Posts mit dem Label FFP2 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label FFP2 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 12. April 2021

Masken auf Berechtigungsschein 2 nur noch bis 15. April

Frist für den letzten Maskengutschein läuft ab


Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) erinnert daran, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 2 für den Bezug von hochwertigen Corona-Schutzmasken aus Apotheken mit dem 15. April ausläuft. Mit einer Verlängerung dieser Frist ist nicht zu rechnen. Ab Mitte April dürfen die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigungsscheine mehr einlösen und die Verteilung der FFP2-Masken im staatlichen Auftrag ist beendet.

„Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro erhält man dann sechs hochwertige Schutzmasken.

Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigungsschein 2 ist auch die FFP2-Maskenabgabe an vulnerable Personen insgesamt beendet. Die Verteilung der Masken wurde in der Corona-Schutzmaskenverordnung vom 14. Dezember durch das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Hiernach wurden die Masken in drei Tranchen an die berechtigten Personengruppen verteilt. In einer ersten Welle wurden vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 die Bürgerinnen und Bürger mit drei kostenlosen Masken ausgestattet. Danach wurde den Anspruchsberechtigten zwei Berechtigungsscheine von ihrer Krankenkasse zugesandt. Bezugsberechtigt waren nach Angaben des BMG über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich haben auch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins vom 6. Februar bis 6. März jeweils zehn Masken erhalten.

Becker: „Wir Apothekerinnen und Apotheker schließen Mitte des Monats die Masken-Aktion des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachten haben wir in den Apotheken diese Herkulesaufgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdeten Kundinnen und Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendeckende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulich bewiesen!“

Montag, 14. Dezember 2020

Kostenlose Masken nicht vor Mitte Dezember

Unnötigen Andrang in den Apotheken unbedingt vermeiden




Stuttgart – Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) appelliert an die Bevölkerung, in den kommenden Tagen noch nicht nach kostenfreien Mund-Nasen-Masken in den Apotheken nachzufragen. Am letzten Mittwoch hatte Bundesminister Jens Spahn angekündigt, rund 27 Millionen Bundesbürger noch vor Weihnachten mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken auszustatten. Die Ausgabe dieser Masken soll über die öffentlichen Apotheken erfolgen. In einem ersten Schritt sollen die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger noch im Dezember drei Masken erhalten. Weitere Masken soll es dann mit speziellen Bezugsscheinen im neuen Jahr geben. Die entsprechende Verordnung, die alle Details regelt, ist allerdings noch nicht erlassen und liegt derzeit nur als Entwurf vor.

LAV-Pressesprecher Frank Eickmann: „Die Abgabe der Masken an die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger kann erst erfolgen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten ist.“ Damit ist nach derzeitigem Stand frühestens ab dem 15. Dezember zu rechnen. Bis dahin ist die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angekündigte, im ersten Schritt kostenfreie Abgabe der Masken, noch nicht möglich.

Der Verband erklärt: „Die Verordnung ist noch nicht in Kraft! Zur Umsetzung fehlen derzeit noch wesentliche Elemente, so zum Beispiel das Formular für die geplante, einheitliche und notwendige Eigenerklärung des Kunden. Die Apotheken können und dürfen derzeit deshalb die geplante Maskenabgabe noch nicht leisten. Im gemeinsamen Interesse, die Ausbreitung des Corona Virus zu bekämpfen, bitten wir deshalb die Bevölkerung dringend, unnötige Wege in die Apotheke in den kommenden Tagen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden. Die Masken werden nicht vor Monatsmitte in den Apotheken abgegeben werden können. “ Zusätzlich bräuchten die Apotheken wenigstens die ohnehin schon sehr geringe Vorlaufzeit von nur wenigen Tagen, um sich organisatorisch und logistisch auf diese Herkulesaufgabe vorzubereiten.