Donnerstag, 9. April 2026

Montag Büro, Dienstag Pflegefall

Wie Berufstätige die ersten Wochen der Pflege organisieren



www.gelko-pflegevermittlung.de

(DJD). Wenn die Eltern alt und pflegebedürftig werden, stehen ihre Kinder oft noch mitten im Arbeitsleben: Rund 80 Prozent der erwerbsfähigen pflegenden Angehörigen zwischen 18 und 65 Jahren waren 2023 nach Angaben des Fraunhofer-Instituts FIT berufstätig. Der Spagat zwischen Organisations- und Hilfstätigkeiten und den Anforderungen des Jobs kann dann schnell in die Überforderung führen.

Zehn Tage Freistellung für die ersten Schritte

Besonders belastend ist eine plötzlich auftretende Pflegebedürftigkeit, wenn schnell viel organisiert werden muss. „Beschäftigte dürfen sich dann im Rahmen der ,kurzfristigen Arbeitsverhinderung‘ bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen“, erklärt Beatrix Müller-Schaube von der Pflegeberatung compass. „Währenddessen zahlt die Pflegeversicherung in der Regel 90 Prozent des Nettolohns als Pflegeunterstützungsgeld.“ 

Planen mit fachlicher Unterstützung 

Doch wie lässt sich diese Zeit am besten nutzen? „Auf jeden Fall sollte man schnellstmöglich mit jemandem in Kontakt treten, der sich auskennt – zum Beispiel mit einer Pflegeberatung, einem Pflegestützpunkt oder einem Pflegedienst“, rät Müller-Schaube. Diese bieten unabhängige, kostenfreie Pflegeberatung für alle Ratsuchenden an. compass ist unter der Service-Telefonnummer 0800-1018800 für alle Versicherten erreichbar und bietet zusätzlich das gesamte Beratungsangebot für privat Versicherte. Die erste Frage sei immer, welche Beeinträchtigungen vorliegen und was konkret organisiert werden muss: Betreuung, Körperpflege, Mahlzeiten. Anschließend müsse man schauen, wer im Umfeld welche Aufgaben übernehmen kann und wo es Hilfe von außen braucht. Schließlich gelte es, geeignete Angebote zu organisieren, beispielsweise einen Pflegedienst oder Essen auf Rädern. „Pflegeberaterinnen und -berater kennen die Angebote vor Ort – das spart Zeit, die man in dieser Phase kaum hat“, so Müller-Schaube. Wer lieber online nach Anbietern sucht, wird auf Portalen wie www.pflegeberatung.de fündig.

Regelmäßig nachjustieren

In zehn Tagen lässt sich selten alles regeln – das weiß Müller-Schaube aus Erfahrung. Deshalb müsse später immer wieder neu geschaut und angepasst werden. Wird die Doppelbelastung von Pflege und Beruf zu hoch, kommt zum Beispiel eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit infrage. Auch Tages- und Verhinderungspflege können freie Zeitfenster schaffen. „Welche Möglichkeiten man wahrnehmen möchte, hängt stets auch an der Frage: Was will und kann ich leisten?“, sagt Müller-Schaube. „Diese sollte man sich regelmäßig ganz bewusst stellen.“

Donnerstag, 19. März 2026

Armutsfalle Pflege

DAK-Studie zeigt Rekordwerte bei der Sozialhilfequote in Heimen


Copyright:  DAK-Gesundheit


Armutsfalle Pflege: Durch die massiv gestiegenen Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen sind immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner auf unterstützende Sozialhilfeleistungen angewiesen. Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen erreicht 2026 den neuen Höchstwert von 37 Prozent. Ohne Reformen könnten die Belastungen der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent ansteigen. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Laut Sonderanalyse könnte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den nächsten neun Jahren um 15 Prozent auf 356.000 Betroffene erhöhen. Die Sonderanalyse untersucht auch die Effekte der bisherigen Kostendämpfung durch gestaffelte Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) sowie aktuelle Reformvorschläge wie einen jährlichen Inflationsausgleich oder die Deckelung von Heimkosten. DAK-Vorstandschef Andreas Storm warnt angesichts der aktuellen Prognosen vor einem Pflegekollaps und fordert von der Bundesregierung kurzfristig eine umfassende Pflegereform.

