Montag, 14. Dezember 2020

Kostenlose Masken nicht vor Mitte Dezember

Unnötigen Andrang in den Apotheken unbedingt vermeiden




Stuttgart – Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) appelliert an die Bevölkerung, in den kommenden Tagen noch nicht nach kostenfreien Mund-Nasen-Masken in den Apotheken nachzufragen. Am letzten Mittwoch hatte Bundesminister Jens Spahn angekündigt, rund 27 Millionen Bundesbürger noch vor Weihnachten mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken auszustatten. Die Ausgabe dieser Masken soll über die öffentlichen Apotheken erfolgen. In einem ersten Schritt sollen die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger noch im Dezember drei Masken erhalten. Weitere Masken soll es dann mit speziellen Bezugsscheinen im neuen Jahr geben. Die entsprechende Verordnung, die alle Details regelt, ist allerdings noch nicht erlassen und liegt derzeit nur als Entwurf vor.

LAV-Pressesprecher Frank Eickmann: „Die Abgabe der Masken an die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger kann erst erfolgen, wenn die Verordnung tatsächlich in Kraft getreten ist.“ Damit ist nach derzeitigem Stand frühestens ab dem 15. Dezember zu rechnen. Bis dahin ist die für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angekündigte, im ersten Schritt kostenfreie Abgabe der Masken, noch nicht möglich.

Der Verband erklärt: „Die Verordnung ist noch nicht in Kraft! Zur Umsetzung fehlen derzeit noch wesentliche Elemente, so zum Beispiel das Formular für die geplante, einheitliche und notwendige Eigenerklärung des Kunden. Die Apotheken können und dürfen derzeit deshalb die geplante Maskenabgabe noch nicht leisten. Im gemeinsamen Interesse, die Ausbreitung des Corona Virus zu bekämpfen, bitten wir deshalb die Bevölkerung dringend, unnötige Wege in die Apotheke in den kommenden Tagen und bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden. Die Masken werden nicht vor Monatsmitte in den Apotheken abgegeben werden können. “ Zusätzlich bräuchten die Apotheken wenigstens die ohnehin schon sehr geringe Vorlaufzeit von nur wenigen Tagen, um sich organisatorisch und logistisch auf diese Herkulesaufgabe vorzubereiten.

Freitag, 27. November 2020

Alzheimer-Aufklärung für Kinder

Internetangebot AFi-KiDS.de im neuen Gewand



Düsseldorf – In vielen Familien erleben Kinder die Alzheimer-Erkrankung ihrer Großeltern oder eines anderen älteren Familienmitglieds. Gerade für die ganz junge Generation sind die Symptome der Alzheimer-Krankheit oft nur schwer nachzuvollziehen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) informiert seit rund zehn Jahren mit dem kostenlosen Internetangebot www.AFi-KiDS.de. Jetzt wurde die Seite einem technischen und inhaltlichen Update unterzogen.

„Ziel des Angebots ist es, bei Kindern ein Bewusstsein für die Symptome der Alzheimer-Krankheit zu schaffen und einen ‚Aufhänger‘ für gemeinsame Gespräche und Austausch innerhalb der Familien zu bieten“, sagt Alin Boyaciyan von der AFI.

Die Webseite www.AFi-KiDS.de erklärt mit verschiedenen Comic-Geschichten wie das Gehirn funktioniert, wie Neues gelernt wird und was bei der Alzheimer-Krankheit passiert. Monatliche Aktions- und Basteltipps laden Kinder dazu ein, sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen und gemeinsam mit ihren Großeltern Zeit zu verbringen. Informationen für Eltern und Lehrer ergänzen das Angebot.

„Großeltern bleiben Großeltern! Gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt machen dann Sinn, wenn beide Parteien davon profitieren und sie ihnen guttun“, sagt Alin Boyaciyan. Zum Beginn der Weihnachtszeit wartet die Aktion „1, 2, angezählt“ mit Bastelanleitung für einen Adventskalender auf die jungen Leserinnen und Leser.

Ergänzt wird das Internetangebot durch das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“, das die jungen Leser alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern auf 32 farbenfroh gestalteten Seiten an die Alzheimer-Krankheit heranführt. Das Kinderbuch „AFi-KiDS wissen mehr“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/afi-kids-buch.

Weitere Informationen zu den AFi-KiDS:
www.AFi-KiDS.de
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer/afi-kids

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit:
www.alzheimer-forschung.de/alzheimer

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Sonntag, 22. November 2020

Vorsorgen für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung die Behandlungswünsche im Voraus festlegen


Foto: djd/DEVK/Marc Walter

(djd). Viele Menschen – besonders ältere – sorgen sich wegen der Konsequenzen einer Corona-Infektion um ihre Gesundheit. Bilder aus den Krankenhäusern machen betroffen und nachdenklich. Unweigerlich fragt man sich, wie im Ernstfall die eigene medizinische Behandlung erfolgen sollte. Was, wenn man wegen dieser oder einer anderen Erkrankung, durch einen Unfall oder altersbedingt nicht mehr sagen kann, wie man behandelt werden möchte? Unter welchen Umständen man beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt? Mit einer Patientenverfügung kann man sicher sein, dass Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige so handeln, wie man es sich selbst wünscht.

Selber bestimmen, wo die Grenzen liegen

Eine Patientenverfügung bietet die Chance, für sich in gesundem Zustand und in aller Ruhe zu überlegen, wie weit man medizinisch gehen möchte und mit welchen Maßnahmen man nicht einverstanden wäre. Ein solches Dokument entlastet auch die Angehörigen, die im Notfall schwerwiegende Entscheidungen treffen müssten. Die Verfügung ist absolut verbindlich. Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patienten handeln, sonst macht er sich strafbar. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein – braucht aber keine notarielle Beurkundung. Eine große Hilfe beim Erstellen der Verfügung bietet der Dokumentenassistent unter www.devk.de/notfallvorsorge. Den Online-Service der DEVK in Kooperation mit DAHAG Rechtsservices AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – auch ohne Kunde beim Kölner Versicherer zu sein.

Rechtssichere Patientenverfügung online erstellen

Schritt für Schritt führt der Dokumentenassistent Benutzer durch das Formular. Am Ende erstellt das Programm die individuelle und rechtssichere Patientenverfügung, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Spätere Änderungen sind jederzeit möglich. Auch über die DEVK Rechtsschutz-App können Interessierte eine Patientenverfügung zusammenstellen. Kunden der Versicherung mit Premium-Rechtsschutz können sich bei Fragen zusätzlich von einem Anwalt umfassend telefonisch beraten lassen. Kostenlos ist für sie auch der Eintrag des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die zentrale Stelle registriert bundesweit, ob Verfügungen zur Notfallversorgung vorliegen und wo man sie aufbewahrt oder hinterlegt hat. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell vorliegt.