Donnerstag, 25. Oktober 2018

Große Offenheit für digitale Helfer in der Pflege

41 Prozent können sich vorstellen, von einem Roboter gepflegt zu werden


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Die Menschen in Deutschland stehen der Digitalisierung der Pflege aufgeschlossen gegenüber. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Befragten ab 18 Jahren. 

Vor dem Hintergrund des eklatanten Fachkräftemangels in der Pflege sehen sieben von zehn Deutschen (71 Prozent) die Digitalisierung der Pflege als große Chance. So sagen 23 Prozent, dass der Pflegekollaps nur vermieden werden kann, wenn die Pflege digitaler wird. 33 Prozent meinen, dass die Digitalisierung der Pflege zumindest dabei hilft, den Pflegenotstand in Deutschland zu lindern. 54 Prozent würden es begrüßen, wenn es zu einem verstärkten Einsatz von digitalen Anwendungen in der Pflege in Deutschland kommt. 

„Die Digitalisierung kann in der ambulanten sowie stationären Pflege wertvolle Dienste leisten und in einer immer älter werdenden Gesellschaft zugleich auch der Schlüssel für ein langes Leben in den eigenen vier Wänden sein“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Digitale Technologien können und sollen das Pflegepersonal nicht ersetzen, aber doch sinnvoll unterstützen, um die Qualität in der Pflege langfristig zu verbessern.“

Digitalisierung bietet enorme Chancen zur Entlastung des Pflegepersonals


Derzeit schneidet das Pflegesystem bei den Befragten lediglich ausreichend ab, im Durchschnitt geben sie der Pflege in Deutschland die Note 4. 94 Prozent meinen, dass es vor allem an Personal mangelt, 60 Prozent halten das Pflegepersonal für nicht ausreichend qualifiziert, 54 Prozent kritisieren die mangelhafte technische Ausstattung von Alten- und Pflegeheimen. Fast jeder – 92 Prozent – ist der Meinung, dass das Pflegepersonal hoch oder gar sehr hoch belastet ist. Die Digitalisierung bietet hier enorme Chancen, das sehen auch die Befragten.
So sagen jeweils mehr als sieben von zehn Befragten, dass das Pflegepersonal dank digitaler Anwendungen körperlich entlastet werden könnte (71 Prozent) und mehr Zeit für die eigentliche Pflege bliebe (72 Prozent). Als größte Chance sehen 76 Prozent ein länger selbstbestimmtes Leben und Wohnen. 69 Prozent meinen, dass man dank Pflege 4.0 die Sicherheit im Alltag von Pflegebedürftigen erhöhen könnte. Als größte Probleme werden hingegen Datenschutz und Datensicherheit genannt (57 Prozent). Es folgt die Angst vor einer weniger am Menschen ausgerichteten Pflege (55 Prozent) und vor einer Isolation älterer Menschen (49 Prozent). Beinahe jeder Zweite (47 Prozent) meint außerdem, dass digitale Anwendungen für die Pflege noch nicht marktreif sind.
Mit Blick in die nahe Zukunft sind die Befragten aber äußerst optimistisch, was den Einsatz digitaler Anwendungen in der Pflege anbelangt. So meinen 85 Prozent, dass es in zehn Jahren verbreitet sein wird, dass Angehörige in Notfällen automatisch via Smartphone benachrichtigt werden. 82 Prozent glauben, dass die Ortung von Pflegebedürftigen via GPS, zum Beispiel bei Demenz, Standard sein wird. 78 Prozent sehen telemedizinische Angebote wie die Video-Sprechstunde im flächendeckenden Einsatz. Auch Sensoren zur Überwachung am Körper (74 Prozent) und der elektronischen Pflegeakte (73 Prozent) sagen die Befragten eine große Zukunft voraus.

Videosprechstunde auch für Pflegebedürftige sinnvoll

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Viele Menschen stehen digitalen Helfern in der Pflege, auch was einen persönlichen Pflegebedarf, angeht offen gegenüber. So können sich 41 Prozent vorstellen, sich von einem Roboter zumindest zeitweise pflegen zu lassen. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 51 Prozent, bei der Generation 65 Plus sind es 37 Prozent. Hätten die Befragten im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Wahl zwischen der Überwachung dank digitaler Technologien zu Hause oder dem Gang ins Pflegeheim, würden sich knapp zwei Drittel (62 Prozent) für die digitalen Anwendungen in den eigenen vier Wänden entscheiden. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) würden dies sogar auf jeden Fall vorziehen. Rohleder: „Die Menschen in Deutschland wollen digitale Anwendungen in der Pflege. Bei der Pflege 4.0 geht es nicht darum, Pflegekräfte einzusparen, sondern um ein Miteinander von digitalen Helfern und menschlicher Zuwendung. Um die Qualität der Pflege in Deutschland langfristig zu sichern und zu verbessern, brauchen wir digitale Helfer.“

