Posts mit dem Label Pflegeversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Pflegeversicherung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 22. Mai 2023

Bentele: "Politik lässt vier Millionen Pflegebedürftige im Stich"

Entlastung der Nächstenpflege dringend notwendig



VdK-Präsidentin Verena Bentele übergab in Berlin den Abschlussbericht der VdK-Pflegestudie
an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Foto: © VdK/Henning Schacht

„Die Politik lässt vier Millionen Pflegebedürftige, die von ihren Familien zu Hause gepflegt werden, im Stich. Die Datenlage ist eindeutig: wir wissen, wo es hakt und wer Unterstützung braucht – und dann folgt vonseiten der Politik nichts“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele bei der Veröffentlichung der VdK-Pflegestudie zur häuslichen Pflege am Mittwochmorgen. Die Befragung von knapp 54.000 VdK-Mitgliedern, die vom Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Dr. Andreas Büscher der Hochschule Osnabrück im Auftrag des VdK durchgeführt wurde, ist die größte Studie zum Thema häusliche Pflege. Verena Bentele überreicht sie an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beim VdK-Bundesverbandstag.

Die Studienergebnisse verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf der Politik. Pflegende Angehörige leisten unentgeltlich den Großteil der Pflege zu Hause und werden in vielen Lebenslagen alleine gelassen. 91 Prozent der Pflegenden haben sich freiwillig und bewusst dafür entschieden, zu pflegen. Die Studie zeigt aber auch, dass die Belastungen in der häuslichen Pflege enorm sind. Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass 37 Prozent der Pflegenden schon länger als fünf Jahre pflegen, 23 Prozent pflegen mindestens 40 Stunden in der Woche. Die Mehrheit der Pflegenden (59 Prozent) vernachlässigt die eigene Gesundheit.

Trotzdem haben 93 Prozent bisher keinen Zugang zur Tagespflege gefunden, 62 Prozent nutzen keinen Pflegedienst. Passende Angebote fehlen oder die Zuzahlungen sind zu hoch. Aufgrund enormer Bürokratie und fehlender Beratungsangebote werden viele Angebote nicht abgerufen. Die Pflegeversicherung spart dadurch zwölf Milliarden Euro im Jahr.

Als besonders vulnerable Gruppe unter den pflegenden Angehörigen hebt Bentele pflegende Eltern hervor. Sie werden bei dieser lebenslangen Aufgabe von der Politik vergessen. Dabei ist der Umfang ihrer Pflegeleistung immens: Mehr als die Hälfte der pflegenden Eltern (54 Prozent) pflegt mehr als 39 Stunden pro Woche. 64 Prozent der Eltern unterstützen ihr Kind regelmäßig auch in der Nacht.

Bentele fordert, dass noch in diesem Jahr eine Pflegereform auf den Weg gebracht wird, die den Namen auch wirklich verdient: „Die Nächstenpflegenden brauchen jetzt Unterstützung. Die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der häuslichen Pflege muss jetzt endlich ins Gesetz.“

Dienstag, 21. Februar 2023

VdK-Präsidentin: „Volle politische Konzentration jetzt auf die häusliche Pflege“

VdK begrüßt politischen Vorstoß, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen

Verena Bentele
 © VdK / Marlene Gawrisch


Die SPD fordert vom Bundesfinanzministerium frische Steuermilliarden für die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie die Anpassung der Leistungen an die Bedürfnisse der Betroffenen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Der Sozialverband VdK unterstützt die Forderung, dass Milliarden in bessere Versorgung für Pflegebedürftige fließen müssen. Die Politik darf insbesondere die mehr als 4,2 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und deren Angehörige nicht weiter ignorieren und im Stich lassen. Deshalb muss für die Bundesregierung jetzt gelten: Volle politische Konzentration auf die häusliche Pflege.

Die Pflegeversicherung kennt den Grundsatz 'ambulant vor stationär', doch die Bundesregierung hat die pflegenden Angehörigen bislang sträflich vernachlässigt. Wir brauchen jetzt eine mutige Reform, bei der endlich die Nächstenpflege im Mittelpunkt steht.

Die schockierende Wahrheit ist, dass jeder fünfte pflegende Angehörige armutsgefährdet ist, bei pflegenden Frauen ist es sogar jede Vierte. Das belegt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), die der VdK in Auftrag gegeben hat. Pflegende Angehörige müssen für ihre harte Arbeit endlich ihr eigenes Geld, einen Pflegelohn bekommen. Außerdem muss dringend das Pflegegeld erhöht werden, dies wurde seit 2017 einfach nicht mehr angepasst. Schon heute fehlen den Betroffenen in Pflegegrad 5 bis zu 150 Euro monatlich.

Die Probleme liegen auf der Hand: Pflegedienste erbringen ihre Leistungen nur noch im Akkord, kündigen, sobald es in der Versorgung schwieriger wird. Es gibt wenig flächendeckende bis gar keine Entlastungsangebote wie Tages- und Kurzzeitpflegeplätze.

Ein riesiges Problem ist außerdem, dass aufgrund von Personalmangel die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgerufen werden können. Deshalb muss jetzt konsequent über ein Budget zur eigenen freien Verwendung diskutiert werden. Alles andere ist schon bewusste Inkaufnahme von Unterversorgung. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Dienstag, 15. November 2022

Wenn es Pflegebedürftige ins Ausland zieht, kann digitale Technik unterstützen

Grenzübergreifende Pflegeberatung


Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Per Videogespräch können Pflegeberatungen
auch über große Entfernungen stattfinden.

Warmes Wetter, niedrige Lebenshaltungskosten: Viele pflegebedürftige Menschen zieht es zumindest in den Wintermonaten ins Ausland. Manche bleiben auch für immer. Wie aber sieht es dann mit den Leistungen der Pflegeversicherung aus? Pflegesachleistungen etwa kann man nur in wenige Länder „mitnehmen“ und auch nur nach jeweiligem Recht mit meist deutlich niedrigeren Ansprüchen. Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird dagegen in vielen Ländern auch dauerhaft ausgezahlt, zum Beispiel in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
 

Beratungen sind jetzt auch per Video möglich

 
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist jedoch verpflichtet, sich regelmäßig fachkundig beraten zu lassen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das gilt auch im Ausland und kann dort durch eine nachgewiesen kompetente Person wie einen Arzt oder eine Pflegefachkraft erfolgen. 

Am besten erkundigt man sich rechtzeitig bei seiner Pflegeversicherung, wie dabei vorzugehen ist. Neue Regelungen machen die Beratung im Ausland nun aber unkomplizierter: „Zunächst befristet bis Ende Juni 2024 muss nicht mehr jede Pflichtberatung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden, sondern jede zweite kann auf Wunsch auch per Videogespräch durchgeführt werden“, erklärt Jana Wessel von der compass private pflegeberatung, die bei privat Versicherten für diese gesetzlich vorgegebenen Beratungen zuständig ist. 

Ein Videogespräch verringert den Aufwand einer Beratung vor Ort und macht es leichter, einen Termin zu finden und Angehörige einzubinden, die in Deutschland geblieben sind. „Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit bestätigen, dass dieses Angebot sehr gerne angenommen wird“, so Wessel.
 

 Auslandspflege gut planen

 
Wenn zum Beispiel auf Mallorca oder in Polen Fragen zu den deutschen Pflegeleistungen oder anderen Problemen mit der Pflegeorganisation auftauchen, können sich außerdem alle Ratsuchenden beispielsweise über den Rückrufservice unter www.compass-pflegeberatung.de von einer Fachkraft anrufen und telefonisch beraten lassen. Zusätzlich finden sich auf der Website und ebenso unter www.pflegeberatung.de viele nützliche Informationen. 

Eine umfassende Beratung ist aber schon vor dem Schritt ins Ausland sinnvoll. Denn neben rechtlichen und finanziellen Fragen spielen dabei genauso „weiche“ Faktoren eine große Rolle, etwa mögliche Sprachprobleme, die weite Entfernung von Verwandten oder ungewohntes Klima und Essen. Die Fachleute kennen sich hier aus und können oft wertvolle Tipps geben.

Mittwoch, 20. April 2022

Neuer Zuschuss fürs Pflegeheim

Was der Leistungszuschlag für Bewohner konkret bedeutet


Die Kosten für einen Pflegeheimplatz überfordern viele Bewohner finanziell.
Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto


Wer in Deutschland im Pflegeheim lebt, erhält dafür zwar auch Geld von der Pflegeversicherung, muss aber für Unterkunft, Verpflegung und einen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen. Und dies wird von Jahr zu Jahr teurer: Der vom Heimbewohner zu zahlende Anteil beträgt im Bundesdurchschnitt mittlerweile 2.149 Euro pro Monat. Das können viele Pflegebedürftige nicht aufbringen. Um den finanziellen Druck zu verringern, wurde mit der Pflegereform zum Jahresbeginn ein neuer Leistungszuschlag eingeführt. "Das heißt, dass die Pflegeversicherung im ersten Jahr des Heimaufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernimmt", erklärt Frank Herold von der compass private pflegeberatung.
 

Ersparnis kann je nach Heim variieren

 
Doch wie viel spart ein Pflegeheimbewohner dadurch konkret? "Das ist kaum konkret zu benennen, da die Eigenanteile von Heim zu Heim variieren und es auch große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt", so der Pflegeexperte. Wichtig zu wissen: Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft und Verpflegung, sondern nur für den pflegebedingten Teil der Kosten, der zurzeit im Schnitt 919 Euro im Monat beträgt. Daran gemessen ergibt das eine mittlere Ersparnis von etwa 46 bis 643 Euro monatlich. Die für die Höhe des Zuschlags entscheidende Aufenthaltsdauer wird ab der tatsächlichen Heimaufnahme berücksichtigt, auch vor Inkrafttreten des Gesetzes - mehr Informationen gibt es unter www.pflegeberatung.de. Wer also im Januar 2021 eingezogen ist, ist 2022 schon im zweiten Jahr. "Dabei gilt immer der komplette Monat, in dem man eingezogen ist, auch wenn der Einzug zum Beispiel am 29. Januar war", ergänzt Frank Herold.
 

Bei Unsicherheiten beraten lassen

 
Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige nicht selbst aktiv werden. "Der Kostenträger sollte das eigentlich von sich aus berücksichtigen. Gibt es 2022 keine Veränderung in der Abrechnung, sollten Betroffene eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen", rät Herold. Die compass-Hotline unter der Nummer 0800-101-8800 steht dafür zur Verfügung. Für Privatversicherte werden außerdem Hausbesuche oder auch Pflegeberatungen per Videotelefonie angeboten.

Freitag, 21. Januar 2022

Kostenloses KKH-Seminar zu finanziellen Vorteilen für Pflegebedürftige und Angehörige

 Online-Kurs: Pflegereform – Startschuss für mehr Zuschuss?!



Hier geht es zur Anmeldung

Seit Jahresbeginn gelten neue Leistungen in der Pflegeversicherung. Diese sind im vergangenen Sommer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom Bundestag beschlossen worden. Was ändert sich damit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Über diese Themen informiert das neue Online-Seminar der KKH Kaufmännische Krankenkasse „Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2022“. 

Der Internet-Vortrag findet am Dienstag, 25. Januar, um 16.30 Uhr statt und ist für alle Interessierten kostenlos. Anmeldungen sind online über kkh.de/online-pflegeseminare möglich.

„Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. Auch die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 angehoben.

Neu ist außerdem der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann. „Zwar haben die Betroffenen bereits jetzt einen Anspruch auf die Durchführung eines Entlassungsmanagements, doch es gelingt nicht immer so schnell, dass zum Abschluss der Krankenhausbehandlung beispielsweise ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden kann“, erläutert Friederike Beister. Während der Übergangspflege bleiben die Betroffenen noch bis zu zehn Tagen in der Klinik und werden pflegerisch versorgt. „Das bedeutet mehr Zeit, um die nahtlose Anschlussversorgung stressfreier organisieren zu können. Diese neue Leistung kann für Betroffene wirklich eine Entlastung sein“, so Beister.

Montag, 27. September 2021

VdK-Präsidentin: „Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung muss endlich Pflege zu Hause stärken“

Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz



Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses für Gute Pflege.

Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.

Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“

Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.

Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich seit zehn Jahren für die Verbesserung der Pflege ein. Neben dem Sozialverband VdK engagieren sich Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Verbände des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften, Berufsverbände und Verbände von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Die 23 Verbände und Organisationen vertreten gemeinsam die Interessen von insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern.

Mittwoch, 8. September 2021

Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige

DAK-Studie: Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt 2021 Modellrechnungen zufolge auf Rekordniveau von 35 Prozent.




Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. 

An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt.

Laut DAK-Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang wirkt die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht nachhaltig. „Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend“, warnt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Pflegeversicherung kann trotz der jüngsten Reform ihren eigenen Anspruch, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern, zunehmend weniger erfüllen“, so Storm weiter. Die Pflegereform 2021 sei nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führten nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzten den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor sei es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt. „Gezielte Vorsorge ist daher weiterhin nicht möglich“, sagt Kassenchef Storm. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge seien zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage seien, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken. „Diese Reform ist eine ‚Pflegereform light‘. Wir brauchen dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftige“, sagt Kassenmanager Andreas Storm.

Nur kurzfristige Entlastung durch Pflegereform

Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des GVWG in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert. Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.

„Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.“

Mehr steuerfinanzierte Zuschüsse für die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde vor 26 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. De facto führen steigende Heimkosten auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in der Folge zu wieder wachsenden Anteilen an Sozialhilfeempfängern. Durch die steigenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege wächst auch die Belastung der Kommunen.

Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür müsse es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig seien systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. „Wir brauchen eine völlig neue Finanzstatik in der Pflege, um Menschen im Pflegefall vor einem Armutsrisiko zu bewahren“, sagt Storm. Das Ziel müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein. Nach dem von der DAK-Gesundheit vorgeschlagenen Reformkonzept würden Pflegebedürftige dagegen mehr finanzielle Sicherheit erhalten, indem ihre Eigenanteile gedeckelt und kalkulierbar werden. Die Eigenanteile würden entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen. „Dieses Modell ist nicht nur geeignet, Sozialhilfeabhängigkeit im Bereich der stationären Pflege deutlich zu reduzieren,“ so Storm. „Es ermöglicht darüber hinaus auch dem Einzelnen, rechtzeitig Eigenvorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu betreiben.“

Hintergrund:
4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, von ihnen werden rund 819.000 in Heimen vollstationär versorgt (Quelle Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind zwischen 2015 und 2020 von 29 auf 49 Milliarden Euro gestiegen (Quelle BMG).

Das Statistische Bundesamt hat am 19. August die Daten zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 publiziert: Insgesamt sind sie gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Der stärkste prozentuale Anstieg mit 14 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro war im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu verzeichnen.

Die Entgelte für einen stationären Heimplatz werden zum kleineren Teil von der Pflegeversicherung, zum größeren Teil aber von den Pflegebedürftigen selbst getragen. Die privat zu tragenden Kosten für einen stationären Heimplatz setzen sich für Pflegebedürftige aus folgenden Komponenten zusammen: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten im engeren Sinn, Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung sowie gesondert in Rechnung gestellte Investitions- und Ausbildungskosten.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Donnerstag, 3. Juni 2021

VdK: "Pflegereförmchen ist eine Luftnummer für Betroffene

Bentele: "Pläne werden die Pflegebedürftigen teuer zu stehen kommen!


Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll


Laut Medienberichten haben sich Gesundheitsminister Jens Spahn, Finanzminister Olaf Scholz
und Arbeitsminister Hubertus Heil über die Eckdaten einer Pflegereform verständigt, die am
Mittwoch, 2. Juni im Kabinett beschlossen wurde.

"Die Pflegebedürftigen werden immer stärker belastet, vor allem diejenigen, die zuhause
versorgt werden. Es kann nicht sein, dass sie wieder und wieder vergessen werden",
stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele fest.

"Es ist ein richtiger Schritt, Pflegekräfte besser zu entlohnen, aber die Pflegebedürftigen bezahlen am Ende die Zeche. Schon jetzt können viele die Kosten kaum aufbringen. Jede Gehaltssteigerung bei den Pflegekräften erscheint prompt auf der Rechnung der Pflegebedürftigen, und zwar bei den pflegebedingten Kosten als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil", so Bentele.

Die große Koalition plant, Pflegebedürftige zukünftig durch einen Zuschuss zu entlasten. Den bekommen Betroffene aber erst nach einem Jahr im Heim. Er soll 25 Prozent der pflegebedingten Kosten betragen. Danach steigt er jedes weitere Jahr um 25 Prozent bis maximal 75 Prozent. "Die Krux daran ist, dass diejenigen, die neu in eine Pflegeeinrichtung einziehen, gar nicht profitieren. Auch wer ambulant versorgt wird, hat von diesem Zuschuss nichts. Die Pflegebedürftigen müssen die dort steigenden Gehälter voll zahlen. Das geht so nicht. Das macht den Heimeinzug noch attraktiver und geht vollkommen an dem Grundsatz ‚Ambulant vor Stationär‘ vorbei", stellt Bentele fest.

Der Zuschuss verpufft. Er fängt mit seiner prozentualen Beteiligung nur wenig von den Kostensteigerungen ab. Deshalb fordert der VdK: "Die Pflegeversicherung muss die gesamten pflegebedingten Kosten übernehmen. Dieser Vorschlag zeigt: Hier hat der Wirt die Rechnung ohne den Gast gemacht. Der VdK macht nicht mit, wenn Spahn eine wohlmeinende Pflegereform plant, aber die pflegebedürftigen Menschen immer stärker geschröpft werden. Das muss am Kabinettstisch diskutiert werden, auch wie die größte Gruppe der ambulant versorgten Pflegebedürftigen entlastet werden kann."