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Mittwoch, 6. Januar 2021

Keine persönlichen Pflegebegutachtungen bis 28. Februar 2021

Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche bis Ende Februar




Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten und weitergehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 28. Februar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. 

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt. 

Die Medizinischen Dienste führen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durch. Anlassprüfungen können und sollen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen weiterhin und bei bekanntwerdenden Defiziten verstärkt durchgeführt werden. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen – einschließlich Testungen von Prüferinnen und Prüfern – eingehalten. 

Auf diese Regelungen haben sich GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherung verständigt. 

Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.

Sonntag, 22. November 2020

Vorsorgen für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche im Voraus festlegen


Foto: djd/DEVK/Marc Walter

(djd). Viele Menschen – besonders ältere – sorgen sich wegen der Konsequenzen einer Corona-Infektion um ihre Gesundheit. Bilder aus den Krankenhäusern machen betroffen und nachdenklich. Unweigerlich fragt man sich, wie im Ernstfall die eigene medizinische Behandlung erfolgen sollte. Was, wenn man wegen dieser oder einer anderen Erkrankung, durch einen Unfall oder altersbedingt nicht mehr sagen kann, wie man behandelt werden möchte? Unter welchen Umständen man beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt? Mit einer Patientenverfügung kann man sicher sein, dass Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige so handeln, wie man es sich selbst wünscht.

Selber bestimmen, wo die Grenzen liegen

Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein – braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein.

Rechtssichere Patientenverfügung online erstellen

Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.

Samstag, 26. September 2020

Medizinische Dienste starten ab Oktober wieder mit Hausbesuchen und Qualitätsregelprüfungen in der Pflege

Die Medizinischen Dienste bewerten die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung positiv

Dr. Peter Pick
Foto: "MDS"

Mit dem am 18. September 2020 verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber Regelungen zur Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtungen und der Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2020 beschlossen. Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. 

Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

„Die Medizinischen Dienste begrüßen ausdrücklich, dass die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen in der Pflege wieder flächendeckend erfolgen können. 

So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen; nach Einschätzung der Medizinischen Dienste leisten sie vielerorts gute Arbeit. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. „Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen“, erklärt Pick.

Auch die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung bewerten die Medizinischen Dienste positiv. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, wurde zu Anfang der Pandemie ein strukturiertes Telefoninterview entwickelt, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellten. Damit erhielten die Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort war die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen nur begrenzt möglich. In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.

Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses sowie weitere Informationen zur Begutachtung und Qualitätsprüfung während der Pandemie finden sich auf www.mds-ev.de und auf www.mdk.de.