Dienstag, 29. September 2026

Bei Demenz geht es vor allem um Hilfen für den Alltag!

Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Diskussion um das Pflegeneuordnungsgesetz:



Angesichts der aktuellen Diskussion um einen Kabinettsentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), dass Schwerpunkte an den richtigen Stellen gesetzt werden.

„Ja, die Eigenanteile für die Pflege in stationären Einrichtungen sind eine große Belastung für die betroffenen Familien“ erklärt Swen Staack, Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen werden aber nur rund 16 Prozent, etwa 900.000, in Pflegeheimen versorgt. Und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dort beträgt etwas mehr als zwei Jahre. Angehörige versorgen aber insbesondere Menschen mit Demenz oft über zehn Jahre und mehr zuhause. Für sie ist das drängendste Problem, frühzeitig Unterstützung und Entlastung zu bekommen, damit sie das schaffen, ohne selbst daran kaputtzugehen. Aber gerade die häusliche Versorgung ist von den vorgesehenen Kürzungen am stärksten betroffen.“

Forderungen der SPD betreffen derzeit vor allem die im letzten Referentenentwurf vorgesehenen Kürzungen bei den Zuschlägen für Heimkosten bzw. eine Deckelung des Eigenanteils bei einem Heimaufenthalt. Zwar unterstützt auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft den Vorschlag des sogenannten Sockel-Spitze-Tauschs, dass also Pflegebedürftige nur noch einen festgelegten Beitrag für die Pflege leisten müssen und die darüberhinausgehenden Kosten von der Pflegeversicherung getragen werden. Dies darf sich aber nicht alleine auf den stationären Bereich beziehen. Viel gravierender sind die vorgesehenen Sparmaßnahmen des Gesetzes im ambulanten Bereich: In Pflegegrad 1 soll es lediglich Beratungsangebote, aber keinerlei praktische Unterstützung mehr geben. Betreuungsangebote, die über die letzten Jahrzehnte aufgebaut wurden, drohen so wegzufallen, weil sie ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dabei ist es gerade die Betreuung, die in Gruppen oder auch zu Hause als Einzelbetreuung organisiert wird, die den Angehörigen notwendige Atempausen ermöglichen. Solche Betreuungsangebote werden ganz überwiegend von dafür qualifizierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durchgeführt. Ihr großes Engagement macht es möglich, dass die betroffenen Familien eine spürbare Entlastung erfahren. In keinem Fall darf es sein, dass ab dem 1. Januar 2027 die Strukturen für solche Angebote zerstört werden. Die DAlzG fordert deshalb, dass zumindest für diejenigen, die aktuell in Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag erhalten, dieser im Rahmen eines Bestandschutzes weiterhin erhalten bleibt.

Auch die Möglichkeit, Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege flexibel zu verwenden, soll laut Gesetzentwurf wegfallen. Hieraus kann bisher beispielsweise der Verdienstausfall der Tochter erstattet werden, wenn sie während einer Erholungskur ihrer Mutter die Pflege des Vaters übernimmt. In Zukunft sollen vergleichbare Leistungen nur noch für professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitplätze in Pflegeheimen zur Verfügung stehen. Gerade für Menschen mit einer Demenz ist aber die Versorgung durch vertraute Personen besonders wichtig. – Abgesehen davon, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Pflege bei weitem nicht ausreichen und dann wiederum hohe Zuzahlungen notwendig werden.

Dass Gesundheitsminister Carsten Linnemann die geplanten Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurücknehmen will, wird von der DAlzG begrüßt. „Aber hier darf er nicht stehenbleiben“, so Staack. „Wir wissen, dass Leistungen der Pflegeversicherung teilweise missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Hier anzusetzen, Maßnahmen gegen den ungerechtfertigten Abruf von Leistungen und ggf. bessere Kontrollmechanismen einzuführen, wäre sicherlich ein besserer Weg für eine Stabilisierung – ebenso wie die Rückzahlung der Corona-Darlehen durch den Bund.“

Mittwoch, 23. September 2026

Woran man gute Beratung zur Pflege erkennt

Kostenloser Kurzratgeber „Beratung zur Pflege“

Ein neuer Kurzratgeber des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) erklärt, was gute professionelle Beratung zur Pflege ausmacht und wie sich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen auf solche Beratungsgespräche vorbereiten können.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen weitreichende Entscheidungen zur Pflege treffen und stehen dabei vor zahlreichen Fragen und praktischen Herausforderungen. Hierbei kann professionelle Beratung zur Pflege unterstützen. Sie ist in Deutschland für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenlos zugänglich und wird unter anderem von Pflegekassen, privaten Pflegeversicherungen und lokalen Beratungsstellen wie Pflegestützpunkten angeboten. Bundesweit gibt es also sehr viele unterschiedliche Beratungsangebote. Für Ratsuchende ist es nicht immer leicht, sich zu orientieren sowie einzuschätzen, was eine gute Beratung ausmacht und was sie davon erwarten können.

Kurzratgeber bietet Orientierung

Hier setzt der neue Kurzratgeber „Beratung zur Pflege“ der gemeinnützigen Fachstiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) an. Dieser zeigt unter anderem auf, welche Themen und Ziele professionelle Beratung zur Pflege haben kann und wie sie ablaufen sollte.

„Gute Beratung geht über Informationsvermittlung hinaus. Wichtig ist dabei insbesondere, dass die individuelle Lebenssituation der zu Beratenden berücksichtigt wird. Darauf sollte die Beratung aufbauen und dabei helfen, Handlungsmöglichkeiten abzuwägen sowie sich eigenständig zu entscheiden“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP. Dafür werden Vorgehen, Themen, Ziele und Maßnahmen gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und gegebenenfalls ihren Angehörigen abgesprochen. „Ein wichtiger Aspekt hierbei ist auch, Gesundheitsrisiken zu erkennen und Gesundheitsproblemen vorzubeugen“, betont Sulmann.

Merkmale guter Beratung

Der Kurzratgeber benennt zudem zehn konkrete Merkmale guter Beratung zur Pflege und erläutert, worauf Ratsuchende achten können. Dazu gehört, dass die Beratung von einer entsprechend qualifizierten Person durchgeführt wird. Zu gesundheitlichen und pflegepraktischen Themen beraten beispielsweise Pflegefachpersonen. Ein weiterer Punkt: Informationen zu Ansprüchen, Leistungen und Pflegeangeboten sind ausführlich und nachvollziehbar, Fragen werden hilfreich beantwortet. Gute Beratung begleitet außerdem aktiv dabei, passende Leistungen und Hilfen auszuwählen und zu erhalten.

„Ich würde pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen empfehlen, sich vor einer Beratung Notizen zu wichtigen Themen und Fragen zu machen. Zum Beispiel: Was funktioniert aktuell gut? Wo fehlt Entlastung? Was muss sich ändern? So kann man gezielter ansprechen, was für die eigene Pflegesituation wirklich relevant ist“, so Sulmann. „Dabei ist ein offener, vertrauensvoller Austausch zwischen den beteiligten Personen besonders wichtig, damit die Beratung gelingen kann“, erklärt die Pflegeexpertin.

Der kostenfrei zugängliche und werbefreie Ratgeber steht auf der Webseite www.zqp.de zum Download bereit. Außerdem kann zur Suche nach wohnortnahen Beratungsstellen die ebenfalls auf der Webseite frei zugängliche ZQP-Datenbank genutzt werden.

Dienstag, 8. September 2026

Zum Tag der pflegenden Angehörigen am 08. September

Pflege muss zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden




Zum Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September mahnt der Bundesverband pflegender Angehöriger an, dass Pflege angesichts des Pflegefachkräftemangels, der demographischen Entwicklung und der Überlastung der pflegenden Angehörigen zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden muss. 

„Wir fordern eine gesamtgesellschaftliche Debatte über den Stellenwert eines guten und würdevollen Pflegesystems in unserer Gesellschaft. Pflege darf nicht zum überwiegenden Teil auf den Schultern von Angehörigen abgeladen werden“, sagt Prof. Dr. Notburga Ott, Vorständin des Bundesverbands wir pflegen e.V., der Interessensvertretung und Selbsthilfeorganisation pflegender Angehöriger.  

„Damit pflegebedürftige Menschen würdevoll unterstützt und versorgt und pflegende An- und Zugehörige angemessen abgesichert und entlastet werden, ist es notwendig, nicht nur die finanziellen Aspekte der Pflegeversicherung in den Blick zu nehmen. Es müssen vielmehr Strukturen und Verantwortlichkeiten des Pflegesystems rechtlich und gesellschaftlich neu gedacht werden“, ergänzt Heinrich Stockschlaeder, Vorstand des Bundesverbandes wir pflegen e.V. mit Verweis auf die Stellungnahme von wir pflegen zum Bericht der Bundesregierung „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“.

Dringend notwendig sei angesichts der begrenzten professionellen Pflege- und Betreuungskräfte und der Überlastung der pflegenden Angehörigen die Klärung der Frage, für welche Aufgaben und Personenkreise personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt werden müssen. Nach Erkenntnissen von wir pflegen e.V. wird es insbesondere für schwerstpflegebedürftige Menschen immer schwieriger, Unterstützung durch professionelle Pflegeanbieter zu erhalten. Diese Menschen und ihre Angehörigen sind aber auf Hilfe angewiesen. In Anbetracht der Begrenzungen sei der Aufbau von Netzwerken und Kooperationen aus professioneller Pflege, Pflege durch An- und Zugehörige, Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe oder kommunalen zivilgesellschaftlichen Angeboten im Sinne des Aufbaus von Caring Communities unabdingbar, so der Verband.

In seiner Stellungnahme fordert der Verband einen Perspektivenwechsel weg von einer Defizitorientierung hin zu einer personenzentrierten Sichtweise. Das Ziel muss ein Pflegesystem sein, das pflegebedürftige Menschen dabei unterstützt, ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu führen, ohne die Angehörigen zu überlasten.