Montag, 16. Mai 2022

Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen

Teurer Strom für Hilfsmittel: Jetzt Erstattung beantragen




Strom wird immer teurer. Gerade für Hilfsbedürftige ist es eine erhebliche Mehrbelastung, wenn auch noch der Einsatz von Hilfsmitteln die Stromrechnung in die Höhe treibt. Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" rät deshalb, eine Erstattung dieser Stromkosten zu beantragen.

Bei der Kasse nachfragen, wie man vorgehen soll

Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen müssen die Stromkosten übernehmen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen. Darauf weist der Sozialverband VdK in Berlin hin. Zu den Hilfsmitteln mit Stromverbrauch gehören etwa Beatmungs- und Absaugungsgeräte, Inhalatoren, Apnoemasken, Elektrorollstühle, Elektromobile und Lifte.

Voraussetzung für die Erstattung: Das Hilfsmittel wurde vorab vom Arzt verordnet und von der Kasse bewilligt

Tipp: Bei der Krankenkasse nachfragen, wie man am besten vorgeht, um eine Erstattung der Stromkosten zu erhalten.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"
Ausgabe 5/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

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