Dienstag, 31. März 2015

24 Stunden Pflege zu Hause - in Brackenheim gut betreut durch polnische Pflegekräfte und Haushaltshilfen

Ende 2013 war bereits fast jeder fünfte Einwohner in Brackenheim 65 Jahre oder älter


Die deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal nimmt deshalb zu. Diesem bundesweiten Trend kann sich auch die größte Weinbaugemeinde Württembergs, die Stadt Brackenheim im Landkreis Heilbronn nicht entziehen.

Obwohl es in Brackenheim ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung in Brackenheim zu organisieren.

So kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist, sehr schnell an Ihre psychischen und / oder physischen Grenzen. Oftmals ist es auch so, dass die Angehörigen ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr vor Ort haben, was die Sache zusätzlich erschwert.

Die wenigsten Betroffenen wollen ihre vertraute Umgebung verlassen


Spätestens jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten Betroffenen wollen ihre vertraute Umgebung, ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.

Deshalb steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte und Haushaltshilfen auch in Brackenheim mit seinen Stadtteilen Botenheim, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Hausen an der Zaber, Meimsheim, Neipperg und Stockheim  immer mehr an. 

Auch in den angrenzenden Nachbarstädten und -gemeinden Cleebronn, Güglingen, Eppingen, Schwaigern, Nordheim, Lauffen am Neckar, Kirchheim am Neckar und Bönnigheim ist nach Auskunft der gelko Pflegevermittlung (www.gelko-pflegevermittlung.de) gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.

Die Versorgung im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft ist durch die permanente Anwesenheit eine ideale Lösung um im eigenen zu Hause zu bleiben


Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Brackenheim erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0711 / 21 95 52 09 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Donnerstag, 26. März 2015

Wie Angehörige Demenzkranken den Klinik-Aufenthalt erleichtern können

Demente in die Klinik begleiten


Kein seltenes Ereignis: Ein Demenzkranker muss in die Klinik. Eine große Hilfe für den Patienten, aber auch für das Krankenhaus ist es, wenn ein Angehöriger ihn begleiten kann. Manche Kliniken bieten dazu auch  Übernachtungsmöglichkeiten an. 

Die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft hält einen Informationsbogen bereit, den Angehörige ausfüllen und mit ins Krankenhaus nehmen können, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“. 

Hilfreich ist es auch, ein paar vertraute Dinge für den Patienten mitzunehmen. Das gibt ihm Halt in der fremden Umgebung. Schmuck, Geld oder Schlüssel werden dem Kranken aus Sicherheitsgründen oft abgenommen. Das kann ihn sehr beunruhigen. Dann ist es ratsam, Imitate da zu lassen oder die Geldbörse mit einem kleinen Betrag auszustatten.   

Dieser Beitrag ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber".

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem oben genannten Informationsbogen gibt es auch ein ausführliches Begleitheft "Patienten mit einer Demenz im Krankenhaus".

Montag, 23. März 2015

Reform der Pflegeversicherung

Pflege ist weiblich: Fakten zur Pflegesituation

Foto: Rainer Sturm - pixelio.de

Letzen Oktober hat der Bundestag das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Die geplanten Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung kommen vor allem Frauen zugute, denn in Deutschland sind zumeist sie von Pflege betroffen. Pflege ist damit weiblich: Zwei Drittel der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen sind Frauen. Und zum großen Teil sind es auch Frauen, die sich um die häusliche Pflege von Angehörigen kümmern. Dabei stellen sie häufig ihren Beruf und eigene Interessen zurück, so eine Studie der R+V Versicherung. Hier kommen drei zentrale Fakten zu Frauen und Pflege: 

Fakt 1: 

Das Pflege-Risiko Mehr als zehn Millionen Deutsche haben schon heute einen Pflegefall in der Familie, so die Studie „Weil Zukunft Pflege braucht“ der R+V Versicherung. Und auch das Risiko, später einmal selbst zum Pflegefall zu werden, ist nicht zu unterschätzen: Ab dem 30. Lebensjahr wird jeder zweite Mann im weiteren Leben pflegebedürftig, bei Frauen sind es 3 von 4. Hier macht sich die durchschnittlich um fünf Jahre höhere Lebenserwartung von Frauen bemerkbar. Bei Ehepaaren liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer der beiden Partner zum Pflegefall wird, somit bei mehr als vier Fünfteln. Hinzu kommt: Pflegebedürftigkeit ist – zum Beispiel durch Unfälle – keine reine Frage des Alters. Jeder sechste Pflegebedürftige ist heute jünger als 65 Jahre. 

