Montag, 31. Januar 2022

Tipp: So bewahren Sie Medikamente und Insulin richtig auf

Kontrollieren Sie ein- bis zweimal im Jahr die Hausapotheke

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Fotograf: istock_WuB_DRUllrikeMoehle

Grundsätzlich gilt: Medikamente sollten kühl, trocken und dunkel gelagert werden. Badezimmer und Küche können zu feucht und zu warm sein. "Am besten geeignet fürs idealerweise abschließbare Medikamentenschränkchen sind deshalb Schlafzimmer oder Flur", sagt die Kulmbacher Apothekerin Cynthia Milz im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".

Insulinvorrat gehört in den Kühlschrank

Wichtig: Weil die Verpackung Lichtschutz bietet und das Verfallsdatum angibt, sollte diese genauso wenig weggeworfen werden wie der Beipackzettel, der Informationen zur Dosierung und zur Aufbewahrung enthält. "Kontrollieren Sie außerdem ein- bis zweimal im Jahr, ob alle Medikamente in der Hausapotheke noch verwendbar sind, und ersetzen Sie Verfallenes", rät Apothekerin Milz.

Der Insulinvorrat, aber auch manche noch nicht angebrochene Augentropfen gehören in den Kühlschrank. "Für Insulin sind Temperaturen zwischen zwei und acht Grad optimal und ein Platz im unteren Drittel des Kühlschranks, wo es nicht an die Rückwand geraten und gefrieren kann", erklärt Cynthia Milz. Sehr praktisch ist eine eigene Box für das Insulin immer am selben Ort. 

Auch den für eine Woche vorab bestückten Medikamentendosierer sollte man kühl und dunkel lagern. Wer so einen Dosierer verwendet, dem empfiehlt Apothekerin Cynthia Milz: "Fragen Sie in der Apotheke nach, ob Sie ihre Medikamente im Voraus aus dem Blister nehmen dürfen."

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"
Ausgabe 1/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Freitag, 21. Januar 2022

Kostenloses KKH-Seminar zu finanziellen Vorteilen für Pflegebedürftige und Angehörige

 Online-Kurs: Pflegereform – Startschuss für mehr Zuschuss?!



Hier geht es zur Anmeldung

Seit Jahresbeginn gelten neue Leistungen in der Pflegeversicherung. Diese sind im vergangenen Sommer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom Bundestag beschlossen worden. Was ändert sich damit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Über diese Themen informiert das neue Online-Seminar der KKH Kaufmännische Krankenkasse „Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2022“. 

Der Internet-Vortrag findet am Dienstag, 25. Januar, um 16.30 Uhr statt und ist für alle Interessierten kostenlos. Anmeldungen sind online über kkh.de/online-pflegeseminare möglich.

„Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. Auch die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 angehoben.

Neu ist außerdem der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann. „Zwar haben die Betroffenen bereits jetzt einen Anspruch auf die Durchführung eines Entlassungsmanagements, doch es gelingt nicht immer so schnell, dass zum Abschluss der Krankenhausbehandlung beispielsweise ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden kann“, erläutert Friederike Beister. Während der Übergangspflege bleiben die Betroffenen noch bis zu zehn Tagen in der Klinik und werden pflegerisch versorgt. „Das bedeutet mehr Zeit, um die nahtlose Anschlussversorgung stressfreier organisieren zu können. Diese neue Leistung kann für Betroffene wirklich eine Entlastung sein“, so Beister.

Donnerstag, 13. Januar 2022

Ist Alzheimer eine normale Alterserscheinung?

Sieben Irrtümer über die Alzheimer-Krankheit

Hier können Sie die Broschüre
kostenlos bestellen

Es gibt immer noch viel Verunsicherung im Zusammenhang mit der Alzheimer-Krankheit. Deshalb stellt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) sieben Irrtümer richtig, die über die Alzheimer-Krankheit kursieren.

Unsere Broschüre „Was ist Alzheimer?“ bietet einen kompakten Überblick über die Alzheimer-Krankheit. „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/alz.

Irrtum 1: Alzheimer ist ansteckend.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Alzheimer-Krankheit beim Menschen ansteckend ist. Im Tierexperiment ist es zwar unter Laborbedingungen möglich, die Alzheimer-Krankheit zu übertragen. Diese Ergebnisse sind aber nicht auf die realen Bedingungen beim Menschen übertragbar. Abgesehen vom zurzeit notwendigen Corona-Infektionsschutz ist kein spezieller Schutz beim täglichen Umgang mit Patientinnen und Patienten nötig.

Irrtum 2: Alzheimer und Demenz sind das Gleiche.

Der Begriff „Demenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „ohne Geist“. Über 50 verschiedene Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit werden darunter zusammengefasst. Demenz ist also ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit. Alzheimer ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Weitere Demenzformen sind beispielsweise die Vaskuläre Demenz, die Lewy-Körperchen Demenz, die Frontotemporale Demenz oder die Demenz bei Parkinson.

Irrtum 3: Aluminium verursacht Alzheimer.

Bei Gehirn-Autopsien von verstorbenen Alzheimer-Erkrankten wurde zwar eine erhöhte Aluminium-Konzentration festgestellt. Forscherinnen und Forscher gehen jedoch davon aus, dass es sich um eine Begleiterscheinung und nicht um die Ursache der Krankheit handelt. Einen ursächlichen Zusammenhang von erhöhter Aluminiumaufnahme und dem Auftreten der Alzheimer-Krankheit konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden. Auch Studien zur Entstehung und Verbreitung von Alzheimer zeigen keine Hinweise auf eine Verbindung von Aluminium und der Alzheimer-Krankheit.

Irrtum 4: Alzheimer-Patientinnen und -Patienten sterben, weil sie vergessen zu atmen.

Menschen mit Alzheimer vergessen nicht zu atmen. Sie sterben auch nicht unmittelbar an der Alzheimer-Krankheit, sondern an Begleiterkrankungen. Im letzten Krankheitsstadium bauen Patientinnen und Patienten auch körperlich immer mehr ab und sind schließlich rund um die Uhr pflegebedürftig. Weil das Immunsystem dadurch erheblich geschwächt ist, steigt die Anfälligkeit für Infektionskrankheiten. Viele Alzheimer-Erkrankte sterben an Atemwegsinfektionen.

Irrtum 5: Alzheimer ist keine Krankheit, sondern eine normale Alterserscheinung.

Diese Behauptung wird in populärwissenschaftlichen Debatten immer wieder aufgestellt. Mittlerweile ist es jedoch möglich, die Eiweiß-Ablagerungen aus Beta-Amyloid und Tau, die für die Alzheimer-Krankheit charakteristisch sind, durch bildgebende Verfahren sichtbar zu machen. Ein organisch gesundes Gehirn kann bis ins hohe Alter sehr leistungsfähig sein, auch wenn es in der Regel langsamer wird. Alzheimer dagegen ist eine Erkrankung, die diagnostiziert, behandelt und weiter erforscht werden muss.

Irrtum 6: Alzheimer ist noch nicht heilbar, also kann man nichts tun.

Es stimmt, dass Alzheimer bisher noch nicht heilbar ist. Trotzdem kann man Alzheimer behandeln. Mit Alzheimer-Medikamenten kann der Krankheitsverlauf verlangsamt werden und auch Begleiterscheinungen wie Depressionen oder Aggressionen lassen sich medikamentös behandeln. Nicht-medikamentöse Therapien, wie die geistige, körperliche und emotionale Mobilisierung, können die Selbständigkeit der Patientinnen und Patienten länger erhalten und das Wohlbefinden fördern.

Irrtum 7: Meine Mutter oder mein Vater hatte Alzheimer, also werde ich auch Alzheimer bekommen.

Die Erkrankung eines Elternteiles bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Krankheit an die Kinder vererbt wird. Nur rund ein Prozent aller Alzheimer-Erkrankungen sind eindeutig erblich bedingt. Betroffene erkranken in der Regel sehr früh, zwischen dem 30. und 65. Lebensjahr. Bei 99 Prozent aller Alzheimer-Erkrankungen ist das Alter der größte Risikofaktor. Die Symptome beginnen meistens erst ab dem 65. Lebensjahr. Auch hier gibt es genetische Varianten, die das Erkrankungsrisiko erhöhen können. Zu einem sicheren Ausbruch der Krankheit führen sie jedoch nicht.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscherinnen und -Forscher stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 327 Forschungsaktivitäten mit 13,3 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 11. Januar 2022

Bescheinigung für Zuzahlungsbefreiung 2022 schon jetzt bei der Krankenkasse beantragen

Die Beitragsbescheinigung gilt nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie


Foto: © ABDA

Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. 

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit


Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Das Gesundheitsportal www.aponet.de bietet mithilfe seines Zuzahlungsrechners eine schnelle und einfache Möglichkeit, die Belastungsgrenze für das laufende Jahr 2022 zu ermitteln. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, also 60.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder von 16.776 Euro und für den Ehemann von 5.922 Euro ergibt sich ein zu berücksichtigendes Jahreseinkommen von 37.302 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss die Familie bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent zuzahlen (373,02 Euro), ist sonst jedoch komplett zuzahlungsbefreit. 

Die Befreiungsbescheinigung gilt zudem nicht nur in der Apotheke, sondern kann auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie eine finanzielle Erleichterung sein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Weitere Informationen unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner