Freitag, 27. November 2020

Alzheimer-Aufklärung für Kinder

Internetangebot AFi-KiDS.de im neuen Gewand



Düsseldorf – In vielen Familien erleben Kinder die Alzheimer-Erkrankung ihrer Großeltern oder eines anderen älteren Familienmitglieds. Gerade für die ganz junge Generation sind die Symptome der Alzheimer-Krankheit oft nur schwer nachzuvollziehen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) informiert seit rund zehn Jahren mit dem kostenlosen Internetangebot www.AFi-KiDS.de. Jetzt wurde die Seite einem technischen und inhaltlichen Update unterzogen.

„Ziel des Angebots ist es, bei Kindern ein Bewusstsein für die Symptome der Alzheimer-Krankheit zu schaffen und einen ‚Aufhänger‘ für gemeinsame Gespräche und Austausch innerhalb der Familien zu bieten“, sagt Alin Boyaciyan von der AFI.

Die Webseite www.AFi-KiDS.de erklärt mit verschiedenen Comic-Geschichten wie das Gehirn funktioniert, wie Neues gelernt wird und was bei der Alzheimer-Krankheit passiert. Monatliche Aktions- und Basteltipps laden Kinder dazu ein, sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen und gemeinsam mit ihren Großeltern Zeit zu verbringen. Informationen für Eltern und Lehrer ergänzen das Angebot.

„Großeltern bleiben Großeltern! Gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt machen dann Sinn, wenn beide Parteien davon profitieren und sie ihnen guttun“, sagt Alin Boyaciyan. Zum Beginn der Weihnachtszeit wartet die Aktion „1, 2, angezählt“ mit Bastelanleitung für einen Adventskalender auf die jungen Leserinnen und Leser.

Ergänzt wird das Internetangebot durch das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“, das die jungen Leser alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern auf 32 farbenfroh gestalteten Seiten an die Alzheimer-Krankheit heranführt. Das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/afi-kids-buch.

Weitere Informationen zu den AFi-KiDS:
www.AFi-KiDS.de
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer/afi-kids

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit:
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Sonntag, 22. November 2020

Vorsorgen für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche im Voraus festlegen


Foto: djd/DEVK/Marc Walter

(djd). Viele Menschen – besonders ältere – sorgen sich wegen der Konsequenzen einer Corona-Infektion um ihre Gesundheit. Bilder aus den Krankenhäusern machen betroffen und nachdenklich. Unweigerlich fragt man sich, wie im Ernstfall die eigene medizinische Behandlung erfolgen sollte. Was, wenn man wegen dieser oder einer anderen Erkrankung, durch einen Unfall oder altersbedingt nicht mehr sagen kann, wie man behandelt werden möchte? Unter welchen Umständen man beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt? Mit einer Patientenverfügung kann man sicher sein, dass Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige so handeln, wie man es sich selbst wünscht.

Selber bestimmen, wo die Grenzen liegen

Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein – braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein.

Rechtssichere Patientenverfügung online erstellen

Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.

Donnerstag, 12. November 2020

Neue App unter­stützt Pfle­ge­be­dürf­tige und pfle­gende Ange­hö­rige

Die App hilft bei den ersten Schritten, liefert Ansprechpartner und Wissenswertes zur jeweiligen Situation


Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause versorgt. Oft sind ihre Angehörigen berufstätig oder haben aufgrund der Pflege wenig Zeit, sich Fachwissen anzueignen. 

Doch wer gut informiert ist, fühlt sich sicherer und kann mit seiner Pflegesituation besser umgehen. Daher hat die Techniker Krankenkasse (TK) alle wichtigen Informationen und Services rund um das Thema Pflegebedürftigkeit in der neuen App "TK-PflegeKompakt" gebündelt.

Digitale Orientierungshilfe in der Pflegesituation

"Gerade wer unvermittelt auf Pflege angewiesen ist oder in seinem Umfeld mit einer Pflegesituation konfrontiert wird, hat oft viele Fragen. Die App hilft bei den ersten Schritten, liefert Ansprechpartner und Wissenswertes zur jeweiligen Situation", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.

Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, betont: „Die häusliche Pflege ist für alle eine große Herausforderung. Hier hilft nur eine gute Beratung, um eine selbstbestimmte Pflegesituation zu ermöglichen. Daher begrüße ich außerordentlich, dass die Techniker Krankenkasse dafür einen weiteren Baustein, eine digitale Beratung mit Hilfe einer App, anbietet."

Eine "Wegweiser"-Funktion in der App führt den Nutzer vom Pflegeantrag, der bei der TK in wenigen Schritten online gestellt werden kann, bis zu den konkreten Pflegeleistungen. Auch in einer laufenden Pflegesituation helfen die in der App gebündelten Informationen und Unterstützungsangebote dabei, sich zu orientieren. Die App leitet die Nutzer sowohl zu einer neu entwickelten Pflegekurssuche als auch zu bestehenden Angeboten der TK wie dem TK-PflegeCoach oder der psychologischen Onlineberatung für Angehörige.

Unterstützungsangebot berücksichtigt Bedürfnisse der Betroffenen

Entwickelt wurde die TK-App gemeinsam mit der Vilua Healthcare GmbH. Schon während der Konzeption hat sich das Team intensiv mit pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen ausgetauscht. "Uns war bei der Entwicklung der App wichtig, dass wir uns die Bedürfnisse der Betroffenen vergegenwärtigen. Ihre Anregungen sind dann direkt in die Gestaltung eingeflossen", sagt Thomas Ballast.

Dass digitale Angebote bei den Versicherten gut ankommen, zeigt der Online-Pflegeantrag der TK. Seit Ende Juni 2020 wurde er bereits über 8.000 Mal genutzt.

Derzeit hat die TK rund 280.000 Pflegebedürftige versichert. Bundesweit waren es laut Bundesministerium für Gesundheit rund 4 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2019, von denen drei Viertel zuhause versorgt wurden.

Donnerstag, 5. November 2020

Anstellung der Pflegehilfe im Pflege-Haushalt

24-Stunden-Pflegekraft selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigen



Harald Kretzschmar
Geschäftsführer von caremaid.net

Es ist die Ausnahme im Bereich der 24-Stunden-Betreuung und –pflegehilfen, aber im Einzelfall kommt es vor, dass eine Anstellung im Haushalt Sinn macht. 

Der Regelfall ist die Dienstleistung durch eine Agentur. Dabei wird dem Pflegehaushalt so gut wie alles abgenommen. Aber zuweilen kommt es vor, dass man von Verwandten, Freunden oder Nachbarn eine vertrauenswürdige Person empfohlen bekommt. Wir setzen voraus, dass eine illegale Beschäftigung unter Umgehung von  Steuern und Abgaben nicht in Frage kommt. Harald Kretzschmar, Geschäftsführer von caremaid.net in München, kann von einem „schwarzen“ Arbeitsverhältnis prinzipiell nur abraten. Natürlich erstens aus grundsätzlichen Erwägungen, aber weiterhin auch aus Sicherheitsgründen: Sollte das irgendwann einmal auffliegen, werden Sie neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch um eine Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht herumkommen, so Kretzschmar. Dann also gleich alles richtig machen. 

Sollte also man also die Pflegehilfe selber anstellen wollen, sind ein paar Dinge zu prüfen  bzw. vorzubereiten:

 

(1)    Führen Sie ein ausführliches Kennenlern-Gespräch, wenn Sie die Person noch nicht gut kennen.

(2)    Besprechen Sie die Einzelheiten des Arbeitsvertrages, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaub und Vergütung, um nur die wichtigsten zu nennen.

(3)    Setzen Sie einen Arbeitsvertrag auf. Eine Vorlage bekommen Sie über caremaid.net/Arbeitsvertrag

(4)    Kümmern Sie sich vorbereitend um die Krankenkasse (falls die Pflegehilfe noch keine hat) und vor allem (sehr wichtig!) um die Unfallversicherung. In privaten Haushalten ist die Landesunfallkasse Ihres Bundeslandes zuständig.

(5)    Lohnabrechnung: Sie benötigen eine Lohnabrechnung. Bei der monatlichen Erstellung der Lohnabrechnung sind die Meldungen an den Sozialversicherungsträger und die Finanz-verwaltung durchzuführen. Suchen Sie sich einen Fachmann, der das für Sie durchführen kann. Oft kommt der Steuerberater dafür in Frage. Wenn Sie keinen haben, kann das für Sie der Arbeitgeberservice für Privathaushalte übernehmen.

 

Zu Beginn ist das ein gewisser Aufwand, den Sie betreiben müssen. Wenn Sie aber die anfänglichen Hürden genommen haben, wird zumindest die Verwaltung dauerhaft einfach. Viele hilfreiche Informationen zur Anstellung von 24h-Pflegekräften finden Sie übrigens auch im entsprechenden Pflegeblog-Artikel von Harald Kretzschmar.