Fakt 2: 

Die Pflege-Dauer Den Großteil der häuslichen Pflege von Angehörigen übernehmen Frauen, und zwar häufig viele Jahre lang – so die Studie der R+V Versicherung: 40 Prozent der Frauen sind schon zwischen 3 und 10 Jahren mit der Pflege beschäftigt, 9 Prozent sogar länger als 10 Jahre. Und das häufig mehrere Stunden am Tag – Pflege wird so zum unbezahlten „Halbtagsjob“. 

Fakt 3: 

Die Pflege-Kosten Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt allenfalls eine „Teilkasko“-Absicherung dar. Je nach Versorgungsart und Pflegestufe fehlen aktuell bei professioneller Pflege durchschnittlich zwischen 450 und 1.950 Euro monatlich – die dann privat zu finanzieren sind. Übrigens: Vor allem Frauen, die bereits Angehörige pflegen oder dies in Kürze erwarten, schätzen die finanziellen Auswirkungen sehr realistisch ein, so die R+V-Studie. 84 Prozent von ihnen halten daher eine private Pflege-Vorsorge für wichtig oder sogar sehr wichtig. 

Die R+V-Studie „Weil Zukunft Pflege braucht“ basiert auf repräsentativen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach vom Herbst 2012. 

Die komplette Studie gibt es unter www.weil-zukunft-pflege-braucht.de

Samstag, 21. März 2015

Internet gewinnt für Pflegende an Bedeutung

TK-Studie: Zwei Drittel nutzen es gezielt um sich schlau zu machen


Ob Online-Beratung für Pflegende oder Web-Lotsen zum passenden Pflegedienst. Pflegen ohne Internetzugang - schon jetzt ist das für viele undenkbar. Das zeigt die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK), für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige persönlich interviewt hat.

Die Hälfte aller Befragten (51 Prozent) surft regelmäßig, Männer mit 61 Prozent etwas mehr als Frauen (48 Prozent). Zwei Drittel (68 Prozent) nutzen das Internet gezielt, um sich zum Thema Pflege zu informieren - und zwar über alle Altersgruppen hinweg.

Je höher die Pfle­ge­stu­fe, desto wichtiger das Internet


Auffällig ist: Je höher die Pflegestufe des Hilfebedürftigen, desto wichtiger ist das Internet als Informationsquelle für die Pflegenden: in Stufe null ist es gut die Hälfte (56 Prozent), die sich im Netz zu Pflegefragen schlau macht, in Stufe drei sind es mehr als drei Viertel (78 Prozent).

"Für Pflegende, die ständig in Bereitschaft sind und unter großem Druck stehen, ist es besonders wichtig, dass sie schnell und unkompliziert an Informationen kommen", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK.

Online-Beratung für Pflegende


Mehr noch: Via Internet können pflegende Angehörige Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Zugang bietet das Portal www.pflegen-und-leben.de. Besonders geschulte Psychologen helfen hier in einem schriftlichen Austausch, besser mit schwierigen Situationen umzugehen. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos. Die Website bündelt darüber hinaus Hinweise und Tipps, wie Pflegende sich Kraft für den Alltag erhalten können. Zum Anhören gibt es Achtsamkeitsübungen, Atem- oder Tiefenentspannung.

Pfle­ge­lot­se in­for­miert stets aktuell


Auf ihrer eigenen Seite www.tk.de (Webcode 019468) hat die TK zudem alle Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt: Hinweise zu Pflegestufen, Leistungen und Pflegehilfsmitteln, aber auch zur sozialen Absicherung von Pflegenden. Der TK-Pflegelotse (Webcode 219858) informiert stets aktuell über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Donnerstag, 19. März 2015

Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung

Sozialhilfe: Protest des Sozialverbands VdK zeigt Wirkung

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher| © Heidi Scherm

"Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun eingelenkt hat und die Sozialhilfe-Kürzungen für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern leben, beenden wird.

Damit hat sie auch auf Druck des VdK hin endlich die diskriminierende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsrecht aufgehoben. "Das ist auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung ein wichtiges politisches Signal", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Nach Protest des Sozialverbands VdK erhalten erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung, die beispielsweise bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, zukünftig den vollen und nicht wie bisher nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes.

Bereits im Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei Grundsatzurteilen festgestellt, dass erwachsene Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige Anspruch auf ungekürzte Sozialhilfe haben. 

Damit wurde die seit 2011 gängige Praxis der Leistungskürzung de facto gekippt. Dennoch empfahl das Bundesarbeitsministerium weiterhin den Sozialhilfeträgern, in solchen Fällen nur die Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren, was eine Kürzung auf 80 Prozent der Leistungen bedeutete. 

In einem Brief hatte der Sozialverband VdK Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefordert, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu folgen und den Betroffenen den ungekürzten Regelsatz zuzusprechen.

„Nun ist diese wichtige VdK-Forderung erfüllt worden. Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig endlich den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung. Das ist eine gute Nachricht für viele Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können“, so die VdK-Präsidentin.

Dienstag, 17. März 2015

Regelmäßiges Laufen kann Parkinsonsymptome verbessern

Ergebnisse einer Pilotstudie der Universität Iowa

Foto: A. Reinkober / pixelio.de

Patienten mit leicht bis mäßig ausgeprägter Parkinsonerkrankung, die in der Lage sind, ohne Gehilfe oder Rollator zu laufen und auch keine Demenz aufweisen, könnten insbesondere bezüglich ihrer motorischen Fähigkeiten und ihrer Stimmungslage von regelmäßigem Laufen in flottem Tempo profitieren. Zu dieser Schlussfolgerung kommen Wissenschaftler der Universität Iowa aufgrund der Ergebnisse einer ersten Pilotstudie.
Im Rahmen dieser Studie absolvierten 60 Patienten mit leichter bis mäßiger Parkinsonkrankheit über einen Zeitraum von 6 Monaten drei Mal wöchentlich ein 45 minütiges Lauftraining mit moderater Intensität. Mögliche Effekte des flotten Laufens auf verschiedene Parameter der Erkrankung wurden dabei mit Hilfe geeigneter Tests untersucht.
Es zeigte sich eine Verbesserung der motorischen Funktion und der Stimmungslage um jeweils 15%, der Aufmerksamkeit bzw. des Reaktionsvermögen um 14%, der Müdigkeit um 11% sowie der aeroben Fitness und der Ganggeschwindigkeit um jeweils 7%. Wie die Autoren einräumen, müssen die Ergebnisse allerdings im Rahmen weiterer und größerer Studien, bei denen auch eine Kontrollgruppe zum Vergleich einbezogen wird, bestätigt werden.
Quelle: Pressemitteilung der American Academy of Neurology

Freitag, 13. März 2015

71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt

Neue Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes erschienen




Im Dezember 2013 waren in Deutschland 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel (71 % oder 1,86 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Hause versorgt. 

Von diesen erhielten 1,25 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld – das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 616 000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen vollstationär betreut wurden insgesamt 764 000 Pflegebedürftige (29 %). 

Die Mehrheit (65 %) der Pflegebedürftigen war weiblich. Insgesamt 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (37 %) war über 85 Jahre alt. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wies ein Drittel (35 %) der Pflegebedürftigen auf. 

Zahl der Pflegebedürftigen seit 2011 um 5 % gestiegen


Im Vergleich mit Dezember 2011 ist die Zahl der Pflegebedürftigen – im Zuge der Alterung der Bevölkerung – um 5,0 % beziehungsweise 125 000 gestiegen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von ausschließlich Pflegegeld stieg dabei um 5,4 % (+ 64 000 Pflegebedürftige). Bei der Zahl der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste betreut wurden, ergab sich eine Zunahme um 6,9 % (+ 40 000). Die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen war um 2,9 % (+ 21 000) höher. 

Weitere Ergebnisse der zweijährlichen Statistik – insbesondere auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einschließlich des Personals – stehen im Bericht zur „Pflegestatistik 2013 – Deutschlandergebnisse“ zur Verfügung.

Donnerstag, 12. März 2015

Die Mehrheit der pflegenden Angehörigen verzichtet auf professionelle Unterstützung

Pflegestudie der Techniker Krankenkasse zeigt, dass sich die meisten Pflegenden keine professionelle Hilfe holen

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Die Pflege eines Angehörigen ist kräftezehrend. Dennoch holen sich die meisten Pflegenden keine professionelle Unterstützung. Das ist ein Ergebnis der Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK), für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige persönlich interviewt hat.

Nur vier von zehn (41 Prozent) teilen sich die Aufgabe mit professionellen Pflegekräften, die ins Haus kommen. Sogar nur acht Prozent nutzen zeitweise die Unterstützung von professionellen Einrichtungen für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeaufenthalte. Dabei sind zwei Drittel (65 Prozent) der pflegenden Angehörigen täglich im Einsatz.

Eine knappe Mehrheit von 54 Prozent teilt sich die Pflegeaufgaben mit anderen Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn. Jeder Vierte pflegt ganz allein. 

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Künftig müsse Pflege anders als heute organisiert werden, so die TK. Berufstätigkeit habe heute insbesondere bei den jüngeren Frauen einen anderen Stellenwert. Darüber hinaus fordere die moderne Arbeitswelt stärker als früher Mobilität. Unterstützungsleistungen der professionellen Pflege würden daher immer wichtiger.

Der Deutsche Pflegetag 2015 beschäftigt sich ab 12. März in Berlin mit der professionellen Pflege und der Situation pflegender Angehörigen.

Montag, 9. März 2015

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Arbeitgeber übersehen weiterhin die personalpolitische Brisanz des Themas Pflege

© berufundfamilie gGmbH
Pflege ist nicht immer mit "Pflege der Eltern" gleichzusetzen. Auch der Partner kann pflegebedürftig sein.

Nur jeder zweite Arbeitgeber hat sich bislang mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ beschäftigt. Nicht einmal ein Drittel bietet nach eigenen Angaben pflegegerechte Maßnahmen an. 

Bei den Beschäftigten kommt dieses geringe Angebot zudem kaum an: Lediglich 17 % der Beschäftigten bestätigen, dass ihr Arbeitgeber betriebliche Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbietet. Diese Lücke und eine weiterhin mangelnde Bereitschaft der Arbeitgeber in diesem Themenfeld aktiv zu werden, deckt die neue Befragung „Beruf und Pflege“ auf. Als Grund, sich nicht stärker im Themenfeld Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu engagieren, geben 65 % der Arbeitgeber an, dass die Notwendigkeit für betriebliches Handeln erst in ein paar Jahren bestehen wird, wenn die Zahl Pflegebedürftiger weiter zugenommen hat. 

Stefan Becker, Geschäftsführer der berufundfamilie gGmbH, warnt: „Mit dieser Haltung verpassen Arbeitgeber eine wichtige Chance, sich rechtzeitig für die Zukunft aufzustellen. Zwei von drei Beschäftigten (69 %) rechnen damit, dass sie künftig einen Angehörigen pflegen werden. Wenn sie keine betriebliche Unterstützung erhalten, wird sich ein nicht unerheblicher Teil dazu entschließen müssen, ihr berufliches Engagement einzuschränken oder sogar ganz aufzugeben. 

Der personalpolitische Druck wird angesichts des steigenden Fachkräftemangels durch das Pflegethema also unweigerlich und rasant ansteigen.“ Dieser Entwicklung tragen Arbeitgeber jedoch immer noch nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Zum einen hat in den letzten drei Jahren der Anteil der Personalentscheider, die sich mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege beschäftigt haben, nur um 12 % (von 38 % auf 50 %) zugenommen. Zum anderen deckt ihr bisheriges Angebot an pflegegerechten Maßnahmen nur unzureichend den Bedarf ab. 

Arbeitgeber bieten zwar mehrheitlich die von Beschäftigten gewünschten flexiblen Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten an, zu wenig verbreitet sind aber die von den Arbeitnehmern für sinnvoll erachteten finanzielle Hilfen und bezahlte Freistellungen. Die Möglichkeit zur Arbeitszeitreduzierung und unbezahlte Freistellungen bieten die Arbeitgeber dagegen in einem höheren Umfang an, als er von den Beschäftigten für sinnvoll erachtet wird. 

Fehlende Strategie trifft auf mangelnde Kommunikation 


Stefan Becker: „Hier treffen zwei wichtige Aspekte zusammen: die fehlende strategische Auseinandersetzung und die mangelnde Kommunikation mit den Beschäftigten. 84 % der Arbeitgeber geben beispielsweise an, dass sie Schwierigkeiten beim Einstieg in das Thema haben, weil ihnen Praxishilfen fehlen. Auch der angeblich hohe organisatorische Aufwand (84 %) und eine erwartete Kostenintensität (80 %) stehen einem Ausbau der Maßnahmen im Weg. 

Dieses Zögern muss dringend einer Offensive weichen, in der die pflegegerechte Personalpolitik strategisch angelegt ist. Dabei ist es wichtig, gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungen zu erarbeiten. Reden Arbeitgeber und Beschäftigte nicht miteinander, können auch keine passgenauen Angebote entstehen.“ 

Praxishilfe „Stufenplan“ 


Der von der berufundfamilie gGmbH entwickelte Stufenplan zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege dient Arbeitgebern als praktisches Hilfetool beim Einstieg in das Thema. 

In vier strategisch aufeinander aufbauenden Stufen listet er über 80 mögliche Maßnahmen, die häufig nur eines geringen Aufwands und geringer Kosten bedürfen. Dabei sieht er von Anfang an die Kommunikation als einen der Schlüssel zu einer gelingenden pflegegerechten Personalpolitik. 

Informationen zur Unternehmens- und Beschäftigtenumfrage: „Beruf und Pflege“ (GfK, September 2014) sind hinterlegt unter: http://www.beruf-und-familie.de/index.php?c=37 . 

Wie in der ersten Studie zu diesem Thema im Jahr 2011 wurden erneut 500 Arbeitgeber befragt. Zusätzlich berücksichtigt die aktuelle Umfrage die Meinung von 500 Beschäftigten ab 35 Jahren. 

Die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung – hat die Studie beauftragt, durchgeführt wurde sie von GfK. 

Die 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründete Initiative berufundfamilie gGmbH hat sich bundesweit als Kompetenzträger in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie etabliert. Mit dem Ziel, die Qualität des öffentlichen Diskurses im Themenfeld „Beruf und Familie“ zu verbessern und für die Praxis modellhafte Lösungsansätze zu schaffen – u. a. als Entwickler des audit berufundfamilie – hat sie insbesondere mit Blick auf die Belange der geburtenstarken Jahrgänge Impulse gesetzt. 

Freitag, 6. März 2015

Alzheimerbroschüre mit Tipps zur richtigen Medikamenteneinnahme

Einmal täglich, Merkhilfen, Routine: Das hilft Demenzkranken


Demenzkranke nehmen Arzneimittel oftmals falsch ein. Gerade bei Alzheimermedikamenten kommt es jedoch auf Genauigkeit an. Was Patienten dabei helfen kann, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten, erklärt eine Broschüre der Deutschen Seniorenliga. Der kostenlose Ratgeber ist jetzt in aktualisierter Neuauflage erhältlich.
Die Alzheimerkrankheit ist bis heute nicht heilbar. Dennoch ist es sinnvoll, die gefürchtete Hirnerkrankung mit Medikamenten zu behandeln, die das Fortschreiten der Hirnstörung verlangsamen und die Symptome lindern. So kommen die Patienten im Alltag besser zurecht und bewahren sich länger ihre Selbstständigkeit. Alzheimermedikamente müssen allerdings streng nach ärztlicher Anweisung eingenommen werden, damit sie richtig wirken. 
Demenzkranken fällt dies oftmals schwer, vor allem wenn sie allein leben oder wenn das Pflegepersonal nicht ausreichend über alle Verordnungen informiert ist. „Je einfacher ein Medikament in der Handhabung ist, desto besser sind die Chancen, dass es seine Wirkung richtig entfalten kann", erklärt Professor Dr. Giso Deussen, Vorsitzender der Deutschen Seniorenliga e.V. Besonders praktisch sind daher Tabletten oder Kapseln, die nur einmal täglich zu einer Mahlzeit eingenommen werden müssen. Zusätzliche Sicherheit geben kleine Gedächtnisstützen wie zum Beispiel ein Merkzettel am Frühstückstisch.

Am besten immer dieselbe Form und Farbe


Die meisten Demenzpatienten nehmen auch noch weitere Arzneimittel ein. Gute Dienste leisten dabei Dosierhilfen, in die zum Wochenbeginn alle notwendigen Medikamente einsortiert werden. 
Dennoch kann es zu Verunsicherung und Einnahmefehlern kommen – vor allem dann, wenn ein gewohntes Medikament plötzlich anders aussieht als sonst. Das ist im Zuge der Sparmaßnahmen im Arzneimittelsektor durchaus möglich: Vermerkt der Arzt auf dem Rezept anstelle des Präparatenamens lediglich den Wirkstoff, so kann der Apotheker einen preisgünstigeren Hersteller auswählen als bisher. „Was im Allgemeinen sinnvoll ist, um die Ausgaben für Arzneimittel zu senken, gestaltet sich bei Demenzpatienten als hochproblematisch", erklärt Deussen. „Wie soll ein ohnehin verwirrter Mensch damit zurechtkommen, wenn er anstelle der weißen plötzlich eine grüne Tablette schlucken soll?" Demenzkranke sollten nach Meinung des Experten grundsätzlich ein Rezept erhalten, auf dem ausdrücklich das gewohnte Präparat eines bestimmten Herstellers notiert ist.
Dem Thema Therapietreue widmet sich die Broschüre „Alzheimer erkennen" jetzt mit einem zusätzlichen Kapitel. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Symptomen, Diagnose und Therapie der Alzheimererkrankung. 

Kostenlose Broschüre


Die aktualisierte Broschüre kann kostenlos auf dem Postweg, im Internet oder telefonisch bestellt werden: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn, www.dsl-alzheimer.de. Bestell-Hotline 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

Donnerstag, 5. März 2015

Wer haftet bei Schäden durch Demenzkranke?

Wenn Demenzkranke Schäden verursachen


Aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge leiden derzeit rund 1,4 Millionen Deutsche an Demenz. Bis zum Jahr 2030 könnte die Zahl der Erkrankten sogar auf über 2 Millionen steigen. Für die Betroffenen und deren Angehörige ist die Diagnose ein großer Schock. 

Gleichzeitig wirft der Befund auch eine Vielzahl an Fragen zur Versorgung und zur Pflege des Erkrankten auf. Auch beim Versicherungsschutz von Demenzkranken sind viele unsicher. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe informieren darüber, wer im Schadensfall die Haftung übernimmt und erklären, welche Vorteile Demenzkranken eine Haftpflichtversicherung bieten kann.

Mit dem Begriff Demenz bezeichnen Mediziner den fortschreitenden Abbauprozess des Gehirns, durch den schrittweise wichtige geistige Fähigkeiten verloren gehen. Im Verlauf der Krankheit werden die Patienten zunehmend vergesslicher und orientierungsloser, bis sie schließlich nicht mehr in der Lage sind, sich in ihrer Umgebung ohne fremde Hilfe zurechtzufinden. 

Dass mit einer Demenz auch ein deutlich höheres Risiko für Schäden einhergeht, weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte der ERGO: "Nicht selten kommt es bei Demenzerkrankten vor, dass sie vergessen, nach dem Kochen den Herd auszuschalten. Oder den Wasserhahn nach dem Zähneputzen wieder zuzudrehen." Aber auch alltägliche Situationen außerhalb der Wohnung können gefährlich werden: "Läuft ein Demenzkranker beispielsweise unerwartet auf die Straße, zwingt das den Fahrer eines entgegenkommenden Autos möglicherweise zu einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung. Die Folge können Sach- oder gar Personenschäden sein", so Rolf Mertens.

Demenzkranke haften in der Regel nicht für Schäden


Bei Erwachsenen, die einen Schaden verschuldet haben, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für anfallende Kosten auf. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Geschehens nicht bei klarem Bewusstsein war und dadurch die Konsequenzen seines Handelns nicht absehen konnte. "Dann geht der Gesetzgeber von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Diese schließt eine Haftung des Betroffenen in der Regel aus. 

Das ist unter anderem auch bei Menschen der Fall, die an Demenz erkrankt sind", weiß Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings entwickelt sich eine Demenz erst allmählich. Und selbst bei einer fortgeschrittenen Demenz treten vereinzelt Phasen auf, in denen sich die Erkrankten im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befinden. Stellt sich heraus, dass der Erkrankte zum Zeitpunkt des Schadens dazu in der Lage war, sein Handeln bewusst zu steuern, muss er auch für den Schaden haften. 

Dann übernimmt seine Versicherung den Schadenersatz. Andernfalls gehen Geschädigte für gewöhnlich leer aus." Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die sogenannte Billigkeitshaftung dar: Auch ein Schuldunfähiger kann gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn er vom persönlichen Vermögen her so viel besser gestellt ist als der Geschädigte, dass es "unbillig" erscheinen würde, diesem einen Schadenersatz zu verweigern. Hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, heißt dies allerdings nicht, dass er besser gestellt ist und deshalb zahlen muss (AG Halle (Saale), Az. 93 C 4092/11). Zu einer solchen Haftung kommt es nur im Ausnahmefall.

Haftpflichtversicherung für Demenzkranke?


Um dennoch eine Entschädigung für den Geschädigten zu erreichen, bieten einige Versicherer mittlerweile Haftpflichtversicherungen mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. Bei ERGO ist das die sogenannte "Demenzklausel" im Rahmen der Privathaftpflicht für Senioren. 

Das bedeutet: Der Versicherer begleicht selbst dann den Schaden, wenn der Schädiger aufgrund seiner Demenz als nicht deliktfähig gilt. ERGO stellt in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. "Gleichzeitig verhilft eine solche Klausel dazu, den Frieden zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten zu bewahren", weiß der ERGO Experte Mertens. 

Doch auch ohne eine Deliktunfähigkeitsklausel bietet der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Demenzkranken einen entscheidenden Vorteil: Denn der Versicherer prüft bei jedem Streitfall, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt er ab, notfalls auch vor Gericht.

Aufsichtspflicht von Angehörigen


Entgegen weitverbreiteter Annahmen haften Eheleute nicht grundsätzlich für Schäden, die ihr demenzkranker Ehepartner verursacht hat. "Angehörige oder auch Pflegekräfte müssen nur dann die Konsequenzen für einen Schaden tragen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. 

Konkret bedeutet das: Wenn es vorhersehbar war, dass ein Demenzkranker einen Schaden verursachen könnte, muss der Angehörige mögliche Gefahrenquellen beseitigen und damit die Gefahrensituationen entschärfen", so die D.A.S. Rechtsexpertin Zientek. Hat er das versäumt, haftet er für den entstandenen Schaden. 

Allerdings: Ein Angehöriger muss erst einmal eine Aufsichtspflicht haben. Diese besteht in erster Linie dann, wenn der Verwandte rechtlicher Betreuer des Demenzkranken ist oder als sogenannter "Haushaltsvorstand" mit einem demenzkranken Menschen zusammenlebt.

Montag, 2. März 2015

Pflegebedürftige Eltern

Ab wann Kinder für den Unterhalt zahlen müssen

Foto: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden

Wenn die Eltern nicht mehr alleine zurechtkommen, gibt es oft nur eine Lösung: Die Unterbringung in einem Pflegeheim. Aber das ist sehr teuer. Viele Senioren können die Kosten nicht selbst tragen. Sofern die Rente nicht reicht und private Vorsorge fehlt, springt zunächst das Sozialamt ein. Dann verlangt der Staat die Kosten von den Angehörigen zurück. Wer in diesem Fall mit welchen Forderungen rechnen muss, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Zahl der Pflegebedürftigen im Heim steigt

Der Anteil der Menschen, die im Alter in ein Heim umziehen müssen, steigt rapide. Denn viele Familien sind heutzutage nicht mehr in der Lage, die Versorgung der pflegebedürftigen Eltern selbst zu Hause zu bewältigen. „Schon jetzt sind in Deutschland 2,5 Millionen Senioren auf Hilfe angewiesen“, sagt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Etwa jeder Dritte von ihnen erhält vollstationäre Pflege in einem Heim.“

Hohe Kosten für Pflegeheim

Aber hierfür fallen hohe Kosten an – im Schnitt 3.300 Euro im Monat. Die Pflegekasse deckt nur einen Bruchteil davon ab. Eine Pflegezusatzversicherung hilft hier: Wird der Versicherte zum Pflegefall, bekommt er jeden Monat einen vereinbarten Betrag ausgezahlt, mit dem sich die Versorgungslücke schließen lässt. Im Ernstfall drohen Rechnungen, die leicht Tausende Euro ausmachen können. Fehlen dem Betroffenen die Mittel, müssen die Angehörigen womöglich dafür geradestehen.

Staat fordert Leistungen von Angehörigen zurück

Falls der Pflegebedürftige keine ausreichend hohe Rente bezieht und auf private Vorsorge verzichtet hat, hilft ihm das Sozialamt. Der Staat trägt die Differenz, aber nur vorerst. Dann wendet er sich an die Familie, um die Leistungen zurückzufordern. Unterhaltspflichtig sind laut § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches Verwandte in gerader Linie. Das betrifft also die Kinder, auch adoptierte und nicht-eheliche, nicht jedoch Stiefkinder. „Hat der Pflegepatient mehrere Kinder, müssen alle etwas beisteuern“, ergänzt die D.A.S. Juristin.

Wer ist zahlungspflichtig?

Zahlungspflichtig ist aber nur, wer leistungsfähig ist. Bei Angestellten kommt es auf das Nettogehalt an, bei Selbstständigen auf den Gewinn. Belastungen wie Krankenversicherung, Raten für bestimmte Kredite, wie etwa einen Hauskauf, oder Beiträge zur Altersvorsorge lassen sich bei der Berechnung des relevanten Einkommens abziehen.

Schonvermögen: sicher vor Zugriff des Staates

Einen bestimmten Freibetrag von der so errechneten Summe darf der Staat nicht antasten. Er beträgt bei Alleinstehenden 1.600 Euro; für den Ehepartner kommen abhängig von den ehelichen Lebensverhältnissen mindestens 1.280 Euro dazu. Von allem, was über diesen Selbstbehalt hinausgeht, können die Ämter rund die Hälfte verlangen. Auch die Ersparnisse der unterhaltspflichtigen Kinder bleiben nicht verschont. Sicher vor dem Zugriff des Staates ist nur das sogenannte Schonvermögen. Hier gibt es keine klaren Freibeträge, sondern es kommt auf den Einzelfall an. So werden zum Beispiel angesparte Rücklagen für wichtige Anschaffungen – wie etwa ein neues Auto für den Beruf – zum Schonvermögen gerechnet.

Altersvorsorge ist geschützt

„Auch für die private Altersvorsorge und die Instandhaltung einer selbst genutzten Immobilie darf Geld zurückgelegt werden“, weiß die D.A.S. Rechtsexpertin. Für die Altersvorsorge gilt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZB 269/12): „Grundsätzlich darf jeder fünf Prozent des Jahresbruttoverdienstes sparen.“ Ein Rechenbeispiel: Wer im Jahr 50.000 Euro verdient, darf 2.500 Euro zurücklegen. Nach zehn Jahren kämen so 25.000 Euro zusammen, auf die die Pflegekassen keinen Zugriff hätten. Hat der Nachkomme Beträge auf dem Konto, die das Schonvermögen übersteigen, muss er den überschüssigen Betrag für den Elternunterhalt abgeben.

Berechtigte Sorgen um Immobilien?

Um selbst genutzte Immobilien müssen die meisten Betroffenen dagegen nicht fürchten: Dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge darf der Staat nicht fordern, dass die Angehörigen Haus oder Wohnung verkaufen (Az. XII ZB 269/12) – zumindest nicht, solange sie für die Lebensverhältnisse der Betreffenden „angemessen“ und nicht übertrieben luxuriös sind. „Allerdings dürfen die Ämter das Wohnen im Eigenheim als geldwerten Vorteil in die Berechnung des Einkommens einfließen lassen“, so die Expertin der D.A.S.. „Wer zur Miete wohnt, kann die Warmmiete einkommensmindernd geltend machen.“

Auch enterbte Kinder müssen Zahlen

Wie das Verhältnis zu den Eltern ist, spielt beim Thema Unterhalt keine Rolle. Selbst, wenn sie den Kontakt zu ihren Kindern abgebrochen und sie enterbt haben, kann der Staat die Kinder noch zur Kasse bitten, wie der BGH im Februar 2014 entschied (Az. XII ZB 607/12). Nur „schwere Verfehlungen“, etwa Vernachlässigung im Kindesalter, können zum Verlust der Ansprüche führen.

Eigene Lebenshaltungskosten früh dokumentieren

In der Praxis erweist es sich oft als schwierig, den Behörden alle einkommensmindernden Kosten nachzuweisen. „In vielen Fällen berücksichtigen die Ämter nicht alle Ausgaben“, betont Michaela Zientek. „Daher lohnt es sich, einen Juristen einzuschalten, der die Bescheide prüft.“ Sinnvoll ist auch, sich früh zu informieren und alle Kosten für die eigene Lebenshaltung zu dokumentieren. Denn wenn die Eltern älter werden, kann schon ein Sturz oder eine Krankheit das plötzliche Ende der Selbstständigkeit bedeuten.

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