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Montag, 22. Mai 2023

Bentele: "Politik lässt vier Millionen Pflegebedürftige im Stich"

Entlastung der Nächstenpflege dringend notwendig



VdK-Präsidentin Verena Bentele übergab in Berlin den Abschlussbericht der VdK-Pflegestudie
an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Foto: © VdK/Henning Schacht

„Die Politik lässt vier Millionen Pflegebedürftige, die von ihren Familien zu Hause gepflegt werden, im Stich. Die Datenlage ist eindeutig: wir wissen, wo es hakt und wer Unterstützung braucht – und dann folgt vonseiten der Politik nichts“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele bei der Veröffentlichung der VdK-Pflegestudie zur häuslichen Pflege am Mittwochmorgen. Die Befragung von knapp 54.000 VdK-Mitgliedern, die vom Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Dr. Andreas Büscher der Hochschule Osnabrück im Auftrag des VdK durchgeführt wurde, ist die größte Studie zum Thema häusliche Pflege. Verena Bentele überreicht sie an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beim VdK-Bundesverbandstag.

Die Studienergebnisse verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf der Politik. Pflegende Angehörige leisten unentgeltlich den Großteil der Pflege zu Hause und werden in vielen Lebenslagen alleine gelassen. 91 Prozent der Pflegenden haben sich freiwillig und bewusst dafür entschieden, zu pflegen. Die Studie zeigt aber auch, dass die Belastungen in der häuslichen Pflege enorm sind. Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass 37 Prozent der Pflegenden schon länger als fünf Jahre pflegen, 23 Prozent pflegen mindestens 40 Stunden in der Woche. Die Mehrheit der Pflegenden (59 Prozent) vernachlässigt die eigene Gesundheit.

Trotzdem haben 93 Prozent bisher keinen Zugang zur Tagespflege gefunden, 62 Prozent nutzen keinen Pflegedienst. Passende Angebote fehlen oder die Zuzahlungen sind zu hoch. Aufgrund enormer Bürokratie und fehlender Beratungsangebote werden viele Angebote nicht abgerufen. Die Pflegeversicherung spart dadurch zwölf Milliarden Euro im Jahr.

Als besonders vulnerable Gruppe unter den pflegenden Angehörigen hebt Bentele pflegende Eltern hervor. Sie werden bei dieser lebenslangen Aufgabe von der Politik vergessen. Dabei ist der Umfang ihrer Pflegeleistung immens: Mehr als die Hälfte der pflegenden Eltern (54 Prozent) pflegt mehr als 39 Stunden pro Woche. 64 Prozent der Eltern unterstützen ihr Kind regelmäßig auch in der Nacht.

Bentele fordert, dass noch in diesem Jahr eine Pflegereform auf den Weg gebracht wird, die den Namen auch wirklich verdient: „Die Nächstenpflegenden brauchen jetzt Unterstützung. Die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der häuslichen Pflege muss jetzt endlich ins Gesetz.“

Freitag, 21. Januar 2022

Kostenloses KKH-Seminar zu finanziellen Vorteilen für Pflegebedürftige und Angehörige

 Online-Kurs: Pflegereform – Startschuss für mehr Zuschuss?!



Hier geht es zur Anmeldung

Seit Jahresbeginn gelten neue Leistungen in der Pflegeversicherung. Diese sind im vergangenen Sommer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom Bundestag beschlossen worden. Was ändert sich damit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Über diese Themen informiert das neue Online-Seminar der KKH Kaufmännische Krankenkasse „Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2022“. 

Der Internet-Vortrag findet am Dienstag, 25. Januar, um 16.30 Uhr statt und ist für alle Interessierten kostenlos. Anmeldungen sind online über kkh.de/online-pflegeseminare möglich.

„Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. Auch die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 angehoben.

Neu ist außerdem der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann. „Zwar haben die Betroffenen bereits jetzt einen Anspruch auf die Durchführung eines Entlassungsmanagements, doch es gelingt nicht immer so schnell, dass zum Abschluss der Krankenhausbehandlung beispielsweise ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden kann“, erläutert Friederike Beister. Während der Übergangspflege bleiben die Betroffenen noch bis zu zehn Tagen in der Klinik und werden pflegerisch versorgt. „Das bedeutet mehr Zeit, um die nahtlose Anschlussversorgung stressfreier organisieren zu können. Diese neue Leistung kann für Betroffene wirklich eine Entlastung sein“, so Beister.

Montag, 27. September 2021

VdK-Präsidentin: „Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung muss endlich Pflege zu Hause stärken“

Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz



Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses für Gute Pflege.

Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.

Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“

Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.

Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich seit zehn Jahren für die Verbesserung der Pflege ein. Neben dem Sozialverband VdK engagieren sich Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Verbände des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften, Berufsverbände und Verbände von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Die 23 Verbände und Organisationen vertreten gemeinsam die Interessen von insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern.

Mittwoch, 8. September 2021

Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige

DAK-Studie: Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt 2021 Modellrechnungen zufolge auf Rekordniveau von 35 Prozent.




Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. 

An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt.

Laut DAK-Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang wirkt die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht nachhaltig. „Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend“, warnt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Pflegeversicherung kann trotz der jüngsten Reform ihren eigenen Anspruch, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern, zunehmend weniger erfüllen“, so Storm weiter. Die Pflegereform 2021 sei nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führten nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzten den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor sei es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt. „Gezielte Vorsorge ist daher weiterhin nicht möglich“, sagt Kassenchef Storm. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge seien zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage seien, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken. „Diese Reform ist eine ‚Pflegereform light‘. Wir brauchen dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftige“, sagt Kassenmanager Andreas Storm.

Nur kurzfristige Entlastung durch Pflegereform

Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des GVWG in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert. Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.

„Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.“

Mehr steuerfinanzierte Zuschüsse für die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde vor 26 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. De facto führen steigende Heimkosten auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in der Folge zu wieder wachsenden Anteilen an Sozialhilfeempfängern. Durch die steigenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege wächst auch die Belastung der Kommunen.

Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür müsse es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig seien systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. „Wir brauchen eine völlig neue Finanzstatik in der Pflege, um Menschen im Pflegefall vor einem Armutsrisiko zu bewahren“, sagt Storm. Das Ziel müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein. Nach dem von der DAK-Gesundheit vorgeschlagenen Reformkonzept würden Pflegebedürftige dagegen mehr finanzielle Sicherheit erhalten, indem ihre Eigenanteile gedeckelt und kalkulierbar werden. Die Eigenanteile würden entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen. „Dieses Modell ist nicht nur geeignet, Sozialhilfeabhängigkeit im Bereich der stationären Pflege deutlich zu reduzieren,“ so Storm. „Es ermöglicht darüber hinaus auch dem Einzelnen, rechtzeitig Eigenvorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu betreiben.“

Hintergrund:
4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, von ihnen werden rund 819.000 in Heimen vollstationär versorgt (Quelle Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind zwischen 2015 und 2020 von 29 auf 49 Milliarden Euro gestiegen (Quelle BMG).

Das Statistische Bundesamt hat am 19. August die Daten zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 publiziert: Insgesamt sind sie gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Der stärkste prozentuale Anstieg mit 14 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro war im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu verzeichnen.

Die Entgelte für einen stationären Heimplatz werden zum kleineren Teil von der Pflegeversicherung, zum größeren Teil aber von den Pflegebedürftigen selbst getragen. Die privat zu tragenden Kosten für einen stationären Heimplatz setzen sich für Pflegebedürftige aus folgenden Komponenten zusammen: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten im engeren Sinn, Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung sowie gesondert in Rechnung gestellte Investitions- und Ausbildungskosten.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Donnerstag, 3. Juni 2021

VdK: "Pflegereförmchen ist eine Luftnummer für Betroffene

Bentele: "Pläne werden die Pflegebedürftigen teuer zu stehen kommen!


Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll


Laut Medienberichten haben sich Gesundheitsminister Jens Spahn, Finanzminister Olaf Scholz
und Arbeitsminister Hubertus Heil über die Eckdaten einer Pflegereform verständigt, die am
Mittwoch, 2. Juni im Kabinett beschlossen wurde.

"Die Pflegebedürftigen werden immer stärker belastet, vor allem diejenigen, die zuhause
versorgt werden. Es kann nicht sein, dass sie wieder und wieder vergessen werden",
stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele fest.

"Es ist ein richtiger Schritt, Pflegekräfte besser zu entlohnen, aber die Pflegebedürftigen bezahlen am Ende die Zeche. Schon jetzt können viele die Kosten kaum aufbringen. Jede Gehaltssteigerung bei den Pflegekräften erscheint prompt auf der Rechnung der Pflegebedürftigen, und zwar bei den pflegebedingten Kosten als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil", so Bentele.

Die große Koalition plant, Pflegebedürftige zukünftig durch einen Zuschuss zu entlasten. Den bekommen Betroffene aber erst nach einem Jahr im Heim. Er soll 25 Prozent der pflegebedingten Kosten betragen. Danach steigt er jedes weitere Jahr um 25 Prozent bis maximal 75 Prozent. "Die Krux daran ist, dass diejenigen, die neu in eine Pflegeeinrichtung einziehen, gar nicht profitieren. Auch wer ambulant versorgt wird, hat von diesem Zuschuss nichts. Die Pflegebedürftigen müssen die dort steigenden Gehälter voll zahlen. Das geht so nicht. Das macht den Heimeinzug noch attraktiver und geht vollkommen an dem Grundsatz ‚Ambulant vor Stationär‘ vorbei", stellt Bentele fest.

Der Zuschuss verpufft. Er fängt mit seiner prozentualen Beteiligung nur wenig von den Kostensteigerungen ab. Deshalb fordert der VdK: "Die Pflegeversicherung muss die gesamten pflegebedingten Kosten übernehmen. Dieser Vorschlag zeigt: Hier hat der Wirt die Rechnung ohne den Gast gemacht. Der VdK macht nicht mit, wenn Spahn eine wohlmeinende Pflegereform plant, aber die pflegebedürftigen Menschen immer stärker geschröpft werden. Das muss am Kabinettstisch diskutiert werden, auch wie die größte Gruppe der ambulant versorgten Pflegebedürftigen entlastet werden kann."

Montag, 5. April 2021

Große Umfrage zur Situation der häuslichen Pflege in Deutschland startet

Startschuss für die VdK-Pflegestudie






„Der größte Pflegedienst der Nation“ bekommt endlich eine starke Stimme. Bislang ist die Situation pflegender Angehöriger und generell die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen kaum erforscht. Das wird der Sozialverband VdK jetzt ändern. Deshalb führt der VdK mit Unterstützung der VdK-Landesverbände vom 1. April bis zum 9. Mai die größte Umfrage durch, die je zu diesem Thema gemacht wurde. Wissenschaftlicher Projektpartner ist die Hochschule Osnabrück mit Studienleiter Professor Andreas Büscher. Der VdK bittet seine Mitglieder sehr herzlich um Unterstützung.

„Der Sozialverband VdK ist im Laufe der letzten Jahre zum wichtigsten politischen Fürsprecher für die Interessen von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen geworden. Doch obwohl 3,3 Millionen Menschen zu Hause gepflegt werden, fehlt es an Daten zu den Bedürfnissen der betroffenen Haushalte“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Deswegen hat sich der VdK entschlossen, eine eigene Pflegestudie unter dem Titel „Zu Hause pflegen – zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ bei der Hochschule Osnabrück zu beauftragen.

„Der größte Schatz, den wir der Wissenschaft zur Verfügung stellen können, sind die Erfahrungen unserer mehr als zwei Millionen VdK-Mitglieder. Sie repräsentieren einen Querschnitt der Bevölkerung. Deshalb freuen wir uns, wenn viele von ihnen ihre Erfahrungen mit uns teilen“, so Bentele. Mit den Umfrageergebnissen lassen sich die pflegepolitischen VdK-Forderungen noch besser untermauern. Bentele appel­liert an die Mitglieder: „Nur mit Ihrer Hilfe können wir Licht ins unerforschte Dunkel der häuslichen Pflege bringen. Damit wird es dem VdK möglich, sich noch gezielter für die Interessen der Pflegebedürftigen einzusetzen.“

Betroffene sind gefragt

Pflegewissenschaftler Andreas Büscher und sein Team haben zusammen mit Expertinnen und Experten des VdK drei verschiedene Fragebögen entwickelt. Einer richtet sich an die Pflegebedürftigen selbst, einer an Angehörige, die sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, und ein dritter an Menschen, die zwar selbst noch nie mit Pflege in Kontakt gekommen sind, sich aber trotzdem mit dem Thema befassen wollen. „Die Betroffenenperspektive ist mir persönlich sehr wichtig, deshalb haben wir uns für diese Differenzierung entschieden“, betont Bentele.

Alle Interessierten können einfach im Internet an der Umfrage teilnehmen. Eine Abfrage von Mitgliedsdaten oder anderer persönlicher Daten erfolgt nicht. Wer mitmacht, sollte sich ein bisschen Zeit nehmen. Zwischen 30 und 60 Minuten kann es dauern, doch man wird gut durch den Fragebogen geleitet. Die Beantwortung kann auch jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Datenschutz und Anonymität sind gewährleistet.

VdK hilft bei Fragen

Der Fragebogen ist gut verständlich aufbereitet. Sollte es trotzdem Nachfragen geben, bieten einzelne VdK-Landesverbände Unterstützung für VdK-Mitglieder an. Die Umfrage ist eine reine Online-Befragung. Sollten Sie nicht über die entsprechende technische Ausrüstung verfügen, aber trotzdem teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren VdK-Landesverband. In den Landesteilen dieser VdK-Zeitung finden Sie ab Seite 13 alle regionalen Kontaktdaten. Auch Nicht-Mitglieder können gerne an der VdK-Umfrage teilnehmen.

Fakten für Forderungen

Die ersten Ergebnisse werden in die pflegepolitischen Forderungen des Sozialverbands VdK an die Bundesregierung einfließen, die am 26. September neu gewählt wird. „Trotz aller Versprechungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist in dieser Legislatur wohl nicht mehr mit einer umfassenden Pflegereform zu rechnen. Zudem scheint bisher der Schwerpunkt möglicher Verbesserungen im Bereich der stationären Pflege zu liegen. Wir sorgen dafür, dass die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zu Hause nicht vergessen werden“, verspricht Bentele.

Konkrete VdK-Forderungen für pflegende Angehörige sind die Anhebung des Pflegegelds, Anerkennung von Familienpflege analog zur Kindererziehung in der Rentenversicherung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie ein verbindlicher Anspruch auf Entlastungsangebote wie Kurzzeit- und Tagespflege. „Pflegende Angehörige sind ein echtes Bollwerk. Ohne ihre Fürsorge wäre das Pflegesystem längst zusammengebrochen. Das muss endlich honoriert werden“, fordert Bentele.

Dr. Bettina Schubarth


Wunsch und Wirklichkeit in der häuslichen Pflege gehen oft weit auseinander. Die VdK-Pflegestudie richtet ihren Fokus genau darauf. Jetzt teilnehmen!

Samstag, 6. März 2021

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

Der ASB drängt auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige


Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: "Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann."

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

"Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind", sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform