Dienstag, 25. August 2020

Verbraucherzentralen warnen vor Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet



Ausländische Betreuungskräfte sind ein fester Bestandteil in vielen deutschen Pflegehaushalten. Den Kontakt vermitteln Agenturen, doch die Beschäftigung ist nicht immer legal. Die rechtlichen Risiken sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht zu erkennen.

Das ist das Ergebnis eines Marktchecks des Projektteams „Grauer Pflegemarkt“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg.

Hinweise auf Risiko der Scheinselbstständigkeit durch Vermittlungsagenturen sind unzureichend

Im Marktcheck wurden die Webseiten von 84 Vermittlungsagenturen darauf untersucht, wie erkennbar das von ihnen angebotene Beschäftigungsmodell war. Von den untersuchten Agenturen vermittelten 17 und damit jede fünfte ein Modell, das für Verbraucher mit großen rechtlichen Risiken einhergeht: Sie boten Betreuungskräfte in Selbstständigkeit an. In 13 von 17 Fällen war dies schon auf der Webseite der Agenturen erkennbar. In 4 Fällen wurde erst in einem Telefonat deutlich, dass die jeweilige Agentur Selbstständige vermittelte. 11 der 13 Agenturen, die laut Webauftritt Selbstständige vermitteln, machten dort zwar Angaben zum Risiko der Scheinselbstständigkeit. Ihre Informationen waren jedoch überwiegend nicht prominent platziert und zudem unzutreffend oder unvollständig.

Scheinselbstständigkeit kann für Verbraucher teuer werden

Nach gegenwärtiger Rechtslage sind die Risiken für Verbraucher bei der Wahl des Selbstständigenmodells zu hoch: Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit können hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen sein. „Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist für Verbraucher keine Risikovorsorge bei Scheinselbstständigkeit“, so Natalia Bott, Projektleiterin „Grauer Pflegemarkt“. In einem Viertel der untersuchten Fälle (21 von 84 Agenturen) ergab sich aus den Webseiten der Vermittlungsagenturen nicht, mit welchem rechtlichen Modell sie arbeiteten. „Selbst in anschließenden Klärungstelefonaten mussten wir die Frage nach der Vermittlung Selbstständiger erst ausdrücklich stellen“, so Bott. Verbraucher ohne Vorwissen um die verschiedenen Beschäftigungsmodelle haben kaum eine Chance, von Hintergründen und ihren rechtlichen Folgen zu erfahren und diese bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Selbst wenn die Agenturen, die Selbstständige vermittelten, das Risiko der Scheinselbstständigkeit in ihren Webauftritten erwähnten, taten sie das nicht im Vordergrund. Besonders kritisch sollten Verbraucher mit Ratschlägen der Agenturen zur Vorbeugung der Scheinselbstständigkeit umgehen. Von solchen, die neun Agenturen auf ihren Webseiten nannten, ist allein die Vorlage einer ungefälschten A1-Bescheinigung geeignet, das Risiko für Verbraucher tatsächlich auszuschließen. Das gilt allerdings nur bei Selbstentsendung aus dem EU-Ausland. Andere Tipps der Agenturen waren unzutreffend bzw. unvollständig.

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet

Verbraucher sollten von der Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte lieber absehen. Damit sie nicht unabsichtlich in die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft geraten, empfiehlt es sich, auf der Webseite der Vermittlungsagentur zu prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuungskräfte vermittelt. Dies sollte zudem noch einmal vor Vertragsschluss explizit gefragt werden wie auch, welches Beschäftigungsmodell mit dem Vertrag angeboten wird.

Weitere Informationen

Den Bericht über den Marktcheck und seine Ergebnisse finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de unter https://www.pflegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/neuer-marktcheck-zu-sog-haeuslicher-24stundenbetreuung-50848.

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“

Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Freitag, 14. August 2020

Pflege und Impfen gehören zusammen

Alte, kranke Menschen benötigen besonderen Schutz vor Infektionen




Die jährliche Grippeimpfung sollte bei alten und kranken Personen nicht vergessen werden - und auch nicht bei Pflegekräften und deren Angehörigen.

Foto: djd/Sanofi/simoneminth - stock.adobe.com






(djd). Gegen durch Viren ausgelöste Atemwegserkrankungen wie die Grippe oder auch Covid-19 gibt es noch keine ursächliche Behandlung, der Körper muss die Erreger letztlich selbst in den Griff bekommen. 

Doch nicht jeder Mensch hat dafür ein ausreichend starkes Immunsystem. Gerade bei Pflegebedürftigen ist die Abwehr durch hohes Alter und zusätzliche Grunderkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Leiden oft deutlich geschwächt. Schwere Krankheitsverläufe, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Herzinfarkte und sogar Todesfälle werden so wahrscheinlicher. 

Zusätzlich leben viele Betroffene in Alters- oder Pflegeheimen, wo durch andere Bewohner, Pflegepersonal und Besucher viele Ansteckungsmöglichkeiten bestehen.


Nicht vergessen: Grippeimpfung im Herbst


Deshalb ist es sehr wichtig, die Risikogruppe der Pflegebedürftigen durch Impfungen so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. So sollte die jährliche Grippeimpfung keinesfalls vergessen werden - nicht nur in Heimen, sondern auch in häuslicher Pflege. 

Denn die echte Grippe, medizinisch Influenza genannt, ist eine ernste Erkrankung, die jedes Jahr zu zahlreichen Krankenhauseinweisungen und Todesfällen führt. Besonders die Angehörigen sind hier gefragt, ein Auge auf ihre Lieben zu haben und - sofern die Impfung nicht vom Heim aus angeboten wird - im Oktober oder November für einen Termin zu sorgen. Dann kann der Impfschutz rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Grippewelle aufgebaut werden. Der schützende Piks ist in der Regel gut verträglich und senkt das Risiko einer Ansteckung oder eines schweren Verlaufes meist deutlich. In diesem Jahr kann er zudem im Falle eines erneuten Covid-19-Ausbruchs die Gefahr für einen Mix gefährlicher Infektionen verringern.


Impfschutz für Pflegende nützt doppelt


Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung aber nicht nur für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, sondern auch für das medizinische Personal und alle anderen Menschen, die für von ihnen betreute Risikopersonen zur Infektionsquelle werden könnten. 

Wer sich impfen lässt, folgt damit nicht nur dem ethischen Gebot, die ihm anvertrauten Pflegebedürftigen zu schützen, sondern tut gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit.

Donnerstag, 6. August 2020

Checkliste Pflege: So planen Betroffene und Angehörige richtig

Hilfe von der Krankenkasse


Foto: djd/IKK classic/Getty Images/Dean Mitchell

Gemeinsam entscheiden:
Die Krankenkassen beraten jederzeit zu allen Fragen rund um die Pflege -
auch dann, wenn noch kein aktueller Bedarf besteht.

(djd). Das Thema Pflege ist ein Bereich, in dem man gut vorsorgen kann - eigentlich. Doch die meisten beschäftigen sich erst damit, wenn jemand aus der Familie pflegebedürftig wird. Dabei kann man einige Dinge bereits im Vorfeld klären. "Viele wissen gar nicht, dass eine kostenlose Beratung jederzeit möglich ist", sagt Maren Soehring von der IKK classic. "Es ist wirklich sinnvoll, sich in Ruhe und ohne Zeitdruck über die unterschiedlichen Aspekte zu informieren." Auf diese Punkte kommt es an:

1. Überblick verschaffen: Wäre die Pflege zu Hause denkbar? Dafür spricht, dass Betroffene in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Infrage kommt die Pflege durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder auch ein Pflegearrangement mit Einzelkräften. Alle drei Formen werden von der Pflegekasse durch Pflegegeld oder monatliche Pflegesachleistungen unterstützt. "Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, kann eine Wohngruppe eine Alternative zur vollstationären Pflege sein", weiß Maren Soehring. Der Vorteil einer Wohngruppe ist, dass Bewohner dort Leistungen zusammen in Anspruch nehmen können und dadurch Geld sparen.

2. Infos zum Pflegegrad: Wird akut Pflege benötigt, übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einstufung des Pflegegrades und ermittelt, wie hoch der Pflegebedarf ist. Bis Ende September geschieht diese Einschätzung allerdings nicht während eines persönlichen Besuchs im häuslichen Umfeld, sondern - bedingt durch Corona - anhand von Telefoninterviews oder auch nach Aktenlage.

3. Den finanziellen Spielraum kennen: Über die Pflegekasse wird das monatliche Pflegegeld ausgezahlt. Es liegt zwischen 316 (Grad 2) und 901 Euro (Grad 5). Meist geben es die Pflegebedürftigen an die nicht erwerbsmäßigen Pflegenden weiter. Es wird auch dann ausgezahlt, wenn man in Eigenregie eine Pflegekraft beschäftigt. Entscheidet man sich für einen Pflegedienst, beteiligt sich die Pflegekasse über sogenannte Pflegesachleistungen (bis zu 689 Euro beziehungsweise bis 1995 Euro).

4. Durchblick im Pflege-Dschungel: Auch hier hilft die Krankenkasse weiter. "Etwa durch Listen über Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen in der Region", erklärt Expertin Maren Soehring. Die Plattform pflegelotse.de nennt darüber hinaus Anbieter von Pflegeleistungen in der Nähe und gibt in Form von Schulnoten Auskunft über deren Qualität.

5. Hilfe für Angehörige: ob ein kostenloser Kurs zu häuslicher Pflege, Infos zur Freistellung vom Beruf oder Kontakt zu anderen pflegenden Angehörigen - hierzu kann man sich ebenfalls im Vorfeld schlaumachen. Viele Informationen und weiterführende Links finden Interessierte unter www.ikk-classic.de/checkliste-pflege.