Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
Donnerstag, 30. Dezember 2021
Dienstag, 21. Dezember 2021
Diabetes-Bedarf: Was zahlt die Kasse?
Wann haben Sie Anspruch auf Messgerät, Pen, Pumpe oder Sensor auf Rezept?
Wie oft bekommen Diabetes-Patienten ein neues Messgerät? Wie viele Teststreifen stehen ihnen pro Quartal zu? Für welche Hilfsmittel muss zugezahlt werden? Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" erklärt, was die Kassen in Sachen Diabetes-Bedarf übernehmen.
Kassen haben Rabattverträge mit Geräteherstellern
Beispiel Blutzuckermessgeräte und Zubehör: Anspruch auf ein Messgerät, Stechhilfe, Teststreifen und Lanzetten haben entsprechend geschulte Diabetiker, die Insulin spritzen. Bekommen sie ein Gerät verordnet, müssen sie eines wählen, für das der Hersteller einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse hat. Spätestens wenn das alte Messgerät defekt und die Garantie abgelaufen ist, bekommen Patienten ein neues Messgerät. Die Garantie beträgt zwei Jahre, je nach Hersteller auch länger.
Spritzt die Patientin oder der Patient kein Insulin, zahlen die Kassen für jeweils bis zu 50 Teststreifen nur in bestimmten Situationen - beispielsweise bei Krankheit. Für Typ-2-Diabetiker, die fixe Mengen spritzen, gibt es bis zu ca. 200 Streifen pro Quartal, bei intensivierter Insulintherapie rund 400 Streifen (Typ 2) bis 600 Streifen (Typ 1).
Arzt muss eventuell den Mehrbedarf begründen
Eine Insulinpumpe erhalten vor allem Typ-1-Diabetiker, die trotz optimierter intensivierter Insulintherapie die Therapieziele nicht erreichen. Manche Kassen zahlen nur Pumpen, mit deren Herstellern sie Verträge haben. Tipp: Bei Kassenwechsel vorab klären, ob man die bisherige Pumpe oder das CGM-System (Continuous Glucose Monitoring) behalten kann, was in der Regel klappt. Infusionssets stehen Diabetes-Patienten in der Menge zu, die sie benötigen. Wenn ein Betroffener eine Kanüle etwa alle zwei Tage wechseln muss, steht ihm die entsprechende Menge zu. Braucht der Patient mehr, muss der Arzt eventuell den Mehrbedarf begründen.
Viele weitere wichtige Informationen und Hinweise zu den Ansprüchen von Patienten bei Diabetesbedarf finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Apothekenmagazins "Diabetes Ratgeber".
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Der "Diabetes Ratgeber" 12/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook und Instagram.
Dienstag, 30. November 2021
Herausforderung Inkontinenz: Hilfe für pflegende Angehörige
Inkontinenz - Praxistipps für den Pflegealltag
Viele ältere pflegebedürftige Menschen sind von Inkontinenz betroffen. Das heißt, sie können die Ausscheidung von Urin oder Stuhl zumindest teilweise nicht kontrollieren. Dies kann gesundheitliche Probleme und seelische Belastungen nach sich ziehen und geht zudem mit einem erhöhten pflegerischen Aufwand einher. Auch für pflegende Angehörige kann dies erheblich herausfordernd sein. Probleme mit der Inkontinenzversorgung sind ein typischer Grund dafür, dass die häusliche Pflege nicht aufrechterhalten und der Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird. Gezielte Maßnahmen tragen zu einem möglichst gut gelingenden Umgang mit Inkontinenz bei. Darum hat das ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege) einen entsprechenden Ratgeber für pflegende Angehörige mit zahlreichen Praxistipps entwickelt.
„Inkontinenz kann gesundheitliche Probleme wie Hautschäden, Infektionen oder Stürze nach sich ziehen. Und nicht zuletzt kann sie die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP. „Denn Inkontinenz wirkt sich stark auf den Alltag aus: die Toilette muss immer rasch erreichbar sein und Hilfs- und Pflegemittel verfügbar. Für die Hautreinigung und -pflege sowie den Wäschewechsel ist in der Regel Unterstützung erforderlich.“ Zudem können fehlende Hilfe und Schamgefühle zu sozialer Isolation und Vereinsamung führen. Viele Probleme könnten aber mit einem guten Wissensstand über Inkontinenz und den richtigen Maßnahmen vermieden werden“, meint Sulmann. „Dafür wollen wir insbesondere pflegenden Angehörigen unseren Ratgeber an die Hand geben.“
Der ZQP-Ratgeber ist übersichtlich gestaltet und die Informationen sind einfach und verständlich erläutert. Das 24-seitige Heft umfasst zum einen Basiswissen zu Inkontinenz, wie Ursachen, Folgeprobleme und Therapiemöglichkeiten. Den Hauptteil aber bilden konkrete Tipps, die den Alltag mit Inkontinenz erleichtern und die Kontinenz fördern können, z. B. für die Ernährung, den Umgang mit Hilfs- und Pflegemitteln und Anregungen für Anpassungen in der Wohnung. Denn bereits kleine Veränderungen wie Haltegriffe neben der Toilette oder barrierefreie Laufwege erleichtern den Weg zu Toilette und tragen zur Vermeidung von Stürzen bei. Große Symbole, Bilder oder Schriftzüge auf der entsprechenden Tür helfen Menschen mit Demenz, das WC besser zu finden. Auch trägt ein farbiger Toilettensitz, der sich deutlich von der Umgebung abhebt, zur besseren Zielfindung bei. Nützlich ist Kleidung, die sich leicht und schnell ausziehen lässt. Angehörige erhalten außerdem Hinweise, was bei der Hautreinigung und -pflege im Zusammenhang mit Inkontinenz zu beachten ist, um Hautprobleme zu vermeiden.
„Nicht unterschätzt werden sollte, dass Inkontinenz oftmals stark schambesetzt ist, sowohl bei Betroffenen aber auch bei pflegenden Angehörigen, wenn persönliche Intimgrenzen überschritten werden. Hinzu kommt, dass Menschen mit Inkontinenz es aus Scham oder Angst, die Toilette nicht rechtzeitig zu finden, mitunter vermeiden, das Haus zu verlassen und an Aktivitäten teilzunehmen – dabei wäre dies mit guter Vorbereitung und Unterstützung in vielen Fällen möglich“, erläutert Sulmann. Daher bietet der Ratgeber auch einige Anregungen zum Umgang mit Schamgefühlen. Ein zentraler Aspekt ist hierbei, trotz unangenehmer Gefühle, offen über die Inkontinenz zu sprechen. Das ist auch deshalb wichtig, damit die Situation verbessert werden kann. Denn nur wenn man die Probleme bespricht, können geeignete Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden. Bei Inkontinenz sollte immer auch fachlicher Rat hinzugezogen werden, in jedem Fall von Ärzten bzw. Ärztinnen aber auch von Pflegefachpersonen oder Kontinenzberaterinnen und -beratern.
Alle Informationen im Heft basieren auf aktuellem Fachwissen und wurden vom ZQP in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Andreas Wiedemann, Chefarzt der Klinik für Urologie des evangelischen Krankenhauses Witten und Professor für Geriatrie an der Universität Witten/Herdecke, erarbeitet. Der Kurzratgeber ist werbefrei und kann unentgeltlich über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/inkontinenz-pflege/
Dienstag, 23. November 2021
Rechtlich vorsorgen für mehr Selbstbestimmung im Alter
Es gibt verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten
Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gehört dazu auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.
Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.
Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit
Mittwoch, 20. Oktober 2021
Mit Alzheimer-Erkrankten sicher zu Hause wohnen
Kostenloser Ratgeber der Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V. |
Menschen mit Alzheimer sollten in ihrem Zuhause genügend Raum für Bewegung haben. Auch Stolperfallen wie hohe Teppiche oder Elektrokabel auf dem Boden sollten vermieden werden. Die Sicherheit auf Treppen kann durch Markierungen der Treppenstufen mit breitem gelbem Klebeband oder der Montage eines zusätzlichen Handlaufs erhöht werden.
Eine häufig auftretende Verhaltensweise bei Menschen mit Alzheimer ist das Weg- beziehungsweise Hinlaufen. Da der Orientierungssinn bereits früh gestört ist, ist es für eine Patientin oder einen Patienten gefährlich, alleine unterwegs zu sein. Abhilfe schaffen können kindersichere Türgriffe und Alarmmatten vor den Türen. Es kann auch sinnvoll sein, eine Tür zu verbergen – zum Beispiel mit dem Bild eines Bücherregals. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass sich der Patient oder die Patientin nicht eingesperrt fühlt.
Im Badezimmer verhindern Gummimatten oder rutschfeste Streifen am Dusch- oder Wannenboden Stürze genauso wie Haltegriffe an der Wand. Ein Stuhl oder Hocker in der Dusche sorgt für zusätzliche Sicherheit. Durch Markieren der Wasserhähne – Rot für heiß, Blau für kalt – und einer Heißwassertemperatur von unter 45 Grad können Verbrühungen verhindert werden. Ein erhöhter Sitz kann den Toilettengang erleichtern.
Für die Küche gilt: Messer, Scheren und andere Utensilien, die gefährlich werden könnten, sollten weggeschlossen werden. Topf- und Pfannengriffe können bei Nutzung zur Rückseite des Herdes gedreht werden. Ein Brandmelder und ein Feuerlöscher sorgen für zusätzlichen Schutz.
Entsprechende Kosten für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Hierfür muss ein Pflegegrad vorliegen. Pro Maßnahme stehen dann bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.
„Leben mit der Diagnose Alzheimer“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer
Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit
Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
Dienstag, 5. Oktober 2021
Fahrig, zerstreut, vergesslich: Ist das jetzt Demenz?
Mittels moderner Diagnostik kann Klarheit geschaffen werden
Oft sind die Sorgen unbegründet
Erster Ansprechpartner, wenn Menschen fürchten, dement zu werden, ist der Hausarzt. Auch wenn dieser selbst keine spezialisierte Demenz-Diagnostik durchführen kann, ist er doch Vermittler - und oft auch Beruhiger.
"Es ist wichtig, Patienten vor Überversorgung zu bewahren", sagt Prof. Dr. Jörg Schelling, Allgemeinarzt in Martinsried bei München. Zwar steigt die Zahl der Menschen, die an Demenz erkrankt sind, rapide - schätzungsweise 1,6 Millionen Deutsche sind betroffen, etwa 60 Prozent davon haben Demenz vom Typ Alzheimer. "Die meisten, die sich Sorgen machen, sind aber trotzdem gesund", sagt Schelling. Besteht ein Verdacht, überweist der Hausarzt zum Neurologen oder Psychiater.
Klären, ob behandelbare Ursache vorliegt
Um die Erkrankung frühzeitig festzustellen, ist eine komplexe Diagnostik nötig, schreibt der "Senioren Ratgeber". Anfangs ähneln die Symptome der normalen Altervergesslichkeit: Wörter fallen nicht ein, das Kurzzeitgedächtnis zeigt Lücken. Mit speziellen Tests lässt sich der Unterschied meist erkennen. Zudem wird eine Aufnahme vom Gehirn vorgenommen. Liefern die Test kein klares Ergebnis, kann eine Untersuchung von Nervenwasser sinnvoll sein. Eine Diagnose ist auch deshalb von Vorteil, weil mithilfe von Medikamenten, Antidementiva genannt, sich die geistigen Fähigkeiten bei der Alzheimer-Erkrankung eine Weile stabil halten lassen.
Wichtig ist Klarheit auch, weil eine behandelbare Ursache hinter den Beschwerden stecken kann. Geht die Demenz von verengten Blutgefäßen im Gehirn aus, kann man den Verlauf durch eine gefäßschützende Therapie verzögern. In manchen Fällen schränken auch Infektionen, Tumoren oder ein erhöhter Hirndruck die geistigen Fähigkeiten ein.
Viele weitere hilfreiche Tipps und wertvolle Informationen zum Thema finden Sie im großen Demenz-Spezial in der Oktober-Ausgabe des "Senioren Ratgeber". Unter anderem erzählen Menschen mit Demenz sowie Angehörige, was ihnen hilft.
Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"
Ausgabe 10/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.senioren-ratgeber.de sowie auf Facebook.
Montag, 27. September 2021
VdK-Präsidentin: „Sofortprogramm der nächsten Bundesregierung muss endlich Pflege zu Hause stärken“
Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz
Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses für Gute Pflege.
Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.
Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“
Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich seit zehn Jahren für die Verbesserung der Pflege ein. Neben dem Sozialverband VdK engagieren sich Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Verbände des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften, Berufsverbände und Verbände von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Die 23 Verbände und Organisationen vertreten gemeinsam die Interessen von insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern.
Mittwoch, 15. September 2021
Selbstfürsorge in der Pflege: Auf Alarmsignale achten
Neuer Onlinekurs der KKH „Achtsamkeit für pflegende Angehörige“
In solchen Situationen kann es hilfreich sein, sich auf den Moment und den Atem zu konzentrieren. Deshalb hält das neue Online-Modul „Selbstfürsorge durch Achtsamkeit“ geführte Audio-Meditationen und verschiedene Anleitungen zum Stressmanagement für den Alltag bereit. „Wer mit Stress umzugehen weiß, immer wieder zur Ruhe findet, seinen Körper selbst spürt und negative Energie und Gefühle abbaut, kann sich auch wieder gestärkt und mit der nötigen Aufmerksamkeit der zu pflegenden Person zuwenden“, ist Andrea Schneider überzeugt.
Das Online-Seminar mit jeweils 19 Praxis- und Wissensmodulen kann im Rahmen des Online-Pflegecoaches individuell und nach eigener Zeiteinteilung als E-Learning-Kurs durchgeführt werden.
Anmeldungen erfolgen über https://www.kkh-pflegecoach.de/kurs-selbstfuersorge-pflege
Mittwoch, 8. September 2021
Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige
DAK-Studie: Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt 2021 Modellrechnungen zufolge auf Rekordniveau von 35 Prozent.
Laut DAK-Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang wirkt die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht nachhaltig. „Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend“, warnt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Pflegeversicherung kann trotz der jüngsten Reform ihren eigenen Anspruch, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern, zunehmend weniger erfüllen“, so Storm weiter. Die Pflegereform 2021 sei nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führten nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzten den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor sei es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt. „Gezielte Vorsorge ist daher weiterhin nicht möglich“, sagt Kassenchef Storm. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge seien zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage seien, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken. „Diese Reform ist eine ‚Pflegereform light‘. Wir brauchen dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftige“, sagt Kassenmanager Andreas Storm.
Nur kurzfristige Entlastung durch Pflegereform
Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des GVWG in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert. Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.
„Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.“
Mehr steuerfinanzierte Zuschüsse für die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde vor 26 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. De facto führen steigende Heimkosten auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in der Folge zu wieder wachsenden Anteilen an Sozialhilfeempfängern. Durch die steigenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege wächst auch die Belastung der Kommunen.
Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür müsse es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig seien systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. „Wir brauchen eine völlig neue Finanzstatik in der Pflege, um Menschen im Pflegefall vor einem Armutsrisiko zu bewahren“, sagt Storm. Das Ziel müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein. Nach dem von der DAK-Gesundheit vorgeschlagenen Reformkonzept würden Pflegebedürftige dagegen mehr finanzielle Sicherheit erhalten, indem ihre Eigenanteile gedeckelt und kalkulierbar werden. Die Eigenanteile würden entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen. „Dieses Modell ist nicht nur geeignet, Sozialhilfeabhängigkeit im Bereich der stationären Pflege deutlich zu reduzieren,“ so Storm. „Es ermöglicht darüber hinaus auch dem Einzelnen, rechtzeitig Eigenvorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu betreiben.“
Hintergrund:
4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, von ihnen werden rund 819.000 in Heimen vollstationär versorgt (Quelle Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind zwischen 2015 und 2020 von 29 auf 49 Milliarden Euro gestiegen (Quelle BMG).
Das Statistische Bundesamt hat am 19. August die Daten zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 publiziert: Insgesamt sind sie gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Der stärkste prozentuale Anstieg mit 14 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro war im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu verzeichnen.
Die Entgelte für einen stationären Heimplatz werden zum kleineren Teil von der Pflegeversicherung, zum größeren Teil aber von den Pflegebedürftigen selbst getragen. Die privat zu tragenden Kosten für einen stationären Heimplatz setzen sich für Pflegebedürftige aus folgenden Komponenten zusammen: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten im engeren Sinn, Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung sowie gesondert in Rechnung gestellte Investitions- und Ausbildungskosten.
Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.
Freitag, 3. September 2021
Bundestagswahl: Wahlrecht gilt auch für Alzheimer-Patienten und Patientinnen
Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht delegiert werden
Auch Alzheimer-Patient*innen und Menschen mit einer anderen dementiellen Erkrankung sind wahlberechtigt und haben das Recht, bei politischen Wahlen ihre Stimme abzugeben. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. im Vorfeld der Bundestagswahl und der Landtagswahlen am 26. September hin.
Sollten Patient*innen bei der Stimmabgabe Unterstützung brauchen, können Angehörige, Freund*innen oder Pflegepersonen behilflich sein. „Diese Person kann auch ein vom Wähler oder Wählerin bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein“, erklärt Anna-Karina Elbert von der Bundeswahlleitung in Wiesbaden. Die Unterstützung bezieht sich allerdings nur auf die technische Abwicklung der Stimmabgabe, beispielsweise das Eintüten und Einwerfen des Stimmzettels in die Wahlurne.
Nicht erlaubt und strafbar ist jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung der Betroffenen. „Die Wahlentscheidung muss unmittelbar vom Wähler oder der Wählerin ausgehen. Es ist nicht zulässig, nur aufgrund von Vermutungen in seinem oder ihrem Sinne zu entscheiden oder ein aus der Vergangenheit bekanntes oder vermutetes Abstimmungsverhalten des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten fortzuführen“, sagt Elbert. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und kann deshalb auch nicht durch eine Vollmacht an eine andere Person delegiert oder von einer gesetzlichen Vertretung ausgeübt werden. Auch das Wahlgeheimnis muss von den Helfer*innen gewahrt werden.
„Um eine Wahlassistenz in Anspruch zu nehmen, müssen keine ärztlichen Diagnosen oder Atteste ins Wahllokal mitgebracht werden. Die betroffene Person muss zum Ausdruck bringen können, dass eine Hilfsperson gewünscht ist und eine eigene Wahlentscheidung treffen und äußern können“, so Elbert. Die Wahlhelfer*innen im Wahllokal sind entsprechend geschult. Auch bei der Briefwahl kann eine Assistenz technische Hilfestellung leisten.
Bis 2019 durften Menschen mit einer umfassenden gesetzlichen Betreuung, einer sogenannten „Betreuung für alle Anliegen“, nicht wählen. Dieser Wahlausschluss galt auch für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung wie Alzheimer. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 entschieden, dass der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht für betreute Personen verfassungswidrig ist.
Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit
Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
Montag, 30. August 2021
Medikationsfehler bei pflegebedürftigen Menschen vermeiden
Zur sicheren Medikamentenversorgung pflegebedürftiger Menschen können Angehörige entscheidend beitragen.
Kurzratgeber "Sicherheit bei der Medikation" kostenlos erhältlich
Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP, weiß um die Herausforderung für pflegende Angehörige: „Bei der Medikation zu unterstützen, ist eine vielschichtige und zum Teil aufwändige Aufgabe. Zum Beispiel besorgen Angehörige die Rezepte und Medikamente, stellen und verabreichen Tabletten, wenden Tropfen und Salben an und achten auf die Wirkung. Solche Aufgaben sind wegen der gesundheitlich hohen Relevanz besonders verantwortungsvoll.“ Medikationsfehler können zum Beispiel Schwindel, Stürze, Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren und Leber hervorrufen. Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln besteht das Risiko einer Abhängigkeit. Medikationsfehler mit Psychopharmaka können unter anderem Antriebslosigkeit und motorische Probleme auslösen oder verstärken.
Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamentenversorgung zu unterstützen, hat das ZQP Pflegeinformationen erstellt: Der Kurzratgeber ZQP-Einblick „Sicherheit bei der Medikation“ vermittelt Basiswissen und praktische Tipps, beispielsweise dazu was bei der Organisation und Verabreichung der Medikation zu beachten ist und welche Fragen man Fachleuten stellen sollte. Angehörige sollten sich zum Beispiel darüber informieren, wie ein Medikament wirken soll und welche Neben- sowie Wechselwirkungen auftreten können. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Medikamenten bietet das ZQP-Präventionsportal, unter anderem zeigt ein kurzer Erklärfilm, was man über Medikationssicherheit wissen sollte. „Angehörige sollten unter anderem darauf achten, dass bei der Medikation Zeitpunkt und Dosis stimmen. Es ist sehr wichtig, dass Arzneimittel wie verordnet angewendet werden. Daher sollte man auch fachlichen Rat einholen, wenn es Probleme bei der Einnahme gibt. Ebenso sollte man abklären, bevor man Tabletten teilt, auflöst oder Kapseln öffnet, ob das unbedenklich ist“, sagt Sulmann.
Grundsätzlich sollten Angehörige ärztlichen, pharmazeutischen oder pflegefachlichen Rat einholen, wenn sie Fragen zur Medikation haben. Ratsam sei es, die Fragen vorher aufzuschreiben, die Informationen aus dem Gespräch direkt zu notieren oder sich idealerweise schriftlich mitgeben zu lassen, erklärt Daniela Sulmann. Für einen guten Überblick und eine sichere Handhabung der Arzneimittel sollte der ärztlich ausgestellte bundeseinheitliche Medikationsplan genutzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben Anspruch auf einen solchen Medikationsplan.
Alle ZQP-Pflegeinformationen sind frei von kommerziellen Interessen. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen/. Auf www.pflege-praevention.de sind weitere Informationen und Tipps sowie der Erklärfilm zur Medikationssicherheit zugänglich.
Donnerstag, 19. August 2021
Selbstbestimmt alt werden – Rechtliche Vorsorge ist wichtig
Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden
Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.
Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 15; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.
Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit
Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
Donnerstag, 22. Juli 2021
Tipps für den richtigen Umgang mit Medikamenten bei Hitze
Wärme tut Medikamenten nicht immer gut
Medikamente kühl und trocken aufbewahren
Insulin und Blutzuckerstreifen sind beispielsweise temperaturempfindlich, Arzneipflaster können zu viel Wirkstoff abgeben, bei Asthmasprays können Wärme und Luftfeuchtigkeit die Wirkstoffe verkleben. Wenn die Temperatur der Haut erhöht ist, gelangen die Wirkstoffe von Schmerzpflastern schneller ins Blut - eine Überdosierung kann die Folge sein.
Bei Blutdrucksenkern können die Werte an heißen Tagen zu tief sinken. Deswegen gilt: im Sommer Medikamente am besten in einem kühlen und trockenen Raum aufbewahren und mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen, wie sich die Hitze auf die Einnahme auswirken kann. Manchmal muss die Dosierung entsprechend angepasst werden.
Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"
Ausgabe 07/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
Donnerstag, 8. Juli 2021
Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig
Nur grüne Rezepte sind unbegrenzt lange gültig
Foto: © ABDA |
Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig.
Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig.
Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.
Weiße T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen und sind nach ihrer Ausstellung sechs Tage gültig. Auf ihnen werden Arzneimittel verordnet, die bei schwangeren Frauen zu Fehlbildung der Embryonen führen könnten. Bei diesen Arzneimitteln sind besondere Sicherheitsmaßnahme zu beachten.
Rosa Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis „Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive des Ausstellungstags.
Laubscher: „Nur bei einer Art von Rezepten gibt es keine Frist: Grüne Rezepte, auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, sind unbegrenzt lange gültig.“
Mittwoch, 30. Juni 2021
Hilfe bei der Körperpflege pflegebedürftiger Menschen
Tipps für pflegende Angehörige
Die Körperpflege ist ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Sie ist ein zentrales menschliches Bedürfnis und dabei auch für die Gesundheit sehr bedeutsam. Pflegebedürftige Menschen benötigen oftmals Hilfe bei der Körperpflege. Entsprechend häufig sind darin pflegende Angehörige umfassend und teilweise ohne professionelle Hilfe eingebunden. Für eine gute Unterstützung sind Wissen und eine ganze Reihe von Fertigkeiten gefragt. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt daher mit seinem aktuellen Ratgeber „Körperpflege“ pflegenden Angehörigen Basiswissen sowie Praxistipps für den Pflegealltag an die Hand.
„Jemandem bei der Körperpflege zu helfen oder sie gar komplett zu übernehmen, erfordert Wissen zur Gesundheit der Haut älterer Menschen, zur Hygiene, zur Wirkweise von Reinigungs- sowie Pflegemitteln – und nicht zuletzt auch zu Pflegetechniken. Wird die Hautpflege falsch durchgeführt, kann es zum Beispiel zu Hautreizungen, Hautverletzungen oder Infektionen bis hin zu schwerwiegenden Schäden kommen“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP. Denn die Haut, das größte Organ des Menschen, und ihre Bedürfnisse verändern sich mit dem Alter. Sie braucht dann besonderen Schutz. Daher informiert der Ratgeber unter anderem darüber, welche Hautprobleme bei älteren pflegebedürftigen Menschen auftreten können, worauf bei Reinigungs- und Pflegeprodukten zu achten ist und wann ärztlicher Rat eingeholt werden sollte. „Wichtig ist aber auch, richtige Pflegetechniken anzuwenden, um die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und für ihre Sicherheit zu sorgen. Unser Ratgeber zeigt, worauf man bei der Unterstützung der Körperpflege besonders achten sollte“, so Sulmann weiter.
Der übersichtliche und anschaulich illustrierte Ratgeber zeigt zum Beispiel, wie die Körperpflege im Pflegealltag gut vorbereitet und durchgeführt werden kann ̶ ob am Waschbecken, in der Dusche oder im Bett. Ebenso werden Tipps zur Haarwäsche bei bettlägerigen Menschen oder zur Rasur gegeben. Zudem werden besonders sensible Themen angesprochen: etwa das Vorgehen bei der Intimpflege, die Pflege bei Inkontinenz und der Umgang mit Schamgefühlen.
Bei der Körperpflege Hilfe annehmen zu müssen, ist für viele Menschen unangenehm, weil sie sich zum Beispiel ausgeliefert fühlen oder sich schämen. Ein vertrauensvoller Umgang und gewohnte Abläufe können ein sicheres Gefühl geben. „Wenn das Vorgehen abgesprochen ist, kann die pflegebedürftige Person leichter mitwirken. Das kann zum Selbstwertgefühl beitragen. Zum anderen fördert es die Selbstständigkeit, indem die Alltagsfertigkeiten und die Beweglichkeit trainiert werden“, erklärt Sulmann. Angehörige sollten die pflegebedürftige Person deshalb dabei unterstützen, möglichst viel selbst zu tun.
Der Ratgeber gibt zudem Hinweise zu Hilfsmitteln, die die selbstständige Körperpflege erleichtern, wie etwa Duschhocker oder Badewannenlifter. Zur Sicherheit können insbesondere etwa stabil angebrachte Griffe am Waschbecken oder rutschfeste Matten in der Dusche beitragen. Außerdem wird aufgezeigt, wo man Hilfsmittel, Beratung und weitere Unterstützung zur Pflege erhalten kann.
Alle Informationen und Tipps im Heft basieren auf aktuellem Fachwissen und wurden vom ZQP in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jan Kottner, dem Direktor des Instituts für Klinische Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin, erarbeitet.
Der kostenfrei erhältliche und werbefreie Ratgeber kann unter www.zqp.de/bestellen heruntergeladen oder dort als Broschüre bestellt werden – auch in türkischer Sprache.
Montag, 7. Juni 2021
Pflegeberatung hilft dabei, sich auf veränderte Corona-Lage einzustellen
Kostenloser Zugang zu über 4.500 Beratungsangeboten
Für viele der schätzungsweise 6,6 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland bedeutet die Corona-Pandemie auch, zahlreiche Aspekte der pflegerischen Versorgung von Familienmitgliedern immer wieder neu organisieren zu müssen. Sei dies zum Beispiel, weil sich Zugangsmöglichkeiten zu den verschiedenen professionellen Unterstützungsangeboten ändern, Ausnahmeregelungen für bestimmte Leistungen gelten oder die Beantragung eines neuen Pflegegrades ansteht. Auch wenn sich eine Pflegesituation verändert, treten häufig neue Fragen und Herausforderungen auf. Den Überblick über die aktuell geltenden Regeln rund um die Pflegeversicherung und mögliche Unterstützungsangebote behalten zu müssen, ist zusätzlich anstrengend. Dabei kann professionelle Beratung zur Pflege entlasten. Doch viele Menschen wissen nach wie vor nicht, dass es zum Beispiel ein Recht auf kostenlose Pflegeberatung gibt, oder wo diese in Anspruch genommen werden kann.
Darum bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) eine frei zugängliche und werbefreie Datenbank mit über 4.500 nicht kommerziellen Beratungsangeboten rund um die Pflege an. Mit dem kostenlosen Angebot können Ratsuchende bundesweit schnell und einfach nach Beratungsmöglichkeiten suchen. Die Datenbank richtet sich vor allem an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Gute Beratung hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren
„ZQP-Studien aber auch die persönlichen Rückmeldungen Betroffener zeigen, dass sich in der Corona-Krise die Situation vieler pflegebedürftiger Menschen sowie ihrer Angehörigen zugespitzt hat. Das führt nicht selten zu neuem Beratungsbedarf. Gute Beratung hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Unsere Datenbank unterstützt darum schnell und leicht dabei, die entsprechenden Angebote zu finden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Mit der ZQP-Datenbank kann man nicht nur gezielt nach einem Beratungsangebot in der Nähe suchen. Die Ergebnisse lassen sich zudem ganz einfach filtern – je nachdem, ob die Beratung speziell zur Pflege, zum Wohnen, zum Betreuungsrecht, zur Selbsthilfe oder zur Demenz erfolgen soll. Auch Beschwerdestellen sind in der Datenbank eigens aufgelistet. Über eine Karte können die Ratsuchenden auf einen Blick erkennen, wo sich die Beratungsstelle befindet. Neben den Kontaktdaten werden zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel, ob die Beratung telefonisch erfolgen kann oder eine fremdsprachige Beratung möglich ist. Außerdem ist jeweils kurz zusammengefasst, zu welchen Themen beraten wird. Einer Übersicht sind zudem Anbieter von Online-Beratung und bundesweite Beratungstelefone zu entnehmen.
Daneben finden Ratsuchende viele weitere Informationen rund um das Thema Beratung zur Pflege. Dazu gehört etwa der ZQP-Einblick, der kurz und bündig zusammenfasst, was eine gute professionelle Beratung zur Pflege im Einzelnen ausmacht und was man von den Angeboten erwarten kann. Darüber hinaus sind weitere Datenbanken zur Suche nach Pflegeanbietern oder nach Angeboten der Palliativversorgung verlinkt.
Alle in der Datenbank enthaltenen Informationen wurden vom ZQP selbst recherchiert. Um die Qualität der Daten zu sichern, wurden vor deren Veröffentlichung alle Beratungseinrichtungen kontaktiert. Diese Abfrage wird jährlich wiederholt. Mit keinem von den in der Datenbank aufgeführten Beratungsangeboten ist das ZQP organisatorisch verbunden. Die Stiftung hat keine Informationen zur Qualität der jeweiligen Beratungen oder Einfluss auf deren Qualität.
Die neu gestaltete Datenbank ist kostenlos zugänglich unter: www.zqp.de/beratungsdatenbank.
Donnerstag, 3. Juni 2021
VdK: "Pflegereförmchen ist eine Luftnummer für Betroffene
Bentele: "Pläne werden die Pflegebedürftigen teuer zu stehen kommen!
Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll
"Es ist ein richtiger Schritt, Pflegekräfte besser zu entlohnen, aber die Pflegebedürftigen bezahlen am Ende die Zeche. Schon jetzt können viele die Kosten kaum aufbringen. Jede Gehaltssteigerung bei den Pflegekräften erscheint prompt auf der Rechnung der Pflegebedürftigen, und zwar bei den pflegebedingten Kosten als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil", so Bentele.
Die große Koalition plant, Pflegebedürftige zukünftig durch einen Zuschuss zu entlasten. Den bekommen Betroffene aber erst nach einem Jahr im Heim. Er soll 25 Prozent der pflegebedingten Kosten betragen. Danach steigt er jedes weitere Jahr um 25 Prozent bis maximal 75 Prozent. "Die Krux daran ist, dass diejenigen, die neu in eine Pflegeeinrichtung einziehen, gar nicht profitieren. Auch wer ambulant versorgt wird, hat von diesem Zuschuss nichts. Die Pflegebedürftigen müssen die dort steigenden Gehälter voll zahlen. Das geht so nicht. Das macht den Heimeinzug noch attraktiver und geht vollkommen an dem Grundsatz ‚Ambulant vor Stationär‘ vorbei", stellt Bentele fest.
Der Zuschuss verpufft. Er fängt mit seiner prozentualen Beteiligung nur wenig von den Kostensteigerungen ab. Deshalb fordert der VdK: "Die Pflegeversicherung muss die gesamten pflegebedingten Kosten übernehmen. Dieser Vorschlag zeigt: Hier hat der Wirt die Rechnung ohne den Gast gemacht. Der VdK macht nicht mit, wenn Spahn eine wohlmeinende Pflegereform plant, aber die pflegebedürftigen Menschen immer stärker geschröpft werden. Das muss am Kabinettstisch diskutiert werden, auch wie die größte Gruppe der ambulant versorgten Pflegebedürftigen entlastet werden kann."
Dienstag, 18. Mai 2021
Fünf Tipps für die Kommunikation mit Alzheimer-Patientinnen und -Patienten
Menschen mit Alzheimer leben oft in einer anderen Realität
Copyright: Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V. |
Diese und weitere Informationen zum Umgang mit der Alzheimer-Krankheit sind zu finden im neu aufgelegten Ratgeber „Leben mit der Diagnose Alzheimer“. Der Ratgeber kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer.
1. Wertschätzende Haltung
Menschen mit Alzheimer leben zunehmend in ihrer eigenen Welt und können oft Gegenwart nicht mehr von Vergangenheit unterscheiden. Lassen Sie sich wertschätzend und einfühlsam auf die Realität des Erkrankten ein. Vermeiden Sie Zurechtweisungen und Verbesserungen, denn sie führen zu nichts, sondern sorgen nur für Verärgerung oder Unsicherheit. Behandeln Sie den Patienten oder die Patientin nicht wie ein Kind, sondern mit Respekt und auf Augenhöhe.
2. Einfache Sprache
Reden Sie langsam, deutlich und in einfachen und kurzen Sätzen. Komplizierte Sätze, Metaphern und Ironie werden von Menschen mit Alzheimer meist nicht verstanden. Wichtige Informationen sollten mehrfach wiederholt werden – gebrauchen Sie dabei die gleiche Formulierung, denn das prägt sich besser ein. Nimmt der Patient oder die Patientin immer weniger an Gesprächen teil, kann das auch daran liegen, dass das Hörvermögen nachlässt und korrigiert werden muss.
3. Nonverbale Kommunikation
Verwenden Sie eine deutliche Körpersprache und eine prägnante Mimik und Gestik, um die Kommunikation zu unterstützen und das Verständnis zu erleichtern. Wichtig ist außerdem, den Blickkontakt mit dem Patienten oder der Patientin zu halten. Er gibt Halt und Sicherheit und ist am Ende der Krankheit oft der einzige Weg, miteinander in Beziehung zu treten.
4. Richtig fragen
Nutzen Sie Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können oder Fragen mit nur wenigen Antwortmöglichkeiten. Vermeiden Sie sogenannte W-Fragen (wie, wer, was, warum). Es ist zum Beispiel besser, zu fragen „Möchtest Du Orangensaft oder Apfelsaft trinken?“ statt „Welchen Saft möchtest Du trinken?“. Geben Sie dem Erkrankten Zeit, zu antworten. Durch den zunehmenden Verlust von Erinnerung und Sprache brauchen Betroffene oft mehr Zeit, die Frage zu erfassen und eine Antwort zu formulieren.
5. Erinnerungen wecken
Wenn Erkrankte bei einem Gespräch nicht folgen können, kann es hilfreich sein, das Thema zu wechseln. Ereignisse aus Kindheit und Jugend können oft noch lange erinnert werden. Über Sinneseindrücke, wie Riechen oder Schmecken, können Erinnerungen hervorgerufen werden, die das Wohlbefinden des Patienten oder der Patientin stärken. Auf emotionaler Ebene können Erkrankte auch noch im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf erreicht werden. Durch Musik, Berührungen oder das gemeinsame Anschauen von Fotos können Gefühle geweckt und der Kontakt gehalten werden.
Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.
Samstag, 15. Mai 2021
Große Mehrheit der Deutschen möchte zu Hause gepflegt werden
87 Prozent der Menschen in Deutschland möchten im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben
87 Prozent der Menschen in Deutschland möchten im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben, sofern sie dort entsprechend versorgt werden können. Das zeigt der aktuelle TK-Meinungspuls 2021, eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Demnach kommt für 72 Prozent der Befragten auch ein betreutes Wohnen infrage, für 63 Prozent ist eine Wohngemeinschaft mit anderen Seniorinnen und Senioren denkbar. Ein gutes Drittel (37 Prozent) steht auch dem Umzug in ein Pflegeheim offen gegenüber. 57 Prozent würden zu Angehörigen ziehen, um sich dort pflegen zu lassen.
Bevorzugte Wohnform bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit
"Wir sehen, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden und durch Angehörige nach wie vor an erster Stelle steht. Schon jetzt werden rund drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Dabei müssen wir mit Informationen und konkreten Angeboten unterstützen", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.
Zuversicht gegenüber digitalen Helfern
Die TK setzt sich dafür ein, digitale Chancen in der Pflege stärker zu nutzen. Dazu gehört auch der Einsatz von Smart-Home-Technologien, die den Verbleib im gewohnten Umfeld unterstützen können. Drei von vier Befragten gehen davon aus, dass in fünf Jahren die häusliche Pflege überwiegend digital organisiert wird. Vor allem die über 70-Jährigen setzen auf smarte Hilfe im Pflegealltag, beispielsweise durch Apps und Sensoren für den Haushalt und Videochat-Angebote mit Pflegekräften.
Auch heute schon werden Versicherte von der TK digital unterstützt - vom Online-Pflegeantrag über virtuelle Pflegekurse bis hin zur App "TK-PflegeKompakt" mit allen wichtigen Infos und Ansprechpersonen für jede Pflegesituation.
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Entlastungsbedarf besteht jedoch auch bei den Pflegekosten. "Besonders in der stationären Pflege beobachten wir eine zunehmende finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen und Angehörigen", so Ballast. "Hier gilt es, die Kosten für die Pflege fairer zu verteilen." Einen Vorschlag stellt die TK in ihren Forderungen zur Bundestagswahl 2021 vor.
Donnerstag, 29. April 2021
Gesundheit pflegebedürftiger Menschen durch Bewegung stärken
Bewegungsmangel gefährdet die Gesundheit zusätzlich
Älteren pflegebedürftigen Menschen mangelt es oft an Bewegung. Das gefährdet ihre Gesundheit zusätzlich. Das ZQP vermittelt darum auf seinem unentgeltlich zugänglichen Präventionsportal Basiswissen und Praxistipps dazu, wie pflegende Angehörige Bewegung fördern können.
Viele ältere Menschen, insbesondere wenn sie mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, bewegen sich zu wenig. In der Corona-Pandemie hat sich dies unter anderem aufgrund der Kontaktbeschränkungen teilweise noch verstärkt. Gründe für zu wenig Bewegung können zum Beispiel fehlende Muskelkraft, eingeschränkte Beweglichkeit oder Probleme mit dem Gleichgewicht sein. Ebenso erschweren schlechtes Sehen, Schmerzen oder Lähmungen körperliche Aktivität. Auch fehlende Motivation oder Unterstützung sowie Sturzängste können dabei hindern.
Durch Bewegungsmangel drohen weitere Gesundheitsprobleme sowie der beschleunigte Verlust wichtiger Alltagsfähigkeiten – mit der Folge, dass Hilfebedarf und Sturzgefahr steigen. Wer sich jedoch trotz körperlicher Einschränkungen regelmäßig bewegt, erhöht seine Chancen auf bessere Gesundheit sowie mehr Selbstständigkeit. Denn Bewegung wirkt sich positiv auf Muskelkraft, Koordination und Herz-Kreislauf-System aus. Sie ist zudem förderlich für Wohlbefinden und geistige Fitness. Daher hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unter www.pflege‑praevention.de praktische Tipps aufbereitet, wie pflegende Angehörige dabei helfen können, Bewegung zu fördern.
Daniela Sulmann, Pflegeexpertin und Bereichsleiterin im ZQP, erklärt dazu: „Bewegungsförderung von pflegebedürftigen Menschen beginnt bei Alltagstätigkeiten: ob Essen zubereiten, Anziehen oder Körperpflege. Jede Aktivität trainiert die Beweglichkeit, wie zum Beispiel die Greiffähigkeit, und trägt damit zur Selbstständigkeit bei. Auch wenn es eventuell länger dauert oder umständlicher ist, bestärkende Unterstützung und nicht Übernahme sollte immer das Motto der Pflege sein“, so Sulmann. Die Motivation zu körperlicher Aktivität könne zum Beispiel angeregt werden, indem vertraute Alltagstätigkeiten mehr oder weniger gemeinsam ausgeübt werden, wie den Tisch decken, Blumen gießen oder zum Briefkasten gehen. Nach Möglichkeit sollte ein täglicher Spaziergang angeregt werden, selbst wenn nur kurze Strecken zu bewältigen sind. Nicht zuletzt kann der richtige Einsatz von Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Rollatoren zur Beweglichkeit beitragen.
Druck und Überanstrengung ist kontraproduktiv
Laut ZQP ist auch gezieltes Trainieren von Kraft, Koordination oder Gleichgewicht für viele pflegebedürftige Menschen möglich und sinnvoll, um die Mobilität zu fördern. Viele Bewegungsübungen können auch im Sitzen oder sogar im Liegen ausgeführt werden. Bei der Auswahl und der Durchführung von Übungen kann man pflegebedürftige Menschen gut unterstützen. Dabei sollten die Fähigkeiten und die Tagesform sowie die Vorlieben berücksichtigt werden. „Die Übungen sollen fordern aber nicht überfordern – und am besten ist natürlich, wenn sie auch noch Spaß machen“, meint Sulmann. Dagegen seien Druck und Überanstrengung kontraproduktiv. Ein Nein zum Bewegungsangebot sei das gute Recht jedes Menschen, das es zu respektieren gelte, selbst wenn es der Gesundheit nicht zuträglich ist.
Vor dem Start eines Trainingsprogramms sollte ärztlicher Rat eingeholt werden, denn bei manchen Erkrankungen wie Herzschwäche oder Gelenkentzündung sowie bei bestimmter Medikation und Schmerzen dürfen nicht alle Übungen uneingeschränkt durchgeführt werden, so die Expertin. Empfehlenswert sei es überdies, sich von Fachleuten der Physio- und Ergotherapie anleiten zu lassen.
Mehr zum Thema Bewegung sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege findet sich auf dem werbefreien und unentgeltlichen Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung ZQP unter www.pflege‑praevention.de. Dort sind auch weiterführende Informationen zu Bewegungsangeboten und Übungsprogrammen – die vom Onlinekurs bis zur klassischen Sportvereinsgruppe reichen und sich teilweise auch ausdrücklich an Menschen mit Demenz und deren Angehörige richten – verfügbar.
Montag, 26. April 2021
Eltern im Alter begleiten – kostenfreier Online-Kurs
KKH-Pflege-Seminar mit präventiven Tipps am 27. April für alle Interessierten
Das Seminar ist kostenfrei und für alle zugänglich
Der Pflegekurs findet am Dienstag, 27. April, um 16.30 Uhr statt. Das Seminar ist kostenfrei und für alle zugänglich. „Mit unseren digitalen Informationsangeboten unterstützen wir alle Pflegenden – auch, wenn diese nicht bei uns versichert sind“, weist Andrea Schneider ausdrücklich auf das besondere Angebot der KKH hin.
Interessierte können sich über das Internet anmelden: kkh.de/online-pflegeseminare.
Zusätzlich zu den Pflegeseminaren bietet die KKH auf ihrer Internetseite und in den gängigen Streamingdiensten diverse Podcasts zu dem Thema „Pflege“ an: kkh.de/podcast
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten.