Donnerstag, 27. August 2020

24-Stunden-Pflege zuhause durch osteuropäische Pflegekräfte in Fellbach, Schmiden und Oeffingen

Neue Beratungsstelle der gelko Pflegevermittlung in Fellbach



www.gelko-pflegevermittlung.de



Die gelko Pflegevermittlung verzeichnet zurzeit eine verstärkte Nachfrage nach osteuropäischen Pflegekräften und Betreuerinnen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause in Fellbach, Schmiden und Oeffingen.

Aus diesem Grund haben wir jetzt auch eine Beratungsstelle in Fellbach, so die Geschäftsleitung der gelko Pflegevermittlung.

Herr Neumann und sein Team beraten und betreuen ab sofort die Interessenten und Kunden in Fellbach, Schmiden und Oeffingen.

Das Büro in der Fellbacher Bahnhofstrasse (direkt gegenüber dem Bahnhof) ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und zudem nahezu barrierefrei.

Die Beratungsstelle in Fellbach wird von Rainer Neumann geleitet.

Obwohl das Netzwerk in der Ambulanten Alten- und Krankenpflege in Fellbach groß ist und die Pflegebedürftigen unter „normalen“ Umständen daher auch gut versorgt sind, steigt die Anzahl derer, bei denen eine Versorgung über die üblichen „Hausbesuche“ der ambulanten Dienste nicht mehr ausreichend ist.

Hier stellt sich für viele Betroffenen und deren Angehörigen die Frage der weitergehenden Organisation und Finanzierung, zum Beispiel einer 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause.

Selbst in den Fällen wo die 24 Stunden Pflege durch Angehörige geleistet werden kann, stehen diese oft ziemlich schnell an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Oftmals wird auch durch den Ehepartner gepflegt, der selbst schon in einem entsprechenden Alter ist und natürlich im Laufe der Zeit zunehmend älter wird.

Deshalb werden immer öfter polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte für die 24 Stunden Pflege nachgefragt, die im Haushalt mit dem Pflegebedürftigen wohnen und die Angehörigen bei der Alltagsbetreuung entlasten.

Herr Neumann ist in Fellbach und seinen Stadtteilen Oeffingen und Schmiden ein kompetenter und engagierter Ansprechpartner für alle Betroffenen und/oder deren Familien.



Dienstag, 25. August 2020

Verbraucherzentralen warnen vor Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet



Ausländische Betreuungskräfte sind ein fester Bestandteil in vielen deutschen Pflegehaushalten. Den Kontakt vermitteln Agenturen, doch die Beschäftigung ist nicht immer legal. Die rechtlichen Risiken sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht zu erkennen.

Das ist das Ergebnis eines Marktchecks des Projektteams „Grauer Pflegemarkt“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg.

Hinweise auf Risiko der Scheinselbstständigkeit durch Vermittlungsagenturen sind unzureichend

Im Marktcheck wurden die Webseiten von 84 Vermittlungsagenturen darauf untersucht, wie erkennbar das von ihnen angebotene Beschäftigungsmodell war. Von den untersuchten Agenturen vermittelten 17 und damit jede fünfte ein Modell, das für Verbraucher mit großen rechtlichen Risiken einhergeht: Sie boten Betreuungskräfte in Selbstständigkeit an. In 13 von 17 Fällen war dies schon auf der Webseite der Agenturen erkennbar. In 4 Fällen wurde erst in einem Telefonat deutlich, dass die jeweilige Agentur Selbstständige vermittelte. 11 der 13 Agenturen, die laut Webauftritt Selbstständige vermitteln, machten dort zwar Angaben zum Risiko der Scheinselbstständigkeit. Ihre Informationen waren jedoch überwiegend nicht prominent platziert und zudem unzutreffend oder unvollständig.

Scheinselbstständigkeit kann für Verbraucher teuer werden

Nach gegenwärtiger Rechtslage sind die Risiken für Verbraucher bei der Wahl des Selbstständigenmodells zu hoch: Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit können hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen sein. „Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist für Verbraucher keine Risikovorsorge bei Scheinselbstständigkeit“, so Natalia Bott, Projektleiterin „Grauer Pflegemarkt“. In einem Viertel der untersuchten Fälle (21 von 84 Agenturen) ergab sich aus den Webseiten der Vermittlungsagenturen nicht, mit welchem rechtlichen Modell sie arbeiteten. „Selbst in anschließenden Klärungstelefonaten mussten wir die Frage nach der Vermittlung Selbstständiger erst ausdrücklich stellen“, so Bott. Verbraucher ohne Vorwissen um die verschiedenen Beschäftigungsmodelle haben kaum eine Chance, von Hintergründen und ihren rechtlichen Folgen zu erfahren und diese bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Selbst wenn die Agenturen, die Selbstständige vermittelten, das Risiko der Scheinselbstständigkeit in ihren Webauftritten erwähnten, taten sie das nicht im Vordergrund. Besonders kritisch sollten Verbraucher mit Ratschlägen der Agenturen zur Vorbeugung der Scheinselbstständigkeit umgehen. Von solchen, die neun Agenturen auf ihren Webseiten nannten, ist allein die Vorlage einer ungefälschten A1-Bescheinigung geeignet, das Risiko für Verbraucher tatsächlich auszuschließen. Das gilt allerdings nur bei Selbstentsendung aus dem EU-Ausland. Andere Tipps der Agenturen waren unzutreffend bzw. unvollständig.

Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet

Verbraucher sollten von der Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte lieber absehen. Damit sie nicht unabsichtlich in die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft geraten, empfiehlt es sich, auf der Webseite der Vermittlungsagentur zu prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuungskräfte vermittelt. Dies sollte zudem noch einmal vor Vertragsschluss explizit gefragt werden wie auch, welches Beschäftigungsmodell mit dem Vertrag angeboten wird.

Weitere Informationen

Den Bericht über den Marktcheck und seine Ergebnisse finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de unter https://www.pflegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/neuer-marktcheck-zu-sog-haeuslicher-24stundenbetreuung-50848.

Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“

Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Freitag, 14. August 2020

Pflege und Impfen gehören zusammen

Alte, kranke Menschen benötigen besonderen Schutz vor Infektionen




Die jährliche Grippeimpfung sollte bei alten und kranken Personen nicht vergessen werden - und auch nicht bei Pflegekräften und deren Angehörigen.

Foto: djd/Sanofi/simoneminth - stock.adobe.com






(djd). Gegen durch Viren ausgelöste Atemwegserkrankungen wie die Grippe oder auch Covid-19 gibt es noch keine ursächliche Behandlung, der Körper muss die Erreger letztlich selbst in den Griff bekommen. 

Doch nicht jeder Mensch hat dafür ein ausreichend starkes Immunsystem. Gerade bei Pflegebedürftigen ist die Abwehr durch hohes Alter und zusätzliche Grunderkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Leiden oft deutlich geschwächt. Schwere Krankheitsverläufe, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Herzinfarkte und sogar Todesfälle werden so wahrscheinlicher. 

Zusätzlich leben viele Betroffene in Alters- oder Pflegeheimen, wo durch andere Bewohner, Pflegepersonal und Besucher viele Ansteckungsmöglichkeiten bestehen.


Nicht vergessen: Grippeimpfung im Herbst


Deshalb ist es sehr wichtig, die Risikogruppe der Pflegebedürftigen durch Impfungen so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. So sollte die jährliche Grippeimpfung keinesfalls vergessen werden - nicht nur in Heimen, sondern auch in häuslicher Pflege. 

Denn die echte Grippe, medizinisch Influenza genannt, ist eine ernste Erkrankung, die jedes Jahr zu zahlreichen Krankenhauseinweisungen und Todesfällen führt. Besonders die Angehörigen sind hier gefragt, ein Auge auf ihre Lieben zu haben und - sofern die Impfung nicht vom Heim aus angeboten wird - im Oktober oder November für einen Termin zu sorgen. Dann kann der Impfschutz rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Grippewelle aufgebaut werden. Der schützende Piks ist in der Regel gut verträglich und senkt das Risiko einer Ansteckung oder eines schweren Verlaufes meist deutlich. In diesem Jahr kann er zudem im Falle eines erneuten Covid-19-Ausbruchs die Gefahr für einen Mix gefährlicher Infektionen verringern.


Impfschutz für Pflegende nützt doppelt


Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung aber nicht nur für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, sondern auch für das medizinische Personal und alle anderen Menschen, die für von ihnen betreute Risikopersonen zur Infektionsquelle werden könnten. 

Wer sich impfen lässt, folgt damit nicht nur dem ethischen Gebot, die ihm anvertrauten Pflegebedürftigen zu schützen, sondern tut gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit.