Mittwoch, 30. Dezember 2015

Hausnotruf und IP-Telefonie

Unter Umständen funktioniert das Hausnotrufgerät nach der Umstellung nicht mehr

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

Seit einiger Zeit rüstet die Telekom ihre analogen Festnetzanschlüsse komplett auf das IP-Netz um. 

Für alle, die heute schon den Hausnotruf im analogen Netz der Telekom nutzen, bedeutet das aber auch, dass sie überprüfen sollten, ob ihr bisheriges System mit dem IP-Netz funktioniert, oder ob eine technische Anpassung nötig ist. Denn es kann tatsächlich passieren, dass die alten Hausnotrufgeräte nicht mehr ohne Weiteres arbeiten.

Vor der Umstellung unbedingt den Hausnotruf-Anbieter kontaktieren


Als Nutzer eines Hausnotrufs sollten Sie sich deshalb schon vor der Umstellung Ihres Anschlusses auf das IP-Netz an Ihren jeweiligen Anbieter des Hausnotrufsystems wenden und klären, ob Ihr Gerät auch nach der Umstellung noch funktioniert oder ob es ausgetauscht werden muss. Nur so ist gewährleistet, dass der Hausnotrufanschluss auch nach der Umstellung nahtlos weiterfunktioniert. 

Die neuen Geräte bieten auch den Vorteil, dass sie über das IP-Netzwerk, anders als bei Wählverbindungen, stets aktiv (Always-On) sind. Damit sind die Notfallsender also permanent mit der Notrufzentrale verbunden. Alarmrufe gehen so sofort, also ohne Wählverzögerung, in der Zentrale ein.

Dienstag, 29. Dezember 2015

24-Stunden-Pflege - in Ludwigsburg gut betreut durch polnische Pflegekräfte

Nachfrage nach osteuropäischem Pflegepersonal im Landkreis Ludwigsburg nimmt zu


Die Deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal nimmt deshalb zu. Diesem bundesweiten Trend kann sich auch der Landkreis Ludwigsburg nicht entziehen.

Obwohl es im Kreis Ludwigsburg ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu organisieren.

Dabei kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist, sehr schnell an Ihre psychischen und/ oder physischen Grenzen.

Spätestens jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten wollen ihre vertraute Umgebung, ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.

Die Versorgung im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft ist durch die permanente Anwesenheit eine ideale Lösung um im eigenen zu Hause zu bleiben


Deshalb steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte auch in Ludwigsburg mit seinen Stadtteilen Eglosheim, Grünbühl, Hoheneck, Neckarweihingen, Oßweil, Pflugfelden und Poppenweiler immer mehr. Auch in den Nachbargemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Bietigheim-Bissingen, Erdmannhausen, Freiberg, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Marbach am Neckar, Möglingen und Remseck ist nach Auskunft der gelko Pflegevermittlung gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Ludwigsburg erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0 71 51 / 3 69 97 76 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Dienstag, 22. Dezember 2015

Apotheken-Notdienst in den Weihnachtsferien

Apothekenfinder 22 8 33 jetzt mit verbesserter App


Foto: abda.de
Weihnachtszeit ist Urlaubszeit, doch die Apotheken sind auch an Feiertagen und nachts in Dienstbereitschaft: Mit dem Apothekenfinder 22 8 33 können Patienten in Notfallsituationen schnell und unkompliziert die jeweils in der unmittelbaren Umgebung diensthabenden Apotheken finden. Die kostenfreie App für Smartphones ist für die neuesten Betriebssystem-Versionen von iOS und Android optimiert und wartet ab sofort mit einer verbesserten Leistung auf. Die App beinhaltet nun auch eine englische Version, die automatisch erscheint, wenn die Systemsprache des Gerätes nicht auf Deutsch eingestellt ist. Das gibt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Beginn der Weihnachtsferien bekannt, in der die Erreichbarkeit einer Notdienstapotheke zu Hause oder unterwegs besonders wichtig ist.



Die App ist Bestandteil eines breiten Angebotes von Apothekensuchoptionen unter dem Namen Apothekenfinder 22 8 33. Eine mobile Such-Webseite lässt sich auf dem Handy unter www.apothekenfinder.mobi aufrufen. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen. Auch wer eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl schickt (69 Cent pro Minute/SMS), erhält Auskunft. Von zu Hause aus können Patienten die kostenfreie Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder - ebenfalls kostenfrei - auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. Die Kontaktdaten der benachbarten Notdienstapotheken hängen aber auch im Schaufenster jeder nicht diensthabenden Apotheke aus - und werden in vielen Lokalzeitungen tagesaktuell im Service- oder Lokalteil abgedruckt.



Zum Hintergrund: Der Nacht- und Notdienst der bundesweit 20.000 öffentlichen Apotheken garantiert eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. Etwa 1.400 Apotheken versorgen pro Nacht, Sonn- oder Feiertag insgesamt 20.000 Patienten. Pro Jahr werden in mehr als 500.000 Notdiensten rund 7 Mio. Arzneimittel außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgegeben. Dabei handelt es sich je zur Hälfte um rezeptpflichtige und rezeptfreie Präparate. Besonders Eltern mit kleinen Kindern lösen häufig Rezepte von Kinderärzten im Notdienst ein.

Samstag, 19. Dezember 2015

Neuregelungen im Jahr 2016 im Bereich Gesundheit und Pflege

Auszugsweiser Überblick über die Themen, die die Pflege direkt betreffen




Zum 1. Januar 2016 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick mit Informationen zu folgenden Gesetzen und Regelungen. 

Bei diesem Überblick handelt es sich um einen Auszug der Themen, die die Pflege direkt betreffen. Die ganze Übersicht können Sie hier nachlesen.

Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung - Krankenhausstrukturgesetz


Das Gesetz sichert eine gute erreichbare Versorgung vor Ort, gute Arbeitsbedingungen für das Krankenhauspersonal sowie eine hohe Qualität durch Spezialisierung, beispielsweise in den Universitätskliniken. Die Schwerpunkte des Gesetzes:
  • Recht auf unabhängige Zweitmeinung wird gestärkt: 2016 werden die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Ab 2017 werden Kostenvorteile, die einem Krankenhaus durch die Erbringung zusätzlicher Leistungen entstehen, verursachergerecht nur bei denjenigen Krankenhäuser berücksichtigt, die diese mengenanfälligen Leistungen vereinbart haben. 
  • Übergangspflege: Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden Versorgungslücken vor allem für solche Patienten geschlossen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung haben.


Zweites Pflegestärkungsgesetz  


Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 01.01.2017. Folgende Regelungen treten 2016 in Kraft:
  • Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält zudem automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung.


Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung


Das Gesetz fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung und stärkt sie überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, im häuslichen Umfeld, im Hospiz, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden. (Das Gesetz ist am 08.12.2015 in Kraft getreten.) Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
  • Palliativversorgung: Sie wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit zusätzlich vergüteten Leistungen im vertragsärztlichen Bereich. Leistungen der Pallativpflege in der häuslichen Krankenpflege werden für die Pflegedienste abrechenbar. Zudem dient das Gesetz dazu, den Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen zu fördern.
  • Ambulante Hospizdienste: Neben den Personalkosten können ambulante Hospizdienste auch die Sachkosten abrechnen, was vor allem in ländlichen Regionen tätigen Diensten mit langen Anfahrten zu Gute kommt. Der Zuschuss der Krankenkassen je Leistung steigt von 11 auf 13 Prozent der Bezugsgröße.
  • Stationäre Hospize: Der Mindestzuschuss der Krankenkassen steigt 2016 von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro je betreutem Versicherten (von 7 auf 9 Prozent der Bezugsgröße). Die Krankenkassen tragen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Mit dem verbleibenden Eigenanteil wird dem Wunsch der Hospizverbände Rechnung getragen, den Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung zu erhalten.
  • Pflege: Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch die letzte Lebensphase gut versorgt und begleitet in ihrem gewohnten Umfeld verbringen können, wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung abschließen. Sie werden zudem zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen diese Kooperationen transparent machen. Pflegeheime können ihren Bewohnern eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Krankenkassen finanzieren dieses Beratungsangebot.
  • Krankenhäuser: Zur Stärkung der Palliativmedizin können auf Wunsch eines Krankenhauses individuelle Entgelte für eigenständige Palliativstationen mit den Kostenträgern vereinbart werden. Krankenhäuser ohne Palliativstation können ab 2017 individuelle Zusatzentgelte für den Einsatz multiprofessioneller Palliativdienste vereinbaren.
  • Beratung: Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung und in allgemeiner Form zu den Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.


Modernes Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD)


Versicherte können sich bei der aus GKV-Mitteln finanzierten UPD z.B. über gängige Behandlungsmethoden bei bestimmten Erkrankungen informieren, sich zu Arztrechnungen oder zu Leistungen der Krankenversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Fragen beraten lassen.
  • Erreichbarkeit: Die UPD wird ausgebaut und ist länger als bisher erreichbar. Unter einer neuen Trägerschaft werden die Berater wochentags bis 22:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 18:00 Uhr über eine bundesweit kostenfreie Rufnummer erreichbar sein. An 30 Standorten sind künftig persönliche Beratungsgespräche möglich.
  • Oberster Grundsatz ist dabei die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung – hierauf werden alle rund 120 Berater, u.a. Mediziner und Juristen, intensiv geschult und ihre Arbeit durch ein umfassendes Qualitätsmanagement abgesichert.


Start der Terminservicestellen


Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf 4 Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht. Details der Regelung werden in einem Bundesmantelvertrag für die Vertragsärzte geregelt. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat den Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23. Januar 2016 (sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) Zeit für die Einrichtung der Terminservicestellen gegeben.

Montag, 14. Dezember 2015

Zuzahlungsbefreiungen für 2016 ab sofort neu beantragen

Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren


Foto: abda.de

Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus: Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird.

Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z.B. monatliche Rente) und regelmäßigen Zuzahlungen (z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres



Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sofern und sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn z.B. Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. 

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt.

Donnerstag, 10. Dezember 2015

Die Gefühle bleiben: Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patienten

Tipps und Anregungen für die Feiertage mit der Familie




Weihnachten ist das Fest der Familie. Ist ein Angehöriger an Alzheimer erkrankt, stellt das die Familienmitglieder an den Feiertagen vor besondere Herausforderungen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) bietet Tipps und Anregungen für die Feiertage.

Die Weihnachtstage bieten viele Gelegenheiten, Menschen mit Alzheimer einzubeziehen und schöne gemeinsame Stunden zu verbringen. „Alzheimer ist eine Erkrankung, bei der das Gedächtnis weggeht, nicht die Gefühle“, sagt der AFI-Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Lorrain, der als Nervenarzt in Düsseldorf niedergelassen ist.

Der Duft von Weihnachtsplätzchen oder Tannennadeln, das Singen von bekannten Weihnachtsliedern oder der gemeinsame Gottesdienstbesuch sprechen Menschen mit Alzheimer direkt auf der Gefühlsebene an. Dadurch werden schöne Erinnerungen geweckt und die Patienten fühlen sich aufgehoben und sicher. Auch das gemeinsame Anschauen von Familienfotos oder das Vorlesen von bekannten Geschichten vermittelt ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit.

Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern die Patienten


Damit sich Menschen mit Alzheimer als aktiven und nützlichen Teil der Familie wahrnehmen können, ist es hilfreich, sie in einfache Tätigkeiten bei den Festvorbereitungen einzubinden, zum Beispiel beim Plätzchen backen, Tisch decken oder Tannenbaum schmücken. Die Feiertage sollten ruhig und ohne überladenes Programm gestaltet und nach Möglichkeit in einem kleinen, vertrauen Kreis begangen werden. Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern die Patienten.

Als Geschenke für Menschen mit Alzheimer eignen sich besonders Präsente, die ihre Sinne und Gefühle ansprechen, wie zum Beispiel das frühere Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Freude bereiten auch Fotoalben, gerahmte Familienfotos oder ein Bildband von der Heimat.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 177 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel, die Schirmherrschaft anlässlich des 20-jährigen Bestehens der AFI hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel übernommen.

Mittwoch, 9. Dezember 2015

"Es sind doch meine Eltern"

Trendwende in der Pflege: Immer mehr Männer betreuen pflegebedürftige Angehörige





Lange war es die Aufgabe der Töchter und Schwiegertöchter, pflegebedürftige Angehörige zuhause zu betreuen - Frauensache eben. Seit einiger Zeit aber wird ein Trend sichtbar, dass Männer diese Aufgabe auch übernehmen wollen. 

„Es sind doch meine Eltern“, zitierte die „Apotheken Umschau“ einen Ehemann, der seine Eltern pflegt, während seine Frau arbeitet. „Wir beobachten einen ähnlichen Trend wie bei der Elternzeit“, sagt Dr. Diana Auth, Politikwissenschaftlerin der Uni Gießen, die untersucht, wie erwerbstätige Männer gleichzeitig Angehörige pflegen. 28 Prozent der Menschen, die Angehörige pflegen, seien mittlerweile Männer, Tendenz steigend. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau

Freitag, 4. Dezember 2015

Jeder zweite Deutsche hat Angst vor Demenz

Studie der DAK-Gesundheit: Sorge bei älteren Menschen fast so groß wie vor Krebs


Foto: DAK-Gesundheit/iStock

Jeder zweite Deutsche fürchtet sich am meisten vor Demenz oder Alzheimer. Bei älteren Menschen ist die Sorge vor dieser Erkrankung besonders ausgeprägt und fast so groß wie vor Krebs. Das zeigt eine aktuelle und repräsentative Studie der DAK-Gesundheit. Insgesamt schätzen 86 Prozent der Befragten ihren gegenwärtigen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein.

Seit 2010 untersucht das Forsa-Institut für die Krankenkasse DAK-Gesundheit jeweils im November die Angst der Deutschen vor Krankheiten. Aktuell wurden bundesweit rund 3.500 Männer und Frauen befragt. 68 Prozent der Befragten hat am meisten Furcht vor einem bösartigen Tumor - im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang. Direkt nach Krebs kommt mit 50 Prozent die Angst vor Alzheimer und Demenz - ein Anstieg um einen Prozentpunkt. Die Furcht vor einem schweren Unfall oder vor einem Schlaganfall ist mit jeweils 48 Prozent etwas geringer. Einen Herzinfarkt fürchten 41 Prozent der Befragten. 

Im Alter wächst Sorge vor Demenz


Die Angst vor einer Tumorerkrankung ist bei den 14- bis 44-Jährigen mit 73 Prozent am größten und geht bei den älteren Menschen über 60 Jahre auf 60 Prozent zurück. Bei Demenz und Alzheimer ist das Ergebnis umgekehrt. Hier wächst die Sorge von 45 Prozent bei den jüngeren auf 55 Prozent bei den älteren Befragten deutlich an. Frauen fürchten sich mit 53 Prozent etwas mehr als Männer (46 Prozent).

Aktuell leiden in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen unter einer Demenz. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. „Diese Entwicklung macht offensichtlich vielen Menschen Angst“, sagt Eva Walzik von der DAK-Gesundheit. „Es ist eine große Herausforderung von Politik und Gesellschaft, darauf zu reagieren. Die neue Pflegereform ist ein richtiger Ansatz, die Bedingungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen zu verbessern. Insgesamt muss auch die Zusammenarbeit der Professionen – vor allem zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ambulanter und stationärer Pflege – optimiert werden.“

Laut aktueller DAK-Studie macht Demenz den Befragten am meisten Angst, weil die Erkrankung jeden Menschen treffen kann und weil die Betroffenen dann auf die Pflege anderer angewiesen sind. Diese Gründe nannten 71 bzw. 70 Prozent der Befragten. 48 Prozent fürchten sich am meisten vor Alzheimer oder Demenz, weil die Krankheitsfälle so stark anstiegen. 34 Prozent nannten Berichte in den Medien als Grund.

Gute Gesundheit bei 88 Prozent der Deutschen


Insgesamt schätzen 86 Prozent der Deutschen ihren aktuellen Gesundheitszustand als gut bzw. sehr gut ein. Im Vergleich der Bundesländer und Regionen bewerten die Menschen in Bayern und Baden-Württemberg mit 90 bzw. 89 Prozent ihren Gesundheitszustand als besonders gut. Im Osten erklären dies nur 81 Prozent der Befragten.

Vor diesen Krankheiten haben die Deutschen am meisten Angst:



1. Krebs (68 Prozent)

2. Alzheimer / Demenz (50 Prozent)
3. Unfall mit Verletzungen (48 Prozent) 
4. Schlaganfall (48 Prozent)
5. Herzinfarkt (41 Prozent)
6. Schwere Augenerkrankung, z.B. Erblindung (37 Prozent) 
7. Psychische Erkrankung, wie Depression (30 Prozent)
8. Schwere Lungenerkrankung (24 Prozent)
9. Diabetes (18 Prozent)
10. Geschlechtskrankheit, wie z.B. Aids (14 Prozent)


*Das Forsa-Institut führte für die DAK-Gesundheit vom 19. Oktober bis 10. November 2015 eine bundesweite und repräsentative Befragung von 3.500 Männern und Frauen durch.