Die Broschüre dient als Wegweiser für Betroffene und Angehörige
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Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat die Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun?“ grundlegend überarbeitet. Die Broschüre dient als Wegweiser für Betroffene und Angehörige, wenn ein Pflegefall auftritt. Darin berücksichtigt sind wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem im Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.
Tritt unerwartet ein Pflegefall in der Familie auf, stellt dies Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Wichtige Fragen sind oft in kurzer Zeit zu klären:
An wen kann ich mich wenden? Wo finde ich die erforderliche Unterstützung und Versorgung? Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung? Was ist selbst zu bezahlen?
Um Betroffenen und Angehörigen in dieser Situation einen ersten Wegweiser an die Hand zu geben, hat das Sozial- und Integrationsministerium die Broschüre „Pflegebedürftig – Was nun?“ erarbeitet.
Wie Minister Manne Lucha bekannt gab, ist die Broschüre nun grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden. Darin berücksichtigt sind wesentliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem im Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.
Sozial- und Integrationsminister Lucha: „Mit der großen Reform der Pflegeversicherung zu Beginn des Jahres haben sich viele Dinge rund um die Themen Pflege und Unterstützung im Alltag geändert. Dahinter steht das Ziel, kranken Menschen so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung sowie ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ich wünsche mir, dass unsere Broschüre vielen Menschen dabei eine Hilfe sein wird.“
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