Mittwoch, 31. Januar 2018

GPS-Überwachung für Demenzkranke?

Umfrage: Großteil hält elektronische Ortung von Patienten für sinnvoll



Demente Angehörige oder Patienten mit Hilfe von GPS-Ortung im Auge zu behalten, ist für die meisten Deutschen vollkommen vertretbar. Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" herausfand, finden es drei Viertel der befragten Männer und Frauen (76,2 %) "richtig und sinnvoll", 

Demenzkranke, die von zuhause oder aus einem Heim weglaufen könnten, dauerhaft per GPS beispielsweise über elektronische Armbänder oder Halsketten zu überwachen. 

Allerdings gibt es unter den Menschen in Deutschland auch energische Gegner dieser Vorgehensweise. Und nicht wenige fühlen sich bei diesem Thema offensichtlich hin- und hergerissen. Denn vier von zehn der Befragten (41,4 %) bewerten eine dauerhafte elektronische Bewegungsüberwachung von Demenzkranken als "menschenunwürdig". Diese verstoße ihrer Ansicht nach gegen das Selbstbestimmungsrecht. 

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.020 Frauen und Männern ab 14 Jahren. 

Donnerstag, 25. Januar 2018

Grippewelle: DAK-Gesundheit zahlt Vierfach-Impfstoff

Krankenkasse verbessert Leistungen für Risikopatienten wie ältere Menschen und chronisch Kranke


© Foto: DAK-Gesundheit / iStock

Die DAK-Gesundheit verbessert die Leistungen für ihre Versicherten: Sie übernimmt die Kosten für einen Vierfach-Impfstoff gegen Grippe bei Risikopatienten. Der tetravalente Impfstoff ist noch keine grundsätzliche Kassenleistung, wird aber in der aktuellen Grippewelle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen.

„Wir wollen, dass Versicherte mit einem besonders hohen Risiko bestmöglich geschützt sind“, sagt Thomas Bodmer, Mitglied des DAK-Vorstands. Deshalb übernimmt die DAK-Gesundheit bei medizinischer Indikation den Vierfach-Impfstoff bereits seit dem 1. Dezember 2017. Die Krankenkasse empfiehlt Betroffenen, sich bei ihrem Arzt beraten zu lassen. „Die Ärzte können bei besonders gefährdeten Patienten den Vierfach-Impfstoff über Chipkarte abrechnen.“ Die STIKO hatte den tetravalenten Impfstoff am 11. Januar 2018 in ihre Impfempfehlung aufgenommen. Bis er durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einer Kassenleistung wird, kann es bis zu drei Monate dauern. „Wir können nicht warten, bis die Impfsaison vorüber ist. Deshalb haben wir uns schon jetzt für die neue Leistung entschieden“, so Bodmer.

Grundsätzlich empfiehlt die STIKO eine Grippeimpfung nur für Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren Grippeverlauf tragen: ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere. Auch alle, die solche Risikopatienten betreuen oder pflegen sollten sich impfen lassen, um die Gefährdeten nicht anzustecken. Wer bereits für diese Grippesaison geimpft ist, benötigt prinzipiell keine weitere mit dem Vierfach-Impfstoff. Ärzte werden im Einzelfall nur bei besonders ausgeprägtem Risiko über eine Nachimpfung entscheiden.

Auch Hände waschen schützt vor Grippeviren


Neben der Grippeimpfung gibt es weitere Möglichkeiten, die Gefahr einer Ansteckung zu reduzieren: Gut ist, sich im Winter häufiger als sonst die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Auch regelmäßiges Lüften ist sinnvoll und senkt die Infektionsgefahr. Die Symptome einer echten Grippe reichen bei einem schweren Verlauf von Schüttelfrost über Husten bis hin zu starkem Fieber. Die Betroffenen fühlen sich von jetzt auf gleich sehr krank. Das unterscheidet die echte Grippe von einer Erkältung.

Informationen zu Impfungen gibt es auch im Internet unter www.dak.de/grippeimpfung.

Freitag, 19. Januar 2018

Neues Internetportal bietet Rat und Hilfe gegen Gewalt in der Pflege

Das Internetangebot des ZQP gibt Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften gesicherte Informationen dazu, wie man Gewalt in der Pflege erkennen und vorbeugen kann


Hier geht es zum Portal

Gewalt in der Pflege betrifft Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte und ist kein Einzelfall. In einer Untersuchung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) gab etwa ein Drittel der Befragten mit Pflegeerfahrung an, sich schon unangemessen in der Pflege verhalten zu haben. 40 Prozent berichteten, mit aggressivem Verhalten von Pflegebedürftigen konfrontiert worden zu sein. Von interviewten Pflegekräften äußerten 47 Prozent, dass Pflegeheime durch Gewalt und Aggression vor ganz besondere Herausforderungen gestellt sind.

Gewalt in der Pflege ist keine Ausnahme und hat viele Gesichter


„Gewalt in der Pflege ist keine Ausnahme. Sie hat viele Gesichter und fängt nicht erst beim Schlagen an. Wir haben es dabei mit einem immensen Problemfeld zu tun, über das ungern gesprochen wird“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Dabei könnte Vieles verhindert werden, wenn die notwendige Sensibilität und das Wissen über das Thema stärker ausgeprägt wären“, ist Suhr überzeugt.

Darum hat die gemeinnützige Stiftung heute ihr neues, kostenloses Onlineangebot www.pflege-gewalt.de in Berlin vorgestellt. Das Portal ist bundesweit einzigartig und richtet sich gleichermaßen an Interessierte ohne Vorwissen wie an Fachleute. Es bietet multimediale Informationselemente sowie prägnante, wissenschaftlich und pflegefachlich fundierte Texte zum Beispiel zu Häufigkeit, Erscheinungsformen und Anzeichen von Gewalt. Zudem gibt es konkrete Tipps zur Gewaltprävention in der Pflege. Alle Inhalte basieren auf aktuellem Wissen. Sie sind allgemein verständlich, übersichtlich und barrierearm aufbereitet.

Zudem finden Menschen in Krisensituationen auf der Webseite schnell die Kontaktdaten zu telefonischen Beratungseinrichtungen, die einen inhaltlichen Schwerpunkt auf dem Thema Gewalt in der Pflege haben. Dort kann anrufen, wer als Opfer von Gewalt Rat sucht – aber auch, wer als Pflegender in einer schwierigen Pflegesituation ist und Sorge hat, selbst die Kontrolle zu verlieren.

Oft ist es schwer sich jemanden anzuvertrauen


„Gerade bei dem Thema Gewalt ist es häufig nicht leicht, sich jemandem anzuvertrauen und über seine persönlichen Erfahrungen zu sprechen. Daher sind telefonische Angebote für viele Menschen sicherlich eine erste gute Kontaktmöglichkeit“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung weiter.

Gewalt kann sich gegen alle Beteiligten in der Pflege richten – und von allen Beteiligten ausgeübt werden. Dabei muss es sich nicht um eine Straftat handeln und nicht einmal böswillig geschehen. Besonders Pflegebedürftige sind in einer schwierigen Lage, wenn sie Opfer werden. Sie sind nämlich von ihren Helfern oft abhängig, wissen nicht wem sie sich anvertrauen sollen und können sich gerade bei weiter fortgeschrittenem Pflegebedarf oft nur schwer mitteilen. Neben ruppigem Anfassen, Schubsen oder Schlagen bedeutet Gewalt auch, jemanden lange auf Hilfe warten zu lassen, ihn zum Essen zu zwingen, ihn anzuschreien, ihn zu beschämen oder seine Freiheit zu entziehen, etwa indem er eingeschlossen, mit Gurten fixiert oder mithilfe von Medikamenten ruhig gestellt wird.

Suhr fordert zudem: „Neben der Pflege selbst ist auch die Politik in der kommenden Legislaturperiode gefordert. Sie muss Strukturen in der Pflege stärken, die Gewaltprävention begünstigen und Gewaltrisiken vermindern. Das ist eine Grundbedingung für gute Pflegequalität. Pflege ohne Gewalt sind wir all denjenigen schuldig, die oft hilflos und manchmal verzweifelt auf gute Pflege in Deutschland hoffen. Und wir sind es auch denjenigen schuldig, die sich für die gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen einsetzen – ob beruflich oder privat.“

Das neue ZQP-Portal zur Gewaltprävention finden Sie unter www.pflege-gewalt.de.

Dienstag, 16. Januar 2018

Für pflegende Angehörige: Berufliche Auszeit

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine längere berufliche Auszeit möglich


Foto: obs - Wort & Bild Verlag
- Apotheken Umschau
Wer Zeit braucht, um akut die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, darf dem Job zehn Arbeitstage fernbleiben. Darauf weist Stefan Wilderotter, Referatsleiter Pflege vom Verband der Ersatzkassen, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. Für diese Zeit ist eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld, vorgesehen. "Das können Betroffene bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen", sagt Wilderotter. Die zehn Tage können auch auf mehrere pflegende Angehörige verteilt werden. 

Um einen Angehörigen zu pflegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere berufliche Auszeit möglich. "Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in Absprache mit ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Monate teilweise oder ganz auszusteigen, und erhalten eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung", erklärt der Experte. In der Firma müssen aber mindestens 15 Menschen beschäftigt sein, und der Angehörige muss Pflegegrad zwei oder höher haben. 

Da die Arbeitnehmer in dieser sogenannten Pflegezeit nichts verdienen, können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Die monatlichen Raten müssen erst mit Ende der Pflegezeit zurückgezahlt werden. Wie sich die große Herausforderung meistern lässt, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, schildert die neue "Apotheken Umschau" in ihrer Titelgeschichte. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Ausgabe 1/2018 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Freitag, 12. Januar 2018

Medikamente: Zuzahlungsbefreiung für 2018 jetzt bei der Krankenkasse beantragen

Eine schon zum Jahresbeginn 2018 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein


Foto: ABDA
Mehr als sechs Millionen chronisch kranke Patienten sind bislang von gesetzlichen Zuzahlungen befreit – schon jetzt können Versicherte einen neuen Befreiungsantrag für das Jahr 2018 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen gesetzlich Versicherten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente) erwarten. Alle Befreiungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr und müssen deshalb immer wieder neu beantragt werden. In Deutschland sind somit fast zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlichen Versicherten von der Zuzahlung befreit.

Eine schon zum Jahresbeginn 2018 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein. Denn wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Immer von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.

Der für 2018 aktualisierte Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de kann ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein Rentner ist verheiratet, die Kinder sind schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 1.800 Euro, also jährlich 21.600 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.481 Euro für die Ehefrau ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 16.119 Euro. Da er chronisch krank ist, müssen die beiden demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 161,19 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen befreit.

Samstag, 6. Januar 2018

Bürger sorgen sich um die Qualität der Pflege in deutschen Heimen

Acht von zehn Bürgern haben Angst vor dem Umzug in ein Pflegeheim


Die Vorstellung, im Alter in ein Pflegeheim ziehen zu müssen, macht vielen Menschen in Deutschland Angst, wie acht von zehn Bürgern bestätigen. Diesen Schritt würden die meisten gerne vermeiden – lediglich sechs Prozent können sich vorstellen, freiwillig in einer Senioreneinrichtung zu leben, falls sie pflegebedürftig werden. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1.000 Bundesbürgern. Vor allem fürchten die Studienteilnehmer den Personalmangel in den Heimen und überforderte Pflegekräfte, wie 73 Prozent angeben. Denn die Personalknappheit geht letztlich mit weniger Zeit für die Bewohner und einer schlechteren Qualität der Pflege einher.

„Unsere Befragung zeigt, dass Pflegeheime in Deutschland keinen guten Ruf genießen. Bei den Bürgern in Deutschland ist angekommen, welche Folgen der Personalnotstand hat, der sich durch den demografischen Wandel noch weiter verschärfen wird“




Michael Burkhart, Leiter des Bereichs Gesundheitswesen & Pharma bei PwC Deutschland
„Wir benötigen daher mehr Wertschätzung für den Pflegeberuf und eine neue Art der Versorgung in den Heimen, die wieder stärker den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Um die Qualität der Einrichtungen zu messen und im nächsten Schritt zu verbessern, müssen die Bewohner, aber auch Angehörige und Mitarbeiter in den Prozess eingebunden werden. So kann die Zufriedenheit auf allen Seiten gesteigert werden.“

Die meisten bevorzugen das betreute Wohnen


Der stationären Pflege in einem Heim steht die Mehrheit skeptisch gegenüber, doch wie möchten Bürger leben, wenn sie ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können? Am beliebtesten ist eine andere Form der Senioreneinrichtung – das betreute Wohnen, in einer eigenen Wohnung, aber mit Anschluss an einen Pflegedienst. Diese Form bevorzugen 33 Prozent der Studienteilnehmer. Viele Menschen möchten auch in den eigenen vier Wänden bleiben und durch einen ambulanten Dienst gepflegt werden, wie 31 Prozent bestätigen. Die häusliche Pflege durch Familienmitglieder, zum Beispiel die Kinder, können sich 19 Prozent vorstellen.

Verbesserungen bei den Kontrollen und beim Personal gewünscht


Die Befragten haben konkrete Vorstellungen davon, wie sich die aktuelle Situation in den Heimen verbessern ließe. Vor allem wünschen sie sich regelmäßige Qualitätskontrollen der Pflegeheime durch externe Stellen, wie 98 Prozent der Studienteilnehmer fordern. Diese Art von Transparenz sollte bereits der Pflege-Tüv schaffen, der 2009 eingeführt wurde. „In der Praxis zeigt sich allerdings, dass dieses Bewertungssystem wenig Aussagekraft hat“, sagt Sevilay Huesman-Koecke, Expertin für Gesundheitswesen bei PwC Deutschland. „Die individuelle Zufriedenheit der Bewohner lässt sich kaum mit standardisierten Bewertungskriterien messen. Dazu bedarf es vielmehr eines kontinuierlichen qualitätsbasierten Austauschs mit Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern, sodass schnell auf Missstände reagiert werden kann und eine offene Kultur innerhalb des Hauses herrscht“, so die PwC-Expertin. Ebenso wünschen sich die Bürger eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels, damit mehr Zeit für den einzelnen Bewohner bleibt (97 Prozent). Um die Situation der Pflegekräfte zu verbessern, befürworten 97 Prozent der Befragten ein höheres Gehalt.

Knapp die Hälfte würde für bessere Leistungen mehr zahlen


Dass eine hohe Versorgungsqualität seinen Preis hat, ist den Studienteilnehmern bewusst. Entsprechend wären 43 Prozent bereit, einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung zu leisten. Diese Bereitschaft wächst mit steigendem Nettoeinkommen und liegt im Schnitt bei 33 Euro pro Monat. 39 Prozent lehnen eine Erhöhung ab, weil diese für sie nicht finanzierbar wäre; 18 Prozent wären dazu nicht bereit, obwohl sie sich das leisten könnten. Gerade weil die Bürger sich große Sorgen um den Personalnotstand machen, würden sie die Mehreinnahmen in einen besseren Betreuungsschlüssel in den Heimen (53 Prozent) und in höhere Gehälter für die Pflegekräfte (17 Prozent) investieren. „Der Schlüssel für eine bessere Versorgungsqualität in den Heimen liegt in der Aufwertung des Pflegeberufs und einem verbesserten Miteinander zwischen Bewohnern, ihren Angehörigen und dem Personal“, bilanziert Michael Burkhart. „Entlastung für das Personal können wir auch schaffen, indem wir intelligente Technologien in den Pflegealltag einbinden, zum Beispiel digitale Pflegedokumentationen oder GPS-Überwachung von Demenzkranken.“