Samstag, 6. März 2021

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

Der ASB drängt auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige


Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: "Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann."

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

"Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind", sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

Dienstag, 23. Februar 2021

Bundesregierung will Pflegehilfsmittelpauschale wieder auf 40 Euro senken

Sozialverband VdK fordert: Pauschale für Pflegehilfsmittel dauerhaft auf 60 Euro anheben


Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll

Die Pflegehilfsmittelpauschale soll von 60 Euro wieder auf 40 Euro gesenkt werden. Das kritisiert der Sozialverband VdK in der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Verlängerung des Bevölkerungsschutzgesetzes scharf. 

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Statt Unterstützung bekommen die, die seit über einem Jahr unter Corona-Bedingungen ihre Angehörigen zuhause pflegen, eine Ohrfeige ins Gesicht. Wir stecken mitten in der Pandemie. Schon vorher haben die 40 Euro kaum für das Nötigste gereicht. Jetzt sollen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen damit noch die gestiegenen Kosten für FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung finanzieren? Was die Betroffenen jetzt brauchen, ist keine Absenkung der Pauschale, sondern eine dauerhafte Erhöhung auf 60 Euro.“

Für den VdK zeigt sich wieder: Die ambulante Pflege wird vergessen. 

Verena Bentele:

„Was ist aus Jens Spahns Ankündigung geworden, die Pflegehilfsmittelpauchale auf 60 Euro anzuheben, weil er die häusliche Pflege stärken wollte? Was nun bleibt, sind pflegende Angehörige auf Schnäppchenjagd, damit die Pauschale bis zum Ende des Monats reicht. Selbst nach der Impfung müssen die Betroffenen weiterhin Hygienemaßnahmen einhalten. Da braucht es mehr als nur die knapp bemessenen 40 Euro. Für den VdK sind 60 Euro ein Muss.“

Montag, 22. Februar 2021

Zuhause pflegen in Corona-Zeiten: Diese Hilfen gibt es für Angehörige

Helfende Angehörige von Pflegefällen haben es während der Corona-Pandemie besonders schwer




Baierbrunn (ots) - Es ist eine verzwickte Situation: Angehörige von Pflegebedürftigen sind während der Corona-Pandemie oft die Hauptbezugsperson - durch den vielen und engen Kontakt aber eben auch das Hauptinfektionsrisiko. "Sich selbst und den Hilfsbedürftigen vor einer Ansteckung zu schützen bedeutet im Alltag noch mehr Pflegearbeit alleine leisten zu müssen", sagt Sigrun Fuchs, Vorstandsmitglied des Bundesverbands "wir pflegen!" im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Grund für den zusätzlichen Aufwand: Der Kontakt zu Dritten sollte auf das Nötigste beschränkt, die sogenannten AHA-L-Regeln unbedingt streng befolgt werden.

Wichtig: Auf die eigene Gesundheit achten

Abstand halten ist natürlich nicht möglich, wenn man den anderen gerade wäscht oder ihm beim Toilettengang hilft. Das Tragen eines Mundschutzes ist dabei unbedingt zu empfehlen, vor allem, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Wer Erkältungssymptome zeigt oder Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, sollte sich an seinen Hausarzt wenden, der entscheidet was zu tun ist. Dann kann es auch sinnvoll sein, die Pflege kurzzeitig abzugeben. Generell ist für pflegende Angehörige wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dazu zählt genug Auszeiten zu nehmen und sich selbst etwas Gutes zu tun, zum Beispiel ein Video-Treffen mit Freunden oder ein Spaziergang. Corona-Impfungen werden demnächst eine Entlastung bringen und verhindern, dass die Pflegenden selbst schwer an Covid-19 erkranken.

Anspruch auf finanzielle Leistungen

Angehörige, die sich um einen Pflegefall kümmern, haben außerdem den Anspruch auf Leistungen wie zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld. Damit wird ausgefallenes Gehalt ersetzt, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird. Wenn der Helfende einen freien Tag benötigt, kann er sich bei der häuslichen Pflege vertreten lassen. Der Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2. Zusätzlich wird pflegenden Angehörige ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für zusätzliche Hilfe - etwa im Haushalt oder für Einkäufe - erstattet. Wegen des zusätzlichen Bedarfs an Schutzmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln werden noch bis zum 31. März 60 Euro monatlich erstattet, danach gilt voraussichtlich wieder der normale Satz von 40 Euro. Mehr Informationen dazu erhalten Betroffene über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (Telefon: 030 / 20 17 91 31, E-Mail: info@wege-zur-pflege

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 

Ausgabe 2B/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de.