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Donnerstag, 9. Januar 2025

Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien zu lassen.

Zuzahlungsbefreiung für 2025 beantragen


Foto: ABDA


Millionen Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sich für das Jahr 2025 von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Dazu können sie ihre Belastungsgrenze auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnen und sodann einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Auf diese Möglichkeit macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die im Laufe des Jahres 2025 ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßig Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) leisten müssen. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

In der Apotheke beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln normalerweise 10 Prozent des Medikamentenpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Das Geld wird von den Apotheken eingesammelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Im Jahr 2023 haben laut DAV die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten allein bei Medikamenten mehr als 2,4 Milliarden Euro zugezahlt, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Bei rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland konnte allerdings auch jeder und jede 14. Versicherte erfolgreich eine ganzjährige Zuzahlungsbefreiung erwirken – das waren 6,9 Prozent oder 5,1 Millionen aller gesetzlich Krankenversicherten. Die meisten Zuzahlungsbefreiten sind chronisch kranke Patientinnen und Patienten (4,9 Millionen), während alle übrigen Krankenversicherten nur 0,2 Millionen ausmachen (Stand: 2022).

Montag, 7. Oktober 2024

Siebte Auflage der „Impfopoint“-Kampagne will die Impfbereitschaft und Durchimpfungsraten erhöhen

Apothekerschaft engagiert bei Grippeschutzimpfung

Foto: LAV BW


Die Apothekerschaft setzt auch in diesem Herbst und Winter die seit 2018 etablierte und erfolgreiche „Impfopoint“-Kampagne fort. Die Apothekerverbände aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Westfalen-Lippe rufen ihre insgesamt über 12.500 Mitgliedsapotheken auf, mit Beginn der Impfsaison die Bevölkerung über die wichtige Grippeschutzimpfung zu informieren. Durch Aufklärung, Beratung und eigene Impfangebote soll so zur Steigerung der Impfbereitschaft und damit zu einer höheren Durchimpfungsrate beigetragen werden.

„Die Apotheken sind für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Das gilt auch und vielleicht sogar besonders in der Prävention. Mit unserer Kampagne wollen wir mit vereinten Kräften in den Apotheken im Herbst und Winter über die Bedeutung der Grippeschutzimpfung aufklären und so die Anzahl der Impfungen erhöhen“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der die Kampagne federführend begleitet.

Breites Angebot an Informationsmaterialien

Die Apotheken in den teilnehmenden Bundesländern werden für ihre Aufklärungsarbeit mit einem umfangreichen Aktionspaket ausgestattet. Dieses Paket enthält Plakate, Flyer, Aufkleber und weitere Impfopoint-Materialien für die Nutzung in der Apotheke. Den an der Kampagne teilnehmenden Apotheken stehen darüber hinaus zahlreiche Materialien zur individuellen Nutzung zur Verfügung. Dazu gehören Posting-Vorschläge für Social Media, Text-Bild-Animationen, Erklärvideos und Flyer, die im Downloadbereich der Kampagnenseite www.impfopoint.de kostenfrei erhältlich sind. Sämtliches Material ist dabei so gestaltet, dass es sowohl von beratenden als auch von solchen Apotheken, die ein konkretes Impfangebot machen, eingesetzt werden kann. So können Apotheken ihre Beratungs- und Impfangebote gezielt hervorheben und die Kommunikation mit ihren Kunden vor Ort und online stärken. Insbesondere bei den Vorlagen für die Social-Media-Arbeit wechseln sich wissenschaftlich fundierte Fakten und motivierende Botschaften ab. Die Zielaussage ist dabei immer gleich: „Lass dich impfen!“

Modernes und innovatives Design

Das Design der gedruckten Materialien des letzten Jahres wurde für die aktuelle Kampagne leicht überarbeitet und setzt weiterhin auf auffällige Neon-Farben, um eine starke Aufmerksamkeit zu erzielen. Darüber hinaus wird die Kampagne durch eine starke Online-Präsenz unterstützt. Auf den zur Kampagne gehörenden Social-Media-Kanälen bei Facebook und Instagram werden über den gesamten Kampagnenzeitraum, der weit in das Jahr 2025 hineinreicht, zahlreiche Informationen zur Grippeschutzimpfung in einer motivierenden und anschaulichen Art präsentiert. Dafür wurden neben statischen Informationskacheln auch viele dynamische Inhalte und Bewegtbilder vorbereitet, die in einer kontinuierlichen Frequenz auf den Kanälen ausgespielt werden. In diesem Jahr wird es darüber hinaus zusätzlich einen Service für Patienten- und Selbsthilfeorganisationen geben. In speziell für diese Dialoggruppen zugeschnitten Informationen, die als Newsletter oder Briefe durch die teilnehmenden Verbände verschickt werden, sollen insbesondere chronisch erkrankte Menschen angesprochen und zur für sie besonders wichtigen Grippeschutzimpfung motiviert werden.

Gemeinsam für eine gesunde Zukunft

Die beteiligten Verbände sind überzeugt, dass die Impfopoint-Kampagne und ihre anhaltende Kontinuität einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Durchimpfungsraten leisten wird. „Sobald wir in unseren Apotheken dieses Thema setzen, die Plakate raushängen, die Flyer auslegen, merken wir, wie aufmerksam unsere Patientinnen und Patienten reagieren“, weiß Apothekerin Tatjana Zambo aus den Erfahrungen der vergangenen Impfopoint-Kampagnen. „Sie fragen nach – für sich selbst und oft auch für ihre Angehörigen. Und wir können die wichtige Botschaft setzen: Lass dich impfen!“

Montag, 30. Oktober 2023

Grippeimpfung jetzt auch in der Apotheke

Barmer und Deutscher Apothekerverband kooperieren


Rechtzeitig zur Grippesaison können sich alle erwachsenen Barmer-Versicherten nun auch in Apotheken gegen die Grippe impfen lassen. Damit erweitert die Krankenkasse ihr Angebot über die medizinische Regelversorgung hinaus. Diese sieht eine Impfung in Apotheken nur für bestimmte Risikogruppen wie zum Beispiel Personen über 60 Jahre oder Pflegende vor. 

Für die Impfung aller erwachsenen Versicherten in der Apotheke hat die Barmer einen Vertrag mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen und ihre Satzung um die neue Leistung ergänzt. 

„Die Grippeimpfung ist der einfachste und effektivste Schutz gegen die Influenza. Durch die Kooperation mit dem DAV öffnen wir gemeinsam mit den Apotheken einen weiteren Zugang zu einem wirkungsvollen Infektionsschutz“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Mittwoch, 31. Mai 2023

Der TÜV für den Blutdruck

Kostenlos in der Apotheke kontrollieren




Hoher Blutdruck? Bei jedem dritten Erwachsenen, der Blutdrucksenker einnimmt, liegen die Blutdruckwerte deutlich über den optimalen Werten, bei den bis 65-Jährigen also über 140 zu 80. „Bluthochdruck wird oft nicht ernst genommen – das ist kurzsichtig, denn er kann zu Schlaganfall und anderen schwerwiegenden Krankheiten führen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Unser Angebot: Investieren Sie in der Apotheke 15 Minuten in Ihr Herz.“ In Deutschland liegt der Blutdruck bei mindestens 30 Prozent der Behandelten nicht im Zielbereich.

Menschen mit Bluthochdruck können ihre Blutdruckwerte kostenlos in der Apotheke kontrollieren lassen. Anspruch darauf haben Versicherte einmal innerhalb von zwölf Monaten, wenn sie mindestens einen Blutdrucksenker verordnet bekommen. Bei einer Medikationsänderung verkürzt sich die Frist.

Im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistung misst ein Mitglied des Apothekenteams dreimal hintereinander die Blutdruckwerte und berechnet den Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung. Sind die Blutdruckwerte auffällig erhöht – ab welchen Werten genau, hängt vom Alter ab – wird der Patient oder die Patientin an den Arzt bzw. die Ärztin verwiesen. Neben den Messungen werden auch weitere Daten erfasst, zum Beispiel Risikofaktoren oder Begleiterkrankungen.

Hubmann: „Diesen ‚Blutdruck-TÜV‘ bieten viele Apotheken an. Am besten fragen Sie in ihrer Nähe nach.“

Dienstag, 11. Januar 2022

Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen

Die Beitragsbescheinigung gilt nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie


Foto: © ABDA

Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. 

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit


Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Das Gesundheitsportal www.aponet.de bietet mithilfe seines Zuzahlungsrechners eine schnelle und einfache Möglichkeit, die Belastungsgrenze für das laufende Jahr 2022 zu ermitteln. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, also 60.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder von 16.776 Euro und für den Ehemann von 5.922 Euro ergibt sich ein zu berücksichtigendes Jahreseinkommen von 37.302 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss die Familie bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent zuzahlen (373,02 Euro), ist sonst jedoch komplett zuzahlungsbefreit. 

Die Befreiungsbescheinigung gilt zudem nicht nur in der Apotheke, sondern kann auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie eine finanzielle Erleichterung sein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Weitere Informationen unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner

Donnerstag, 8. Juli 2021

Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig

Nur grüne Rezepte sind unbegrenzt lange gültig


Foto: © ABDA

Rezepte für Arzneimittel können nach der ärztlichen Ausstellung je nach Farbe unterschiedlich lange in Apotheken eingelöst werden. „Patientinnen und Patienten sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie mit dem Rezept umgehend in eine Apotheke kommen, also direkt am Tag der Ausstellung oder ein, zwei Tage danach“, sagt Apothekerin Silke Laubscher vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann ihre Gültigkeit und dürfen von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.“ Die Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden.

Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig.

Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig.

Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.

Weiße T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen und sind nach ihrer Ausstellung sechs Tage gültig. Auf ihnen werden Arzneimittel verordnet, die bei schwangeren Frauen zu Fehlbildung der Embryonen führen könnten. Bei diesen Arzneimitteln sind besondere Sicherheitsmaßnahme zu beachten.

Rosa Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis „Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive des Ausstellungstags.

Laubscher: „Nur bei einer Art von Rezepten gibt es keine Frist: Grüne Rezepte, auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, sind unbegrenzt lange gültig.“