Sonntag, 28. März 2021

Wie Hausnotrufsysteme für mehr Sicherheit zu Hause sorgen

Mobile Varianten funktionieren auch unterwegs




Baierbrunn (ots) - Viele ältere Menschen leben allein - im Falle eines Sturzes oder eines anderen Notfalls können Betroffene per Knopfdruck Hilfe rufen

Für Menschen, die nicht mehr sicher auf den Beinen sind, ist es ein echtes Horrorszenario: ein Sturz in der Dusche, auf der Treppe oder im Garten - und das Telefon ist nicht griffbereit. Um sich in einer derartigen Notlage bemerkbar machen zu können, gibt es Hausnotrufsysteme. "Die meisten Nutzer erhoffen sich, möglichst lange und selbstständig zu Hause leben zu können", sagt Annett Kaplow, Vorstandsmitglied im Bundesverband Hausnotruf und Referentin beim Deutschen Roten Kreuz. Wie die Hilfe per Knopfdruck funktioniert, für wen sie sinnvoll ist und was die Kasse zahlt, erklärt das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Mobile Varianten funktionieren auch unterwegs

Ein Hausnotrufsystem besteht aus zwei Geräten: einem wasserfesten Funksender mit Notfallknopf und einer Basisstation mit Freisprechanlage. Diese wird an die Telefondose und ans Stromnetz angeschlossen. Den wasserdichten Funksender trägt man ständig am Körper, etwa als Kette oder Armband. Drückt man den Knopf, wird die Basisstation aktiviert und ein Sprechkontakt mit der Notrufzentrale aufgebaut. Neben den häuslichen Notrufsystemen gibt es auch mobile Varianten, die außerhalb der eigenen Wohnung funktionieren. Anbieter solcher Systeme sind große Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, der Arbeiter-Samariter-Bund oder die Johanniter sowie einige private Unternehmen.

Das Notrufsystem richtet sich nicht nur an ältere Personen, sondern auch an jüngere Menschen, die wegen bestimmter Erkrankungen gefährdet sind, das Telefon rechtzeitig zu erreichen - etwa bei einem epileptischen Anfall. Sinnvoll ist das Angebot auch für Risikoschwangere, die tagsüber allein zu Hause sind. Eher ungeeignet sind die Hausnotrufsysteme hingegen für Menschen mit fortgeschrittener Demenz. Alternativen sind hier intelligente Systeme wie etwa Fußmatten, die Bewegungen registrieren und Hinweise geben, ob die Person aufgestanden ist oder das Haus verlassen hat.

Hausnotrufsystem entlastet pflegende Angehörige

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem tragen die Nutzer in den meisten Fällen selbst. Je nach Anbieter kostet die Basisvariante zwischen 23 und 29 Euro pro Monat. Sie beinhaltet, dass im Notfall der Kontakt zur Notrufzentrale aufgebaut wird und diese einen Angehörigen oder den Rettungsdienst alarmiert. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von monatlich bis zu 23 Euro (bei Pflegegrad 1) - unter der Bedingung, dass der Pflegebedürftige die meiste Zeit des Tages allein ist. Der Bundesverband Hausnotruf setzt sich allerdings dafür ein, diese Regelung aufzuheben. Denn: "Ein Hausnotruf soll auch pflegende Angehörige entlasten, damit sie etwa in Ruhe einkaufen gehen können", sagt Annett Kaplow.

Tipp: Checklisten für den Vergleich von Anbietern finden Sie online unter www.verbraucherzentrale.de und unter Eingabe des Stichwortes "Hausnotrufsystem" in der Suchmaske.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau

Mittwoch, 17. März 2021

BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige in aktualisierter Neuauflage erschienen

Entlastung für die Seele

In Deutschland sind knapp vier Millionen Menschen pflegebedürftig und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt. 

Viele pflegende Angehörige sehen sich enormen Anforderungen gegenüber. Was sind typische Herausforderungen in der häuslichen Pflege? Und wie kann ein gesunder Umgang mit den eigenen Kräften gelingen? 

Antworten gibt die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-organisationen.



Der Ratgeber zeigt Möglichkeiten der Entlastung auf, gibt eine Übersicht über konkrete Unterstützungsangebote und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Ein eigenes Kapitel ist hilfreichen Angeboten in Zeiten von Corona gewidmet.

Die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ liegt in 9., völlig aktualisierter Auflage als Druckversion und als Hörbuch vor. Die Publikation wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung erstellt. Die Neuausgabe wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Der Ratgeber kann kostenlos über die Website der BAGSO bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Donnerstag, 11. März 2021

Sind Alzheimer und Demenz das Gleiche?

Sieben Irrtümer über die Alzheimer-Krankheit


Foto Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Aufklärung über die Alzheimer-Krankheit ist ein wichtiges Anliegen der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI). Immer noch gibt es viel Verunsicherung im Zusammenhang mit der Krankheit des Vergessens. Deshalb stellen wir sieben Irrtümer richtig, die uns in unserer täglichen Arbeit begegnen.

Unsere Broschüre „Was ist Alzheimer?“ bietet einen kompakten Überblick über die Alzheimer-Krankheit. „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/alz.

Irrtum 1: Alzheimer ist ansteckend.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Alzheimer-Krankheit beim Menschen ansteckend ist. Im Tierexperiment ist es zwar unter Laborbedingungen möglich, die Alzheimer-Krankheit zu übertragen. Diese Ergebnisse sind aber nicht auf die realen Bedingungen beim Menschen übertragbar. Abgesehen vom zurzeit notwendigen Corona-Infektionsschutz ist kein spezieller Schutz beim täglichen Umgang mit Patienten nötig.

Irrtum 2: Alzheimer und Demenz sind das Gleiche.

Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „ohne Geist“. Über 50 verschiedene Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit werden darunter zusammengefasst. Demenz ist also ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit. Alzheimer ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Weitere Demenzformen sind beispielsweise die Vaskuläre Demenz, die Lewy-Körperchen Demenz, die Frontotemporale Demenz oder die Demenz bei Parkinson.

Irrtum 3: Aluminium verursacht Alzheimer.

Bei Gehirn-Autopsien von verstorbenen Alzheimer-Patienten wurde zwar eine erhöhte Aluminium-Konzentration festgestellt. Forscher gehen jedoch davon aus, dass es sich um eine Begleiterscheinung und nicht um die Ursache der Krankheit handelt. Einen ursächlichen Zusammenhang von erhöhter Aluminiumaufnahme und dem Auftreten der Alzheimer-Krankheit konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden. Auch Studien zur Entstehung und Verbreitung von Alzheimer zeigen keine Hinweise auf eine Verbindung von Aluminium und der Alzheimer-Krankheit.

Irrtum 4: Alzheimer-Patienten sterben, weil sie vergessen zu atmen.

Menschen mit Alzheimer vergessen nicht zu atmen. Sie sterben auch nicht unmittelbar an der Alzheimer-Krankheit, sondern an Begleiterkrankungen. Im letzten Krankheitsstadium bauen die Patienten auch körperlich immer mehr ab und sind schließlich rund um die Uhr pflegebedürftig. Weil das Immunsystem dadurch erheblich geschwächt ist, steigt die Anfälligkeit für Infektionskrankheiten. Viele Alzheimer-Patienten sterben an Atemwegsinfektionen.

Irrtum 5: Alzheimer ist keine Krankheit, sondern eine normale Alterserscheinung.

Diese Behauptung wird in populärwissenschaftlichen Debatten immer wieder aufgestellt. Mittlerweile ist es jedoch möglich, die Eiweiß-Ablagerungen aus Beta-Amyloid und Tau, die für die Alzheimer-Krankheit charakteristisch sind, durch bildgebende Verfahren sichtbar zu machen. Ein organisch gesundes Gehirn kann bis ins hohe Alter sehr leistungsfähig sein, auch wenn es in der Regel langsamer wird. Alzheimer dagegen ist eine Erkrankung, die diagnostiziert, behandelt und weiter erforscht werden muss.

Irrtum 6: Alzheimer ist noch nicht heilbar, also kann man nichts tun.

Es stimmt, dass Alzheimer bisher noch nicht heilbar ist. Trotzdem kann man Alzheimer behandeln. Mit Alzheimer-Medikamenten kann der Krankheitsverlauf verlangsamt werden und auch Begleiterscheinungen wie Depressionen oder Aggressionen lassen sich medikamentös behandeln. Nicht-medikamentöse Therapien, wie die geistige, körperliche und emotionale Mobilisierung können die Selbständigkeit des Patienten länger erhalten und das Wohlbefinden fördern.

Irrtum 7: Meine Mutter oder mein Vater hatte Alzheimer, also werde ich auch Alzheimer bekommen.

Die Erkrankung eines Elternteiles bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Krankheit an die Kinder vererbt wird. Nur rund ein Prozent aller Alzheimer-Erkrankungen sind eindeutig erblich bedingt. Betroffene erkranken in der Regel sehr früh, zwischen dem 30. und 65. Lebensjahr. Bei 99 Prozent aller Alzheimer-Erkrankungen ist das Alter das größte Erkrankungsrisiko. Die Symptome beginnen meistens erst ab dem 65. Lebensjahr. Auch hier gibt es genetische Varianten, die das Erkrankungsrisiko erhöhen können. Zu einem sicheren Ausbruch der Krankheit führen sie jedoch nicht.

Alzheimer-Forschung aktuell

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Samstag, 6. März 2021

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

Der ASB drängt auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige


Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: "Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann."

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

"Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind", sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform