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Freitag, 21. Januar 2022

Kostenloses KKH-Seminar zu finanziellen Vorteilen für Pflegebedürftige und Angehörige

 Online-Kurs: Pflegereform – Startschuss für mehr Zuschuss?!



Hier geht es zur Anmeldung

Seit Jahresbeginn gelten neue Leistungen in der Pflegeversicherung. Diese sind im vergangenen Sommer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom Bundestag beschlossen worden. Was ändert sich damit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Über diese Themen informiert das neue Online-Seminar der KKH Kaufmännische Krankenkasse „Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2022“. 

Der Internet-Vortrag findet am Dienstag, 25. Januar, um 16.30 Uhr statt und ist für alle Interessierten kostenlos. Anmeldungen sind online über kkh.de/online-pflegeseminare möglich.

„Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. Auch die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 angehoben.

Neu ist außerdem der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann. „Zwar haben die Betroffenen bereits jetzt einen Anspruch auf die Durchführung eines Entlassungsmanagements, doch es gelingt nicht immer so schnell, dass zum Abschluss der Krankenhausbehandlung beispielsweise ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden kann“, erläutert Friederike Beister. Während der Übergangspflege bleiben die Betroffenen noch bis zu zehn Tagen in der Klinik und werden pflegerisch versorgt. „Das bedeutet mehr Zeit, um die nahtlose Anschlussversorgung stressfreier organisieren zu können. Diese neue Leistung kann für Betroffene wirklich eine Entlastung sein“, so Beister.

Montag, 26. April 2021

Eltern im Alter begleiten – kostenfreier Online-Kurs

KKH-Pflege-Seminar mit präventiven Tipps am 27. April für alle Interessierten




Wenn Eltern ein gewisses Alter erreicht haben, stellt sich Kindern immer öfter die Frage nach der Zukunft. „Wie soll es weitergehen, wenn Mutter und Vater vielleicht einmal nicht mehr so können, wie sie wollen? Wie können sich alle Beteiligten schon jetzt auf solch eine Situation vorbereiten?“, erklärt Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. 

Denn erst recht, wenn ein Elternteil plötzlich pflegebedürftig wird, ändert sich das Leben für alle Beteiligten schlagartig. „Viele Fragen stehen plötzlich im Raum: Wie kann man die Pflege der Angehörigen und das eigene Leben selbstbestimmt meistern?“, sagt Andrea Schneider. Dieser Situation kann durch aktive Vorsorge vorgebeugt werden. Im neuen Online-Pflege-Seminar „Wenn Eltern älter werden“ erfahren Interessierte deshalb alles, was im Vorfeld getan werden kann und wie eine Gesprächsführung zwischen Kindern und Eltern zu diesem wichtigen Thema gelingen kann. Die Referentinnen Petra Wieschella (Autorin, Demenzexpertin) und Kathrin Schulz (Pflegepädagogin) erläutern, welche Auswirkung die Pflegedürftigkeit von Eltern auf deren Kinder haben kann und geben hilfreiche Tipps.

Das Seminar ist kostenfrei und für alle zugänglich

Der Pflegekurs findet am Dienstag, 27. April, um 16.30 Uhr statt. Das Seminar ist kostenfrei und für alle zugänglich. „Mit unseren digitalen Informationsangeboten unterstützen wir alle Pflegenden – auch, wenn diese nicht bei uns versichert sind“, weist Andrea Schneider ausdrücklich auf das besondere Angebot der KKH hin. 

Interessierte können sich über das Internet anmelden: kkh.de/online-pflegeseminare

Zusätzlich zu den Pflegeseminaren bietet die KKH auf ihrer Internetseite und in den gängigen Streamingdiensten diverse Podcasts zu dem Thema „Pflege“ an: kkh.de/podcast

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten.