Bei Pflege in häuslicher Umgebung sollten die Angehörigen gut informiert sein
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Mit der Beantragung der Pflegestufe werden die Weichen für künftige Leistungen der Pflegeversicherung gestellt.
Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2,6 Millionen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Über 70 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, die meisten von ihren Angehörigen. Für die Pflegenden sind damit nicht nur physische und psychische, sondern vor allem auch finanzielle Belastungen und Sorgen verbunden. Das staatliche Pflegegeld und die staatlichen Pflegesachleistungen reichen meist bei Weitem nicht aus, um beispielsweise Einkommenseinbußen bei eingeschränkter oder vorübergehend ganz aufgegebener Berufstätigkeit auszugleichen. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene beim Thema Pflege gut informiert sind.
Die Weichen stellen: Antrag auf Erteilung der Pflegestufe
Zu allen Fragen der Pflegefinanzierung informiert beispielsweise das neue Portal www.zuhause-pflegen.de. Welche Kosten kommen auf die Betroffenen zu, welche Ansprüche hat man, wer kann Ansprüche geltend machen, an wen wendet man sich, wie hoch sind die Leistungen und welche weitergehenden Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Mit der Beantragung der Pflegestufe etwa werden die Weichen für künftige Leistungen der Pflegeversicherung gestellt. Der Antrag muss bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse zugeordnet ist, gestellt werden. Die Beantragung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter übernehmen, wenn er dazu bevollmächtigt ist. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Experten mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Innerhalb von fünf Wochen sollte der Antrag bearbeitet und entschieden sein.
Entlastung für Angehörige
Die Pflegereformen der letzten Jahre sollten nicht zuletzt für eine Entlastung der pflegenden Angehörigen sorgen. Pflege und Beruf sollten sich besser miteinander vereinbaren lassen. Allerdings sind viele Details und Möglichkeiten etwa aus dem neuen "Familienpflegezeitgesetz" oftmals nicht bekannt. Auch über die entsprechenden Rechtsansprüche von Arbeitnehmern informiert das neue Portal zuhause-pflegen.de ausführlich.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die sogenannte "Kurzzeitpflege" wurde geschaffen, um pflegende Angehörige bei ungeplant auftretenden Ereignissen zu entlasten, etwa beim pflegegerechten Umbau der Wohnung. Dann wird der Pflegebedürftige vorübergehend in stationären Pflegeeinrichtungen betreut. Die "Verhinderungspflege" wiederum greift immer dann, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend ausfällt - etwa durch Krankheit oder Urlaub. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege.
Viele weitere Informationen hat das neue Portal www.zuhause-pflegen.de.
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