungen vorbereitet und wird nicht überrollt, wenn sich die Situation ändert.“