Montag, 26. April 2021

Eltern im Alter begleiten – kostenfreier Online-Kurs

KKH-Pflege-Seminar mit präventiven Tipps am 27. April für alle Interessierten




Wenn Eltern ein gewisses Alter erreicht haben, stellt sich Kindern immer öfter die Frage nach der Zukunft. „Wie soll es weitergehen, wenn Mutter und Vater vielleicht einmal nicht mehr so können, wie sie wollen? Wie können sich alle Beteiligten schon jetzt auf solch eine Situation vorbereiten?“, erklärt Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. 

Denn erst recht, wenn ein Elternteil plötzlich pflegebedürftig wird, ändert sich das Leben für alle Beteiligten schlagartig. „Viele Fragen stehen plötzlich im Raum: Wie kann man die Pflege der Angehörigen und das eigene Leben selbstbestimmt meistern?“, sagt Andrea Schneider. Dieser Situation kann durch aktive Vorsorge vorgebeugt werden. Im neuen Online-Pflege-Seminar „Wenn Eltern älter werden“ erfahren Interessierte deshalb alles, was im Vorfeld getan werden kann und wie eine Gesprächsführung zwischen Kindern und Eltern zu diesem wichtigen Thema gelingen kann. Die Referentinnen Petra Wieschella (Autorin, Demenzexpertin) und Kathrin Schulz (Pflegepädagogin) erläutern, welche Auswirkung die Pflegedürftigkeit von Eltern auf deren Kinder haben kann und geben hilfreiche Tipps.

Das Seminar ist kostenfrei und für alle zugänglich

Der Pflegekurs findet am Dienstag, 27. April, um 16.30 Uhr statt. Das Seminar ist kostenfrei und für alle zugänglich. „Mit unseren digitalen Informationsangeboten unterstützen wir alle Pflegenden – auch, wenn diese nicht bei uns versichert sind“, weist Andrea Schneider ausdrücklich auf das besondere Angebot der KKH hin. 

Interessierte können sich über das Internet anmelden: kkh.de/online-pflegeseminare

Zusätzlich zu den Pflegeseminaren bietet die KKH auf ihrer Internetseite und in den gängigen Streamingdiensten diverse Podcasts zu dem Thema „Pflege“ an: kkh.de/podcast

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten.

Donnerstag, 15. April 2021

Leben mit der Diagnose Alzheimer

Ratgeber überarbeitet und neu aufgelegt



Eine Alzheimer-Diagnose ist ein großer Einschnitt im Leben von Patienten und Angehörigen. Bei rund 200.000 Menschen wird in Deutschland jährlich die häufigste Form der Demenz festgestellt. Mit dem Ratgeber „Leben mit der Diagnose Alzheimer“ zeigt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI) auf, welche Herausforderungen auf Betroffene und Angehörige zukommen können und bietet Informationen und Hilfestellungen, um mit der Krankheit umzugehen.

Der Ratgeber wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert und kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer.

Auf 72 Seiten informiert der Ratgeber über Symptome, Verlauf und Therapiemöglichkeiten der Krankheit. Es wird aufgezeigt, was man beim Umgang mit Patienten beachten sollte, wie man die eigenen vier Wände für Alzheimer-Patienten sicher gestaltet und mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung rechtlich vorsorgen kann.

Thematisiert wird auch, welche Leistungen die Pflegeversicherung anbietet und wie man diese beantragt.
Für die Frage, wie die Pflege eines Alzheimer-Patienten gewährleistet und organisiert werden kann, bietet der Ratgeber Informationen zur häuslichen Pflege und Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. Abschließend zeigt der Ratgeber Hilfsmöglichkeiten für pflegende Angehörige auf und gibt einen Überblick über nützliche Beratungs- und Informationsangebote.

Alzheimer-Forschung aktuell

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 12. April 2021

Masken auf Berechtigungsschein 2 nur noch bis 15. April

Frist für den letzten Maskengutschein läuft ab


Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) erinnert daran, dass die Gültigkeit für den Gutschein Nr. 2 für den Bezug von hochwertigen Corona-Schutzmasken aus Apotheken mit dem 15. April ausläuft. Mit einer Verlängerung dieser Frist ist nicht zu rechnen. Ab Mitte April dürfen die Apotheken im Land deshalb keine Berechtigungsscheine mehr einlösen und die Verteilung der FFP2-Masken im staatlichen Auftrag ist beendet.

„Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärt Verbandspräsident Fritz Becker. Gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro erhält man dann sechs hochwertige Schutzmasken.

Mit dem Ende der Gültigkeit des Berechtigungsschein 2 ist auch die FFP2-Maskenabgabe an vulnerable Personen insgesamt beendet. Die Verteilung der Masken wurde in der Corona-Schutzmaskenverordnung vom 14. Dezember durch das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Hiernach wurden die Masken in drei Tranchen an die berechtigten Personengruppen verteilt. In einer ersten Welle wurden vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 die Bürgerinnen und Bürger mit drei kostenlosen Masken ausgestattet. Danach wurde den Anspruchsberechtigten zwei Berechtigungsscheine von ihrer Krankenkasse zugesandt. Bezugsberechtigt waren nach Angaben des BMG über 34 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich haben auch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins vom 6. Februar bis 6. März jeweils zehn Masken erhalten.

Becker: „Wir Apothekerinnen und Apotheker schließen Mitte des Monats die Masken-Aktion des Staates endgültig ab. Seit kurz vor Weihnachten haben wir in den Apotheken diese Herkulesaufgabe umgesetzt und Millionen Masken an die besonders gefährdeten Kundinnen und Kunden verteilt. Ich finde, das ist uns bei allem Wenn und Aber insgesamt gut gelungen. Wieder einmal hat sich die gute flächendeckende Struktur der Apotheken und das Engagement unserer Teams anschaulich bewiesen!“