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Dienstag, 18. Mai 2021

Fünf Tipps für die Kommunikation mit Alzheimer-Patientinnen und -Patienten

Menschen mit Alzheimer leben oft in einer anderen Realität

Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer-Krankheit beeinträchtigt nicht nur das Erinnerungsvermögen, sondern ändert auch die Wahrnehmung, das Verhalten und das Erleben der Erkrankten. Menschen mit Alzheimer leben oft in einer anderen Realität, was den Kontakt häufig erschwert. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. gibt Angehörigen fünf Tipps, was sie bei der Kommunikation mit einem Alzheimer-Patienten oder einer Alzheimer-Patientin beachten sollten.

Diese und weitere Informationen zum Umgang mit der Alzheimer-Krankheit sind zu finden im neu aufgelegten Ratgeber „Leben mit der Diagnose Alzheimer“. Der Ratgeber kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer.

1. Wertschätzende Haltung

Menschen mit Alzheimer leben zunehmend in ihrer eigenen Welt und können oft Gegenwart nicht mehr von Vergangenheit unterscheiden. Lassen Sie sich wertschätzend und einfühlsam auf die Realität des Erkrankten ein. Vermeiden Sie Zurechtweisungen und Verbesserungen, denn sie führen zu nichts, sondern sorgen nur für Verärgerung oder Unsicherheit. Behandeln Sie den Patienten oder die Patientin nicht wie ein Kind, sondern mit Respekt und auf Augenhöhe.

2. Einfache Sprache

Reden Sie langsam, deutlich und in einfachen und kurzen Sätzen. Komplizierte Sätze, Metaphern und Ironie werden von Menschen mit Alzheimer meist nicht verstanden. Wichtige Informationen sollten mehrfach wiederholt werden – gebrauchen Sie dabei die gleiche Formulierung, denn das prägt sich besser ein. Nimmt der Patient oder die Patientin immer weniger an Gesprächen teil, kann das auch daran liegen, dass das Hörvermögen nachlässt und korrigiert werden muss.

3. Nonverbale Kommunikation

Verwenden Sie eine deutliche Körpersprache und eine prägnante Mimik und Gestik, um die Kommunikation zu unterstützen und das Verständnis zu erleichtern. Wichtig ist außerdem, den Blickkontakt mit dem Patienten oder der Patientin zu halten. Er gibt Halt und Sicherheit und ist am Ende der Krankheit oft der einzige Weg, miteinander in Beziehung zu treten.

4. Richtig fragen

Nutzen Sie Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können oder Fragen mit nur wenigen Antwortmöglichkeiten. Vermeiden Sie sogenannte W-Fragen (wie, wer, was, warum). Es ist zum Beispiel besser, zu fragen „Möchtest Du Orangensaft oder Apfelsaft trinken?“ statt „Welchen Saft möchtest Du trinken?“. Geben Sie dem Erkrankten Zeit, zu antworten. Durch den zunehmenden Verlust von Erinnerung und Sprache brauchen Betroffene oft mehr Zeit, die Frage zu erfassen und eine Antwort zu formulieren.

5. Erinnerungen wecken

Wenn Erkrankte bei einem Gespräch nicht folgen können, kann es hilfreich sein, das Thema zu wechseln. Ereignisse aus Kindheit und Jugend können oft noch lange erinnert werden. Über Sinneseindrücke, wie Riechen oder Schmecken, können Erinnerungen hervorgerufen werden, die das Wohlbefinden des Patienten oder der Patientin stärken. Auf emotionaler Ebene können Erkrankte auch noch im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf erreicht werden. Durch Musik, Berührungen oder das gemeinsame Anschauen von Fotos können Gefühle geweckt und der Kontakt gehalten werden.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 23. Februar 2021

Bundesregierung will Pflegehilfsmittelpauschale wieder auf 40 Euro senken

Sozialverband VdK fordert: Pauschale für Pflegehilfsmittel dauerhaft auf 60 Euro anheben


Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll

Die Pflegehilfsmittelpauschale soll von 60 Euro wieder auf 40 Euro gesenkt werden. Das kritisiert der Sozialverband VdK in der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Verlängerung des Bevölkerungsschutzgesetzes scharf. 

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Statt Unterstützung bekommen die, die seit über einem Jahr unter Corona-Bedingungen ihre Angehörigen zuhause pflegen, eine Ohrfeige ins Gesicht. Wir stecken mitten in der Pandemie. Schon vorher haben die 40 Euro kaum für das Nötigste gereicht. Jetzt sollen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen damit noch die gestiegenen Kosten für FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung finanzieren? Was die Betroffenen jetzt brauchen, ist keine Absenkung der Pauschale, sondern eine dauerhafte Erhöhung auf 60 Euro.“

Für den VdK zeigt sich wieder: Die ambulante Pflege wird vergessen. 

Verena Bentele:

„Was ist aus Jens Spahns Ankündigung geworden, die Pflegehilfsmittelpauchale auf 60 Euro anzuheben, weil er die häusliche Pflege stärken wollte? Was nun bleibt, sind pflegende Angehörige auf Schnäppchenjagd, damit die Pauschale bis zum Ende des Monats reicht. Selbst nach der Impfung müssen die Betroffenen weiterhin Hygienemaßnahmen einhalten. Da braucht es mehr als nur die knapp bemessenen 40 Euro. Für den VdK sind 60 Euro ein Muss.“

Freitag, 27. November 2020

Alzheimer-Aufklärung für Kinder

Internetangebot AFi-KiDS.de im neuen Gewand



Düsseldorf – In vielen Familien erleben Kinder die Alzheimer-Erkrankung ihrer Großeltern oder eines anderen älteren Familienmitglieds. Gerade für die ganz junge Generation sind die Symptome der Alzheimer-Krankheit oft nur schwer nachzuvollziehen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) informiert seit rund zehn Jahren mit dem kostenlosen Internetangebot www.AFi-KiDS.de. Jetzt wurde die Seite einem technischen und inhaltlichen Update unterzogen.

„Ziel des Angebots ist es, bei Kindern ein Bewusstsein für die Symptome der Alzheimer-Krankheit zu schaffen und einen ‚Aufhänger‘ für gemeinsame Gespräche und Austausch innerhalb der Familien zu bieten“, sagt Alin Boyaciyan von der AFI.

Die Webseite www.AFi-KiDS.de erklärt mit verschiedenen Comic-Geschichten wie das Gehirn funktioniert, wie Neues gelernt wird und was bei der Alzheimer-Krankheit passiert. Monatliche Aktions- und Basteltipps laden Kinder dazu ein, sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen und gemeinsam mit ihren Großeltern Zeit zu verbringen. Informationen für Eltern und Lehrer ergänzen das Angebot.

„Großeltern bleiben Großeltern! Gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt machen dann Sinn, wenn beide Parteien davon profitieren und sie ihnen guttun“, sagt Alin Boyaciyan. Zum Beginn der Weihnachtszeit wartet die Aktion „1, 2, angezählt“ mit Bastelanleitung für einen Adventskalender auf die jungen Leserinnen und Leser.

Ergänzt wird das Internetangebot durch das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“, das die jungen Leser alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern auf 32 farbenfroh gestalteten Seiten an die Alzheimer-Krankheit heranführt. Das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/afi-kids-buch.

Weitere Informationen zu den AFi-KiDS:
www.AFi-KiDS.de
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer/afi-kids

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit:
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Sonntag, 22. November 2020

Vorsorgen für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche im Voraus festlegen


Foto: djd/DEVK/Marc Walter

(djd). Viele Menschen – besonders ältere – sorgen sich wegen der Konsequenzen einer Corona-Infektion um ihre Gesundheit. Bilder aus den Krankenhäusern machen betroffen und nachdenklich. Unweigerlich fragt man sich, wie im Ernstfall die eigene medizinische Behandlung erfolgen sollte. Was, wenn man wegen dieser oder einer anderen Erkrankung, durch einen Unfall oder altersbedingt nicht mehr sagen kann, wie man behandelt werden möchte? Unter welchen Umständen man beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt? Mit einer Patientenverfügung kann man sicher sein, dass Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige so handeln, wie man es sich selbst wünscht.

Selber bestimmen, wo die Grenzen liegen

Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein – braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein.

Rechtssichere Patientenverfügung online erstellen

Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.

Donnerstag, 5. November 2020

Anstellung der Pflegehilfe im Pflege-Haushalt

24-Stunden-Pflegekraft selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigen



Harald Kretzschmar
Geschäftsführer von caremaid.net

Es ist die Ausnahme im Bereich der 24-Stunden-Betreuung und –pflegehilfen, aber im Einzelfall kommt es vor, dass eine Anstellung im Haushalt Sinn macht. 

Der Regelfall ist die Dienstleistung durch eine Agentur. Dabei wird dem Pflegehaushalt so gut wie alles abgenommen. Aber zuweilen kommt es vor, dass man von Verwandten, Freunden oder Nachbarn eine vertrauenswürdige Person empfohlen bekommt. Wir setzen voraus, dass eine illegale Beschäftigung unter Umgehung von  Steuern und Abgaben nicht in Frage kommt. Harald Kretzschmar, Geschäftsführer von caremaid.net in München, kann von einem „schwarzen“ Arbeitsverhältnis prinzipiell nur abraten. Natürlich erstens aus grundsätzlichen Erwägungen, aber weiterhin auch aus Sicherheitsgründen: Sollte das irgendwann einmal auffliegen, werden Sie neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch um eine Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht herumkommen, so Kretzschmar. Dann also gleich alles richtig machen. 

Sollte also man also die Pflegehilfe selber anstellen wollen, sind ein paar Dinge zu prüfen  bzw. vorzubereiten:

 

(1)    Führen Sie ein ausführliches Kennenlern-Gespräch, wenn Sie die Person noch nicht gut kennen.

(2)    Besprechen Sie die Einzelheiten des Arbeitsvertrages, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaub und Vergütung, um nur die wichtigsten zu nennen.

(3)    Setzen Sie einen Arbeitsvertrag auf. Eine Vorlage bekommen Sie über caremaid.net/Arbeitsvertrag

(4)    Kümmern Sie sich vorbereitend um die Krankenkasse (falls die Pflegehilfe noch keine hat) und vor allem (sehr wichtig!) um die Unfallversicherung. In privaten Haushalten ist die Landesunfallkasse Ihres Bundeslandes zuständig.

(5)    Lohnabrechnung: Sie benötigen eine Lohnabrechnung. Bei der monatlichen Erstellung der Lohnabrechnung sind die Meldungen an den Sozialversicherungsträger und die Finanz-verwaltung durchzuführen. Suchen Sie sich einen Fachmann, der das für Sie durchführen kann. Oft kommt der Steuerberater dafür in Frage. Wenn Sie keinen haben, kann das für Sie der Arbeitgeberservice für Privathaushalte übernehmen.

 

Zu Beginn ist das ein gewisser Aufwand, den Sie betreiben müssen. Wenn Sie aber die anfänglichen Hürden genommen haben, wird zumindest die Verwaltung dauerhaft einfach. Viele hilfreiche Informationen zur Anstellung von 24h-Pflegekräften finden Sie übrigens auch im entsprechenden Pflegeblog-Artikel von Harald Kretzschmar.