Bei der Digitalisierung der Pflege spielt Deutschland im besten Fall im Mittelfeld

Dazu müsse der politische Ordnungsrahmen angepasst werden: „Bislang fehlt es noch an einer gesetzlichen Grundlage dafür, dass Kranken- und Pflegekassen die Kosten für digitale Hilfsmittel übernehmen“, sagt Rohleder. Bei der Digitalisierung der Pflege spiele Deutschland daher im besten Fall im Mittelfeld. Andere Länder, darunter auch viele europäische Nachbarländer, demonstrierten bereits, wie digitale Angebote die Pflege sinnvoll ergänzen oder sogar erweitern können. „Um Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarländern einen großen Schritt nach vorne zu bringen, schlagen wir unter anderem vor, digitale Angebote wie die Videosprechstunde der Versorgung vor Ort gleichzustellen“, so Rohleder. Die Vergütung erfolge dann unabhängig davon, ob die Versorgung vor Ort oder digital erbracht wird nach den gleichen Maßstäben. Hier habe jüngst Frankreich einen mutigen Schritt nach vorne gemacht. „Als Voraussetzung für die digitale Pflege braucht es außerdem durchgängig digitale Prozesse. Dazu gehören das elektronische Rezept, die elektronische Überweisung sowie die Möglichkeit, die Pflegeakte aus der Ferne bzw. digital auszulesen“, so Rohleder.

Die ausführlichen Forderungen des Bitkom zur Gleichstellung der Versorgung vor Ort mit dem digitalen Arztbesuch finden Sie in dem heute veröffentlichten Positionspapier unter folgendem Link:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Gleichstellung-des-digitalen-Arztbesuchs-mit-der-Versorgung-vor-Ort.html
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die 
Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen ab 18 Jahren in Deutschland telefonisch befragt.


Montag, 15. Oktober 2018

24-Stunden-Pflege in Pforzheim

Die Alternative zum Pflegeheim



Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, hat das für die Familie meistens erhebliche Konsequenzen. In Pforzheim gibt es für die ambulante Pflege zahlreiche Hilfsangebote, schlechter sieht es dagegen aus, wenn eine 24-Stunden-Pflege zu Hause organisiert werden muss. 

Oftmals wird von Angehörigen versucht den „Pflegealltag“ selbst zu meistern. Schnell stoßen diese hierbei jedoch an Ihre zeitlichen, physischen und psychischen Grenzen. In der Regel haben die Angehörigen selbst Familie, sind berufstätig oder haben bereits anderweitige Verpflichtungen, so dass eine 24-Stunden-Pflege nur sehr kurzfristig verlässlich organisiert werden kann. 

Immer öfters wenden sich die Angehörigen deshalb in Pforzheim und der näheren Umgebung wie Niefern-Öschelbronn, Karlsbad, Neulingen, Bretten, Maulbronn, Mühlacker, Neuenbürg, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell und Bad Wildbad an die gelko Pflegevermittlung in Stuttgart (www.gelko-pflegevermittlung.de) .

gelko Pflegevermittlung vermittelt polnische und osteuropäische Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege zu Hause. Diese sind mittlerweile ein fester Bestandteil des deutschen Pflegealltags. Vermutlich etwas mehr als 100.000 PflegerInnen aus Polen, der Slowakei und Tschechien arbeiten zurzeit in Deutschland. 

Da die PflegerInnen im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, haben diese rund um die Uhr einen Ansprechpartner 


gelko Pflegevermittlung vermittelt die 24-Stunden-Pflege ausschließlich nach dem Entsendegesetz, also 100 %ig legal. Das Management ist mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege sicher einer der erfahrensten Anbieter im Segment 24 Stunden Pflege zu Hause. 

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Pforzheim erhalten Sie bei gelko Pflegevermittlung gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 0711 / 21 95 52 09 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Die Patientenverfügung - Was ist hiermit gemeint?


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht




Isabel Frankenberg
Ein Krankenhausaufenthalt ist immer unangenehm. Noch komplizierter wird die Situation jedoch, wenn der Betroffene so schwer verletzt oder erkrankt ist, dass er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seine Wünsche mitzuteilen. In einem solchen Fall soll die sogenannte „Patientenverfügung“ Abhilfe schaffen. 

Worum es sich dabei handelt, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. - Isabel Frankenberg




Was ist eine Patientenverfügung?


Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willenserklärung, die festhält, wann und zu welchen Bedingungen ein Patient eine Behandlung oder eine medizinische Untersuchung wünscht. Früher wurde diese daher auch als Patiententestament bezeichnet. Genauer bedeutet das: Möchte eine Person festlegen wann ein medizinischer Eingriff vorgenommen werden oder unterlassen werden soll, kann er dies in der Patientenverfügung niederschreiben.

Wichtig hierbei ist, dass diese nicht nur verfasst, sondern auch hinterlegt werden muss. Zudem gibt es einige Kriterien bezüglich der Form und des Inhalts, die beachtet werden müssen, denn nur dann erhält die Patientenverfügung Gültigkeit. Hierzu zählt es auch, sie in schriftlicher Form und unter Einbezug verschiedener Angaben zum Patienten festzuhalten. Außerdem muss festgelegt werden, in welcher Situation ein Inkrafttreten der Verfügung gewünscht wird. Damit im Ernstfall keine Missverständnisse aufkommen, dürfen sich die im Dokument getroffenen Aussagen nicht widersprechen.

Des Weiteren empfiehlt es sich, ein individuelles Schreiben aufzusetzen. Alternativ händigen Parteien, kirchliche Organisationen und Juristen u.a. online Standard-Patientenverfügungen aus. Hierbei handelt es sich jedoch um Ankreuz-Protokolle. Es besteht daher die Gefahr, dass die Inhalte nicht genau gelesen und durchdacht werden. Da die Patientenverfügung immer erst dann zum Einsatz kommt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu verständigen, kann dieser die im Standard-Protokoll getroffenen Entscheidungen dann nicht mehr rückgängig machen.

Beratung und Beurkundung: Wer kann helfen?


Häufig handelt es sich bei der Patientenverfügung um ein kompliziertes Dokument. Daher kann es sein, dass beim Erstellen des Schreibens Fragen aufkommen, die nicht selbst geklärt werden können. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Notar zur Hilfe zu ziehen. Dieser setzt das Schreiben nicht nur für den Betroffenen auf sondern geht zuvor alle wichtigen Inhalte mit diesem durch.

Zudem ist der Notar dazu berechtigt, das Dokument nach Fertigstellung zu beurkunden und somit die Gültigkeit zu garantieren. Denn nur, wenn das Schreiben in offizieller Form vorliegt, ist es gültig. Die fertiggestellte Patientenverfügung kann anschließend beim entsprechenden Hausarzt hinterlegt werden. Dieser sollte auch aufgesucht werden, wenn medizinische Fragen im Raum stehen. Damit im Ernstfall, z.B. während eines schweren Unfalls, auch klar ist, dass eine solche Verfügung vorhanden ist, sollte der Betroffene immer eine entsprechende Notiz - etwa im Portemonnaie - mit sich tragen. Diese sollte nicht nur auf die Existenz der Patientenverfügung, sondern auch auf den entsprechenden Hausarzt hinweisen.

Die Vorsorgevollmacht


Experten empfehlen, neben der Patientenverfügung zudem einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser ist im Ernstfall dazu berechtigt, die Entscheidungen stellvertretend für den Patienten zu treffen. Dies ist ratsam, da die Patientenverfügung häufig nur sehr allgemein formuliert ist und meist nicht auf die detaillierte Situation zutrifft. Da bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall jedoch schnell gehandelt werden muss, kann der Bevollmächtigte Unklarheiten klären und für den Patienten entscheiden.

Die Vorsorgevollmacht stellt also eine andere Form der Vorsorge dar. Durch diese wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen und entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Die Patientenverfügung kann mit der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte namentlich in der Patientenverfügung vermerkt werden.

Es ist allerdings ratsam, ein ausführliches Gespräch mit der Vertrauensperson zu führen, bevor diese zum Bevollmächtigten erklärt wird. Die jeweiligen Behandlungswünsche sollten der Vertrauensperson klar sein, damit diese im Ernstfall passende Entscheidungen treffen kann. Außerdem ist es wichtig, dass sich der Betroffene über die Tragweite und das Ausmaß seiner Verantwortung bewusst ist.

Weitere Informationen zum Thema „Die Patientenverfügung“ finden Sie unter www.familienrecht.net.