Mittwoch, 28. Mai 2014

Bundesregierung beschließt Pflegereform

Mehr Zeit und Geld für die Pflege

Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Leistungsverbesserungen bereits zum 01. Januar 2015

 
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürfige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."
 
Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. 
 
Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: „Gute Pflege muss uns etwas wert sein“.
 
Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.
 
Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen:
  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

Montag, 26. Mai 2014

Alleinlebende Pflegebedürftige in Krisensituationen häufig auf sich gestellt

Eine aktuelle Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) verdeutlicht soziale Unterschiede in der häuslichen Pflege

Foto: Jerzy  / pixelio.de
Die meisten Deutschen wollen in den eigenen vier Wänden altern und gepflegt werden. Aber die Grenzen häuslicher Pflege werden immer dann deutlich, wenn verschiedene Risikofaktoren wie beispielsweise ausgeprägte Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation oder geringes Einkommen zusammenkommen. Davon sind alleinlebende Pflegebedürftige besonders betroffen, wie eine repräsentative Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt. Ein Forscherteam des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchte im Auftrag des ZQP insbesondere die Frage, wie Pflegebedürftige ihre Versorgung im eigenen zu Hause organisieren und welche Faktoren die Gestaltung der häuslichen Pflege maßgeblich beeinflussen. Die vorliegenden Ergebnisse gehen über die Routinedaten der aktuellen Pflegestatistik weit hinaus. Datengrundlage ist das Sozioökonomische Panel (SOEP) des DIW mit mehr als 20.000 Personen in fast 13.000 Haushalten.

Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der alleinlebenden Pflegebedürftigen verdoppelt

„Da sich im letzten Jahrzehnt die Zahl der alleinlebenden Pflegebedürftigen verdoppelt hat, wird die Frage nach einer angemessenen Unterstützung dieser stark wachsenden Gruppe immer wichtiger. Die künftige Pflegereform muss dieser Entwicklung viel mehr Rechnung tragen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Insgesamt leben 44 Prozent der Pflegebedürftigen allein, 42 Prozent in einem Zweipersonenhaushalt und lediglich 14 Prozent in Haushalten mit mindestens drei Personen. Dabei gibt fast jeder fünfte alleinlebende Pflegebedürftige an, keine Vertrauensperson zu haben. Neben den emotionalen Konsequenzen dieser Einsamkeit, bedeutet dies auch, dass diese Personengruppe im Fall von gesundheitlichen Krisen oder bei Behördengängen niemanden hat, dem sie vertrauen und auf den sie sich wirklich verlassen kann.
Zudem verdeutlicht die ZQP-Studie, dass alleinlebende Pflegebedürftige auch finanziell am stärksten durch Pflege belastet sind. Mehr als die Hälfte muss monatlich durchschnittlich 400 Euro aufwenden, während größere Haushalte mit rund 230 Euro deutlich weniger Geld für die Pflege aufbringen müssen. Insgesamt betrachtet verwendet etwa die Hälfte aller Pflegehaushalte in Deutschland durchschnittlich 20 Prozent des Nettohaushaltseinkommens, um die Pflege zuhause organisieren zu können. Überdies bestehen bei den meisten Haushalten kaum finanzielle Reserven.

Lebensstandard sinkt

Die Folge: Fast jeder fünfte Pflegebedürftige kann seinen Lebensstandard nicht aufrechterhalten und den Alltag nicht den eigenen Vorstellungen entsprechend gestalten. „Der Wunsch zuhause gepflegt zu werden, darf aber keine Frage des Geldes sein. Wir brauchen in diesem Bereich viel mehr Unterstützungsangebote, auch durch die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen“, fordert Suhr.
Wie und von wem eine Person gepflegt wird, hängt in hohem Maße von der Familie, der Haushaltskonstellation und der Qualität des informellen Netzwerkes aus Freunden, Nachbarn und weiteren Bezugspersonen ab. In der Gesamtschau werden 60 Prozent der Pflegebedürftigen ausschließlich in ihrem sozialen Umfeld gepflegt, während 10 Prozent hingegen gänzlich von professionellen Diensten versorgt werden.
Die Inanspruchnahme pflegerischer Unterstützung variiert dabei zwischen den Haushaltsgrößen deutlich: Während von den Alleinlebenden 46 Prozent ausschließlich informell gepflegt werden, trifft dies bereits auf 73 Prozent der Zweipersonenhaushalte und 88 Prozent der Haushalte mit mindestens drei Personen zu. Umgekehrt kombinieren 55 Prozent der Alleinlebenden informelle mit formeller Hilfe bzw. verlassen sich vollständig auf formelle Pflege, während dies nur auf 27 Prozent der Zweipersonenhaushalte und 12 Prozent der Mehrpersonenhaushalte zutrifft.
Diese Pressemitteilung wurde am 07.05.2014 von der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) veröffentlicht.

Freitag, 23. Mai 2014

Betreutes Wohnen fällt in Thüringen neuerdings unter das Heimgesetz

Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentlich-rechtliche Heimrecht ist schon länger von der Bundes- auf die Länderebene übertragen worden. Dabei war Thüringen in Wikipedia bisher als das letzte Bundesland verzeichnet, das noch keine eigene Gesetzgebung für den Pflegesektor verabschiedet hatte. Im Mai 2014 nahm sich der Landtag des Themas nun an und beschloss mit den vereinten Stimmen der großen Koalition aus CDU und SPD ein neues Gesetz. Insbesondere für die Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Thüringen wird sich der gesetzliche Rahmen damit ändern, was einige Neuerungen für die Betreiber bereithält. Betreutes Wohnen im Alter ist als Form der Altenpflege immer beliebter. Im Gegensatz zu klassischen Alten- und Pflegeheimen genießen die Seniorinnen und Senioren in entsprechenden Einrichtungen deutlich mehr Selbstständigkeit, während sie in ihrem Alltag dort unterstützt werden, wo sie Hilfe brauchen.

Was ändert sich?

Hatten die Einrichtungen vorher noch eine Sonderstellung, fallen sie nun unter das Heimgesetz, auch HeimG genannt. Die größten Änderungen betreffen dabei die jeweiligen Pflichten der Betreiber, nun sowohl ein Qualitäts- als auch ein Beschwerdemanagement einführen zu müssen. Hierdurch werden die Einrichtungen nicht nur transparenter, auch das Mitspracherecht der Bewohner erhöht sich. So heißt es im Gesetzestext zum Qualitätsmanagement, es müssten Maßnahmen ergriffen werden, die „unter Qualitätsgesichtspunkten bewertet werden können und der (internen und externen) Überprüfung zugänglich sind.“ Unter diese Maßnahmen fällt zum Beispiel die Pflicht, die Eingliederung der Bewohner zu fördern und die Vorgabe einen ausreichenden Schutz vor Infektionen sowie gewisse Hygienestandards zu garantieren.

Ist eine generelle Reform der Heimgesetzgebung nötig gewesen?


Nach heutigem Stand sind in Thüringen nur noch 27% der Pflegebedürftigen in Heimen untergebracht. Andere Pflegeformen wie Betreutes Wohnen, Ambulante Pflege oder 24 Stunden Pflege sind auf dem Vormarsch und werden für viele Betroffene immer attraktiver. Damit erscheint die Reform längst überfällig und wird aus weiten Teilen der Landespolitik sogar als nicht ausreichend kritisiert. Zu groß seien die Interpretationsspielräume, so die Opposition. Es kann mit Spannung verfolgt werden, ob sich die neue Gesetzgebung bewährt, oder die Reform vielleicht schon bald wieder selbst reformiert wird.

Dienstag, 20. Mai 2014

Worauf man bei der Wahl des Notrufanbieters achten sollte

Immer mehr Menschen wollen in den eigenen vier Wänden alt werden und verzichten auf die Betreuung im Alten- oder Pflegeheim. Mit der steigenden Selbstständigkeit sind die Senioren allerdings auch einem höheren Gefahrenrisiko ausgesetzt, denn in Notsituationen, in denen sie unmittelbar auf fremde Hilfe angewiesen wären, ist oft niemand in Rufweite. Da die Möglichkeit einer Verletzung etwa durch einen Sturz nie völlig ausgeschlossen werden kann – und mit zunehmendem Alter gerade in nicht barrierefreier Umgebung sogar immer wahrscheinlicher wird – erfreuen sich Hausnotrufsysteme einer immer größeren Verbreitung. Sie ermöglichen es, im Notfall über ein mobiles Gerät, dem sogenannten „Funkfinger“, von überall in der Wohnung um Hilfe zu rufen.

Eine schwierige Entscheidung


Wie das so ist steigt mit der Nachfrage naturgemäß auch das Angebot und die Auswahl verschiedener Anbieter stellt den Kunden vor eine schwierige Entscheidung. Seiten wie etwa Hausnotruf-Magazin.de haben es sich entsprechend zur Aufgabe gemacht, individuelle Beratung anzubieten. Denn wie bei jeder langfristigen Anschaffung sollte auch die Wahl des Anbieters für den privaten Hausnotruf wohl überlegt sein. Es gibt einige Dinge, die man vor der Entscheidung berücksichtigen sollte und viele Anbieter weisen höchstens befriedigende Qualität auf. Das zeigte zumindest eine 2011 von Stiftung Warentest durchgeführte Untersuchungverschiedener Hausnotrufanbieter, in der nur die Malteser, die Johanniter und das DRK mit „gut“ abschnitten. Der Rest wies teils deutliche Mängel auf.

Die wichtigsten Faktoren



Es ist entscheidend, wie schnell die Verbindung zur Notrufzentrale aufgebaut wird. Die Unterschiede gehen hier von wenigen Sekunden bis hin zu einigen Minuten. Auch die Ansprache der betroffenen Person ist elementar, um zum einen beruhigend einzuwirken und zum anderen durch gezielte Fragen optimal auf die Situation reagieren zu können. Dies sind die wichtigsten Faktoren, die einen guten von einem weniger guten Hausnotrufdienst unterscheiden und über die sich vor einem Vertragsabschluss unbedingt informiert werden sollte. Grundsätzlich ist es dabei so, dass die Pflegekasse einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt, wenn der Senior oder die Seniorin mindestens für Pflegestufe eins eingestuft ist. Manchmal hat die Pflegekasse auch einen Kooperationspartner – entscheidet sich der Versicherte für diesen Partner, übernimmt die Kasse einen größeren Anteil. Hier lohnt sich dann genaueres Hinsehen und wenn der Anbieter in den entscheidenden Kategorien gute Leistungen anbietet, macht es Sinn, den finanziellen Aspekt in die Überlegungen einzubeziehen.

Mittwoch, 14. Mai 2014

24 Stunden Pflege - in Backnang gut betreut durch polnische Pflegekräfte

Die Deutsche Bevölkerung wird immer älter und die Nachfrage nach Pflegepersonal nimmt deshalb zu. Diesem bundesweiten Trend kann sich auch die viertgrößte Stadt im Rems-Murr-Kreis, Backnang, nicht entziehen.


www.gelko-pflegevermittlung.de

Obwohl es in Backnang ein vielfältiges Angebot und eine gute Versorgung im Bereich der Ambulanten Pflege gibt, ist es für viele Familien oftmals sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu organisieren.

Dabei kann es schon in einem frühen Stadium einer Erkrankung von Demenzpatienten notwendig sein, eine 24-Stunden-Betreuung zu gewährleisten. Die Familien sind hier in den meisten Fällen sehr schnell überfordert. Zum Einen ist es oft nicht möglich, da Angehörige noch im Berufsleben stehen und deshalb nur begrenzt Zeit haben, zum Anderen stoßen Angehörige selbst dort, wo das zeitlich möglich ist, sehr schnell an Ihre psychischen und/ oder physischen Grenzen.

Spätestens jetzt wird in der Regel darüber nachgedacht, den zu versorgenden Angehörigen in ein Heim zu geben, um ihn gut versorgt zu wissen. Dennoch stehen viele Familien hier im Gewissenskonflikt, denn die wenigsten wollen ihre vertraute Umgebung, ihre eigenen vier Wände gegen den Aufenthalt in einem Pflegeheim eintauschen.

Deshalb steigt die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte auch in Backnang mit seinen Stadtteilen Steinbach, Heiningen, Maubach und Waldrems immer mehr. Auch in den Nachbargemeinden Aspach, Allmersbach im Tal, Oppenweiler, Sulzbach an der Murr, Auenwald, Winnenden und Leutenbach ist nach Auskunft der gelko Pflegevermittlung gleiches zu beobachten. Bei dieser Art der 24-Stunden-Pflege wohnt die polnische oder osteuropäische Pflegekraft im Haushalt des zu Versorgenden.

Pflegekraft wohnt im Haushalt


Die Versorgung im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung in Backnang durch eine polnische Pflegekraft ist durch die permanente Anwesenheit eine ideale Lösung um im eigenen zu Hause zu bleiben.

Weitere ausführliche Informationen und eine kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege in und um Backnang erhalten Sie bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0 71 51 / 3 69 97 76 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .

Montag, 12. Mai 2014

Zahnpflege in Heimen mangelhaft

Pflegebedürftigen Menschen schaut niemand mehr in den Mund


Foto: Jerzy Sawluk  / pixelio.de

Die Zahngesundheit pflegebedürftiger Menschen wird stark vernachlässigt. Bei einer Untersuchung von Zahnärzten hatten 83 Prozent der Senioren Karies und bei jedem zweiten saß das Gebiss nicht richtig. „Pflegebedürftigen Menschen schaut niemand mehr in den Mund“, sagt der Zahnarzt Dr. Mohammad Abed-Rabbo, der an der Untersuchung beteiligt war, im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Das Pflegepersonal sei für die Aufgabe zu wenig geschult und die Kassen bezahlten die Fahrt zum Zahnarzt in der Regel nicht. Der umgekehrte Weg des Zahnarztes in die Heime werde zu schlecht honoriert und in nur wenigen Häusern gebe es einen Behandlungsstuhl.    

Dieser Beitrag ist erschienen im "Senioren Ratgeber" (www.senioren-ratgeber.de)

Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 5/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Freitag, 9. Mai 2014

Expertise belegt chronische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege

Paritätischer Gesamtverband fordert Ende der Minutenpflege

Werner Hesse - Geschäftsführer
Foto: Der Paritätische Gesamtverband
Eine chronische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege belegt eine aktuelle Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes. Die Vergütungen lägen im Durchschnitt um 48 Prozent zu niedrig. Die Finanzierungslücke habe bisher nur aufgefangen werden können durch eine ganz erhebliche Arbeitsverdichtung und schrittweise schlechter werdende Arbeitsbedingungen. 

Der Paritätische fordert deutlich höhere Vergütungen für die ambulanten Pflegedienste

Damit Mehrkosten nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, seien ferner auch höhere Leistungen in der Pflegeversicherung notwendig. Der Paritätische spricht von Mehrkosten in Höhe von rund einer Milliarde Euro jährlich.
„Die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege sind an der Grenze des Zumutbaren. Dass das gesamte System bis heute nicht kollabiert ist, ist den Menschen zu verdanken, die vor Ort mit hohem Engagement an der Grenze zur Selbstausbeutung agieren. Es sind die Löhne für die Beschäftigten auf der einen Seite und die Zeit für Pflege und Zuwendung auf der anderen Seite, die auf der Strecke geblieben sind“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Allein der Bürokratieaufwand ist seit 1998 um 16 bis 24 Prozent angestiegen

Neben angemessenen Gehältern und der Berücksichtigung steigender Betriebskosten wie Benzin für die Einsatzfahrzeuge, seien die Kosten insbesondere durch neue Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Dokumentation der Leistungen massiv gestiegen. Allein der Bürokratieaufwand sei seit 1998 um 16 bis 24 Prozent angestiegen, so das Ergebnis des Gutachtens. 
In der Praxis bedeute die chronische Unterfinanzierung eine „Pflege im Minutentakt“, die für alle Beteiligten eine Zumutung sei. Um angesichts der aktuellen Vergütung keine Verluste zu machen und letztlich in den Konkurs zu gehen, müsse ein Pflegedienst heute beispielsweise die sogenannte „große Morgentoilette“ (Unterstützung beim Verlassen des Bettes, dem An- und Auskleiden, dem Duschen und Frisieren) in weniger als einer halben Stunde erledigen. Für die Reinigung der Wohnung dürfe eine Pflegekraft maximal 6 Minuten aufwenden, für die Hilfe beim Essen und Trinken nur noch eine viertel Stunde.
Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, von der geplanten Einrichtung eines Vorsorgefonds in der Pflege Abstand zu nehmen und stattdessen die rund eine Milliarde Euro jährlich in die Aufwertung der Tätigkeit von Pflegediensten zu investieren. Neben der Erhöhung der Vergütungen fordert der Verband eine Erhöhung der Sachleistungsbeträge der ambulanten Pflege, damit Mehrkosten nicht an den Pflegebedürftigen hängen bleiben. 
Die Finanzierung der ambulanten Pflege müsse darüber hinaus künftig nach Zeit und dürfe nicht länger nach Pauschalen und Modulen erfolgen, um den Anreiz zur Verknappung von Einsatzzeiten zu beseitigen. 
Schließlich sei der Leitgedanke der Menschenwürde – analog zum Sozialhilfegesetz – auch im Pflegeversicherungsgesetz zu verankern. „Die Pflege braucht wieder einen Kompass und der heißt Menschenwürde. Die soziale Pflegeversicherung hat sicherzustellen, dass jeder Mensch eine Pflege erhält, die der Würde des Menschen entspricht“, fordert Werner Hesse.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband
http://www.der-paritaetische.de

Montag, 5. Mai 2014

Voraussichtlicher Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2030 um 37 Prozent

Neue Modellrechnung für das Land Baden-Württemberg in Stuttgart vorgestellt


Im Dezember 2011 waren in Baden-Württemberg 278 295 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Nach einer Modellrechnung des Statistischen Landesamtes, die zur Messe »Pflege & Reha« in Stuttgart vorgelegt wurde, könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg allein aus demografischen Gründen bis zum Jahr 2030 um 102 700 zunehmen und damit auf rund 381 000 Menschen steigen. 

Dies wäre ein Anstieg um 37 Prozent. Bis zum Jahr 2050 könnte die Zahl pflegebedürftiger Menschen sogar um 80 Prozent zunehmen und damit um fast 224 000 Personen auf dann rund 502 000 Pflegebedürftige steigen. Im Jahr 2030 würde sich für Baden-Württemberg somit eine Pflegequote von 3,67 % errechnen, für 2050 sogar von 5,24 %. Die Pflegequote im Jahr 2011 lag bei 2,58 %.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2014

Nach den Ergebnissen dieser neuen Modellrechnung wird die Zahl der pflegebedürftigen Frauen mit rund 238 000 bis 2030 um 32 Prozent oder rund 58 000 steigen, während die Zahl der männlichen Pflegebedürftigen mit über 142 000 um 45 Prozent oder rund 44 000 zunehmen könnte.

Je nach Pflegeart fällt die Zunahme bis zum Jahr 2030 jedoch unterschiedlich aus. Die Zahl der vollstationär Untergebrachten würde mit 47 Prozent von allen drei Pflegearten am stärksten steigen, von 87 970 auf fast 129 000 Personen. Die Zahl der ambulant Gepflegten könnte demnach bis 2030 von 57 617 auf rund 83 000 Personen zunehmen, d.h. um 44 Prozent.

Deutlich darunter läge dagegen die Zunahme bei den Pflegegeldempfängern, also der Personen, die ausschließlich durch ihre Angehörigen versorgt werden. Hier beträgt der Zuwachs nach der Modellrechnung 28 Prozent, d.h. die Zahl der Pflegegeldempfänger würde von 132 708 auf rund 169 000 Personen zunehmen. Wurden 2011 noch 48 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, könnte dieser Anteil bis 2030 auf 44 Prozent sinken. Der Anteil der stationär gepflegten Menschen würde dagegen von 32 Prozent auf 34 Prozent ansteigen, während sich nach der Modellrechnung im ambulanten Bereich der Anteil der Pflegebedürftigen von heute 21 Prozent auf 22 Prozent in Zukunft nur unwesentlich verändern würde.


Freitag, 2. Mai 2014

Repräsentative Umfrage: Bereitschaft zur Pflege von Familienangehörigen geht zurück

Jeder Fünfte Bundesbürger würde ein Familienmitglied rund um die Uhr pflegen. Allerdings hat die Bereitschaft der Deutschen zur umfassenden Betreuung ihrer Angehörigen stark nachgelassen.


Foto: Jerzy Sawluk  / pixelio.de
So wollten vor fünf Jahren noch doppelt so viele die Rundumpflege übernehmen. Auch der Anteil derer, die ihren Familienmitgliedern die Unterstützung im Pflegefall komplett verweigern, ist von rund sechs auf elf Prozent gestiegen. Dies ergab die Studie „Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter“ der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.
Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern – hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen. „Offensichtlich fällt es dieser Gruppe immer schwerer, Beruf und Pflege miteinander in Einklang zu bringen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Es ist daher richtig, dass der Gesetzgeber hier aktiv werden will. Ein erster Ansatz ist es, Berufstätigen durch eine  Pflegeauszeit die Möglichkeit einzuräumen, sich um ihre Angehörigen zu kümmern.“ So ist bei Hausfrauen und -männern die Bereitschaft zur Pflege mit 27 Prozent deutlich höher.

Konkrete Hilfsleistungen sind gefragt

Insgesamt werden in der Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung und sich verändernder Familienstrukturen immer weniger Pflegebedürftige überhaupt auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können – darüber machen sich die Befragten keine Illusionen. Sie wollen daher vorsorgen – und zwar vor allem, um sich im Pflegefall Assistance-Leistungen finanzieren zu können. Dabei rangiert die Haushaltshilfe mit 60 Prozent an erster Stelle. Mehr als jeder Zweite will außerdem sparen, um sich eine bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch ein Nicht-Familienmitglied leisten zu können. „Diese Zahlen beweisen: Die Bundesbürger wissen, dass sie in der Zukunft auch im Pflegefall immer häufiger auf sich allein gestellt sein werden. Es gilt nun, das Angebot an Unterstützungsleistungen zu diversifizieren. Wir benötigen in der ambulanten Pflege neue und kreative Angebote, die den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen“, so der ZQP-Vorstandsvorsitzende.

Hintergrundinformationen

Die Marktforschungsinstitute COBUS aus Karlsruhe (Januar 2010) und forsa aus Berlin (Mai und Juni 2010) befragten im Auftrag der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) rund 1.000 Bundesbürger über 18 Jahre zu ihren Standpunkten, Maßnahmen und Plänen in Bezug auf die Selbstbestimmung und die Probleme im Alter. Die beiden Gruppen der interviewten Personen repräsentierten jeweils einen Querschnitt der volljährigen Bevölkerung in Deutschland. Die Befragungen wurden in computergestützten Telefoninterviews durchgeführt (CATI-Befragung).

Über das ZQP

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist eine im November 2009 errichtete gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Berlin. Ziel der Stiftungsarbeit ist die Wissenschaftsbasierung und strukturelle Weiterentwicklung von Qualität in der Pflege sowie in der Versorgung älterer und hilfebedürftiger Menschen. 
Stifter des ZQP ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Das ZQP ist die einzige derartige Einrichtung in Deutschland, welche multidisziplinär und berufsgruppenübergreifend ausgerichtet ist. In seine Arbeit bindet es ausgewiesene Experten aus Pflegepraxis und Wissenschaft sowie Verbraucher und Patientenorganisationen ein. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die wissenschaftliche Bearbeitung von bisher unzureichend geklärten Fragestellungen rund um das häusliche Versorgungsgeschehen.