Neue Beratungsstelle der gelko Pflegevermittlung in Fellbach
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Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
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Ausländische Betreuungskräfte sind ein fester Bestandteil in vielen deutschen Pflegehaushalten. Den Kontakt vermitteln Agenturen, doch die Beschäftigung ist nicht immer legal. Die rechtlichen Risiken sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht zu erkennen.
Das ist das Ergebnis eines Marktchecks des Projektteams „Grauer Pflegemarkt“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg.
Hinweise auf Risiko der Scheinselbstständigkeit durch Vermittlungsagenturen sind unzureichend
Scheinselbstständigkeit kann für Verbraucher teuer werden
Nach gegenwärtiger Rechtslage sind die Risiken für Verbraucher bei der Wahl des Selbstständigenmodells zu hoch: Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit können hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen sein. „Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist für Verbraucher keine Risikovorsorge bei Scheinselbstständigkeit“, so Natalia Bott, Projektleiterin „Grauer Pflegemarkt“. In einem Viertel der untersuchten Fälle (21 von 84 Agenturen) ergab sich aus den Webseiten der Vermittlungsagenturen nicht, mit welchem rechtlichen Modell sie arbeiteten. „Selbst in anschließenden Klärungstelefonaten mussten wir die Frage nach der Vermittlung Selbstständiger erst ausdrücklich stellen“, so Bott. Verbraucher ohne Vorwissen um die verschiedenen Beschäftigungsmodelle haben kaum eine Chance, von Hintergründen und ihren rechtlichen Folgen zu erfahren und diese bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Selbst wenn die Agenturen, die Selbstständige vermittelten, das Risiko der Scheinselbstständigkeit in ihren Webauftritten erwähnten, taten sie das nicht im Vordergrund. Besonders kritisch sollten Verbraucher mit Ratschlägen der Agenturen zur Vorbeugung der Scheinselbstständigkeit umgehen. Von solchen, die neun Agenturen auf ihren Webseiten nannten, ist allein die Vorlage einer ungefälschten A1-Bescheinigung geeignet, das Risiko für Verbraucher tatsächlich auszuschließen. Das gilt allerdings nur bei Selbstentsendung aus dem EU-Ausland. Andere Tipps der Agenturen waren unzutreffend bzw. unvollständig.
Die Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte ist risikobehaftet
Verbraucher sollten von der Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte lieber absehen. Damit sie nicht unabsichtlich in die Beschäftigung einer selbstständigen Betreuungskraft geraten, empfiehlt es sich, auf der Webseite der Vermittlungsagentur zu prüfen, ob diese sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuungskräfte vermittelt. Dies sollte zudem noch einmal vor Vertragsschluss explizit gefragt werden wie auch, welches Beschäftigungsmodell mit dem Vertrag angeboten wird.
Weitere Informationen
Den Bericht über den Marktcheck und seine Ergebnisse finden Interessierte auf der Webseite des Projekts „Grauer Pflegemarkt“ www.24h-pflegevertraege.de unter https://www.pflegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/neuer-marktcheck-zu-sog-haeuslicher-24stundenbetreuung-50848.
Zum Projekt „Verbraucherschutz im ‚Grauen Pflegemarkt‘ stärken“
Im Rahmen des Projekts der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird eine gezielte Untersuchung des Pflegemarkts im Bereich der sogenannten häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ durchgeführt. Neben der rechtlichen Lage sollen tatsächliche Herausforderungen für Verbraucher erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Die jährliche Grippeimpfung sollte bei alten und kranken Personen nicht vergessen werden - und auch nicht bei Pflegekräften und deren Angehörigen.
Foto: djd/Sanofi/simoneminth - stock.adobe.com
Deshalb ist es sehr wichtig, die Risikogruppe der Pflegebedürftigen durch Impfungen so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. So sollte die jährliche Grippeimpfung keinesfalls vergessen werden - nicht nur in Heimen, sondern auch in häuslicher Pflege.
Denn die echte Grippe, medizinisch Influenza genannt, ist eine ernste Erkrankung, die jedes Jahr zu zahlreichen Krankenhauseinweisungen und Todesfällen führt. Besonders die Angehörigen sind hier gefragt, ein Auge auf ihre Lieben zu haben und - sofern die Impfung nicht vom Heim aus angeboten wird - im Oktober oder November für einen Termin zu sorgen. Dann kann der Impfschutz rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Grippewelle aufgebaut werden. Der schützende Piks ist in der Regel gut verträglich und senkt das Risiko einer Ansteckung oder eines schweren Verlaufes meist deutlich. In diesem Jahr kann er zudem im Falle eines erneuten Covid-19-Ausbruchs die Gefahr für einen Mix gefährlicher Infektionen verringern.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung aber nicht nur für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, sondern auch für das medizinische Personal und alle anderen Menschen, die für von ihnen betreute Risikopersonen zur Infektionsquelle werden könnten.
Wer sich impfen lässt, folgt damit nicht nur dem ethischen Gebot, die ihm anvertrauten Pflegebedürftigen zu schützen, sondern tut gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit.