Donnerstag, 1. Oktober 2015

Patientenverfügung - für den Papierkorb?

Umfrage: Nach wie vor bestehen Zweifel, doch Ärzte sind zur Umsetzung des Dokuments gesetzlich verpflichtet. Aber auch der Bürger ist gefordert.


Foto: Lupo / pixelio.de


Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte eine Patientenverfügung umsetzen müssen. Doch tun sie das? Nicht jeder ist davon überzeugt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“. Drei von Zehn (29,8 Prozent) der Interviewten, die keine Patientenverfügung haben, begründen dies mit der Befürchtung, Mediziner würden sich „sowieso nicht daran halten“.

Experten wie Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Universität München, glauben, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Befolgung der Patientenverfügung Wirkung zeigt. „Ich habe schon den Eindruck, dass Ärzte die Verfügung seit Inkrafttreten des Gesetzes eher umsetzen“, sagt Marckmann in der aktuellen Ausgabe der „Apotheken Umschau“. 

Dokument sollte leicht auffindbar sein


Laut dem Gesundheitsmagazin können auch die Bürger selbst einiges tun, damit die Verfügung angewendet wird. Sie sollten beispielsweise dafür sorgen, dass sie an einem eindeutigen Ort leicht auffindbar ist. Sinnvoll sei auch ein Dokument im Geldbeutel, auf dem vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt, und wer informiert werden soll. 

Weitere Ratschläge, worauf zu achten ist, und viele Infos rund um das Thema Patientenverfügung gibt es in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ (Oktober A/2015).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren, darunter 1.470 Personen, die keine Patientenverfügung haben.

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