„Die stationäre Pflege wird für immer mehr Menschen zur konkreten Armutsfalle“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Mit einer Sozialhilfequote von aktuell 37 Prozent sind wir am Limit. Einen weiteren Anstieg dürfen wir nicht zulassen. Das Vertrauen in die soziale Pflegeversicherung schwindet und es droht ein Pflegekollaps. Die Begrenzung der Eigenanteile in den Heimen muss Teil einer großen Pflegereform werden. Wir brauchen einen neuen Finanzierungsmix. Das Ziel muss eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Steuerzahlenden sein.“ 

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde im Jahr 1994 auch deshalb eingeführt, um pflegebedingte Verarmung zu vermeiden und den Bezug von Hilfe zur Pflege (HzP) in Pflegeheimen wieder zum Ausnahmefall zu machen. Wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben habe, sollte wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen, so die konkrete Zielstellung des Gesetzgebers. 

Derzeit fast 309.000 Empfänger von Sozialhilfe in Pflegeheimen


Laut DAK-Studie erreicht die sogenannte Sozialhilfequote in Pflegeheimen trotz bereits erfolgter Reformen zur Kostendämpfung in diesem Jahr einen historischen Höchststand. 2026 liegt die HzP-Quote mit 37 Prozent bei einem Rekordwert. Nach den Berechnungen von Prof. Rothgang steigt die Zahl der Sozialhilfeempfänger nach geltendem Recht im Jahr 2032 auf eine Quote von 40,4 Prozent weiter an und steuert bis 2035 ungebremst auf knapp 43 Prozent zu. „Damit verpasst die Pflegeversicherung ihre eigenen Ziele nachdrücklich“, heißt es in der Analyse. Nach Hochrechnungen der DAK-Gesundheit könnte die Zahl der Menschen, die in Pflegeheimen Sozialhilfe beziehen, in den kommenden neun Jahren um 15 Prozent von aktuell 309.000 auf dann bis zu 356.000 Betroffene ansteigen.

Storm: Wegfall der Leistungszuschläge hätte katastrophale Effekte

Auch zu der vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderten Reduzierung von Leistungszuschlägen nach § 43c SGB XI kommt die Rothgang-Analyse zu einem ernüchternden Befund. Trotz der erheblichen Mehrkosten habe dieses Instrument einen stark „dämpfenden Einfluss“ auf die Hilfe zur Pflege in Heimen bewirkt. Ohne dieses Instrument läge die Sozialhilfequote aktuell bereits bei 45 Prozent und würde bis 2032 auf über 50 Prozent steigen. „Eine Streichung oder deutliche Reduzierung der Leistungszuschläge ohne einen zumindest gleichwertigen Ersatz führt in Bezug auf die Sozialhilfequote somit zu katastrophalen Effekten“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. 

Regelhafte Dynamisierung reicht zur Entlastung nicht aus

Kritisch bewertet die Sonderanalyse von Prof. Rothgang auch aktuelle Vorschläge zur regelhaften Dynamisierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte kürzlich in einem Zeitungsinterview vorgeschlagen, dass Pflegeleistungen jährlich im Gleichklang mit der Inflationsrate steigen sollten. „Die Dynamisierungsszenarien sind allesamt ungeeignet zur Begrenzung der HzP-Quote“, heißt es in dem Bericht. Den Berechnungen zufolge ergäbe sich bei einer jährlichen Leistungsdynamisierung anhand der allgemeinen Lohnentwicklung für 2035 eine Sozialhilfequote von 42,1 Prozent, bei einer jährlichen Dynamisierung gemäß der Inflationsentwicklung sogar von 42,9 Prozent.. Damit könne die Leistungsdynamisierung die im Koalitionsvertrag von Union und SPD „vorgegebene Zielsetzung nicht erreichen“, so das Fazit in dem Bericht. 

„Pflegedeckel“ als wirksames Mittel mit hohen Zusatzkosten

Dagegen werden Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen als wirksames Instrument gegen Altersarmut und eine steigende Zahl von Sozialhilfeempfängern bewertet. „Die Deckelszenarien begrenzen die HzP-Quote und führen diese sogar zurück“, so das Gutachten. Das Team von Prof. Rothgang berechnete unter anderem die Auswirkungen, wenn die pflegebedingten Eigenanteile durch einen „Pflegedeckel“ auf einen Höchstbetrag von 1.000 oder 1.200 Euro im Monat begrenzt würden. Laut Sonderanalyse würde die Sozialhilfequote dann auch im Jahr 2035 in den unterschiedlichen Szenarien nur zwischen 32 und 37 Prozent liegen. Alle Quoten lägen im Jahr 2035 unterhalb des für 2026 errechneten Wertes.

Im Vergleich der aktuell diskutierten Maßnahmen sind „nur die Deckelvarianten in der Lage, die Zielsetzung einer Begrenzung der Eigenanteile und der Sozialhilfequote zu realisieren“, heißt es im abschließenden Ergebnisbericht. Allerdings führten die Deckelvarianten im Vergleich zu den Basisszenarien zu deutlich höheren Ausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung. Solle dies nicht zu Beitragssteigerungen führen, müssten der Sozialen Pflegeversicherung weitere Steuermittel zugeführt werden. Laut Sonderanalyse würde zum Beispiel ein Pflegedeckel von 1.200 Euro monatlich bereits 2027 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro führen, die bis zum Jahr 2035 auf 8,6 Milliarden Euro ansteigen würden. Allein 2027 würde die Umsetzung einer wirksamen Deckelvariante einen Beitragssatzanstieg von mindestens 0,1 Prozentpunkten in der Sozialen Pflegeversicherung bedeuten, der bis 2035 auf weitere 0,4 Beitragspunkte anwachsen würde.

„Gegen die prekäre Struktur- und Finanzdynamik in der Pflegeversicherung hilft kein Stückwerk, sondern nur noch eine nachhaltige große Pflegereform“, sagt DAK-Vorstandschef Storm. „Es ist Zeit zum Handeln.“ 

Donnerstag, 26. Februar 2026

BARMER-Arzneimittelreport: Grippe-Impfquote bei über 60-Jährigen viel zu gering

Zu wenige Pflegebedürftige gegen Grippe geimpft




Die Influenza-Impfquoten in Deutschland bleiben deutlich hinter den internationalen Zielen zurück. Selbst besonders gefährdete Gruppen werden nicht ausreichend erreicht. Dies geht aus dem Arzneimittelreport der BARMER hervor. Demnach wurden im Jahr 2023 nur 40,8 Prozent der BARMER-Versicherten ab 60 Jahren gegen Grippe geimpft und damit weniger als in den Jahren 2020 bis 2022. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt eine Quote von 75 Prozent. Besonders gefährlich ist die Influenza für Patienten in stationärer Pflege und nach Herzinfarkt. Mehr als die Hälfte dieser Versicherten wurde im Jahr 2023 jedoch nicht gegen Influenza geimpft. „Gerade bei den vulnerablen Gruppen ist eine Influenzaimpfung wichtig. Studien belegen, dass Herzpatienten nach einer Impfung unter anderem deutlich bessere Überlebenschancen haben. Dennoch werden die bestehen-den Empfehlungen unzureichend umgesetzt“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.

Hausärztinnen und Hausärzte in besonderer Verantwortung

„Die Daten zur Schutzwirkung bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen sind so überzeugend, dass im Jahr 2025 die European Society of Cardiology die Impfung zur vierten Säule der kardiovaskulären Prävention erklärt hat. „Die unzureichenden Impfquoten dieser Risikopatienten zeigen, dass dieser Erkenntnisfortschritt noch nicht in der Behandlungsrealität angekommen ist. Hier sind Hausärzte gefordert, dies zu erläutern und umzusetzen“, ergänzt Prof. Dr. med. Daniel Grandt, der Autor des Arzneimittelreports.

Apothekenimpfung spielt untergeordnete Rolle

Dass Apotheken seit dem Jahr 2022 ebenfalls gegen Influenza impfen dürften, habe bislang an dem strukturellen Problem nichts geändert. Die erreichte Impfquote von 40,8 Prozent sei nur zu 0,5 Prozent durch Impfung in Apotheken und zu 99,5 Prozent durch Impfung in Arztpraxen erzielt worden. So attraktiv das Angebot der Grippeimpfung in der Apotheke für einzelne Versicher-te sein möge, das Problem der dramatisch zu niedrigen Impfquoten löse es nicht, so BARMER-Chef Straub.

Zu wenige Pflegebedürftige gegen Grippe geimpft

Wie aus dem BARMER-Report weiter hervorgeht, wird das WHO-Ziel einer Influenza-Impfquote von 75 Prozent auch bei Pflegebedürftigen ab 60 Jahren deutlich verfehlt. Von den Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen waren zuletzt 48,9 Prozent geimpft und bei den häuslich Pflegebedürftigen 45,6 Prozent. Ambulant und stationär Pflegebedürftige ab 70 Jahren wurden sogar seltener gegen Influenza geimpft als Versicherte in dieser Altersgruppe ohne Pflegeleistungen. „Bei der Grippeschutzimpfung besteht dringender Optimierungsbedarf, um gerade die besonders gefährdeten Personen gemäß dem Stand der medizinischen Erkenntnis vor vermeidbaren Risiken zu schützen“, erklärt Reportautor Grandt.