Donnerstag, 28. Mai 2020

Gefährlichen Stürzen vorbeugen

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) informiert, wie Angehörige dabei helfen können, das Sturzrisiko älterer pflegebedürftiger Menschen zu verringern


https://www.pflege-praevention.de/


Mit zunehmendem Alter und Gebrechlichkeit steigt die Wahrscheinlichkeit zu stürzen: Das gilt besonders für ältere Menschen, die auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Statistisch gesehen stürzt jede zehnte durch ambulante Pflegedienste versorgte pflegebedürftige Person einmal innerhalb von 14 Tagen. Ein Sturz kann Verletzungen wie Schürfwunden, Prellungen und Knochenbrüche nach sich ziehen. In der Folge leiden die Menschen zum Beispiel längere Zeit an Schmerzen, sind verunsichert und drohen dadurch noch mehr auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.


„Gangunsicherheit und Sturzerfahrungen können schnell zum Teufelskreis werden: Aus Angst zu stürzen, bewegt man sich weniger und verzichtet vielleicht auf Spaziergänge, Besorgungen oder soziale Aktivitäten. Neben anderen negativen Auswirkungen kann das auch dazu führen, dass wichtige Fähigkeiten wie Muskelkraft und Gleichgewichtssinn schneller nachlassen und die Gefahr zu stürzen dadurch weiter steigt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP.

Welche Risikofaktoren – wie Muskel, Seh- oder Blasenschwäche sowie die Einnahme bestimmter Medikamente – Stürze bei pflegebedürftigen Personen begünstigen und wie man ihnen gezielt vorbeugen kann, erfahren Ratsuchende auf dem ZQP-Internetportal www.pflege-praevention.de kostenlos. Die gute Nachricht lautet nämlich: Die Wahrscheinlichkeit zu fallen, kann oft verringert werden.

Gerade gangunsichere Menschen sollten sich möglichst regelmäßig bewegen, um Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Gleichgewicht zu trainieren. Dazu holt man am besten fachlichen Rat ein, zum Beispiel bei der Physiotherapie. Ein gemeinsam mit den Fachleuten erstellter detaillierter Bewegungsplan kann hierbei nützlich sein. Darin werden die täglichen Bewegungen und Übungen genau aufgelistet. Zudem können Bewegungsangebote wie Herzkreislauf-Training oder Sitzgymnastik der Krankenkasse oder der Gemeinde genutzt werden. Auch der gemeinsame Spaziergang fördert die Bewegung im Alltag. Außerdem ist es wichtig, die pflegebedürftige Person dabei zu unterstützen, möglichst viel selbst zu tun, etwa beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Dadurch können nicht nur die Selbstständigkeit gefördert, sondern auch der Bewegungsradius im Alltag länger erhalten werden. Sulmann betont aber auch, dass Bewegung immer freiwillig stattfinden muss: „Menschen mit Pflegebedarf zu motivieren, ist wichtig. Sie unter Druck zu setzen oder gar zu zwingen, darf dabei nicht sein.“

Ebenfalls spricht sich die ZQP-Expertin gegen Bettgitter oder Bettgurte aus, die teilweise als vermeintlicher Sturzschutz eingesetzt werden: „Solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen gefährden die Sicherheit eher zusätzlich – zum Beispiel, wenn Pflegebedürftige sich im Gitter einklemmen oder darüber aus dem Bett stürzen. Hinzu kommt: Wird die Bewegung mit solchen Maßnahmen längerfristig eingeschränkt, drohen die körperlichen Fähigkeiten weiter zu schwinden. Dann steigt das Sturzrisiko.“

Neben ausreichender Bewegung spielt auch die Gestaltung der eigenen vier Wände eine wichtige Rolle bei der Sturzprävention. „Stolperfallen wie Teppichkanten und Kabel sollten beseitigt werden. Haltegriffe oder Handläufe an den Wänden können zusätzliche Sicherheit geben“, so Sulmann. Wird ein Rollator oder Rollstuhl in der Wohnung genutzt, sollte dafür genügend Platz geschaffen werden. Denn Stellen, die mit einem Hilfsmittel nur schwer zu passieren sind, erhöhen ebenfalls die Unfallgefahr. Zusätzlich können gute Lichterverhältnisse, festes Schuhwerk sowie gutsitzende Kleidung zu einem möglichst sicheren Gang beitragen.

Nicht zuletzt kann auch die Medikation Einfluss auf das Sturzrisiko haben. Denn unter anderem akuter Harndrang, Verwirrung oder Tagesmüdigkeit können sich als Nebenwirkungen von Medikamenten negativ auf die Gangsicherheit auswirken. „Holen Sie daher umgehend ärztlichen Rat ein, wenn Sie solche Symptome bei der pflegebedürftigen Person beobachten“, empfiehlt Sulmann.

Mehr zum Thema Sturz sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de von der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.

Dienstag, 26. Mai 2020

Nicht nur wegen COVID-19: An rechtliche Vorsorge denken

Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V.





Düsseldorf – Wie möchten wir leben, betreut und behandelt werden, wenn wir selber nicht mehr entscheiden können? Nicht nur in dieser durch die COVID-19-Pandemie geprägten Zeit besitzt diese Frage eine große Relevanz. Für Menschen mit Alzheimer ist die rechtliche Vorsorge von ganz besonderer Bedeutung, da sie im Verlauf der Erkrankung ihre kognitiven Fähigkeiten einbüßen. Deshalb gibt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ein kostenloses Infoblatt-Set zur „Rechtlichen Vorsorge“ heraus, das unter www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge bestellt werden kann.

Aufgeschoben werden sollte die rechtliche Vorsorge auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. 

Um alle wichtigen Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um den Nachlass selbstbestimmt zu regeln und Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 22. Mai 2020

Trotz Corona-Pandemie: Bei akuten Beschwerden zum Arzt

Krankheiten nicht verschleppen




Stuttgart – Weil sie eine mögliche erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus befürchten, meiden derzeit viele Patientinnen und Patienten den Gang zum Arzt. So ist seit Beginn der Corona-Pandemie die Zahl der Verdachtsfälle für Herzinfarkte und Schlaganfälle stark zurückgegangen. Für den Landesapothekerverband Baden-Württemberg ist das ein Indiz dafür, dass sich viele Patienten trotz entsprechender Anzeichen und Beschwerden gegen einen Arztbesuch entscheiden. 

Der Verband mahnt deshalb: Termine zur Vorsorge, für Impfungen, zu U-Untersuchungen und insbesondere Untersuchungen bei akuten Beschwerden sollten dringend wahrgenommen werden.

Neben den akut zu versorgenden Patientengruppen sorgt sich der Apothekerverband auch um die chronisch erkrankten Menschen. Viele von ihnen sind sinnvollerweise zu Beginn der Pandemie mit einem mehrwöchigen Arzneimittelvorrat versorgt worden. 

Während sich diese Patienten in „normalen“ Zeiten schon allein wegen eines neuen Rezepts in der Arztpraxis melden, haben die meisten von ihnen in den letzten Wochen auf ärztliche Kontrollen und entsprechende Untersuchungen verzichtet. 

Die Apotheker wissen aber: Gerade bei auf eine Arzneimitteltherapie relativ frisch eingestellten Patientinnen und Patienten ist das nicht ohne Risiko. Ein solches Verhalten könne gefährlich für die eigene Gesundheit sein, so die Mahnung der Apotheker. Kontroll- und Zwischenuntersuchungen sollten dringend wahrgenommen werden.

Genau wie die Apotheken selbst seien auch Arztpraxen gut auf die Corona-Situation und die Minimierung von Infektionsrisiken eingestellt.

Dienstag, 19. Mai 2020

KKH: Pflegende Angehörige sind systemrelevant

Bundespläne für Corona-Hilfen sinnvoll / Mehr Anträge auf Pflegegeld


www.gelko-pflegevermittlung.de

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen sind immer mehr Pflegebedürftige auf die Unterstützung durch Angehörige angewiesen. „In der Corona-Krise wird verstärkt privates Engagement vorausgesetzt. Viele Menschen stehen jedoch vor großen Herausforderungen, die pflegerische Tätigkeit mit Berufs- und Privatleben zu vereinbaren“, weiß Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Der Bundesgesundheitsminister will deshalb pflegende Angehörige in der Corona-Krise durch eine Verlängerung des Pflegeunterstützungsgeldes stärker unterstützen. „Der Vorschlag ist sinnvoll. Wir begrüßen, dass die Regierung die Probleme von Pflegepersonen erkannt hat und für kurzfristige Unterstützung sorgt. Denn pflegende Angehörige sind eine wichtige systemrelevante Säule unseres Pflegesystems.“

76 Prozent der zu Pflegenden werden in der eigenen Häuslichkeit betreut


76 Prozent der zu Pflegenden werden in der eigenen Häuslichkeit betreut, jeder Zweite davon wird allein durch pflegende Angehörige versorgt. Bei der KKH ist die Zahl derjenigen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, allein in den vergangenen sechs Monaten um fast 12 Prozent gestiegen. „Vor allem seit Anfang März stellen wir eine Zunahme der Anträge auf Pflegegeld fest“, sagt Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH. „Angehörige müssen nun die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherstellen. Denn Tagespflegeeinrichtungen sind vielerorts geschlossen, und ambulante Pflegedienste haben mit Personalmangel zu kämpfen und die Unterstützungsleistungen vor Ort reduziert.“

Generell ist seit längerem in Deutschland ein Trend zu häuslicher Pflege erkennbar


Generell ist seit längerem in Deutschland ein Trend zu häuslicher Pflege erkennbar. Seitdem die Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegrade im Jahr 2017 geändert wurden, hat die KKH bis heute einen Anstieg der Pflegepersonen um fast 40 Prozent verzeichnet. Mehr als 70.500 Angehörige kümmern sich bei der KKH aktuell um die Pflege eines nahen Verwandten, 2017 waren es dagegen etwa 50.500 Pflegepersonen. Die KKH rät Betroffenen, sich in der aktuellen Situation mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen und individuelle Möglichkeiten zu prüfen. 

Sollte in die ursprüngliche Versorgung ein Pflegedienst involviert gewesen sein, der in der aktuellen Situation keine freien Kapazitäten zur Verfügung stellen kann, helfen die Pflegekassen bei der Suche nach einem alternativen zugelassenen Pflegedienst. „Es besteht aber auch die Möglichkeit, unbürokratisch eine Umstellung auf Pflegegeldleistungen bei der Pflegekasse zu beantragen“, so Andrea Schneider.

Außerdem sollten Angehörige, die aufgrund systemrelevanter Berufe die Pflege ihrer Verwandten nicht sicherstellen können, sogenannte Notgruppen in Betracht ziehen und sich erkundigen, ob in der Umgebung eine solche Betreuungsmöglichkeit besteht. Um die Pflege zu organisieren, haben Arbeitnehmer zudem Anspruch auf zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie eine Auszeit von ihrer Berufstätigkeit nehmen müssen. „Wer sich für einen längeren Zeitraum um einen pflegenden Angehörigen kümmern muss, kann für sechs Monate aus dem Job aussteigen und Pflegzeit beantragen“, erklärt Andrea Schneider.

Da Pflegebedürftige zur Risikogruppe von Covid-19 gehören, müssen besonders strenge hygienische Maßnahmen von den pflegenden Angehörigen beachtet werden. „Für Pflegepersonen gilt in dieser Zeit, besonders umsichtig und vorsichtig zu agieren, um sich selbst nicht anzustecken und das Virus nicht an gefährdete Menschen weiterzugeben“, sagt Andrea Schneider. Weiterführende nützliche Informationen und Tipps hat die KKH in einem Podcast zusammengestellt: kkh.de/leistungen/pflege/pflege-corona

Sonntag, 17. Mai 2020

Mehr Hilfen für Pflegebedürftige vor allem im ambulanten Bereich

Bundestag beschließt Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


Infizierte schnell finden, testen und versorgen – das sind Ziele des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Außerdem sieht das Gesetz umfassendere Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter vor. Pflegekräfte sollen einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.

Nachstehend haben wir auszugsweise die Änderungen aufgeführt, welche für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich gelten.

Die ganzen Änderungen können Sie hier nachlesen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14.05.2020

  • Bislang erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und sie die Pflege für einen Angehörigen zu Hause organisieren müssen. Bis zum 30. September 2020 wird Pflegeunterstützungsgeld auch gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht (weil z.B. eine Pflegekraft ausfällt oder ein ambulanter Pflegedienst schließt). Anders als heute wird das Pflegeunterstützungsgeld zeitlich befristet nicht mehr bis zu 10, sondern bis zu 20 Tage lang bezahlt.
  • Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der eigenen Familie fernzubleiben, umfasst bis zum 30. September 2020 ebenfalls 20 statt wie bisher 10 Tage. Zudem werden weitere pandemiebedingte Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz vorgenommen.
  • Zur Überbrückung etwa von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege in stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen wird zeitlich befristet angehoben.
  • Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR – abweichend von den derzeit geltenden Vorgaben nach Landesrecht – auch anderweitig verwenden. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30. September 2020 beispielweise für haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • Für alle Pflegebedürftigen gilt: Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um drei Monate verlängert.

Mittwoch, 13. Mai 2020

Nicht nachlassen beim Selbstschutz

Auch FFP2-Masken gibt es in waschbaren Ausführungen

Foto Copyright: © LAV
Tatjana Zambo - Vizepräsidentin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg

Angesichtes der Corona-Lockerungen in allen Bundesländern appelliert der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), den sinnvollen und nötigen Selbstschutz nicht zu vernachlässigen. Dies wird auch durch den sorgenvollen Blick auf die erneut ansteigenden Infektionszahlen untermauert, die das Robert-Koch-Institut aktuell vermeldet. Die Apothekerinnen und Apotheker raten insbesondere dazu, mehr Wert auf einen funktionalen Atemschutz zu legen.

Mit Einführung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes waren die Bestände an zertifizierten Masken sehr gering – sie waren nur schwer zu bekommen. Das hat dazu geführt, dass viele Menschen zum Beispiel bei Einkäufen, aber auch bei anderen Tätigkeiten im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz selbstgenähte Masken tragen oder sich womöglich nur mit einen Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase schützen. Dass solche Masken die Trägerin oder den Träger selbst vor einer Infektion nicht schützen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Genau zu diesem Selbstschutz aber raten die Apothekerinnen und Apotheker.
In den vergangenen Wochen wurden zunächst Krankenhäuser, Arztpraxen, Hebammen, Pflegeheime und Pflegedienste mit partikelfiltrierenden FFP2-Masken versorgt. Für Privatpersonen war es schwierig bis unmöglich, an diese Masken heranzukommen. Mittlerweile, so ergibt eine Stichprobenabfrage des LAV bei seinen Mitgliedern, sind in den allermeisten Apotheken entsprechend zertifizierte Masken der Schutzklasse FFP2 wieder vorrätig. „Die Versorgungssituation hat sich entspannt“, erklärt Tatjana Zambo, Vizepräsidentin des LAV, „so dass die Apotheken jetzt überwiegend in der Lage sind, ihren Kunden FFP2-Masken anzubieten.“ Da diese Masken nicht nur das jeweilige Gegenüber vor einer Tröpfchenansteckung schützen, sondern die Trägerin oder der Träger selbst deutlich effektiver gegen eine Virusinfektion geschützt ist, raten die Apotheker, jetzt auf diesen hochwertigeren Schutz umzusteigen. „Auch FFP2-Masken gibt es in waschbaren Ausführungen“, erklärt Zambo. „Sie können durch regelmäßiges Waschen eine längere Zeit genutzt werden. Also: Höherer Schutz und Wiedereinsatz!“
Zusätzlich sei bei wieder vermehrten Sozialkontakten und mehr Verweilzeit und Bewegung im öffentlichen Raum durch die Corona-Lockerungen auch das Thema Handdesinfektion wieder wichtiger, mahnt der Apothekerverband. In kleinen Portionsfläschchen findet das Desinfektionsmittel Platz in jeder Jacken- oder Handtasche. Wer sich also zunehmend mehr im öffentlichen Raum aufhält, sollte regelmäßig und gründlich seine Hände desinfizieren.

Montag, 11. Mai 2020

Arznei und Autofahren

Im Zweifel Auto stehen lassen


Eine Reihe von Medikamenten macht die Augen lichtempfindlich


Baierbrunn (ots) - Viele Medikamente, darunter auch rezeptfreie Arzneien, haben Nebenwirkungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Bei vielen Mitteln empfiehlt es sich deshalb, den Wagen erst mal stehen zu lassen und zu beobachten, ob Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit oder vermindertes Reaktionsvermögen auftreten. Allerdings verringern sich Nebenwirkungen oft nach einer gewissen Zeit. Die gute Nachricht: "Es gibt kein einziges Medikament, mit dem Fahren grundsätzlich dauerhaft nicht möglich ist", erklärt Dr. Oliver Höffken, Neurologe und Verkehrsmediziner an der Uniklinik Bochum, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Müdigkeit, langsamere Reaktion, Lichtempfindlichkeit


Doch welche Medikamente können die Verkehrstauglichkeit herabsetzen? Autofahrer sollten besonders bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln, bei Antidepressiva und Psychopharmaka, bei starken Schmerzmitteln oder Codein-haltigen Hustenstillern aufpassen - all diese Präparate können müde und benommen machen. Mittel gegen Bluthochdruck können vor allem anfangs und bei Dosissteigerung den Blutdruck stark absenken und verursachen dadurch Schwindel und Benommenheit. Antidiabetika und Insulin vermindern aufgrund der Blutzuckersenkung Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen, und Allergie-Mittel wie auch einige Erkältungsmittel können müde machen. Eine Reihe von Medikamenten macht die Augen zudem lichtempfindlich, und das gefäßverengende Kombipräparat Pseudoephedrin steigert die Risikofreudigkeit.

Autofahrer muss Fahrtüchtigkeit selbst einschätzen


Wichtig: Auch an sich unproblematische Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit infolge von Wechselwirkungen beeinträchtigen, wenn sie zusammen mit anderen Medikamenten oder als Kombimittel eingenommen werden. Der Autofahrer ist übrigens verpflichtet, selbst einzuschätzen, ob er zum Fahren in der Lage ist - er kann sich nicht damit herausreden, dass er den Beipackzettel nicht gelesen oder die Warnhinweise des Arztes nicht verstanden hat.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"  Ausgabe 5/2020 A liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter www.apotheken-umschau.de .

Samstag, 2. Mai 2020

Koalition bessert nach beim Pflegeunterstützungsgeld

Angehörige können Unterstützungsgeld beantragen, wenn sie ihre Liebsten selber pflegen, weil es in der Coronakrise anders nicht geht


VdK-Präsidentin Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll


Die Bundesregierung bessert auf Druck des VdK beim Pflegeunterstützungsgeld nach. So steht es in einem Entwurf für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diesen Entwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Demnach können pflegende Angehörige Unterstützungsgeld beantragen, wenn sie in Folge der Coronakrise die Versorgung übernehmen, weil es anders nicht geht. Der Sozialverband VdK begrüßt die Neuregelung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„In vielen Pflegehaushalten herrscht die blanke Not: Die Angehörigen kämpfen mit echten Versorgungsproblemen. Innerhalb von zehn Tagen lässt sich das meist nicht lösen. Wir fordern deshalb, dass pflegende Angehörige eine Stimme bekommen. Wie schon bei den Eltern brauchen pflegende Angehörige ein Stück vom rettenden Mantel des Infektionsschutzgesetzes. Mit einer Lohnersatzleistung und einem Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der über die 10-tägige kurzzeitige Arbeitsverhinderung hinausgeht.“

Das geplante Gesetz der Großen Koalition gibt den Angehörigen zwar die Chance, auf Versorgungsprobleme in der häuslichen Pflege zu reagieren. Sie sollen künftig ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen können, ohne sofort ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Pflegekassen zahlen als Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts. Der Anspruch besteht aber für längstens zehn Tage. Zu wenig, findet Verena Bentele:

„Wir setzen uns schon seit Beginn der Coronakrise dafür ein, dass der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld für Pflegepersonen erweitert wird. Von daher begrüßen wir, dass die Große Koalition auf unseren Druck reagiert. Das ist aber nur ein erster wichtiger Schritt, weitere müssen folgen.“


Familien sind der größte Pflegedienst Deutschlands: 1,8 Millionen Menschen werden von Angehörigen versorgt. Täglich wenden sich ratlose Menschen an den VdK, die nicht mehr wissen, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen leisten sollen:


„Unsere Mitglieder, die Pflege benötigen oder die als Angehörige die Pflege unter Einsatz ihrer Kräfte leisten, brauchen dringend Hilfe“, fordert Verena Bentele in einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Anfang der Woche zugestellt wurde.