Dienstag, 16. Januar 2018

Für pflegende Angehörige: Berufliche Auszeit

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine längere berufliche Auszeit möglich


Foto: obs - Wort & Bild Verlag
- Apotheken Umschau
Wer Zeit braucht, um akut die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, darf dem Job zehn Arbeitstage fernbleiben. Darauf weist Stefan Wilderotter, Referatsleiter Pflege vom Verband der Ersatzkassen, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. Für diese Zeit ist eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld, vorgesehen. "Das können Betroffene bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen", sagt Wilderotter. Die zehn Tage können auch auf mehrere pflegende Angehörige verteilt werden. 

Um einen Angehörigen zu pflegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere berufliche Auszeit möglich. "Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in Absprache mit ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Monate teilweise oder ganz auszusteigen, und erhalten eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung", erklärt der Experte. In der Firma müssen aber mindestens 15 Menschen beschäftigt sein, und der Angehörige muss Pflegegrad zwei oder höher haben. 

Da die Arbeitnehmer in dieser sogenannten Pflegezeit nichts verdienen, können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Die monatlichen Raten müssen erst mit Ende der Pflegezeit zurückgezahlt werden. Wie sich die große Herausforderung meistern lässt, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, schildert die neue "Apotheken Umschau" in ihrer Titelgeschichte. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Ausgabe 1/2018 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

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