Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
Mittwoch, 6. Januar 2021
Keine persönlichen Pflegebegutachtungen bis 28. Februar 2021
Sonntag, 22. November 2020
Vorsorgen für den Ernstfall
Mit einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche im Voraus festlegen
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Foto: djd/DEVK/Marc Walter |
Selber bestimmen, wo die Grenzen liegen
Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein – braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein.
Rechtssichere Patientenverfügung online erstellen
Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.
Samstag, 26. September 2020
Medizinische Dienste starten ab Oktober wieder mit Hausbesuchen und Qualitätsregelprüfungen in der Pflege
Die Medizinischen Dienste bewerten die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung positiv
„Die Medizinischen Dienste begrüßen ausdrücklich, dass die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen in der Pflege wieder flächendeckend erfolgen können.
So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen; nach Einschätzung der Medizinischen Dienste leisten sie vielerorts gute Arbeit. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. „Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen“, erklärt Pick.
Auch die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung bewerten die Medizinischen Dienste positiv. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, wurde zu Anfang der Pandemie ein strukturiertes Telefoninterview entwickelt, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellten. Damit erhielten die Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort war die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen nur begrenzt möglich. In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.
Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses sowie weitere Informationen zur Begutachtung und Qualitätsprüfung während der Pandemie finden sich auf www.mds-ev.de und auf www.mdk.de.