Donnerstag, 5. November 2020

Anstellung der Pflegehilfe im Pflege-Haushalt

24-Stunden-Pflegekraft selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigen



Harald Kretzschmar
Geschäftsführer von caremaid.net

Es ist die Ausnahme im Bereich der 24-Stunden-Betreuung und –pflegehilfen, aber im Einzelfall kommt es vor, dass eine Anstellung im Haushalt Sinn macht. 

Der Regelfall ist die Dienstleistung durch eine Agentur. Dabei wird dem Pflegehaushalt so gut wie alles abgenommen. Aber zuweilen kommt es vor, dass man von Verwandten, Freunden oder Nachbarn eine vertrauenswürdige Person empfohlen bekommt. Wir setzen voraus, dass eine illegale Beschäftigung unter Umgehung von  Steuern und Abgaben nicht in Frage kommt. Harald Kretzschmar, Geschäftsführer von caremaid.net in München, kann von einem „schwarzen“ Arbeitsverhältnis prinzipiell nur abraten. Natürlich erstens aus grundsätzlichen Erwägungen, aber weiterhin auch aus Sicherheitsgründen: Sollte das irgendwann einmal auffliegen, werden Sie neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch um eine Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht herumkommen, so Kretzschmar. Dann also gleich alles richtig machen. 

Sollte also man also die Pflegehilfe selber anstellen wollen, sind ein paar Dinge zu prüfen  bzw. vorzubereiten:

 

(1)    Führen Sie ein ausführliches Kennenlern-Gespräch, wenn Sie die Person noch nicht gut kennen.

(2)    Besprechen Sie die Einzelheiten des Arbeitsvertrages, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaub und Vergütung, um nur die wichtigsten zu nennen.

(3)    Setzen Sie einen Arbeitsvertrag auf. Eine Vorlage bekommen Sie über caremaid.net/Arbeitsvertrag

(4)    Kümmern Sie sich vorbereitend um die Krankenkasse (falls die Pflegehilfe noch keine hat) und vor allem (sehr wichtig!) um die Unfallversicherung. In privaten Haushalten ist die Landesunfallkasse Ihres Bundeslandes zuständig.

(5)    Lohnabrechnung: Sie benötigen eine Lohnabrechnung. Bei der monatlichen Erstellung der Lohnabrechnung sind die Meldungen an den Sozialversicherungsträger und die Finanz-verwaltung durchzuführen. Suchen Sie sich einen Fachmann, der das für Sie durchführen kann. Oft kommt der Steuerberater dafür in Frage. Wenn Sie keinen haben, kann das für Sie der Arbeitgeberservice für Privathaushalte übernehmen.

 

Zu Beginn ist das ein gewisser Aufwand, den Sie betreiben müssen. Wenn Sie aber die anfänglichen Hürden genommen haben, wird zumindest die Verwaltung dauerhaft einfach. Viele hilfreiche Informationen zur Anstellung von 24h-Pflegekräften finden Sie übrigens auch im entsprechenden Pflegeblog-Artikel von Harald Kretzschmar.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen