Unnötigen Andrang in den Apotheken unbedingt vermeiden
LAV-Pressesprecher Frank Eickmann: „Die Abgabe der Masken an die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger kann erst erfolgen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten ist.“ Damit ist nach derzeitigem Stand frühestens ab dem 15. Dezember zu rechnen. Bis dahin ist die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angekündigte, im ersten Schritt kostenfreie Abgabe der Masken, noch nicht möglich.
Der Verband erklärt: „Die Verordnung ist noch nicht in Kraft! Zur Umsetzung fehlen derzeit noch wesentliche Elemente, so zum Beispiel das Formular für die geplante, einheitliche und notwendige Eigenerklärung des Kunden. Die Apotheken können und dürfen derzeit deshalb die geplante Maskenabgabe noch nicht leisten. Im gemeinsamen Interesse, die Ausbreitung des Corona Virus zu bekämpfen, bitten wir deshalb die Bevölkerung dringend, unnötige Wege in die Apotheke in den kommenden Tagen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden. Die Masken werden nicht vor Monatsmitte in den Apotheken abgegeben werden können. “ Zusätzlich bräuchten die Apotheken wenigstens die ohnehin schon sehr geringe Vorlaufzeit von nur wenigen Tagen, um sich organisatorisch und logistisch auf diese Herkulesaufgabe vorzubereiten.
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