Dienstag, 25. August 2020

Verbraucherzentralen warnen vor Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet



Ausländische Betreuungskräfte sind ein fester Bestandteil in vielen deutschen Pflegehaushalten. Den Kontakt vermitteln Agenturen, doch die Beschäftigung ist nicht immer legal. Die rechtlichen Risiken sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht zu erkennen.

Das ist das Ergebnis eines Marktchecks des Projektteams „Grauer Pflegemarkt“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg.

Hinweise auf Risiko der Scheinselbstständigkeit durch Vermittlungsagenturen sind unzureichend

Im Marktcheck wurden die Webseiten von 84 Vermittlungsagenturen darauf untersucht, wie erkennbar das von ihnen angebotene Beschäftigungsmodell war. Von den untersuchten Agenturen vermittelten 17 und damit jede fünfte ein Modell, das für Verbraucher mit großen rechtlichen Risiken einhergeht: Sie boten Betreuungskräfte in Selbstständigkeit an. In 13 von 17 Fällen war dies schon auf der Webseite der Agenturen erkennbar. In 4 Fällen wurde erst in einem Telefonat deutlich, dass die jeweilige Agentur Selbstständige vermittelte. 11 der 13 Agenturen, die laut Webauftritt Selbstständige vermitteln, machten dort zwar Angaben zum Risiko der Scheinselbstständigkeit. Ihre Informationen waren jedoch überwiegend nicht prominent platziert und zudem unzutreffend oder unvollständig.

Scheinselbstständigkeit kann für Verbraucher teuer werden

Nach gegenwärtiger Rechtslage sind die Risiken für Verbraucher bei der Wahl des Selbstständigenmodells zu hoch: Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit können hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen sein. „Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist für Verbraucher keine Risikovorsorge bei Scheinselbstständigkeit“, so Natalia Bott, Projektleiterin „Grauer Pflegemarkt“. In einem Viertel der untersuchten Fälle (21 von 84 Agenturen) ergab sich aus den Webseiten der Vermittlungsagenturen nicht, mit welchem rechtlichen Modell sie arbeiteten. „Selbst in anschließenden Klärungstelefonaten mussten wir die Frage nach der Vermittlung Selbstständiger erst ausdrücklich stellen“, so Bott. Verbraucher ohne Vorwissen um die verschiedenen Beschäftigungsmodelle haben kaum eine Chance, von Hintergründen und ihren rechtlichen Folgen zu erfahren und diese bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Selbst wenn die Agenturen, die Selbstständige vermittelten, das Risiko der Scheinselbstständigkeit in ihren Webauftritten erwähnten, taten sie das nicht im Vordergrund. Besonders kritisch sollten Verbraucher mit Ratschlägen der Agenturen zur Vorbeugung der Scheinselbstständigkeit umgehen. Von solchen, die neun Agenturen auf ihren Webseiten nannten, ist allein die Vorlage einer ungefälschten A1-Bescheinigung geeignet, das Risiko für Verbraucher tatsächlich auszuschließen. Das gilt allerdings nur bei Selbstentsendung aus dem EU-Ausland. Andere Tipps der Agenturen waren unzutreffend bzw. unvollständig.

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet

Verbraucher sollten von der Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte lieber absehen. Damit sie nicht unabsichtlich in die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft geraten, empfiehlt es sich, auf der Webseite der Vermittlungsagentur zu prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuungskräfte vermittelt. Dies sollte zudem noch einmal vor Vertragsschluss explizit gefragt werden wie auch, welches Beschäftigungsmodell mit dem Vertrag angeboten wird.

Weitere Informationen

Den Bericht über den Marktcheck und seine Ergebnisse finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de unter https://www.pflegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/neuer-marktcheck-zu-sog-haeuslicher-24stundenbetreuung-50848.

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“

Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.