Die
Gesetzgebungskompetenz für das öffentlich-rechtliche Heimrecht ist schon länger
von der Bundes- auf die Länderebene übertragen worden. Dabei war Thüringen in
Wikipedia bisher als das letzte Bundesland verzeichnet, das noch keine eigene
Gesetzgebung für den Pflegesektor verabschiedet hatte. Im Mai 2014 nahm sich
der Landtag des Themas nun an und beschloss mit den vereinten Stimmen der
großen Koalition aus CDU und SPD ein neues Gesetz. Insbesondere für die
Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Thüringen wird sich der gesetzliche Rahmen
damit ändern, was einige Neuerungen für die Betreiber bereithält. Betreutes Wohnen im Alter ist als Form der Altenpflege immer
beliebter. Im Gegensatz zu klassischen Alten- und Pflegeheimen genießen die
Seniorinnen und Senioren in entsprechenden Einrichtungen deutlich mehr
Selbstständigkeit, während sie in ihrem Alltag dort unterstützt werden, wo sie
Hilfe brauchen.
Was ändert sich?
Hatten die
Einrichtungen vorher noch eine Sonderstellung, fallen sie nun unter das Heimgesetz, auch HeimG genannt. Die größten Änderungen betreffen
dabei die jeweiligen Pflichten der Betreiber, nun sowohl ein Qualitäts- als
auch ein Beschwerdemanagement einführen zu müssen. Hierdurch werden die
Einrichtungen nicht nur transparenter, auch das Mitspracherecht der Bewohner
erhöht sich. So heißt es im Gesetzestext zum Qualitätsmanagement, es müssten Maßnahmen
ergriffen werden, die „unter
Qualitätsgesichtspunkten bewertet werden können und der (internen und externen)
Überprüfung zugänglich sind.“ Unter diese Maßnahmen fällt zum Beispiel die
Pflicht, die Eingliederung der Bewohner zu fördern und die Vorgabe einen ausreichenden
Schutz vor Infektionen sowie gewisse Hygienestandards zu garantieren.
Ist
eine generelle Reform der Heimgesetzgebung nötig gewesen?
Nach heutigem
Stand sind in Thüringen nur noch 27% der Pflegebedürftigen in Heimen
untergebracht. Andere Pflegeformen wie Betreutes Wohnen, Ambulante Pflege oder
24 Stunden Pflege sind auf dem Vormarsch und werden für viele Betroffene immer
attraktiver. Damit erscheint die Reform längst überfällig und wird aus weiten
Teilen der Landespolitik sogar als nicht ausreichend kritisiert. Zu groß seien
die Interpretationsspielräume, so die Opposition. Es kann mit Spannung verfolgt
werden, ob sich die neue Gesetzgebung bewährt, oder die Reform vielleicht schon
bald wieder selbst reformiert wird.
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