Dienstag, 15. Februar 2022

Haben Sie Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel schon beantragt, oder verschenken auch Sie monatlich 40,00 €

Viele bezahlen aus Unwissenheit Ihre Pflegehilfsmittel selbst

Hier können Sie Ihre individuelle Pflegebox zusammen stellen

Viele bezahlen aus Unwissenheit ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel immer noch selbst. Dabei übernehmen die Pflegekassen monatlich bis zu 40,00 Euro für bestimmte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege in der Häuslichkeit erfolgt.

Grundlage hierfür ist der § 40 SGB XI des Sozialgesetzbuches.

Die gängigsten zum Verbrauch in der Häuslichkeit verwendeten Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und saugende Bettschutzeinlagen.

Die Antragstellung für die Kostenübernahme übernimmt in vielen Fällen der Anbieter.

Hier können sie zum Beispiel Ihr Paket, je nach Bedarf, individuell zusammenstellen.

Das Einholen der Kostenübernahme übernimmt der Anbieter und liefert dann monatlich das entsprechende Paket für sie versandkostenfrei und ohne Zuzahlung frei Haus.

Montag, 31. Januar 2022

Tipp: So bewahren Sie Medikamente und Insulin richtig auf

Kontrollieren Sie ein- bis zweimal im Jahr die Hausapotheke

Bildrechte: Wort & Bild Verlag
Fotograf: istock_WuB_DRUllrikeMoehle

Grundsätzlich gilt: Medikamente sollten kühl, trocken und dunkel gelagert werden. Badezimmer und Küche können zu feucht und zu warm sein. "Am besten geeignet fürs idealerweise abschließbare Medikamentenschränkchen sind deshalb Schlafzimmer oder Flur", sagt die Kulmbacher Apothekerin Cynthia Milz im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".

Insulinvorrat gehört in den Kühlschrank

Wichtig: Weil die Verpackung Lichtschutz bietet und das Verfallsdatum angibt, sollte diese genauso wenig weggeworfen werden wie der Beipackzettel, der Informationen zur Dosierung und zur Aufbewahrung enthält. "Kontrollieren Sie außerdem ein- bis zweimal im Jahr, ob alle Medikamente in der Hausapotheke noch verwendbar sind, und ersetzen Sie Verfallenes", rät Apothekerin Milz.

Der Insulinvorrat, aber auch manche noch nicht angebrochene Augentropfen gehören in den Kühlschrank. "Für Insulin sind Temperaturen zwischen zwei und acht Grad optimal und ein Platz im unteren Drittel des Kühlschranks, wo es nicht an die Rückwand geraten und gefrieren kann", erklärt Cynthia Milz. Sehr praktisch ist eine eigene Box für das Insulin immer am selben Ort. 

Auch den für eine Woche vorab bestückten Medikamentendosierer sollte man kühl und dunkel lagern. Wer so einen Dosierer verwendet, dem empfiehlt Apothekerin Cynthia Milz: "Fragen Sie in der Apotheke nach, ob Sie ihre Medikamente im Voraus aus dem Blister nehmen dürfen."

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber"
Ausgabe 1/2022 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Freitag, 21. Januar 2022

Kostenloses KKH-Seminar zu finanziellen Vorteilen für Pflegebedürftige und Angehörige

 Online-Kurs: Pflegereform – Startschuss für mehr Zuschuss?!



Hier geht es zur Anmeldung

Seit Jahresbeginn gelten neue Leistungen in der Pflegeversicherung. Diese sind im vergangenen Sommer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom Bundestag beschlossen worden. Was ändert sich damit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Über diese Themen informiert das neue Online-Seminar der KKH Kaufmännische Krankenkasse „Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2022“. 

Der Internet-Vortrag findet am Dienstag, 25. Januar, um 16.30 Uhr statt und ist für alle Interessierten kostenlos. Anmeldungen sind online über kkh.de/online-pflegeseminare möglich.

„Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH. Auch die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 angehoben.

Neu ist außerdem der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann. „Zwar haben die Betroffenen bereits jetzt einen Anspruch auf die Durchführung eines Entlassungsmanagements, doch es gelingt nicht immer so schnell, dass zum Abschluss der Krankenhausbehandlung beispielsweise ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden kann“, erläutert Friederike Beister. Während der Übergangspflege bleiben die Betroffenen noch bis zu zehn Tagen in der Klinik und werden pflegerisch versorgt. „Das bedeutet mehr Zeit, um die nahtlose Anschlussversorgung stressfreier organisieren zu können. Diese neue Leistung kann für Betroffene wirklich eine Entlastung sein“, so Beister.